BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17344 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 24.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation an der Oberhafenbrücke Unter der nördlichen Seite der Oberhafenbrücke kampieren seit längerer Zeit Obdachlose. Im Zuge dieser dauerhaften Nutzung und einer fast häuslichen Einrichtung unter der Brücke kommt es regelmäßig dazu, dass mit gesammeltem Holz offene Feuer direkt unter der Brückenkonstruktion entfacht werden . Die Auswirkungen der offenen Feuer – mit der entsprechenden Hitzeentwicklung – machen sich sowohl unter der Brücke als auch im oberen Bereich bemerkbar. So ist auf der Brücke der Straßenbelag an einigen Stellen zum Teil bereits geschmolzen. Es besteht die Gefahr, dass die Brücke in ihrer Konstruktion weiter Schaden nimmt. Darüber hinaus verläuft unter der Brücke augenscheinlich eine Gasleitung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zweigeschossige Oberhafenbrücke bewältigt den gesamten Eisenbahnverkehr zwischen dem Hauptbahnhof und Harburg. In der unteren Ebene der Eisenbahnbrücke verläuft die Oberhafenstraße. Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 1899 hat Hamburg die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Erneuerung des Straßenkörpers einschließlich der Fahrbahn- und Fußwegkonstruktion, der Geländer und der Beleuchtung. Die Deutsche Bahn AG (DB) ist für die Unterhaltung und Erneuerung der Brücke in allen anderen Teilen zuständig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der DB wie folgt: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der/den zuständige(n) Behörde(n) bekannt, dass unter der Brücke regelmäßig offene Feuer entfacht werden , die zu Schäden an der Brückenkonstruktion führen können? Wenn ja, wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit weiter umgehen? Regelmäßige offene Feuer unter der Brücke sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Den zuständigen Behörden sowie der DB sind einzelne Vorfälle bekannt, so zum Beispiel im Jahr 2016 (Brand am nördlichen Widerlager; Austausch von Peripherie - und Kunststoffteilen des Lagers). Nach dem Brand im Jahr 2016 wurde eine Zugangssicherung durch Gittertore errichtet. In dem abgesperrten Bereich kam es im Jahr 2019 zu zwei Vorfällen. Bei diesen Vorfällen wurden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr seitens der Polizei ergriffen und die Feuer durch die Feuerwehr gelöscht. Sanierungsmaßnahmen waren nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 2. Wann wurde die Brücke zuletzt im Hinblick auf den baulichen Zustand und etwaige Schäden und/oder Mängel untersucht und mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/17344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im letzten von der DB erstellten Gutachten aus dem Jahr 2017 wurden keine betriebsoder sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt. Die letzte vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführte Begutachtung fand im Mai des Jahres 2019 statt und ergab einen befriedigenden Zustand mit der Zustandsnote 2,3. An der Gasleitung wurden dabei keine Schäden festgestellt. Im Übrigen liegt die Verantwortung für die Gasleitung beim Gasnetzbetreiber . 3. Wann wurden zuletzt Sanierungsarbeiten an der Brücke vorgenommen und in welcher Form? Aufgrund der Brandschäden aus dem Jahr 2016 wurden seitens der DB AG die Peripherie - und Kunststoffteile des Kalottenlagers am nördlichen Widerlager instandgesetzt beziehungsweise ausgetauscht und das ansonsten unbeschädigte Lager entrußt . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, dass Obdachlose dauerhaft unter der Oberhafenbrücke leben? Wenn ja, wie wird die Situation vor Ort bewertet und welche konkreten Maßnahmen werden daraus abgeleitet? Im Mai 2019 wurden mehrere Personen im Sinne der Fragestellung von der Polizei angetroffen und die Lagerstelle geräumt. Im konkreten Fall der Oberhafenbrücke wurden zur Gefahrenvermeidung folgendes Vorgehen zwischen Polizei und der zuständigen Behörde vereinbart: - Verständigung der Stadtreinigung zur Beseitigung zurückgelassener Gegenstände, - bauliche Veränderung der vorhandenen Umzäunung zur Verhinderung der Zugangsmöglichkeit, - regelmäßige Kontrolle der Örtlichkeit durch den zuständigen Beamten des besonderen Fußstreifendienstes (BFS) der Polizei und Kräfte des täglichen Dienstes. Grundsätzlich sind die im Stadtgebiet offen zugänglichen Brücken bekannte Orte, an denen sich obdachlose Menschen vorübergehend bis teilweise länger andauernd aufhalten. Sie werden von Straßensozialarbeiterinnen beziehungsweise Straßensozialarbeitern (im Innenstadtbereich zum Beispiel: Soziale Beratungsstelle Hamburg- Mitte, Straßensozialarbeit City, Offroad-Kids) regelmäßig aufgesucht, um die Lebenslagen der Menschen zu klären, über das umfangreiche soziale Hilfesystem in Hamburg zu informieren und gemeinsam mit den Betroffenen Perspektiven für ein Leben abseits der Obdachlosigkeit zu entwickeln. Die Straßensozialarbeit wird in besonderer Weise von der Bereitschaft der Betroffenen geprägt, das vorgehaltene Angebot auch anzunehmen. Zum Hamburgischen Hilfesystem für obdachlose Menschen siehe https://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/116870/hilfesystem-brosch/. Zur Straßensozialarbeit in Hamburg allgemein siehe https://www.hamburg.de/ beratung-hilfen/4128232/strassensozialarbeit-obdachlose/. Zu den sozialen Beratungsstellen als durchführende Stellen einer bezirklich fest zugewiesenen Straßensozialarbeit siehe https://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/ 127990/soziale-beratungsstellen/. Zum Umfang der Straßensozialarbeit in Hamburg und neuen geförderten Projekten, die zum Teil auch flexibel im Stadtgebiet tätig sind, siehe Drs. 21/16901. Die Straßensozialarbeit umfasst auch das Gebiet der Oberhafenbrücke. Über einen dauerhaften Aufenthalt obdachloser Personen unter der Oberhafenbrücke liegen der zuständigen Behörde bisher keine Informationen vor. 5. Gibt es mobile (Hilfs-)Angebote die sich im Speziellen an Obdachlose vor Ort, zum Beispiel an der Oberhafenbrücke oder der Kersten-Miles- Brücke, richten? Wenn ja, welche und wie stellt sich das Angebot im Detail dar? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17344 3 Zur Straßensozialarbeit siehe Antwort zu 4. sowie Drs. 21/14192 und 20/13107. Die Hilfen schließen auch das mobile Versorgungsangebot des Mitternachtsbusses ein, der obdachlose Menschen an ihren Schlafplätzen aufsucht und neben einer Grundversorgung auch weiterführende Hilfeangebote unterbreitet. Darüber hinaus gibt es mobile Hilfeangebote, die sich der gesundheitlichen Versorgung der Betroffenen widmen und obdachlose Menschen medizinisch und pflegerisch sowie mit zahnärztlichen Akutbehandlungen versorgen. Siehe https://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/895384/krankenhilfe-obdachlose/ mit weiteren Informationen zu Krankenmobil, Zahnmobil und ArztMobil. In den jeweiligen Projekten wird eigenverantwortlich entschieden, welche Aufenthaltsorte von obdachlosen Menschen aufgesucht werden. Das Ziel der Hilfen ist die Anbindung an das Hilfesystem und damit letztlich die Überwindung der Obdachlosigkeit.