BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17368 21. Wahlperiode 04.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 27.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist der Datenschutz ein Hemmschuh für die Polizeiarbeit? Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut von Verfassungsrang . Die Persönlichkeit kann sich nur frei entfalten, wenn der Mensch selbst bestimmt, welche der eigenen, personenbezogenen Informationen preisgegeben und verwendet werden. Angesichts der Veränderungen in der Medienwelt und der Digitalisierung wächst die Bedeutung des Datenschutzes in der Zukunft noch. Gleichwohl bedarf es für eine effektive Verbrechensbekämpfung einer Einschränkung der Rechte des Täters. Wenn der Datenschutz die Täter vor der Strafverfolgung sichert, ist das Ziel verfehlt. Ein Anhaltspunkt für diese Schieflage war der Überfall auf eine Haspa-Filiale in St. Georg im Januar dieses Jahres, als die Ermittler erst aus der Zeitung erfuhren, welche kriminelle Vorgeschichte der festgenommene Mann hatte, weil die polizeilichen Datensätze aus Datenschutzgründen gelöscht waren. Der Trend, dass sich der Datenschutz als Täterschutz auswirkt, droht zu eskalieren. Auf Anfrage des „Hamburger Abendblatts“ bestätigten die Polizei Hamburg und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, dass eine außerordentliche Prüfaktion von teils jahrzehntealten Fällen laufe. In der Polizeidatenbank POLAS würden mehr als 900 000 Datensätze zu 160 000 Personen überprüft und teilweise gelöscht; außerdem 140 000 weitere Akten in digitaler und ausgedruckter Form. Der BDK kritisierte, dass die Prüfung die Personalnot bei der Kripo noch verschärfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Nutzung von unterschiedlichsten Daten, vielfach auch personenbezogenen Daten, angewiesen. Sie führt hierfür aufgabenbezogene Dateien. Die Inhalte der Dateien sowie die Dauer der Speicherungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und können sich, ausgehend von Entscheidungen des Bundes- oder Landesgesetzgebers oder gerichtlichen Entscheidungen , verändern. Eine Überprüfung der vorhandenen Dateien und Akten hat zum Anfang des Jahres 2018 ergeben, dass die Inhalte und Speicherdauern von Daten der Polizei vielfach nicht oder nicht mehr den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprachen, sodass eine umfassende Überarbeitung der Speicherungen erforderlich wurde. Diese Überarbeitung dauert an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Sachstand der Prüfaktion? Wie viele Akten wurden bisher vernichtet? Die Polizei hat zum 1. Juli 2018 die Arbeitsgruppe (AG) „POLAS/KA-QS“ zur ganzheitlichen und nachhaltigen Bereinigung des Datenbestands des Polizei-Auskunfts- Systems (POLAS) sowie der Kriminalakten eingerichtet. Drucksache 21/17368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die AG „POLAS/KA-QS“ ist beim Landeskriminalamt (LKA 27 – Fachkommissariat Informationelle Ermittlungsunterstützung) angebunden und hat im Zeitraum 1. August 2018 bis 30. April 2019 5 667 Kriminalakten abschließend überprüft, von denen 3 412 aus dem POLAS gelöscht beziehungsweise vernichtet wurden. 2. Wo sind die Mitarbeiter, die für die Prüfung abgestellt wurden, untergebracht und stimmt es, dass sie dafür in einem Container sitzen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AG „POLAS/KA-QS“ sind in Büroräumen im Polizeipräsidium untergebracht. 3. Wie viele Mitarbeiter sind insgesamt für welchen Zeitraum für die Prüfaktion vorgesehen? Derzeit werden bei der der AG POLAS/KA-QS sechs Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte zur Prüfung der Kriminalakten eingesetzt. Der für die Überprüfung der Kriminalakten erforderliche Zeitraum ist nicht festgelegt und ist unter anderem von der hierfür zur Verfügung stehenden Personalkapazität abhängig. 4. Wie ist angesichts des enormen Umfangs der Prüfaktion sichergestellt, dass nicht mehr Daten als erforderlich vernichtet werden? Für die Überprüfung der Kriminalakten werden erfahrene Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte des LKA eingesetzt, die speziell in diese Tätigkeit eingewiesen wurden . Jede einzelne Kriminalakte wird darauf untersucht, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Weiterspeicherung ihrer Bestandteile vorliegen. So ist sichergestellt, dass alle polizeilich erforderlichen und rechtlich zulässigen Daten erhalten bleiben.