BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17363 21. Wahlperiode 04.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 27.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Kurze Beine, kurze Wege – Situation in Harburg Aus der Grundschule Kapellenweg wird berichtet, dass neun Schüler beim Übergang in die weiterführende Schule weder ihren Erst-, noch ihren Zweitoder Dritt-Wunsch erhalten haben, sondern stattdessen an die Stadtteilschule Stübenhofer Weg nach Wilhelmsburg verteilt wurden. Das bedeutet für die künftigen Fünftklässler, dass sie täglich einen Schulweg von rund 7 Kilometern zu bewältigen haben – mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen sie dafür rund 45 Minuten. Dieser Schulweg steht im Gegensatz zu der im Hamburger Schulgesetz und § 42 Absatz 7 verankerten Aussage, dass bei der Schulaufnahme „die geäußerten Wünsche und die Ermöglichung altersangemessener Schulwege sowie die gemeinsame schulische Betreuung von Geschwistern“ maßgeblich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie kann es sein, dass künftige Fünftklässler aus dem Bezirk Harburg ungeachtet ihrer drei geäußerten Schulwünsche auf eine rund 7 Kilometer entfernte weiterführende Schule in den Bezirk Mitte verwiesen werden ? Welche Kriterien liegen dieser Entscheidung zu Grunde? 2. Bei der Prüfung des Erstwunsches gelten in der Reihenfolge die Kriterien Härtefall, Geschwisterregelung und Entfernung. Gelten diese auch beim Zweit- und Dritt-Wunsch? Wenn ja, warum kamen die Kriterien in den genannten Fällen nicht zum Tragen? Wenn nein, warum nicht? Sind mehr Anmeldungen als Plätze an der Erstwunschschule vorhanden, werden die Schülerinnen und Schüler gemäß der gesetzlichen Vorgaben der §§ 42 Absatz 7, 87 Absatz 1, 14 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) sowie der § 12 HmbSG i.V.m. § 15 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) an den Zweit- und Drittwunschschulen beziehungsweise an Schulen in altersangemessener Entfernung beschult. Dies setzt stets voraus, dass die Eltern Zweit- und Drittwunschschulen angegeben haben. 3. Die im Durchschnitt zehn Jahre alten künftigen Fünftklässler müssen aufgrund der Schulzuweisung ab Sommer eine rund 45-minütige Fahrzeit mit Bus und Bahn für eine Strecke auf sich nehmen. Hält der Senat diesen Schulweg in oftmals überfüllten S-Bahnen und Bussen für Zehnjährige für zumutbar? Ja. Die zumutbare Schulweglänge ist eine Einzelfallabwägung, die sich an den Bestimmungen für die Übernahme von Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges Drucksache 21/17363 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (Schülerfahrgeldbestimmungen) vom 18. Juli 2011 orientiert. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung. 4. Wie kam es zu der geschilderten Schulzuweisung? Siehe Antwort zu 1. und 2. Zu den Anmeldungen und Aufnahmen siehe Drs. 21/16337 und 21/16800. 5. Wie viele Schulplätze an weiterführenden Schulen gibt es im Schuljahr 2019/2020 im KER 71 (Harburg-Stadt), im KER 72 (Wilhelmsburg- Veddel) und im KER 73 (Süderelbe-Finkenwerder)? Bitte tabellarisch pro KER-Gebiet Gymnasialplätze und Stadtteilschulplätze separat ausweisen . Zum Schuljahr 2019/2020 sind die nachfolgenden Schulplätze für den Jahrgang 5 geplant worden: KER geplante Plätze nach § 87 (1) HmbSG für Klasse 5 an Gymnasien Stadtteilschulen 71 420 437 72 140 334 73 224 391 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde zum Stand 28.04.2019. 6. Wie viele Schüler haben sich im Schuljahr 2019/2020 im KER-Gebiet 71 (Harburg-Stadt) beziehungsweise im KER-Gebiet 72 (Wilhelmsburg- Veddel) und KER 73 (Süderelbe-Finkenwerder) an staatlichen Gymnasien oder Stadtteilschulen für die fünfte Klasse angemeldet? Bitte die Anmeldezahlen tabellarisch für Gymnasium und Stadtteilschule für die genannten KER-Gebiete separat ausweisen. Siehe Drs. 21/16337. 7. Wie viele Schüler haben sich im Schuljahr 2019/2020 im KER-Gebiet 71 (Harburg-Stadt) beziehungsweise im KER-Gebiet 72 (Wilhelmsburg- Veddel) und KER 73 (Süderelbe-Finkenwerder) an einer Privatschule für die fünfte Klasse angemeldet? Über die Anmeldungen an Schulen in freier Trägerschaft liegen der für Bildung zuständigen Behörde noch keine Angaben vor, da die Schulen in freier Trägerschaft die Anmeldungen in eigener Organisationshoheit durchführen. Zum Schuljahresbeginn melden die Schulen in freier Trägerschaft die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler für die Schuljahresstatistik. 8. Wie viele Schüler erhielten im KER-Gebiet 71 (Harburg-Stadt) mit Wohnsitz im KER-Gebiet 73 (Süderelbe-Finkenwerder), im KER-Gebiet 72 (Wilhelmsburg-Veddel), in anderen Bezirken oder im niedersächsischem Umland einen Schulplatz und warum? Bitte tabellarisch aufzeigen, wie viele aus dem niedersächsischen Umland, wie viele aus dem KER 72, 73 und wie viele aus welchen anderen Bezirken jeweils an einem Gymnasium oder einer Stadtteilschule aufgenommen wurden. 9. Wie viele Schüler erhielten im KER-Gebiet 73 (Süderelbe-Finkenwerder) mit Wohnsitz im KER-Gebiet 71 (Harburg-Stadt), im KER-Gebiet 72 (Wilhelmsburg-Veddel), in anderen Bezirken oder im niedersächsischem Umland einen Schulplatz und warum? Bitte tabellarisch aufzeigen, wie viele aus dem niedersächsischen Umland, wie viele aus dem KER 71, 72 und wie viele aus welchen anderen Bezirken jeweils an einem Gymnasium oder einer Stadtteilschule aufgenommen wurden. 10. Wie viele Schüler erhielten im KER-Gebiet 72 (Wilhelmsburg-Veddel) mit Wohnsitz im KER-Gebiet 71 (Harburg-Stadt), im KER-Gebiet 73 (Süderelbe -Finkenwerder), in anderen Bezirken oder im niedersächsischem Umland einen Schulplatz und warum? Bitte tabellarisch aufzeigen, wie viele aus dem niedersächsischen Umland, wie viele aus dem KER 71, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17363 3 73 und wie viele aus welchen anderen Bezirken jeweils an einem Gymnasium oder einer Stadtteilschule aufgenommen wurden. Aufnahmen mit dem zusätzlichen Schülermerkmal Wohnort werden im Schulverwaltungsprogramm DiViS statistisch nicht erfasst, siehe hierzu auch Drs. 21/17217. Zu den Aufnahmen je Schule siehe Drs. 21/16800. 11. Gibt es für die jetzigen Viertklässler der Grundschulen im Gebiet der KER 71 zu wenig Schulplätze auf weiterführenden Schulen im KER 71? Wenn ja, warum? Nein. Im Schulentwicklungsplan 2012 sind für die Region 21 (entspricht KER 71) an den neun weiterführenden Schulen Aufnahmekapazitäten für bis zu 950 Schülerinnen und Schüler vorgesehen. In den elf Grundschulen der Region werden gemäß Schuljahresstatistik 2018/2019 derzeit 927 Kinder im vierten Jahrgang beschult. Die Aufnahmekapazität der weiterführenden Schulen übersteigt damit deutlich die Zahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen.