BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17388 21. Wahlperiode 25.06.19 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Planlos, löchrig und undemokratisch: Der Entwurf des Schulentwicklungsplans Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause prescht der Schulsenator Ties Rabe mit einem Entwurf eines neuen Schulentwicklungsplans (SEPL) vor. Lang hat man ihn bitten müssen, endlich den alten Plan von 2012 zu überarbeiten . Stets beteuerte die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), man arbeite auf Grundlage des alten SEPL weiter. Transparent, nachvollziehbar und demokratisch kann die jetzige Vorlage nicht bezeichnet werden – im Gegenteil. Die Akteure der unterschiedlichen regionalen Gremien können den vom Senator avisierten Zeitplan nicht erfüllen. Zudem sieht der Senator eine wirkliche, gründliche und reflektierte lokale Beteiligung gar nicht vor. Einzig der zunehmenden Zahl an Schülern/-innen trägt der SEPL Rechnung. Eine qualitative Entwicklung der pädagogischen Arbeit, der Inklusion und des schulischen Ganztags sieht er nicht vor. Substanzielle Kritik am SEPL und am grundlegenden behördlichen Handeln – wie zuletzt den Schulbau betreffend – wird im Plan nicht aufgegriffen.1 Während die wohlfeilen Zahlenspiele des Senators den ersten Blick trüben, fallen beim näheren Hinschauen eklatante handwerkliche und fachliche Mängel und Defizite bei diesem SEPL-Entwurf auf. Der von der BSB vorgelegte Entwurf des SEPL verstärkt mit den Effekten die soziale Spaltung im Bildungsbereich und fordert auch deshalb zu einer ganzen Reihe von Nachfragen heraus. Wir fragen den Senat: Hamburg verzeichnet als attraktive Metropole mit einem dynamischen Wohnungsbau bereits seit Jahren einen Bevölkerungszuwachs mit entsprechend anwachsenden Schülerzahlen und hat darauf seit 2011 mit kontinuierlich wachsenden Investitionen in den Schulbau reagiert. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, in den unter anderem die Schulleitungen laufend eingebunden sind. Auslösend für die Erarbeitung des vorliegenden Referentenentwurfes für einen Schulentwicklungsplan (SEPL) war, dass nach den aktualisierten Daten für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung die Zahl der Kinder und Jugendlichen im schulpflichti- 1 https://www.akhh.de/aktuell/nachrichten/artikel/nicht-auf-kosten-der-qualitaet-sparenpressemitteilung -der-kammer-zu-investitionen-in-den-schulbau/. Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gen Alter seit 2015/2016 deutlich zunimmt und damit rund drei bis viermal so schnell wächst wie die Bevölkerung insgesamt. Seit Ende 2018 liegen deshalbaktualisierte Daten für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung vor. Nach Berechnungen des Statistikamtes Nord und der für Bildung zuständigen Behörde wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemeinbildenden Schulwesen von derzeit rund 195 000 bis zum Jahr 2030 auf rund 240 000 ansteigen. Das entspricht ungefähr einem Anstieg um 25 Prozent. Ursächlich hierfür sind neben dem für Metropolen üblichen Zuzug auch, dass Familien weniger in das Umland abwandern und gleichzeitig eine deutlich höhere Geburtenrate zu verzeichnen ist, siehe hierzu auch Drs. 21/17332 und 21/17342. Vor diesem Hintergrund hat die für Bildung zuständige Behörde am 7. Mai 2019 den Referentenentwurf für einen fortgeschriebenen SEPL vorgelegt, der die erwarteten Schülerzahlen bis zum Jahr 2030 abbildet. Dabei dient der SEPL gemäß § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes „zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“. Der Plan soll darlegen, wie sich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, des Elternwahlverhaltens und der vorhandenen Ressourcen die Schülerzahlen an den einzelnen Schulen voraussichtlich entwickeln werden. Der SEPL stellt so Entwicklungsziele und -perspektiven dar, er ist keine Bauplanung und enthält keine architektonischen Vorgaben. Wie schon bei vergangenen Schulentwicklungsplänen werden die konkreten Baumaßnahmen und die entsprechende Planung erst in den Jahren nach der Verabschiedung des SEPL Schritt für Schritt mit den Schulgemeinschaften abgestimmt. Der SEPL ist auch nicht als Grundlage für pädagogische Konzeptentwicklungen oder Fragen der Personalausstattung geeignet. Aspekte der pädagogischen Raumausstattung sind im Musterflächenprogramm abgebildet (https://www.hamburg.de/ contentblob/7396540/169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf). Die Personalzuweisungen erfolgen bedarfsbezogen in Abhängigkeit von der Schülerzahl und den jeweiligen Zuweisungsparametern, die im Lehrerstellenplan abgebildet sind (Haushaltsplan 2019/2020, Einzelplan 3.1). Im Übrigen beabsichtigt der Senat, die bewährte Schulstruktur mit der vierjährigen Grundschule und den weiterführenden Schulformen Stadtteilschule und Gymnasium beizubehalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchem Zeitraum wurde der vorliegende SEPL-Entwurf erarbeitet und wie viele Mitarbeiter/-innen der BSB waren mit der Erstellung des SEPL-Entwurfs zu den jeweiligen Zeitpunkten beschäftigt? Der am 7. Mai 2019 öffentlich vorgestellte Referentenentwurf wurde unter Federführung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats für Schulentwicklung und Standortplanung und unter Beteiligung der regionalen Schulaufsichten, der fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulorganisation sowie von Schulbau Hamburg mit unterschiedlichen Zeitanteilen erarbeitet, sodass eine abschließende Personenanzahl nicht anzugeben ist. Die Schulentwicklung ist zudem ein kontinuierlicher Prozess, in dem unter anderem die Schulleitungen über eine Vielzahl von Gesprächen einbezogen sind, siehe hierzu auch Vorbemerkung. Insofern kann der Zeitraum für die Erstellung des vorliegenden Referentenentwurfes von Februar bis Ende April 2019 eingegrenzt werden, die zu Grunde liegenden Erörterungen mit den Schulleitungen erfolgen laufend und gehen daher deutlich länger zurück. 2. Wie lautet die Prognose der Schüler-/-innenzahlen vom Schuljahr 2018/ 2019 bis zum Jahr 2030 pro Schuljahr insgesamt und differenziert für die einzelnen Schulregionen und die einzelnen Schulen? Bitte angelehnt an die Tabelle der Drs. 21/17332 aufbauen, jedoch zusätzlich für die Schulen den KESS-Faktor, die Schulform und die Schulregion angeben. Zu der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen siehe Drs. 21/17332. Verändertes Elternwahlverhalten und die Neustrukturierung von Einzugsgebieten beispielsweise durch Neubauvorhaben lassen die erfragte personenscharfe Perspektivplanung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 3 nicht zu. Auf Basis der Schülerzahlen, die auf den BSB-Schuljahreserhebungen 2017, 2018, der BSB-Langfristprognose 2019 – 2030 (Februar 2019) auf Basis der Schuljahreserhebung 2018 und der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistikamtes Nord (Dezember 2018) beruhen, wird im Schulentwicklungsplan unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Jahre eine voraussichtliche Perspektive für einzelne Schulstandorte beschrieben. Die Tatsache, dass die Entwicklung nicht genauer darstellbar ist, drückt sich auch darin aus, dass neben der Erweiterung von Bestandsschulen mit Campus-Stadtteilschulen und den drei noch nicht definierten weiterführenden Schulen , die Flexibilität geschaffen wird, um diese Unschärfen bedarfsgerecht aussteuern zu können, siehe hierzu auch Antwort zu 39. a. bis e. Zur Zielsetzung des Schulentwicklungsplans siehe Vorbemerkung. 3. Kann der Senat mit Blick auf die Ausführungen zur Zeitplanung auf Seite 4 der „Häufigen Fragen“ zum SEPL darlegen, wie und weshalb der Zeitplan der BSB angesichts a. der Prüfungen und Zeugniskonferenzen der Schulen, b. der im Zeitplan liegenden Maiferien sowie der Feiertage an Himmelfahrt und Pfingsten, c. der Bezirkswahlen, der damit ruhenden Arbeit der Bezirksversammlungen und der nach den Wahlen erforderlichen Neukonstituierungen , d. der auch zeitlichen Herausforderungen aller Schulen, nach den Sommerferien das Schuljahr gelingend beginnen zu lassen, e. der schulgesetzlich vorgesehenen Neuwahlen der Eltern- und Schüler -/-innengremien und f. der Sommerferien eine angemessene Beteiligung aller Bildungsakteure gewährleistet? (Bitte konkret für alle eingebundenen Stellen darlegen.) 4. Wann hat der Senat welche Schritte zur vorbereitenden Unterrichtung über den kommenden SEPL-Entwurf unternommen? Das Beteiligungsverfahren vor der Beschlussfassung durch die Deputation der für Bildung zuständigen Behörde bis zu den Herbstferien ist breit angelegt und sieht eine formale Beteiligung der Schulkonferenzen, von Kreiseltern- und Kreisschülerräten, der Bezirksversammlungen sowie von Schüler-, Lehrer- und Elternkammer vor. Die Beteiligungsmöglichkeiten und Beratungsfristen des letzten Schulentwicklungsplans wurden nicht nur beibehalten, sondern sogar verlängert. Für die formal beteiligten Gremien gelten folgende Fristen für die Abgabe einer möglichen Stellungnahme: Gremium Fristen Schulkonferenzen bis 18.06.2019 Kreisschülerräte bis 25.06.2019 Kreiselternräte Bezirksversammlungen bis 30.08.2019 Schülerkammer Elternkammer Lehrerkammer Die schulischen Gremien werden um Stellungnahmen vor den Sommerferien und vor den Neuwahlen der Eltern- und Schülerräte gebeten. Bereits am 26. April 2019 erhielten alle staatlichen allgemeinen Schulen einen Brief der zuständigen Leitenden Oberschulrätin in dem darüber informiert wurde, dass geplant sei, den Referentenentwurf noch vor den Maiferien zu veröffentlichen und es sich daher empfehlen würde, in dem Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juni die Beratungen in den Schulkonferenzen anzusetzen, um – wenn gewünscht – eine Stellungnahme erarbeiten zu können. Auch die Kreisschüler- und Kreiselternräte wurden ent- Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sprechend informiert und gebeten, bis kurz vor den Sommerferien die Beratungen in diesen Gremien einzuplanen. Die Bezirksversammlungen sind ungeachtet der Wahlen durchgängig handlungsfähig. Nach dem Bezirksversammlungswahlgesetz endet die Amtsdauer der Bezirksversammlung erst mit dem Zusammentritt der neuen Bezirksversammlung. Die neuen Bezirksversammlungen sind wiederum ab ihrer konstituierenden Sitzung arbeitsfähig. Am 7. Mai 2019 begann die Information der Schulen durch den Landesschulrat auf den Schulleiterdienstbesprechungen in Bergedorf und Hamburg-Mitte. Am gleichen Tag wurden die Öffentlichkeit und die Schulen durch eine Pressekonferenz und eine Pressemitteilung sowie die Veröffentlichung des Schulentwicklungsplans auf der Internetseite der BSB über den Referentenentwurf in Kenntnis gesetzt. Die Besuche des Landesschulrats auf den bezirklichen Schulleiterdienstbesprechungen wurden bis zum 28. Mai 2019 fortgesetzt und mit dem Besuch des Bezirks Wandsbek abgeschlossen . Zur Kommunikation mit den Schulen siehe auch Antwort zu 2. Eine Beteiligung der Hamburgischen Bürgerschaft wird über den Schulausschuss erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist eine Selbstbefassung mit anschließender Senatsbefragung am 27. August 2019 vorgesehen. Außerdem wurde der Referentenentwurf Verbänden, Interessengruppen, den Regionalen Bildungskonferenzen und auch den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt. Alle eingehenden Anregungen und Hinweise werden in den Beratungsprozess einfließen. 5. Laut noch geltendem Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen ist die Reduzierung der Schulfläche um 10 Prozent vorgesehen. Wie groß war die gesamte Fläche aller Hamburger staatlichen Schulen seit 2012? (Bitte jährlich bis zum Stand Ende des Schuljahres 2019/2020 darstellen.) a. Um wie viel Prozent hat sich die Fläche insgesamt vermindert? b. Wie hoch ist die Fläche in Quadratmetern, die seit 2012 bis heute verloren ging, und durch welche Maßnahmen, wie etwa Abvermietung oder Verkauf, ist dies geschehen? (Bitte jeweils nach Maßnahme in Quadratmetern angeben.) Die Schulfläche ist keineswegs um zehn Prozent reduziert worden, sondern vielmehr um 4,48 Prozent gesteigert worden. Ein verbindliches Aufmaß und damit die Flächen aller staatlichen allgemeinbildenden Hamburger Schulen liegen erst seit dem Jahr 2013 vor. Eine Erhebung der Flächen erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres, die Schulen verfügen über eine Gesamtfläche von: - 2013: 2 522 920 Quadratmeter, - 2014: 2 550 361 Quadratmeter, - 2015: 2 505 438 Quadratmeter, - 2016: 2 548 961 Quadratmeter, - 2017: 2 585 488 Quadratmeter, - 2018: 2 616 286 Quadratmeter, - 2019: 2 636 048 Quadratmeter (Prognose Stand Mai 2019). Insgesamt wurden zwischen 2013 und 2019 75 007 Quadratmeter Fläche abgemietet und teilweise anschließend veräußert. Zusätzlich wurden zum 31. Dezember 2014 10 500 Quadratmeter durch Dritte (in der Regel ganze Gebäude oder Gebäudeteile mit eigenem Eingang) genutzte Fläche aus dem Vermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung auf das Sondervermögen Schulimmobilien übergeleitet. Dem gegenüber steht ein Flächenzugewinn von 198 635 Quadratmetern, der sich aus der Fläche der realisierten Zu- und Ersatzbauten (abzüglich notwendiger Abrisse) sowie neu angemieteter Flächen (überwiegend von zuvor durch berufliche Schulen genutzte Flächen) ergibt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 5 6. Der SEPL-Entwurf gibt die Zügigkeit pro Jahrgang im Durchschnitt pro Schule an. Er bemisst die Zügigkeiten wie folgt: Grundschulen: mindestens vier, maximal sieben, weiterführende Schulen: mindestens drei, maximal acht (in den Eingangsklassen ). Zudem gesteht er Ausnahmen zu. a. Wie viele Grundschulen sind jetzt zwei-, drei-, vier-, fünf-, sechs-, sieben- und achtzügig? b. Wie viele Grundschulen werden nach der Umsetzung des SEPL welche Zügigkeit aufweisen? (Bitte für a. und b. pro Schule die Zügigkeit der Jahrgänge aufführen, Sozialindex und Schulbezirk in einer Excel-Tabelle angeben). c. Wie viele weiterführende Schulen sind jetzt drei-, vier-, fünf-, sechs-, sieben- und achtzügig? Wie viele Schulen haben eine höhere Zügigkeit? d. Wie viele weiterführende Schulen werden nach der Umsetzung des SEPL welche Zügigkeit aufweisen? (Bitte c. und d. pro Schule die Zügigkeit der Jahrgänge aufführen, Schulform, Sozialindex und Schulbezirk in einer Excel-Tabelle angeben). e. Wie begründet der Senat die von ihm selbst angelegten Kriterien und davon abweichende Schulorganisationen fachlich und sachlich? Die Annahme Vorbemerkung in der Frage trifft nicht zu. Grundschulen sind nicht „mindestens “ vierzügig, sondern mindestens zweizügig. Dank Ausnahmeregelungen gibt es seit Jahren sogar noch kleinere Schulen. Zu den Zügigkeiten im Schuljahr 2017/ 2018, den Sozialindex der Grundschulen sowie den perspektivisch angenommenen Zügigkeiten siehe https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/. Im Übrigen siehe Drs. 21/17343. f. Wie bewertet der Senat die Kritik des Grundschulverbandes, dass eine Vergrößerung der Grundschulen die Qualität der schulischen Bildung verschlechtern werde?2 Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, die belegen, dass ein großes Grundschulsystem pädagogisch nicht erfolgreich sein kann. Im Gegenteil gibt es klare Hinweise darauf, dass die größeren Schulen zu den beliebtesten und attraktivsten Hamburger Schulen zählen. Die durchschnittliche Hamburger Grundschule hat auch künftig rund drei bis vier Parallelklassen . Das ist in jedem Fall eine Größe, die hervorragende Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler und die Pädagoginnen und Pädagogen gewährleistet. Hingegen ermöglicht die höhere Schülerzahl die Übertragung zusätzlicher Funktionsstellen an die Schule und damit die Etablierung eines mittleren Managements für die Unterrichtsentwicklung , wie zum Beispiel Förderkoordination, Ganztagskoordination, Abteilungsleitung oder Standortleitung. Darüber hinaus wird durch die höhere Personenanzahl ein höheres Maß an Fachlichkeit gewährleistet, die die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Fachschaft befördert. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität schulischer Bildung gegeben. Schul- und Unterrichtsentwicklungsvorhaben können auf mehrere Lehrkräfte delegiert werden, „Ämterhäufungen“ werden vermieden . Die Vielfalt innerhalb eines großen Kollegiums, in dem unterschiedliche Berufsgruppen vertreten sind, ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit schulrelevanten Themen und das Arbeiten in Jahrgangsteams. Die bereits bestehenden sechsbeziehungsweise siebenzügigen Grundschulen hatten in den letzten Jahren konstant hohe Anmeldezahlen, in denen sich die Akzeptanz dieser Schulen in der Öffentlichkeit widerspiegelt. 2 https://gsvhh.de/wp-content/uploads/2019/04/190407-PM-Z%C3%BCgigkeit-GS.pdf. Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Im Übrigen wird die für Bildung zuständige Behörde insbesondere die wachsenden Schulen bei ihrem Entwicklungsprozess begleiten und unterstützen. 7. Die Zügigkeit und die Kollegiumsgrößen betreffen auch die Organisation der Schulen. Die BSB betont, die „innere Organisation und Übersichtlichkeit der Schulen nicht (…) erschweren“ zu wollen, aber ab wann und unter welchen Bedingungen erachtet sie eine Schule für nicht mehr fähig, pädagogisch qualitativ zu arbeiten? a. Welche konkrete Kollegiumsgröße ist für die einzelnen neuen Schulen vorgesehen? (Personalgruppen, Funktionsstellen, Leitungsstellen – differenziert nach Wertigkeiten –, Schüler-/-innenzahl pro Stufe . Bitte die Annahmen zur Schüler-/-innenzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausweisen.) b. Kann der Senat modellhaft an einer achtzügigen Stadtteilschule (STS) mit Sozialindex 2 für die Jahrgänge 5 – 13 exemplarisch darstellen , welche personellen Bedarfe er plant? c. Kann der Senat dazu eine gleiche Schule im Campus-Modell exemplarisch darstellen? d. Entsprechend bitte auch für ein Gymnasium mit dem Sozialindex 4 darstellen. Lehrerstellenbedarfe werden einzelschulbezogen ermittelt und zugewiesen. Wesentlicher Teil der Zuweisung ist der Grundbedarf, der schülerbezogen in Abhängigkeit von Schulform und Klassenstufe sowie bei Grundschulen zusätzlich auf Basis des Sozialindex ermittelt wird. Zur entsprechenden Berechnung des Grundbedarfs vergleiche Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Haushaltsplan 2019/2020, EP 3.1, Anhang 1 zu Anlage 1. Die Zuweisung für zukünftige Campus-Stadtteilschulen wird sich zusammensetzen aus der Grundbedarfszuweisung für Schülerinnen und Schüler im Gymnasialzweig und aus der Grundbedarfszuweisung für Schülerinnen und Schüler im Stadtteilschulzweig . Ergänzende Sonderbedarfszuweisungen zum Beispiel zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, für den Ganztag oder zur Sprachförderung erfolgen in Abhängigkeit der jeweiligen Zuweisungsparameter (vergleiche zum Beispiel Drs. 21/11428 beziehungsweise 21/4866). Die Besoldung der Leitungsstellen erfolgt auf Grundlage der Hamburgischen Besoldungsverordnung .  8. Der Schulentwicklungsplan der staatlichen berufsbildenden Schulen von 2013 gibt für das Kollegium als Orientierungswert von 80 VZÄ-Lehrer-/ -innenstellen. Aus welchen sachlichen und fachlichen Gründen gibt der Senat keinen solchen Orientierungswert für staatliche allgemeinbildende Schulen? a. Wenn der Senat staatliche berufsbildende mit staatlichen allgemeinbildenden Schulen vergleicht, welchen Orientierungswert würde der Senat geben? Die Struktur der Bildungsgänge, der Auftrag und der Einzugsbereich allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sind nicht vergleichbar. Berufsbildende Schulen verfügen an einem Schulstandort über mehrere Schulformen, wie zum Beispiel die Berufsvorbereitungsschule, Berufsschule, vollqualifizierende Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium oder die Fachschule. Auf Basis dieser Vielfalt der Bildungsgangangebote , möglicher Schwankungen der Schülerzahl in einzelnen Bildungsgängen sowie der Tatsache, dass berufsbildende Schulen ein stadtweites Einzugsgebiet haben, wurde neben dem Fachberufsschulprinzip die Orientierungsgröße von 80 VZÄ Lehrerinnen und -lehrerstellen als einer der Eckwerte definiert und nach Möglichkeit auch realisiert. Ziel war es, damit die konzeptionelle Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu stärken. Zur Personalzuweisung für allgemeinbildende Schulen siehe Antwort zu 7. bis 7. d. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 7 9. Mit dem Ganztagsschulprogramm hat die Bundesregierung von 2003 bis 2009 den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen mit 4 Milliarden Euro unterstützt. Um einen nachhaltigen Einsatz der Investitionsmittel zu gewährleisten, fördert das BMBF die Begleitforschung „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ und bis 2015 das Begleitprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“. Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (2003 – 2009) förderte die Bundesregierung den bundesweiten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen. Dies konnten entsprechend der Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung sein: - Aufbau neuer Ganztagsschulen, - Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, - die Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganztagsschulen oder - die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen. Wie hoch war an den jeweiligen Programmen der Hamburger Anteil? In welcher Höhe ist dieser von den jeweiligen Senaten abgerufen worden und für welche Maßnahmen genau im Einzelnen verwendet worden? (Bitte chronologisch in einer Excel-Tabelle darlegen.) Zum Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ siehe https://www.ganztagsschulen.org/de/3443.php sowie die Drs. 18/525, 18/1872, 18/2713, 18/3915, 18/6469 und 19/3956. Die „Studie zur Entwicklung von Ganztagschulen – STEG“ wurde durch das Bildungsministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Bund und Länder haben 2004 die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung für die Umsetzung des Begleitprogramms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ ausgewählt. Zur Beteiligung von Hamburg siehe Drs. 20/10163, 20/12795 und 21/676. 10. Dem pädagogischen Personal an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen geht regelhaft ein Fragebogen zur freiwilligen Beantwortung zur Erhebung der psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz Schule zu, in dem es hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte ihres Arbeitsumfelds nach ihrer Zufriedenheit befragt wird. Insbesondere die Fragen zu den Räumlichkeiten sind im Kontext der Schulentwicklungsplanung von entscheidender Bedeutung, bekennt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu dem Anspruch der Reggio-Pädagogik, dass der Raum der dritte Pädagoge sei.3 Welche Ergebnisse zu den entsprechenden Fragen aus Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien sind aus Sicht der zuständigen Behörde relevant, um die Perspektive der pädagogischen Mitarbeiter/-innen in den Schulen angemessen berücksichtigen zu können und fließen in den Schulentwicklungsplan ein? Der Referentenentwurf für einen Schulentwicklungsplan beschreibt, wie sich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, des Elternwahlverhaltens und der vorhandenen Ressourcen die Schülerzahlen an den einzelnen Schulen voraussichtlich entwickeln. Der Schulentwicklungsplan ist kein Architekten- oder Bauplan, siehe auch Vorbemerkung. 3 Musterflächenprogramm 2018, Seite 2. Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Campus-Stadtteilschulen 11. Im Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019 heißt es auf Seite 6: „So genannte Campus-Stadtteilschulen erfreuen sich in Hamburg wachsender Beliebtheit.“ Derzeit gibt es im Hamburg zwei kooperative Stadtteilschulen, zum einen die Heinrich-Hertz-Schule in der Region 12 und die Gyula Trebitsch Schule Tonndorf in der Region 15. Mit wie vielen Zügen ist die Heinrich-Hertz-Schule augenblicklich organisiert ? Bitte von Klasse 5 – 10 jeweils darstellen. a. Wie viele siebte bis zehnte Klassen gibt es jeweils im Stadtteilschulund Gymnasialzweig? b. Wie viele elfte Klassen gibt es, wie groß ist die Sekundarstufe II in den Klassen 11, 12, und 13? Heinrich-Hertz-Schule Gymnasialzweig Stadtteilschulzweig Jahrgang 7 2 5 Jahrgang 8 2 5 Jahrgang 9 2 5 Jahrgang 10 2 4 Jahrgang 11 3 4 Jahrgang 12 2 4 Jahrgang 13 4 c. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die aus dem Gymnasialzweig Sekundarstufe I in die Oberstufe wechseln, tun dies auf direktem Weg, wie viele gehen in die dreijährige Oberstufe des Stadtteilschulzweigs ? Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweiges gehen direkt in die Studienstufe , es gibt keinen regelhaften Übergang vom Gymnasialzweig 10 in die Vorstufe. d. Welche Veränderungen bezüglich der Zügigkeit für den Stadteilschul - wie für den Gymnasialzweig gibt es laut Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019? Bitte für beide Zweige darstellen und den Zuwachs beschreiben. Es sind im Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019 keine Veränderungen an der Schule geplant. 12. Mit wie vielen Zügen ist die Gyula Trebitsch Schule augenblicklich organisiert ? Bitte von Klasse 5 – 10 jeweils darstellen. a. Wie viele siebte bis zehnte Klassen gibt es jeweils im Stadtteilschulund Gymnasialzweig? b. Wie viele elfte Klassen gibt es, wie groß ist die Sekundarstufe II in den Klassen 11, 12, und 13? Gyula Trebitsch Schule Gymnasialzweig Stadtteilschulzweig Jahrgang 7 1 8 Jahrgang 8 1 7 Jahrgang 9 1 7 Jahrgang 10 1 7 Jahrgang 11 1 4 Jahrgang 12 1 4 Jahrgang 13 2 c. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die aus dem Gymnasialzweig Sekundarstufe I in die Oberstufe wechseln, tun dies auf direktem Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 9 Weg, wie viele gehen in die dreijährige Oberstufe des Stadtteilschulzweigs ? Alle, siehe Antwort zu 11. c. d. Welche Veränderungen bezüglich der Zügigkeit für den Stadteilschul - wie für den Gymnasialzweig gibt es laut Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019? Bitte für beide Zweige darstellen und den Zuwachs beschreiben. Eine Veränderung der Zügigkeiten ist im Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019 nicht vorgesehen. 13. Laut Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan 2019 sind zehn neue sogenannte Campus-Stadtteilschulen geplant. Wie stellt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die äußere wie innere Organisation dieser neuen Schulform vor? 14. Wird es eine gemeinsame Schulleitung für beide Zweige geben? 15. Wie viele Leitungsstellen sind jeweils eingeplant? 16. Wird es eine gemeinsame Beobachtungsstufe in den Klassen 5 und 6 geben oder beginnt bereits ab Klasse 5 die Aufteilung in Stadtteilschulund Gymnasialzweig? 17. Wie genau ist der Übertritt in Klasse 7 geregelt und welche Auswirkungen hat dies auf die geplanten jeweiligen Zügigkeiten der beiden Zweige Stadtteilschule und Gymnasium? 18. Werden die neuen Campus-Stadtteilschulen an allen zehn Standorten identisch organisiert und benannt werden oder ist mit regionalen Unterschieden beziehungsweise Ausprägungen zu rechnen? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen und aus welchen fachlich pädagogischen Gründen? In Hamburg gibt es derzeit zwei sogenannte Campus-Stadtteilschulen, die an einer Schule und unter einer Schulleitung sowohl ein gymnasiales Angebot mit der entsprechenden Stundentafel und dem Abitur nach acht Jahren wie auch ein Stadtteilschulangebot mit der entsprechenden Stundentafel und dem Abitur nach neun Jahren vorhalten . Dank der Organisation beider Bildungsgänge an einem Standort kann flexibler auf Schwankungen bei der Schulformwahl reagiert werden, die regional sehr unterschiedlich ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass auch bei einem längeren Planungshorizont bis 2030 ein umfassendes weiterführendes Schulangebot geplant beziehungsweise vorgehalten wird, auch wenn aktuell noch nicht prognostizierbar ist, für welche Schulform sich die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern einmal entscheiden werden. Die konkrete Ausgestaltung des Angebotes und die Organisation der Campus- Stadtteilschulen sind im Rahmen des jeweiligen schulischen Gründungsprozesses entsprechend des regionalen Bedarfs und der weiteren pädagogischen Konzeptentwicklung individuell zu klären. Hierbei kann sich die Campus-Stadtteilschule an der Organisation der Heinrich-Hertz-Schule und Gyula Trebitsch Schule orientieren, sie kann für sich aber auch im Rahmen der einschlägigen schulrechtlichen Vorgaben eine modifizierte Organisation entwickeln. Die Stellenzuweisung wird mit Gründung entsprechend den geltenden Bedarfsgrundlagen vorgenommen, siehe auch Antwort zu 7. 19. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde statt neuer Campus-Stadtteilschulen die Ausgründung bestehender erfolgreicher Stadtteilschulen geprüft und verworfen? Wenn ja, aus welchen fachlichen Gründen und an welchen Standorten jeweils? Die Neugründung von zehn Campus-Stadtteilschulen wird in den Regionen vorgeschlagen , in denen absehbar sowohl Gymnasial- wie auch Stadtteilschulkapazität Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 benötigt wird, die Schulformwahl von Eltern und Schülerinnen und Schülern derzeit aber noch nicht seriös vorhersehbar ist. Insofern ist die Ausgründung aus bereits bestehenden Stadtteilschulen oder Gymnasien keine Lösungsvariante, die die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler abdeckt. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. bis 18. 20. Liegen der zuständigen Behörde bereits Stellungnahmen zu geplanten neuen Campus-Schulstandorten vor, die von bestehenden in der Nähe liegenden Stadtteilschulen kritisch gesehen werden? Wenn ja, mit welchen Argumenten und wie plant die Behörde, damit umzugehen? Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen ist noch nicht für alle beteiligten Gremien abgelaufen. 21. Wie vereinbart der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Implementierung einer neuen Schulform, nämlich der Campus-Stadtteilschule , mit dem sogenannten Schulfrieden? Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nicht der Meinung, dass die Campus- Stadtteilschule keine neue Schulform darstellt, die die derzeitige Schulstruktur in Hamburg erheblich verändern wird? Es handelt sich nicht um eine neue Schulform, sondern um eine Stadtteilschule, siehe auch Antworten zu 13. bis 20. 22. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Bedenken, dass die integrative und inklusive Arbeit an Stadtteilschulen durch die neue Schulform Campus-Stadtteilschule infrage gestellt beziehungsweise konterkariert werden könnte? Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 13. bis 20. 23. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde statt neuer Campus-Stadtteilschulen, oder Zuwächsen bei bestehenden Stadtteilschulen das Aufwachsen bestehender Grundschulen zu einer (Langform -)Stadtteilschule geprüft und verworfen? Wenn ja, aus welchen fachlichen Gründen jeweils? Gab es in der Vergangenheit entsprechende Anträge aus Grundschulen an die Behörde? Wenn ja, welche waren das? Sofern an Grundschulen die Möglichkeit zur Erweiterung besteht, wurde aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren die Möglichkeit zur Erweiterung der Grundschulkapazität geprüft. Im Übrigen wird in der Region 19 die Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt ab dem Schuljahr 2019/2020 als Langformschule organisiert werden. Grundsätzlich fördert die für Bildung zuständige Behörde Langformschulen. Im Referentenentwurf können beispielsweise die Standorte Pröbenweg (Region 1) und die Elbinselquartiersschule (Region 3) zu Langformschulen entwickelt werden. 24. In der Region 1 ist geplant, eine Campus-Stadtteilschule HafenCity zu gründen, die über drei Stadtteilzüge- und vier Gymnasialzüge verfügen soll. Woraus leitet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Planung ab? a. Wieso wird die geplante Campus-Stadtteilschule HafenCity in der Übersichtstabelle auf Seite 16 mit Schulcampus HafenCity Lohsepark vermerkt? Welche Bezeichnung ist die am Ende gültige? Die Neugründung einer Campus-Stadtteilschule HafenCity leitet sich aus den Bedarfen in der Schulregion 1 ab, deren Kapazitäten bei den weiterführenden Schulen ausgeschöpft sind. Um die Neubaugebiete in der HafenCity zu versorgen und auch den zunehmenden Bedarf in der Schulregion 1 abzudecken, ist die Neugründung einer weiterführenden Schule notwendig. Die Bezeichnung im Referentenentwurf weist lediglich auf den geplanten Standort hin. Die Namensgebung erfolgt im eigentlichen Gründungsprozess. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 11 25. In der Region 3 ist eine Neugründung Campus-Stadtteilschule im Elbinselquartier vorgesehen. Weshalb wird sie in der Übersichtstabelle auf Seite 23 als Elbinselquartiersschule für Stadtteilschule und Gymnasium geführt? Welche Bezeichnung gilt am Ende? 26. In der Region 4 ist eine Neugründung Campus-Stadtteilschule vorgesehen . Weshalb wird sie in der Übersichtstabelle auf Seite 29 als Campus Eckernförder Straße geführt? Welche Bezeichnung gilt am Ende? Die Bezeichnung im Referentenentwurf weist lediglich auf den geplanten Standort hin. Die Namensgebung erfolgt im eigentlichen Gründungsprozess. 27. In der Region 8 werden sechs Gymnasien, aber nur eine Stadtteilschule angeboten. Der geplante Zuwachs an Gymnasialklassen übersteigt den der Stadtteilschulklassen bei Weitem. Wie begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieses Ungleichgewicht, sowohl bezogen auf das Angebot, als auch auf die prognostizierte Zunahme der Kapazitäten? a. Gibt es seitens des Senates beziehungsweise der zuständigen Behörde Überlegungen, in dieser Region ein zusätzliches Angebot in Form einer Stadtteilschule (zum Beispiel durch Ausgründung der Ida Ehre Schule?) zu schaffen? Der überwiegende Teil der Anmeldungen an der Ida Ehre Schule erfolgt von Grundschulen anderer Regionen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, zusätzliche Stadtteilschulkapazitäten vorrangig in den Regionen zu schaffen, in denen der Bedarf entsteht. Da gleichzeitig die Gymnasien der Region mehrfach mehr fünfte Klassen eingerichtet haben, als dies im bisherigen Schulentwicklungsplan vorgesehen war, ist mit der Gründung eines weiteren Gymnasiums hier eine Entlastung geplant. 28. In der Region 20 ist die Neugründung einer Campus-Stadtteilschule am Standort der ehemaligen Förderschule Billwerder Straße vorgesehen. Weshalb wird sie in der Übersichtstabelle auf Seite 89 als Campus Billwerder Straße geführt? Welche Bezeichnung gilt am Ende? Siehe Antworten zu 24. a. sowie 25. und 26. 29. In der Region 21 ist die Neugründung einer Campus-Stadtteilschule geplant. Weshalb wird sie in der Übersichtstabelle auf Seite 94 als neuer Schulcampus geführt? Welche Bezeichnung gilt am Ende? a. Der mögliche Standort dieser neu in Planung befindlichen Campus- Stadtteilschule könnte einer der Standorte der Katholischen Schulen sein, so schreibt die Behörde auf Seite 92. Welche genauen Standorte könnten dies sein und warum geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon aus, dass die katholische Kirche im Bezirk Harburg einen Schulstandort aufgeben wird? b. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass, nach neuesten Informationen der katholischen Kirche, Veränderungen in ihrem Schulangebot im Bezirk Harburg erst ab 2025 infrage kommen: Welche alternativen Standorte für die Neugründung einer Campus-Stadtteilschule in dieser Region gibt es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde? Der voraussichtliche Bedarf für eine zusätzliche weiterführende Schule in der Region 21 wird langfristig entstehen und frühestens zum Ende der Zwanzigerjahre erwartet. Aufgrund der Langfristigkeit bestehen noch keine konkreten Standortüberlegungen, und der Bedarf wird zunächst nur textlich erläutert. In Abhängigkeit von der Entwicklung der katholischen Schulen hinsichtlich einer möglichen Aufgabe von Standorten wird beabsichtigt, diese für allgemeinbildende Schulen weiter zu nutzen. Im Übrigen siehe Antworten zu 24. a. sowie 25. und 26. 30. Die in der Region 22a angedachte Neugründung einer Campus-Stadtteilschule Neugraben soll zwei Stadtteilzüge und vier gymnasiale Züge vor- Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 halten und schulübergreifend mit der Stadtteilschule Süderelbe geplant werden. Auf welcher Basis prognostiziert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Planung und wie genau sieht eine „schulübergreifende Planung mit der Stadtteilschule Süderelbe“ (Seite 96) im Einzelnen aus? Bitte ausführen. Grundlage für die jetzigen Planungen ist das prognostizierte Bevölkerungswachstum in der Region Neugraben/Fischbek, sowie Angaben zur Bebauung und eine mögliche Zusammensetzung der Bevölkerung in den Neubaugebieten in Neugraben/Fischbek. Der Planung einer Campus-Stadtteilschule in der Region 22a macht deutlich, dass eine genaue Prognose für eine zukünftige Entscheidung von Eltern für einen Bildungsgang an einem Gymnasium oder die Stadtteilschule nicht möglich ist. Die konkrete Ausgestaltung des Angebots und die Organisation der Campus-Stadtteilschule sind im Rahmen des Gründungsprozesses entsprechend des regionalen Bedarfs und der weiteren pädagogischen Konzeptentwicklung zu klären, siehe auch Antwort zu 13. bis 18. Dazu gehört auch die schulübergreifende Planung mit der Stadtteilschule Süderelbe, wobei hier konkret an die Kooperation in der Sekundarstufe II gedacht ist. Baumaßnahmen 31. Der Senat verkündet im SEPL eine Reihe von projektierten Baumaßnahmen . Zugleich erklärt er, dass die Umsetzung „in unterschiedlichem Tempo“ verlaufen werde. Wie begründet der Senat die im SEPL avisierten Baumaßnahmen an den einzelnen Schulen konkret und welchen Zeitplan hinterlegt er den Maßnahmen? (Bitte pro Schule mit Angabe von Schulform, Sozialindex und Schulbezirk in einer Excel-Tabelle darlegen .) a. Was ist unter dem Globalbegriff „Baumaßnahmen“, der die Bautätigkeit an Schulen im SEPL bezeichnet, zu verstehen? Welcher Zeitplan bis 2035 ist für jede dieser Maßnahmen hinterlegt? (Bitte für jede Schule konkret erläutern und nachweisen, Bezirk und Sozialindex angeben. Bitte in einer Excel-Tabelle angeben.) b. Wie ist der Stand der einzelnen Baumaßnahmen? (Bitte pro Schule mit Sozialindex und Maßnahmen aufführen und kenntlich machen, wo Maßnahmen aus dem alten SEPL gestoppt/unterbrochen, fortgeführt und wo neue Maßnahmen unternommen werden.) c. Hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen für die Baumaßnahmen: Welche Summen der avisierten Baumaßnahmen sind Teil des alten SEPL? Welche Ressourcen in Euro sind wirklich neu in diesem SEPL veranschlagt? d. Wie bewertet der Senat die Kritik der Architektenkammer Hamburg, mit den anvisierten Investitionen bis 2030 unter dem Investitionsniveau , das bis 2011 bestand, zu bleiben und es generell zu gering zu bemessen? e. Wie bewertet der Senat die Kritik, dass die Neubauten unter der architektonisch sinnvoll erachteten baulichen Qualität bleiben?4 f. Wie bewertet der Senat die Kritik, dass die Gestaltung der Schulhöfe weit hinter den architektonisch und pädagogisch sinnvoll erachteten Maßstäben zurückbleibt?5 Zur Zielsetzung des SEPL siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 10. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Umfang, Ausformung und zeitliche Abfolge der notwendigen Baumaßnahmen in dem gewünschten Maße zu konkretisieren. Bezüglich des 4 https://www.akhh.de/aktuell/nachrichten/artikel/nicht-auf-kosten-der-qualitaet-sparenpressemitteilung -der-kammer-zu-investitionen-in-den-schulbau/. 5 https://www.akhh.de/aktuell/nachrichten/artikel/nicht-auf-kosten-der-qualitaet-sparenpressemitteilung -der-kammer-zu-investitionen-in-den-schulbau/. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 13 Investitionsniveaus bis 2030 sind aus diesem Grund derzeit auch keine abschließenden Bewertungen möglich. Zu den erheblichen Investitionen im Schulbau seit 2011 siehe https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12555750/2019-04-29-bsb-schulbau/. Darüber hinaus plant der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in den kommenden Jahren mindestens 4 Milliarden Euro in den Ausbau der Schulen zu investieren, um den wachsenden Schülerzahlen bei gleichzeitig kleinen Klassen gerecht zu werden , siehe https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12278830/2019-03-07- bsb-milliardenausbauprogramm-fuer-schulen/. Die überzeugenden Ergebnisse des Schulbaus der letzten Jahre können an den Schulen vor Ort aber auch in der Veröffentlichung „Gute Räume für gute Bildung“ unter http://www.schulbau.hamburg/contentblob/10559660/ 0a6e373827598e9b0a917a88110c1fb1/data/20170123-download-jahrbuch.pdf eingesehen werden. Beispielshaft werden rund 280 Schulbau- und Sanierungsprojekte in allen Bezirken Hamburgs der letzten Jahre vorgestellt. Vor dem Hintergrund der gewesenen und geplanten Investitionen und der konkreten Umsetzungen im Schulbau bewertet die für Bildung zuständige Behörde die Pressemitteilung der Architektenkammer als eine selbstverständlich zulässige Meinungsäußerung einer Interessenvertretung . 32. Bis auf die weiterführenden Schulen des Bezirks Harburg fehlen bei allen anderen weiterführenden Schulen die Sozialindizes – weshalb? Für die Bedarfsplanung ist der Sozialindex nur bei Grundschulen relevant, da sich hier Auswirkungen auf die Klassenfrequenz ergeben können. Dass die Sozialindizes in Harburg auch bei den weiterführenden Schulen angegeben wurden, ist durch einen Übertragungsfehler zu erklären. 33. Mit welchen architektonischen Konzepten wird der Senat künftige Schulen mit einer Schüler-/-innenzahl von mehr als 1 300 Schülern/-innen unterstützen? (Bitte konkret und ausführlich darlegen.) 34. Wie wird der Senat Schulen mit mehr als 1 300 Schülern/-innen bei der Essensversorgung unterstützen? (Bitte konkret und ausführlich darlegen .) a. Welche Ressourcen sind dafür vorgesehen? Sofern aus dem SEPL Baumaßnahmen abzuleiten sind, werden diese in der Investitionsplanung berücksichtigt und auf Grundlage des Musterflächenprogramms und unter Beteiligung der Schulgemeinschaft ausgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 10. Schulische Neugründungen 35. Kann der Senat die verschiedenen Organisationsmodelle benennen und den einzelnen Schulen zuordnen, nach denen die neuen Schulen aufgebaut werden sollen? 36. Zu welchem Zeitpunkt sind welche Neugründungen geplant? (Bitte den Baubeginn und die erste Aufnahme von Schülern/-innen datieren.) Der Schulentwicklungsplan beschreibt die mittel- und langfristige Bedarfsplanung. Aus diesem Grund liegen nicht für alle Neugründungen konkrete Zeitpläne vor. In einigen Fällen (zum Beispiel Trabrennbahn/Volkspark oder Oberbillwerder) hängen Baubeginn und Fertigstellung von der Gesamtplanung für das jeweilige Neubaugebiet ab. Andere Neugründungen sind dagegen schon in Planung oder Umsetzung: Region Schul- form Schulstandort Geplanter Baubeginn Erste Aufnahme von Klassen 1 GS Baakenhafen 2020 2021/22 1 C-StS Lohsepark - 2023/24 1 GS Pröbenweg 2021/22 2023 Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Region Schul- form Schulstandort Geplanter Baubeginn Erste Aufnahme von Klassen 3 GS Insel-Campus Ab 2022 2024/25 3 C-StS Insel-Campus Ab 2022/23 2025/26 4 C-StS Eckernförder Str. laufende Baumaßnahme im Bestand 2024 8 GS Isestraße laufende Baumaßnahme im Bestand 2025 8 Gym Bundesstraße 58 laufende Baumaßnahme im Bestand 2021 9 GS Wolfgang-Borchert-Schule laufende Baumaßnahme im Bestand 2019 9 GS Telemannstraße laufende Baumaßnahme im Bestand 2023 13 Gym Eilbektal laufende Baumaßnahme im Bestand 2023 14 GS Eschenweg laufende Baumaßnahme im Bestand 2023 14 GS Ballerstaedtweg laufende Baumaßnahme im Bestand 2019 14 Gym Grellkamp laufende Baumaßnahme im Bestand 2022 16 GS Fabriciusstraße laufende Baumaßnahme im Bestand 2019 20 C-StS Billwerder Straße 2023 2025 21 GS Schule am Park 2020 2021/22 21 GS Sinstorfer Weg laufende Baumaßnahme im Bestand 2020/21 22 C-StS Neugraben Ab 2022/23 2025/26 Planungsstand 06/2019 Alle Schulen organisieren sich im Rahmen der bestehenden schulrechtlichen Vorgaben , siehe auch Antwort zu 13. bis 18. 37. Wann entscheidet aus welchen Gründen und mit welchen Beteiligten der Senat über die drei offenen Schulformen? a. An welchen genauen Standorten sieht der Senat diese drei Schulen vor? b. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor, dass der Senat diese Schulen nicht als Langformschulen plant? Für die beiden Schulen am Volkspark und am AK Altona gibt es noch keine exakte Flurstückszuordnung, da die Gesamtplanung für diese Bereiche noch nicht abgeschlossen ist. In beiden Fällen ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Errichtung einer Grundschule vorgesehen. Die Entscheidung, welche Schulform die weiterführenden Schulen haben werden, ist noch offen. Der Standort VIVO ist räumlich durch die örtlichen Gegebenheiten begrenzt. In direkter Nähe befindet sich mit der Schule Bahrenfelder Straße bereits eine vierzügige Grundschule. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 15 38. Wenn, laut FAQs zum SEPL, kurze Wege und pädagogische Konzepte für die Wahl einer Schule entscheidend sind,6 warum schafft der Senat nicht ein ausgeglichenes Angebot der beiden Schulformen in den einzelnen Regionen? (Beispielsweise bestehen in Region 8 sechs Gymnasien und eine STS, ein weiteres Gymnasium ist geplant, keine weitere STS.) Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs ist es, das vorhandene Schulsystem bedarfsgerecht auszubauen. Dabei sind auch Aspekte wie Elternwahlrecht oder tradierte Schulbeziehungen zu berücksichtigen. Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist der Aspekt der Schulweglänge nicht mehr das primäre Auswahlkriterium, hier geht es vor allem um die Berücksichtigung der Elternwünsche in Bezug auf bestimmte Schulformen und Schulangebote. Bezüglich Region 8 siehe Antwort zu 27. und 27. a. 39. Die BSB macht die bisherige Elternwahl, die die Nachfrage nach Anmeldungen an bestimmte Schulformen anzeigen soll, zur Messlatte ihrer in die Zukunft gerichteten Entscheidungen. a. Auf welche Weise analysiert die BSB das Elternwahlrecht? b. Berücksichtigt der Senat dabei, dass die Elternwahl sich an dem regional vorhandenen Angebot orientieren muss und ein Ungleichgewicht im Angebot sich auch in der Elternwahl abbildet? c. Welchen Einfluss nimmt die Behörde auf das Elternwahlrecht? d. Welche Möglichkeiten ergreift die Behörde, um die Schulentwicklung quantitativ aktiv zu steuern? e. Welche Möglichkeiten ergreift die Behörde, um die Schulentwicklung qualitativ aktiv zu steuern? Der Referentenentwurf bildet sowohl quantitativ als qualitativ die zu erwartende Schulentwicklung ab. Mit 88 zusätzlich vorgesehenen Zügen für Stadtteilschulangebote und 86 gymnasialen Zügen berücksichtigt der Schulentwicklungsplan die über ganz Hamburg gesehene nahezu ausgeglichene Anmeldesituation zwischen den Schulformen . Mit dem Modell der Campus-Stadtteilschulen und der noch ausstehenden Entscheidung bezüglich der drei weiterführenden Schule in der Region 4 ergeben sich weitere Spielräume um die Schulentwicklung entsprechend des Wahlverhaltens bedarfsgerecht und flexibel anzupassen. 40. Wie werden die bald ehemaligen Standorte der katholischen Schulen in die Planungen der Behörde aufgenommen? (Bitte konkret für jeden Standort der katholischen Schulen begründen.) Die Frage der Nutzung der zur Schließung vorgesehenen Standorte war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Referentenentwurfs noch nicht abschließend geklärt. Für einzelne Regionen (4, 21 und 22) sind im Referentenentwurf allerdings bereits Hinweise und Optionen formuliert worden. Konkrete Fragen zum SEPL-Entwurf 41. Was bedeutet der Satz „Der Standort des in der Schule Osterbrook ansässigen ReBBZ soll gemeinsam mit der Schulgemeinschaft noch einmal überprüft werden“ konkret?7 a. Wann wird mit welchen Akteuren der Standort des ReBBZ Osterbrook geprüft? b. Welche Alternativen bezüglich des ReBBZ in der Schule Osterbrook prüft der Senat? 6 Der Schulentwicklungsplan – häufige Fragen, Seite 4. 7 SEPL-Entwurf, Seite 13 folgende. Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 c. Wenn „noch mal“ geprüft werden soll, was kam bei der vorherigen „Prüfung“ – was wurde durch wen aus welchen Gründen geprüft – heraus? Am Standort Osterbrook wird aktuell eine Grundschule mir drei Zügen geführt und es sind zusätzlich fünf Klassen des ReBBZ-Mitte dort untergebracht. Bei einer Ausweitung der Grundschulnutzung ist seitens der zuständigen Behörde zu prüfen, ob das ReBBZ dort erhalten werden kann oder eine anderweitige Lokalisierung vorzuziehen ist. In diese Prüfungen sind die jeweiligen Schulen und Beratungseinrichtungen einbezogen , Ergebnisse liegen noch nicht vor. 42. Mehrfach werden für einzelne Schulregionen Abwanderungsbewegungen bei der Wahl der weiterführenden Schule aus der Region hinaus in eine andere Schulregion genannt. Diese Abwanderungsbewegungen werden jedoch nicht weiter aufgegriffen (vergleiche Region 2; Region 4; Region 6 bis 17; Region 20; Region 21). Kann der Senat diese Wanderungsbewegungen in seinem SEPL transparent darstellen? a. Welche Abwanderung von Schülern/-innen der einzelnen weiterführenden staatlichen Schulen aus einer Schulregion auf Schulen einer anderen Region für die letzten beiden Schuljahre gibt es – und welche prognostiziert der Senat für die kommenden Schuljahre? (Bitte pro Schuljahr in einer Excel-Tabelle angeben, die die Schulform berücksichtigt und die Wanderungsbewegung einmal en gros und einmal so detailliert wie möglich darstellt, bitte zuzüglich kartografischer und grafischer Darstellungen.) Diese Wanderungsbewegungen lassen sich aus den Anmeldungen an den weiterführenden Schulen ableiten. Diese werden für die beiden weiterführenden Schulformen jährlich erfasst, siehe Anlagen 1 und 2. 43. Das Beispiel der Regionen 8 und 9 zeigt folgende Fehlplanung: Das Wachstum der Schüler-/-innenzahl an Grundschulen der Region 8 wird mit 20 Prozent bemessen. Der SEPL gibt eine Steigerung von jetzt 19,5 auf 23 Züge der Grundschulen an. 20 Prozent mehr wären rechnerisch jedoch 23,4 Züge, die benötigt werden. Der Senat verweist darauf, dass Region 9 Grundschüler/-innen der Region 8 aufnehmen werde. Dort erwartet er einen Zuwachs von 80 Prozent. Zum einen differenziert der SEPL nicht nach regionen-eigenen Zuwächsen und Wanderungsbewegungen und zudem weist der SEPL auf Grundlage seiner Daten ein Defizit von 0,4 Zügen an Grundschulen auf. Die Folgerungen und Berechnungen des SEPL sind höchst fraglich! Auf Grundlage welcher Zahlen berechnet der Senat die Zügigkeit der einzelnen Schulformen der einzelnen Regionen? (Bitte konkret pro Region gesamt und differenziert nach Schulformen angeben.) a. Wenn der Senat die Zahlen seiner regionalen Prognose der Zuwächse an Schülern/-innen zur Grundlage nimmt, welche Zügigkeiten berechnet er konkret aus den Steigerungen? b. Welche Differenzen ergeben sich zum jetzigen SEPL? c. Welche Zahlen, Resultate und Differenzen ergeben sich für jede Region, wenn die Wanderungsbewegungen in die Prognosen einbezogen werden? (Bitte die Fragen separat beantworten und in einzelnen Excel- Tabellen für jede Region mindestens nach Schulformen, besser noch nach Schulen aufgeschlüsselt darstellen.) Bei der textlichen Darstellung der prognostischen Entwicklung wurde ausdrücklich immer darauf hingewiesen, dass diese Zahlen gerundet sind beziehungsweise sie wurden mit einem „ca“ versehen. Eine andere Darstellung hätte dem Entwurf des SEPL eine Genauigkeit unterstellt, die den Schwankungswerten einer Langfristprognose nicht gerecht würde. Für die im Referentenentwurf genannten Entwicklungsziele wurde davon ausgegangen, dass das Anmeldeverhalten für die einzelnen Schul- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 17 standorte und die Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Regionen in bisherigem Umfang berücksichtigt werden müssen. Insofern sind die Wanderungsbewegungen in den Entwicklungszielen bereits abgebildet. Zum Vergleich siehe: https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/3308272/schulentwicklungsplanhamburg -2012/. 44. Wie stellt sich die Organisation der Zügigkeit in der Sekundarstufe II der STS Horn und Brüder-Grimm in Region 2 konkret dar?8 Sowohl die Stadtteilschule Horn als auch die Brüder-Grimm-Stadtteilschule werden im Referentenentwurf in ihren Entwicklungszielen nicht verändert. Die Organisation der Sek II und die Kooperation der beiden Schulen soll wie bisher weitergeführt werden. 45. Wie stellt sich die Sekundarstufe II der STS Öjendorf und des Kurt- Körber-Gymnasiums konkret dar?9 Die zukünftige Ausgestaltung der Sek II der Stadtteilschule Öjendorf und des Kurt- Körber-Gymnasiums ist noch Gegenstand von Prüfungen und noch nicht hinreichend konkretisierbar. Ziel ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Flächenressourcen eine für beide Schulen gute Lösung zu erreichen. 46. Wie stellt sich das „signifikante Abwanderungsverhalten“ vor Schuleintritt in der Region 3 konkret dar und wie wurde es konkret im SEPL-Entwurf berücksichtigt? In der Prognose werden Veränderungen durch Abwanderung über mehrere Jahre durch statistische Zahlen bei den voraussichtlichen Einschulungen im Zeitraum bis zur Einschulung berücksichtigt. Die prognostizierten Zuwächse wurden deshalb etwas reduziert. Veränderungen werden fortlaufend beobachtet und können gegebenenfalls zu einer Anpassung der prognostizierten Schülerzahlen in den folgenden Jahren führen . 47. In der tabellarischen Übersicht der Region 4 schrumpft die STS Bahrenfeld um einen Zug – wie erklärt der Senat diese Differenz sachlich und fachlich? Die Stadtteilschule Bahrenfeld hat in den letzten Jahren vorrangig Schulformwechsler aus den Regionen 4 und 7 aufgenommen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen für die Stadtteilschule Flottbek und den Sekundarbereich der Max-Brauer-Schule sollte die Organisation gleichmäßiger auf alle Schulen im Umfeld verteilt werden. 48. Sollte ein Druckfehler vorliegen, hat der Senat die sachliche Korrektheit sämtlicher anderer Darstellungen geprüft? Entfällt. 49. Für Region 5 wird einerseits behauptet, die Schüler/-innen würden die regionalen Angebote der STS und des Goethe-Gymnasiums wählen, zugleich geht der SEPL-Entwurf von einer „auch weiterhin erhebliche(n) Abwanderungsbewegung aus der Region“ aus (Seite 31). Wie erklärt der Senat die widersprüchliche Einschätzung? Etwa zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler der Region wählen die drei weiterführenden Schulen in der Region. Etwa ein Drittel entscheidet sich für Schulen der Nachbarregionen . 50. Welche Überlegungen und Planungen gibt es in der Region 6, einen Zubau zum Gymnasium Rissen mit der STS Rissen zu planen? (Bitte die Überlegungen, was wie geplant ist beziehungsweise sein könnte, konkret darlegen.) Es handelt sich hierbei um eine Bedarfsplanung, die die Entwicklung der nächsten Jahre prognostiziert ohne hier schon konkrete Planungsschritte zugrunde gelegt wurden . Da im Zusammenhang mit der Erweiterung von Gymnasium und Stadtteilschule 8 SEPL-Entwurf, Seite 18. 9 SEPL-Entwurf, Seite 18. Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 um jeweils einen Zug auch die Errichtung einer weiteren Sporthalle mitgeplant werden muss, ist es zwingend notwendig, vor einen Konkretisierung der Bauplanung mit beiden Schulen die Möglichkeiten zu erörtern, die sich zum Beispiel durch die Gründung einer nahegelegenen Zweigstelle ergeben könnten. Hierbei sind unterschiedliche Aspekte sowohl organisatorischer Art als auch des Flächenbedarfs miteinander abzuwägen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 51. Ab welchem Zeitpunkt sieht der Senat welche konkreten Möglichkeiten der Erweiterung des Lise-Meitner-Gymnasiums in Region 7? Es handelt sich hierbei um eine Bedarfsplanung, die die Entwicklung der nächsten Jahre prognostiziert ohne hier schon konkrete Planungsschritte zugrunde gelegt wurden . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 52. An welchem Standort ist die Grundschule Isestraße im Bezirk 8 geplant? Am Standort der bisherigen Berufsschule in der Isestraße 144 – 146. 53. Aus welchen fachlichen und sachlichen Gründen wird in der Bundestrasse 58 ein Gymnasium und keine STS geplant? Siehe hierzu Antwort zu 27. 54. Welche fachlichen und sachlichen Gründe sprechen für, welche Gründe gegen die Gründung eines zusätzlichen weiterführenden Schulstandorts in Region 9 beziehungsweise Region 10? Die Zuordnung im Referentenentwurf zur Region 10 erfolgte aus der Überlegung heraus , dass im Stadtteil Lokstedt infolge intensiven Wohnungsbaus bereits derzeit ein erheblicher Anstieg der Grundschulzüge erfolgt ist, sodass der Bedarf an weiterführenden Schulkapazitäten früher abgedeckt werden muss. Die Standortfrage hängt letztlich davon ab, wo ein ausreichend großes Grundstück in gut erreichbarer Lage zur Verfügung gestellt werden kann. 55. Aus welchem fachlichen und sachlichen Grund plant der Senat in besagten Regionen mit dem Modell Campus-Stadtteilschule? Mit der Gründung einer Campus-Stadtteilschule soll das bestehende Angebot an weiterführenden Schulen so erweitert werden, dass ergänzend zu den bestehenden Gymnasien und Stadtteilschulen flexibel auf den ansteigenden Bedarf reagiert werden kann. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. bis 18. sowie Vorbemerkung. 56. An welchem Standort wäre die Region 9/10 zugeschlagene Campus- STS vorgesehen (bitte für beide Regionen angeben). 57. An welchem Standort ist die Campus-STS in Region 11 geplant? Weder in den Regionen 9/10 noch in der Region 11 gibt es schon konkrete Standortüberlegungen . Die für Bildung zuständige Behörde befindet sich zu diesen Fragen in intensivem Austausch mit dem Bezirksamt Eimsbüttel. 58. In Region 13 wird die STS mehr als das Gymnasium angewählt. Dennoch plant der Senat die Neugründung eines Gymnasiums statt einer STS. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor? Bitte in der Begründung berücksichtigen, dass bei einer Steigerung der Schüler-/ -innenzahlen um 35 Prozent die Zügigkeit der STS sich rechnerisch von 17,5 auf 23,625 erhöht und damit ein planerisches Defizit von 0,625 vorliegt und zugleich sich rechnerisch ein Überschuss an Zügigkeit an den Gymnasien in Region 13 von +2,2 ergibt. (Siehe auch die obige Frage der Planungen zu Region 8 und 9 betreffend.) In der Region 13 sind die Kapazitäten der Gymnasien zurzeit erschöpft. Beide Gymnasien der Region haben in einigen Jahrgängen bereits mehr Klassen eingerichtet als im SEPL 2012 geplant. Bei steigenden Schülerzahlen ist deshalb die Erweiterung der Gymnasialkapazität erforderlich. Die Stadtteilschulen der Region hingegen haben Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 19 noch räumliche Kapazitäten. Zudem werden die Kapazitäten an der Stadtteilschule Alter Teichweg durch einen kompletten Um- und Zubau erweitert. 59. In Region 14 stellt sich die Planung vergleichbar dar: Bei einer mehrheitlichen Anwahl der STS durch die regionale Schüler-/-innenschaft plant der Senat, ein neues Gymnasium zu gründen – aus welchen sachlichen und fachlichen Gründen? In der Region 14 sind ebenfalls die Kapazitäten der Gymnasien ausgeschöpft, teilweise haben die Gymnasien auch hier mehr Klassen eingerichtet als im Schulentwicklungsplan 2012 geplant. Die Stadtteilschulen der Region dagegen sind nicht ausgelastet und verfügen noch über Raumkapazitäten. 60. Wenn die Schulkapazitäten der STS in Region 14 nicht „voll ausgeschöpft “ sind, weshalb werden dann vom Senat Baumaßnahmen an zwei der drei STS für notwendig erachtet? Die erwartete Schülerzahl der Region wird im Stadtteilschulbereich dazu führen, dass die vorhandenen Kapazitäten in diesem Bereich ausgeschöpft werden und darüber hinaus noch weitere Kapazitäten geschaffen werden müssen. Daher ist der Ausbau der Stadtteilschule Am Heidberg geplant. Die zweite Baumaßnahme ist der Neubau der Sporthalle an der Albert-Schweitzer- Schule, der zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler dieser Schule erforderlich ist. Eine Kapazitätserweiterung ist damit nicht geplant. 61. In Region 15 führt die Gyula Trebitsch Schule einen gymnasialen Zug, das Matthias-Claudius-Gymnasium soll einen zusätzlichen Zug hinzubekommen , der „ab Klasse 7 von der Gyula Trebitsch Schule geführt“ wird. Wie plant der Senat diese Maßnahme konkret? Die Gyula Trebitsch Schule führt wie bisher einen gymnasialen Zug ab Jahrgangsstufe 7. Das Matthias-Claudius-Gymnasium wird um zusätzliche zwei Gymnasialzüge erweitert und diese werden auch dort geführt. Es handelt sich hier offensichtlich um ein textliches Missverständnis. 62. Was für Planungen liegen in Region 15 bezüglich der „voraussichtlich“ neu zu gründenden weiterführenden Schule vor (Schulform, Standort, Zügigkeit et cetera)? Die im Referentenentwurf benannte Neugründung einer Grundschule drückt einen Bedarf aus. Konkrete Planungen zum Standort gibt es noch nicht. 63. Welchen Stand haben die Planungen des Senats zur Nutzung des nach diesem Schuljahr nicht mehr genutzten Schulgebäudes der Schule am Borchertring in Region 16 (Schule am See)? Die Gebäude sind abgemietet und nicht mehr für eine schulische Nutzung vorgesehen . 64. Für Region 18 wird konstatiert, dass die Schüler/-innen „überwiegend die regionalen Schulen“ wählen; zugleich geht der Senat zusammenfassend davon aus, dass es „weiterhin erhebliche Schülerbewegungen geben wird“. Wie löst der Senat diesen Widerspruch? Die Aussage, es gebe „weiterhin erhebliche Schülerbewegungen, ist eine Durchschnittbetrachtung . Die Region 18 ist im Gegensatz zu anderen Schulregionen eine sehr stabile Region ohne erhebliche Ab- und Zuwanderungsbewegungen. 65. In Region 19 geht der Senat von einem „starke(n) Anwachsen der Zahl der Stadtteilschülerinnen und -schüler in den kommenden Jahren“ aus (bei einem generell angenommenen Schüler-/-innenzuwachs von 25 Prozent). Zudem wird die STS häufiger als das Gymnasium angewählt. Aus welchen sachlichen und fachlichen Gründen plant der Senat vor diesem Hintergrund die Gründung eines neuen Gymnasiums in dieser Region? Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Es handelt sich hier bisher um eine reine Bedarfsermittlung ohne Umsetzungskonkretisierung . Die Erweiterungen in der Region betreffen sowohl Stadtteilschul- als auch Gymnasialzüge. Es ist neben der Neugründung eines Gymnasiums auch vorgesehen, dass die Stadtteilschule Meiendorf einen weiteren Standort erhält. Bei der Anwahl weiterführender Schulen ist darüber hinaus auch zu beachten, dass regelhaft auch Schulen der Nachbarregionen angewählt werden. 66. Von welchen Annahmen über die Verteilung der künftigen Schüler/-innen des geplanten Stadtteils Oberbillwerder – 200 Schüler/-innen in bis zu neun Zügen zusätzlich zu einem Zuwachs von 25 Prozent – in Region 20 aus? Aus welchem sachlichen und fachlichen Grund resultiert aus den Planungen des SEPL ein Überhang an Gymnasialzügen, wo diese Schulform weniger als die STS angewählt wird? Die Verteilung der künftigen Schülerinnen und Schüler in Oberbillwerder wird zunächst jeweils mit 50 Prozent für das Gymnasium und 50 Prozent für die Stadtteilschule geschätzt. Bis zum Beginn der Planungen der Schulen werden weitere Erkenntnisse über das Anwahlverhalten zwischen Stadtteilschule und Gymnasium in Bergedorf vorliegen. Da die beiden Schulen auf einem Grundstück liegen, können die Planungen bis dahin überprüft und ggfs. angepasst werden. 67. In Region 21 werden laut SEPL die STS mehr als die Gymnasien angewählt , eine Steigerung von 45 Prozent an Schülern/-innen wird angenommen , wobei nicht – wie in Region 20 – zwischen regulärem Zuwachs und Annahmen über den Zuwachs durch verstärkte Wohnungsbautätigkeit differenziert wird. Der SEPL weist jedoch ein Defizit an Zügen an STS auf und zugleich ein Überhang bei den Gymnasien. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen für diese Gewichtung vor? Der angenommene Zuwachs von 45 Prozent berücksichtigt die Wohnungsbauplanungen . Die Planung von Stadtteilschulen und Gymnasien stellt ein ausgewogenes Angebot beider Schulformen gemäß des regionalen Anwahlverhaltens dar. Des Weiteren werden Kapazitäten und Reserven an bestehenden Schulen berücksichtigt. 68. Für Region 21 heißt es außerdem, dass „langfristig ein zusätzlicher Standort für eine weiterführende Schule erforderlich“ sei. Kann der Senat diese Planung zeitlich, räumlich, nach Schulform und -größe konkretisieren ? Weshalb stellt der Senat diese Schule nicht auch in die Übersicht ein? Siehe Antwort zu 29. bis 29. b. 69. Dem SEPL zufolge ist die Goethe-Schule in Harburg die einzige STS, die regelhaft Klassen für abgeschulte Gymnasiasten/-innen vorhält. Um wie viele Klassen handelt es sich dabei? Weshalb werden diese deutlichen Schwankungen in den Schüler-/-innenzahlen, die die STS in Klasse 7 treffen, nicht auch an den anderen STS ausgewiesen und planerisch begegnet? Als Schulversuchsschule stellt die Grundschule Grumbrechtstraße eine Besonderheit in der Region dar. Sie behält ihre Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6. Um diese Schülerinnen und Schüler nicht im allgemeinen Schulformwechslerverfahren unterbringen zu müssen, gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule Grumbrechtstraße, dem Friedrich-Ebert-Gymnasium und der Goethe-Schule Harburg zur Vorabaufnahme von Schülerinnen und Schüler nach der Klassenstufe 6 seit Beginn des Schulversuchs. Im Schulformwechselverfahren nehmen alle Stadtteilschulen, auch die Goethe-Schule Harburg, Schülerinnen und Schüler von Gymnasien auf. Die Einrichtung zusätzlich notwendiger Klassen in der Region richtet sich nach den Bedarfen und den räumlichen Kapazitäten an den Schulen . 70. Auch in Region 22 differenziert der Senat im SEPL nicht die Zuwächse wie in Region 20, sondern nimmt ein globales Aufwachsen der Schüler-/ -innenzahlen von 75 Prozent an. Die STS wird dem Gymnasium gegenüber bevorzugt und die Mehrheit der Schüler/-innen besucht regionalen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 21 Schulen. Auf dieser Grundlage ergeben sich in allen Schulformen rechnerische Defizite in den Bedarfen an Schulen: In der Grundschule fehlen 7,13 Züge, in der STS 9,63, allein das Gymnasium weist ein deutlich geringeres Defizit aus, nur −0,25 Züge. Wie erklärt der Senat diese Diskrepanzen und welche Maßnahmen will er konkret ergreifen, diese auszugleichen ? Der angenommene Zuwachs von 75 Prozent berücksichtigt die Wohnungsbauplanungen . Die Planungen entsprechen dem Bedarf, dem regionalen Anwahlverhalten und berücksichtigt Kapazitäten und Reserven an bestehenden Standorten. Siehe auch Drs. 21/17449. 71. Welche Planungen bestehen in Region 22 seitens des Senats angesichts der Schließung der Katholischen Schule Neugraben? Siehe https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/ sowie Antwort zu 40. 72. Wie bewertet der Senat die Kritik der Schulleitungen, der GGG, des KER 21 und 22, der Elternkammer und anderer Bildungsakteure/-innen des Zeit- und Beteiligungsrahmens? 73. Wie sieht der aktuelle Zeitplan des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens aus? Bitte genau darlegen. 74. In welcher Weise und in welchem Zeitfenster beabsichtigt der Senat/die zuständige Behörde, das Parlament zu beteiligen? Siehe Antwort zu 3. a. bis 4. 1 1 2 3 4 4 4 5 6 6 6 7 7 7 7 8 8 8 8 8 9 1 0 1 0 1 0 1 1 1 2 1 2 1 2 1 3 1 3 1 4 1 4 1 4 Re gi on / GY M -B ez irk Gymnasium Hamm Gymnasium Klosterschule Kurt-Körber-Gymnasium Helmut-Schmidt-Gymnasium SUMME Hamburg-Mitte Gymnasium Allee Gymnasium Altona Struensee Gymnasium Goethe-Gymnasium Gymnasium Blankenese Gymnasium Rissen Marion Dönhoff Gymnasium Christianeum Gymnasium Hochrad Gymnasium Othmarschen Lise-Meitner-Gymnasium SUMME Altona Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Gymnasium Hoheluft Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Helene Lange Gymnasium Wilhelm-Gymnasium Albrecht-Thaer-Gymnasium Gymnasium Bondenwald Gymnasium Corveystraße Gymnasium Ohmoor Gymnasium Dörpsweg SUMME Eimsbüttel Gelehrtenschule des Johanneums Gymnasium Eppendorf Heilwig-Gymnasium Gymnasium Lerchenfeld Margaretha-Rothe-Gymnasium Albert-Schweitzer-Gymnasium Gymnasium Alstertal Gymnasium Heidberg SUMME Hamburg-Nord R e gi o n 0 1 2 2 72 0 4 9 8 9 0 11 0 1 0 1 0 1 0 0 2 3 2 2 1 8 1 2 1 0 0 0 0 2 6 3 0 0 4 2 2 1 1 0 4 9 R e gi o n 0 2 2 4 6 6 6 0 9 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 3 R e gi o n 0 3 2 1 0 1 2 5 12 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 4 0 1 0 0 0 1 0 1 5 4 12 2 4 6 4 1 0 1 3 0 1 8 3 5 9 4 2 0 3 2 5 3 2 5 1 0 1 0 0 0 7 6 1 0 0 2 0 0 0 0 3 R e gi o n 0 5 0 0 0 0 0 1 0 0 7 8 0 0 0 2 0 0 2 7 1 0 8 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 5 1 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 1 9 6 7 6 9 5 3 8 1 7 6 1 5 3 4 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 R e gi o n 0 7 1 1 0 0 2 0 1 0 9 2 0 9 5 2 7 6 6 5 7 6 2 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 8 1 2 3 8 9 8 4 2 2 2 7 0 0 3 0 9 1 6 1 7 1 1 0 1 0 0 3 6 R e gi o n 0 9 0 1 0 0 1 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 3 7 2 0 2 6 8 0 4 0 0 5 2 1 1 0 9 1 0 0 0 0 1 0 0 2 R e gi o n 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 7 1 4 2 3 9 5 7 5 0 1 4 6 2 3 2 0 1 0 0 0 0 1 0 0 2 R e gi o n 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 5 0 0 0 0 0 2 0 7 3 0 2 7 7 0 1 9 8 0 0 0 0 0 0 0 1 1 R e gi o n 1 2 0 2 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 7 3 6 2 5 0 8 8 0 0 0 1 3 4 7 2 6 5 5 8 2 8 1 2 3 3 2 0 1 2 8 9 R e gi o n 1 3 1 7 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 0 0 1 0 0 1 5 2 0 1 4 6 3 4 1 4 3 0 1 3 6 R e gi o n 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 4 0 5 1 0 1 0 0 5 8 7 6 9 0 2 2 6 R e gi o n 1 5 1 1 1 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 2 1 0 0 0 3 R e gi o n 1 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 3 5 0 0 0 3 6 R e gi o n 1 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 9 1 3 3 R e gi o n 1 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 R e gi o n 1 9 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 1 1 5 1 5 1 5 1 6 1 6 1 6 1 6 1 7 17 1 7 1 7 1 8 1 8 1 8 1 9 1 9 1 9 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 1 2 1 2 1 2 1 2 2 2 2 Re gi on / GY M -B ez irk Charlotte-Paulsen-Gymnasium Gymnasium Marienthal Matthias-Claudius-Gymnasium Gymnasium Farmsen Gymnasium Grootmoor Gymnasium Osterbek Johannes-Brahms-Gymnasium Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Gymnasium Hummelsbüttel Gymnasium Oberalster Heinrich-Heine-Gymnasium Gymnasium Buckhorn Gymnasium Ohlstedt Walddörfer-Gymnasium Gymnasium Meiendorf Gymnasium Oldenfelde Gymnasium Rahlstedt SUMME Wandsbek Gymnasium Bornbrook Gymnasium Lohbrügge Hansa-Gymnasium Bergedorf Luisen-Gymnasium Bergedorf Gymnasium Allermöhe SUMME Bergedorf Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Friedrich-Ebert-Gymnasium Heisenberg-Gymnasium Immanuel-Kant-Gymnasium Gymnasium Süderelbe Gymnasium Finkenwerder SUMME Harburg R e gi o n 0 1 1 2 0 1 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 7 0 0 0 0 1 1 0 0 0 1 0 0 1 R e gi o n 0 2 1 2 8 1 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 7 0 1 8 4 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 0 0 5 R e gi o n 0 4 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 0 2 0 0 0 0 1 0 1 R e gi o n 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 2 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 3 2 1 1 1 1 1 3 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 2 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 4 1 0 0 0 1 0 0 3 3 1 0 1 0 0 0 0 0 1 3 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 5 6 3 4 9 6 4 1 6 4 1 8 5 3 0 0 0 0 0 1 3 2 3 4 2 6 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 6 0 1 3 8 3 2 6 5 5 70 0 0 1 0 0 0 0 4 2 1 2 2 5 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 7 0 0 0 0 10 9 0 2 9 6 3 6 6 5 7 8 2 5 1 2 2 7 0 0 4 4 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 8 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 1 2 2 7 8 9 9 2 1 3 6 1 5 0 0 3 8 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 9 0 0 0 1 0 1 3 0 0 0 0 1 0 0 5 7 5 8 2 1 1 0 2 8 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 9 0 6 3 6 3 7 3 5 9 3 4 8 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 6 7 1 1 0 8 5 6 0 0 3 3 1 R e gi o n 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 0 1 1 0 4 6 9 1 9 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 23 1 1 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 5 5 6 6 7 8 9 1 0 1 1 1 1 1 2 1 2 1 2 1 3 1 3 1 3 1 3 1 4 1 4 1 4 Re gi on / S ta dt te ils ch ul e- Be zir k Stadtteilschule Am Hafen Stadtteilschule Hamburg-Mitte Brüder-Grimm-Schule Stadtteilschule Horn Stadtteilschule Mümmelmannsberg Stadtteilschule Öjendorf Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf Schule auf der Veddel Stadtteilschule Stübenhofer Weg Stadtteilschule Wilhelmsburg SUMME Hamburg-Mitte Kurt-Tucholsky-Schule Max-Brauer-Schule Stadtteilschule Bahrenfeld Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Stadtteilschule Lurup Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Rissen Stadtteilschule Flottbek SUMME Altona Ida Ehre Schule Stadtteilschule Stellingen Stadtteilschule Niendorf Julius-Leber-Schule Stadtteilschule Eidelstedt SUMME Eimsbüttel Heinrich-Hertz-Schule Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule Winterhude Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg Ilse-Löwenstein-Schule Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Helmuth Hübener Albert-Schweitzer-Schule Fritz-Schumacher-Schule Stadtteilschule Am Heidberg SUMME Hamburg-Nord R e gi o n 0 1 3 7 1 0 0 4 2 6 0 0 3 2 0 0 1 7 2 1 4 3 1 0 0 0 0 9 9 3 1 0 0 1 3 9 3 1 9 1 5 4 5 6 2 0 1 1 1 0 1 R e gi o n 0 2 3 8 9 6 9 3 1 0 9 9 5 0 0 0 0 4 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 4 R e gi o n 0 3 1 0 0 0 0 0 1 3 0 3 4 3 9 1 2 1 3 2 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 4 1 2 1 0 0 0 0 0 0 1 0 1 4 2 7 1 6 1 1 0 0 0 2 8 0 1 6 3 1 4 8 7 9 0 2 0 9 8 0 5 1 0 1 0 0 0 0 0 1 5 3 R e gi o n 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 5 3 1 1 4 5 1 1 9 2 1 3 0 0 0 4 4 7 5 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 R e gi o n 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 9 2 7 7 0 1 7 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 3 3 1 9 3 0 0 2 8 9 6 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 2 4 0 4 0 0 0 4 4 8 2 7 1 0 0 0 0 0 0 0 3 6 R e gi o n 0 9 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 0 1 1 4 9 9 3 6 1 1 2 3 0 8 1 0 0 0 0 0 0 0 9 R e gi o n 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 1 6 9 0 1 4 1 1 2 9 1 2 7 0 0 0 0 0 0 2 1 3 1 R e gi o n 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 1 1 1 9 7 6 1 2 7 5 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 2 R e gi o n 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 4 0 0 1 1 1 4 7 2 5 7 5 1 6 2 1 0 1 0 2 5 8 R e gi o n 1 3 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 6 6 2 1 2 5 1 2 7 2 4 2 8 0 3 0 2 1 3 R e gi o n 1 4 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 1 0 7 1 1 1 1 2 2 0 5 3 5 9 1 4 0 2 6 0 R e gi o n 1 5 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 4 5 1 9 0 0 0 0 5 0 R e gi o n 1 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 1 6 1 9 0 1 0 6 7 0 0 0 1 1 2 R e gi o n 1 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 2 0 0 3 0 1 0 1 8 0 1 5 R e gi o n 1 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 3 R e gi o n 1 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 0 0 2 0 0 0 5 R e gi o n 2 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 R e gi o n 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 21/17388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Anlage 2 1 5 1 5 1 5 1 6 1 6 1 6 1 7 1 7 1 8 1 8 1 9 1 9 1 9 2 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2 1 2 1 2 1 2 1 2 2 2 2 2 2 Re gi on / S ta dt te ils ch ul e- Be zir k Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Max-Schmeling-Stadtteilschule Otto-Hahn-Schule Erich Kästner Schule Schule am See Stadtteilschule Bramfeld Irena-Sendler-Schule Stadtteilschule Poppenbüttel Stadtteilschule Bergstedt Stadtteilschule Walddörfer Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt Stadtteilschule Meiendorf Stadtteilschule Oldenfelde SUMME Wandsbek Stadtteilschule Bergedorf Stadtteilschule Lohbrügge Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Gretel-Bergmann-Schule Stadtteilschule Kirchwerder SUMME Bergedorf Goethe-Schule-Harburg Lessing-Stadtteilschule Schule Maretstraße Stadtteilschule Ehestorfer Weg Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg Stadtteilschule Süderelbe Stadtteilschule Finkenwerder SUMME Harburg R e gi o n 0 1 2 4 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 3 1 4 0 1 7 1 0 0 0 0 0 0 1 R e gi o n 0 2 3 4 8 3 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 8 5 3 1 1 0 2 0 4 8 0 0 0 0 1 0 0 1 R e gi o n 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 4 0 0 0 1 0 0 5 R e gi o n 0 4 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 8 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 0 9 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 R e gi o n 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 R e gi o n 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 2 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 3 1 1 0 3 1 0 1 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 4 0 0 0 0 0 0 2 2 8 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 5 1 1 3 7 1 7 3 8 0 6 3 0 0 0 4 1 2 0 3 1 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 6 4 5 1 1 1 0 9 5 7 5 7 1 0 3 0 0 4 1 6 0 3 8 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 7 0 0 0 1 0 0 6 0 6 8 5 2 1 6 0 0 0 1 9 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 8 0 0 0 0 0 0 5 5 9 9 6 7 0 2 0 1 7 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 1 9 6 2 1 4 3 0 0 0 4 0 4 1 7 4 1 5 3 1 6 7 3 8 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 8 1 1 4 9 7 4 1 3 3 5 5 9 0 0 0 0 0 0 0 0 R e gi o n 2 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 8 1 1 0 3 6 8 5 7 6 0 1 4 1 6 R e gi o n 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 1 0 1 1 8 1 9 6 7 0 3 5 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17388 25 17388ga_Text_Farbe 17388ga_Anlagen 17388ga_Antwort_Anlage1 17388ga_Antwort_Anlage2