BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17391 21. Wahlperiode 04.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 28.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausfall Steuerrechenzentrum Einer Pressemitteilung von Dataport zufolge kam es in der Nacht zum 28.05.2019 zu einem Ausfall des Steuerrechenzentrums infolge eines Lasttests , der letztlich zu einer Überlastung der Kühlsysteme führte. In der Folge waren 141 Finanzämter in ganz Norddeutschland, so auch in Hamburg, teilweise über mehrere Tage nicht mehr arbeitsfähig.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von Dataport wie folgt: 1. Wer hat wann genau den entsprechenden Lasttest auf wessen Veranlassung hin durchgeführt? a. Inwieweit war Dataport hierüber vorab in Kenntnis gesetzt worden? Tests der bestehenden Systeme sind Gegenstand der verbindlichen Wartungs- und Prüfungsroutine. Dataport hat den Lasttest daher entsprechend den monatlichen Tests veranlasst. b. Inwieweit waren die potenziell betroffenen Dienststellen, mindestens jedoch entsprechende oberste Landesbehörden, von dem Test vorab wann in Kenntnis gesetzt worden? Die Kunden sind darüber informiert, dass Dataport alle technisch erforderlichen Wartungs -, Sicherungs- und Kontrollarbeiten durchführt. Über die Durchführung einzelner Maßnahmen wie die regelmäßige Testung der Stromnetzersatzanlagen werden die Kunden nicht im Einzelnen informiert. 2. Wie genau lief der Lasttest ab beziehungsweise welche konkreten Lasten wurden auf das System gebracht? Wie hoch waren sie? a. Warum kam es bei den gemäß der eingangs genannten Pressemitteilung von Dataport einmal im Monat durchgeführten vorherigen Tests nicht zu ähnlichen Ausfällen? b. Welcher Art war die technische Störung, die gemäß der eingangs genannten Pressemitteilung zum Ausfall der Kühlsysteme führte? Ein monatlicher Test der Stromnetzersatzanlagen eines Rechenzentrums entspricht dem Stand der Technik, da die Dieselersatzaggregate regelmäßig in Betrieb genommen werden müssen. Bei dem Test müssen die Kühlsysteme kurzzeitig ab- und wie- 1 Vergleiche https://www.dataport.de/Seiten/Presse/Pressemitteilungen/190528-Ausfall- Steuerrechenzentrum.aspx. Drucksache 21/17391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der angeschaltet werden. Das Wiederanlaufen der Kühlsysteme wurde in diesem Fall durch den Defekt eines elektromagnetischen Schalters verhindert, der in den Vormonaten nicht aufgetreten war. Aufgrund seiner geschlossenen Bauweise ist ein Defekt des Schalters im Vorfeld nicht erkennbar. Die regelmäßigen Testungen dienen dazu, solche Fehler zu erkennen und unter kontrollierten Bedingungen beheben zu können. 3. Sind die Kühlsysteme des Steuerrechenzentrums für die offenbar getestete Systemlast ausgelegt gewesen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum ist sie dennoch ausgefallen? Ja. 4. Welche Konsequenzen wurden und werden aus dem Vorgang gezogen? Welche Folgen hat der Vorgang für die Sicherheitszertifizierung des Steuerrechenzentrums? Aus Gründen der Daten- und Ausfallsicherheit hat Dataport bereits im September 2018 die Verlagerung der Steuerdatenproduktion aus dem gesonderten Steuerrechenzentrum in das Hauptrechenzentrum Dataports beschlossen. 5. Inwieweit kam es zu welchen Datenverlusten oder gar Datenkompromittierungen im Vor- oder Verlauf des Tests? Wie sollen diese kompensiert werden? Es kam zu keinen Datenverlusten oder -kompromittierungen. 6. Wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über den Vorfall in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wann genau und welche Konsequenzen hat es angeregt oder seinerseits gezogen? Nein. Für diese Art der rein technisch bedingten betrieblichen Störungen besteht keine Meldepflicht.