BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17382 21. Wahlperiode 04.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Alkoholkonsum und -prävention in Hamburg 2017 und 2018 Fast 17 Prozent der Hamburger Frauen tranken im vergangenen Jahr mehr als 10 Gramm Reinalkohol pro Tag, was etwa zwei kleinen Gläsern Tequila entspricht. Damit ist der Alkoholkonsum von Frauen im Bundesländervergleich in Hamburg am höchsten. Die Angaben beruhen auf telefonischen Befragungen des Berliner Robert Koch-Instituts und wurden im Rahmen des Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung im Herbst 2018 veröffentlicht . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zum Alkoholkonsum in Hamburg: Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose F10.0 gab es in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburger Krankenhäusern? Bitte für jedes Jahr einzeln und nach Geschlecht und Alter aufgliedern. Der zuständigen Behörde liegen auf Basis der Angaben der Krankenhausdiagnosestatistik Zahlen über die vollstationären Fälle vor, die mit der Hauptdiagnose F10.0 in einem Hamburger Krankenhaus behandelt wurden. In dieser Statistik werden die aus der vollstationären Behandlung entlassenen Fälle je Berichtsjahr gezählt. Personen, die mehrfach wegen der gleichen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, können auch mehrfach als Fall in der Statistik enthalten sein. Die Daten des Jahres 2018 liegen noch nicht vor. Die nach Plausibilitätsprüfungen vorliegenden Zahlen des Jahres 2017 sind der folgenden Zusammenstellung zu entnehmen : Vollstationäre Krankenhausfälle in den Hamburger Krankenhäusern auf Hamburger Stadtgebiet mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Akute Intoxikation) nach Alter und Geschlecht im Jahr 2017 Altersgruppen 2017 M F Gesamt 10 bis unter 15 7 12 19 15 bis unter 20 89 70 159 20 bis unter 25 23 10 33 25 bis unter 30 26 9 35 30 bis unter 35 43 13 56 35 bis unter 40 51 7 58 40 bis unter 45 40 17 57 45 bis unter 50 50 9 59 50 bis unter 55 59 16 75 55 bis unter 60 28 14 42 60 bis unter 65 22 9 31 Drucksache 21/17382 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersgruppen 2017 M F Gesamt 65 bis unter 70 18 8 26 70 bis unter 75 11 7 18 75 und älter 8 11 19 Gesamt 475 212 687 Krankenhausdiagnosestatistik der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2017 2. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Alkoholpräventionsprojekte beziehungsweise an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholprävention tätig sind, in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? Bitte analog der Übersicht aus Drs. 21/9899 darstellen . Prävention 2017 2018 Gesamt 1 014 618 1 018 789 Bewilligte Zuwendungen in Euro 3. Welche niedrigschwelligen Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde speziell für die Zielgruppe der suchtgefährdeten Frauen und Jugendlichen? Grundsätzlich soll in allen Maßnahmen zur schulischen und außerschulischen Suchtprävention ein genderspezifischer Ansatz verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund werden die Materialien und Projekte der Fachstellen für Suchtprävention entsprechend divers entwickelt. Der Träger Trockendock bietet mit seinem Suchtpräventionsprojekt „Lass 1000 Steine rollen!“ in Billstedt und Barmbek spezielle niedrigschwellige Angebote nur für Mädchen an. Das Suchtpräventionsprojekt Kajal von Frauenperspektiven e.V. ist ebenfalls ausschließlich für die Zielgruppe der Mädchen zuständig. Das Projekt bietet darüber hinaus zahlreiche Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Fachkräfte an, die an unter anderem Schulen und Jugendhilfeeinrichtung zielgruppenorientierte Suchtprävention leisten. 4. Laut des „Konzeptes zur Verbesserung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren durch Gewerbetreibende“ aus dem Jahr 2014 sollen Testkäufe von Auszubildenden des öffentlichen Dienstes in Betrieben durchgeführt werden, bei denen der Verdacht besteht, dass das Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht eingehalten wird. a) Wie viele Testkäufe von Alkoholika wurden in den Jahren 2014 bis 2018 mit jeweils welchen Ergebnissen und mit gegebenenfalls welchen Konsequenzen für die Gewerbetreibenden durchgeführt? Bitte differenziert pro Jahr in Form einer Tabelle darstellen. b) Wie viele Testkäufe von Tabakwaren wurden in den Jahren 2014 bis 2018 mit jeweils welchen Ergebnissen und mit gegebenenfalls welchen Konsequenzen für die Gewerbetreibenden durchgeführt? Bitte differenziert pro Jahr in Form einer Tabelle darstellen. Eine statistische Erfassung von festgestellten Verstößen bei den Testkäufen und den daraufhin eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach unerlaubten Verkäufen von Alkoholika beziehungsweise Tabakwaren, erfolgt seit dem Jahr 2016. Eine Einzelauswertung und Nacherhebung der bereits archivierten Einzelvorgänge aus den Jahren 2014 und 2015 im Sinne der Fragestellung ist den Bezirksämtern in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig möglich. Der Ausgang der Ordnungswidrigkeitenverfahren wird statistisch nicht erfasst. Auch hier ist eine Einzelauswertung und Nacherhebung der teilweise bereits archivierten Einzelvorgänge in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig möglich. Eine Ordnungswidrigkeit nach dem JuSchG kann nach § 28 JuSchG mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Grundlage für die Zumessung einer Geld- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17382 3 buße sind nach § 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter beziehungsweise die Täterin trifft. Auch dessen beziehungsweise deren wirtschaftlichen Verhältnisse kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. Der Bußgeldrahmen für die rechtswidrige Abgabe von Alkoholika liegt zwischen 2 000 bis 3 000 Euro, für Tabakwaren zwischen 75 und 2 000 Euro. Jahr Testkäufe* Festgestellte Verstöße Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet Alkoholika Tabakwaren Alkoholika Tabakwaren Alkoholika Tabakwaren 2014 26 4 13 13 2015 9 10 10 10 2016 7 5 3 3 3 3 2017 13 0 2 0 2 0 2018 16 0 5 0 5 0 * Teilweise lag für Verkaufsstellen ein Anfangsverdacht wegen sowohl Alkohol- als auch Tabakwarenverkauf an Minderjährige vor. In diesen Fällen wurden von den Testkaufenden versucht, Produkte aus beiden Gruppen zu erwerben, ohne dass eine doppelte Zählung der Testkäufe erfolgte.