BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17349 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 24.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung zum Thema Rundfunkbeitrag (II) In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gegen immer mehr Beitragszahler /-innen Vollstreckungsverfahren durchgeführt wurden. Allein im Jahr 2018 belief sich das Gesamtvolumen offener Forderungen des NDR auf 24,9 Millionen Euro.1 Vom Bundesverfassungsgericht wurde die doppelte Erhebung der Beiträge von Bürgern mit einem Zweitwohnsitz als verfassungswidrig eingestuft. Die aktuelle Situation ist zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) derzeit beitragssäumig ? Auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Beitragsrückstände ? Nach Auskunft des NDR führt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Stichtag 30. April 2019 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg 102.616 Beitragskonten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Bescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuche ). Es bestehen offene Forderungen von 31,7 Millionen Euro. 2. Gegen wie viele säumige Rundfunkbeitragszahlerinnen und –beitragszahler in der Freien und Hansestadt Hamburg wurden in 2018 und bisher in 2019 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise und nach Beitragszahlern mit Zweitwohnsitz auflisten.) 2018: 22 517. Bis zum 22. Mai 2019: 13 777. Eine Differenzierung nach Erst- und Zweitwohnsitzen ist nicht möglich (siehe Drs. 21/14343 und 21/15627). a. Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet? Jahr Ankündigung der Zwangsvollstreckung Teilzahlungsvereinbarung Forderungspfändung Vermögensermittlung Vollstreckungsaußendienst 2018 12 958 2 857 6 913 17 638 2 2019* 7 875 1 263 2 720 6 775 2 * Stand: 22. Mai 2019 b. Welche Summe ausstehender Beiträge konnten in 2018 und bisher in 2019 jeweils beigetrieben werden? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14343 vom 21.09.2018. Drucksache 21/17349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2018: 3 148 609 Euro. Bis 22. Mai 2019: 1 157 207 Euro. c. In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben beziehungsweise waren nicht korrekt vermerkt worden? Im Jahr 2018 wurde in 2 236 Fällen die Vollstreckung eingestellt, da die Beitragspflichtigen an den jeweils angegebenen Adressen nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen waren beziehungsweise ihren Wohnort nicht mehr in Hamburg hatten. Bis zum 22. Mai 2019 erfolgte dieses in 1 216 Fällen. 3. Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen zum Juni 2018 und zum Juni 2019 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? a. Welchen absoluten Anteil machte daran jeweils der Säumniszuschlag aus? b. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Situation zu verbessern ? Die folgende Übersicht des NDR gibt Auskunft über die offenen Forderungen in einem Mahnstatus zu den Stichtagen 30. April 2018 und 30. April 2019 für einen Vergleich im Jahresabstand. Die Auswertung für den Monat Juni 2019 liegt noch nicht vor. 30.04.2018 30.04.2019 offene Forderungen bundesweit 837,5 Mio. € 905,9 Mio. € davon Säumniszuschläge 13,2 Mio. € 11,3 Mio. € offene Forderungen Hamburg 24,1 Mio. € 31,7 Mio. € davon Säumniszuschläge 0,3 Mio. € 0,3 Mio. € Im Übrigen siehe Drs. 21/14343 und 21/15627. 4. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2018 und bisher in 2019 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Erlöse aus der Vollstreckungsgebühr für den Beitragsservice betragen 459 320,09 Euro im Jahr 2018 und 181 897,70 Euro zum Stand 30. April 2019. Die Erlöse aus der Erstattung von Auslagen für den Beitragsservice betragen 62 259,09 Euro im Jahr 2018 und 23 363,46 Euro zum Stand 30. April 2019.