BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17366 21. Wahlperiode 04.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Toter auf Friedhof an August-Bebel-Straße Einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ zufolge haben Zeugen eine Leiche auf einem Friedhof an der August-Bebel-Straße entdeckt. Der leblose Körper gehörte zu einem Mann, bei dem es sich offenbar um den vermissten Bewohner eines wenige Tage zuvor explodierten Hauses aus Wohltorf handelt . Als Passanten die Leiche fanden, saß diese aufrecht auf der Bank, während ein Messer in ihrer Brust steckte.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde die Leiche von Passanten entdeckt? Der Verstorbene wurde am 25. Mai 2019 um 13.13 Uhr entdeckt. 2. Wie viele Personen haben sich als Zeugen gemeldet? Drei. 3. Wann ging der Notruf bei der Polizei ein? Der Notruf ging am 25. Mai 2019 um 13.18 Uhr bei der Leitstelle Süd der Polizei Schleswig-Holstein ein und wurde an die PEZ Hamburg durchgestellt. 4. Wann trafen die Einsatzkräfte vor Ort ein? Die Einsatzkräfte der Polizei trafen am 25. Mai 2019 ab 13.36 Uhr sukzessive nebst Rettungskräften am Auffindeort des Leichnams ein. 5. Was ist dem Senat über den Verstorbenen bekannt? Bitte auch Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit nennen. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 58-jährigen, verheirateten Deutschen . Im Übrigen sieht der Senat nach Abwägung der beteiligten Interessen aufgrund der hier gebotenen Achtung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen davon ab, Angaben zu personenbezogenen Erkenntnissen zu machen. 6. Wann beziehungsweise wo wurde der Mann vor seinem Tod zuletzt gesehen? Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. 7. Ist dem Senat bekannt, wie die Leiche an den Fundort gelangte? Es wird davon ausgegangen, dass die Person sich zu Lebzeiten eigenständig an den späteren Auffindeort begeben hat. 1 „Nach Haus Explosion bei Hamburg: Vermisster Mann mit Messer in der Brust aufgefunden .“ „Hamburger Morgenpost“ online. 26.5.2019. Drucksache 21/17366 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Konnte bereits zweifelsfrei die Todesursache des Mannes festgestellt werden? Falls ja, wie lautet diese? Falls nein, warum nicht? Es lagen keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden vor, sodass von der Beantragung einer gerichtlichen Sektionsanordnung abgesehen wurde. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war ein selbst beigebrachter Herzstich todesursächlich. 9. Wie lange war der Mann zum Zeitpunkt seiner Entdeckung durch Zeugen bereits tot? Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. 10. Ist eine Autopsie durchgeführt worden? Nein. 11. Ist dem Senat bekannt, ob der Mann vor seinem Tot Alkohol oder Drogen konsumiert hatte? Falls ja, welche Substanzen sind in seinem Blut gefunden worden? Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. 12. Geht der Senat im vorliegenden Fall von einem Tötungsdelikt oder von einem Suizid aus? Es wird von einem Suizid ausgegangen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 13. War der Verstorbene womöglich in psychiatrischer Behandlung gewesen ? Siehe Antwort zu 5.