BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17353 21. Wahlperiode 04.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Schusswaffen durch die Hamburger Polizei (IV) Nach den §§ 24 – 26 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Vollzugspolizei befugt, Schusswaffen im Rahmen der Gefahrenabwehr einzusetzen. Das Thema hat jüngst an Aktualität gewonnen, nachdem das „Hamburger Abendblatt“ am 22. Mai 2019 berichtet hatte, dass ein Mann, der in Hamburg-Hausbruch mit einem Messer auf die Polizeibeamten losging, angeschossen wurde und kurz darauf seinen Verletzungen erlag. Bereits auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 26. August 2016 (Drs. 21/5738), 10. August 2017 (Drs. 21/10060) und 3. Juli 2018 (Drs. 21/13682) hat der Senat über den Einsatz von Schusswaffen berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft haben Vollzugspolizisten der Stadt Hamburg in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 26. Mai 2019) Schusswaffen a. gegen Personen, Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole Grund 2018 2 2 0 Bedrohungslage gegenüber Polizei-beamten 2019 1 1 0 Bedrohungslage gegenüber Polizei-beamten Gewehre wurden durch die Polizei nicht eingesetzt. b. gegen Sachen, In keinem Fall. c. gegen Tiere aus welchen Gründen jeweils eingesetzt? Bitte nach Handfeuerwaffen, Gewehren und Maschinenpistolen aufgliedern. Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole 2018 20 14 6 2019 13 13 0 Der Grund für den Einsatz von Schusswaffen waren gefährliche, kranke oder verletzte Tiere. Gewehre hat die Polizei nicht eingesetzt. Drucksache 21/17353 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen sind hierbei tödlich verletzt worden oder an den Folgen der Verletzungen zu einem späteren Zeitpunkt gestorben? Eine Person wurde bei einem Schusswaffengebrauch tödlich verletzt. 3. In wie vielen dieser Fälle wurde jeweils der Einsatz der Schusswaffe als rechtmäßig bewertet? Vollzugspolizeiliche Schusswaffeneinsätze gegen Personen werden stets, gegen Sachen und Tiere im Einzelfall im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren überprüft. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, insoweit ist eine abschließende rechtliche Bewertung zurzeit nicht möglich. 4. Welche Gründe lagen für den Schusswaffengebrauch am 22. Mai 2019 in Hamburg-Hausbruch vor und welche genauen Folgen hatte er? Der Geschehensablauf ist Gegenstand strafrechtlicher Prüfungen durch die Staatsanwaltschaft . Hinsichtlich des Ablaufs wird auf die Presseerklärung der Polizei vom 22. Mai 2019 Bezug genommen. Darüber hinausgehende Details sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4277322. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4277473. 5. Wie oft haben Hamburger Polizistinnen und Polizisten in den Jahren 2018 bis 2019 (Stichtag 26. Mai 2019) als milderes Mittel Warnschüsse vor dem Einsatz gegen Personen abgegeben? Jahr Anzahl 2018 2 2019 2 6. Welche neuen Methoden werden genutzt, um die Hamburger Polizistinnen und Polizisten auf den Einsatz von Schusswaffen während und nach der Ausbildung vorzubereiten? Siehe Drs. 21/10060. 7. Welche Schusswaffen, Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge und Schutzbekleidungen, die infolge der Terroranschläge von Paris am 13. November 2015 angeschafft wurden, haben in der Zwischenzeit Mängel aufgewiesen, wie beispielsweise die halbautomatischen Gewehre vom Typ Haenel CR 223, die Ladehemmungen zeigten? Siehe Drs. 21/10060; darüber hinaus sind bisher keine weiteren Mängel aufgetreten. 8. Welche weitere Anschaffung von Schusswaffen, Ausrüstungsgegenständen , Fahrzeugen und Schutzbekleidungen sind bei der Hamburger Polizei geplant? Die Polizei führt regelmäßig Ersatzbeschaffungen zur Erneuerung der Ausrüstung und des Fahrzeugbestandes durch. Derzeit befindet sich die Ausrüstung des uniformierten Streifendienstes mit Mehrzweckwesten, nutzbar als Außentragehülle für ballistische Schutzwesten, als Funktionsweste zur Mitführung von Einsatzmitteln und als Kennzeichnungsweste zur Erhöhung von Sichtbarkeit und Erkennbarkeit in der Öffentlichkeit , für 2019 und 2020 in der konkreten Planung. Darüber hinaus berührt die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der grundsätzlich keine Angaben gemacht werden.