BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17415 21. Wahlperiode 11.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Streckenführung der künftigen U5 in der Innenstadt Für den Bau der U5 erwägt die HOCHBAHN als verkehrsoptimale Variante (laut Machbarkeitsuntersuchung U5 Mitte) eine Ummantelung von paarweise zwei Röhren der bestehenden Haltestelle Hauptbahnhof Nord und den anschließenden Durchbruch jeweils zwischen den beiden Röhren für einen bahnsteiggleichen Umstieg. Als Grund hierfür wird angegeben, dass der Hauptbahnhof Nord mit seinen beiden freien Gleisbetten den Anforderungen an die U5 nicht genügen würde. Infolge dieser Probleme ist absehbar, dass die U5-Streckenführung den Hauptbahnhof deutlich später erreichen wird als in der bisherigen Diskussion angenommen wurde. Darüber hinaus findet die Machbarkeitsuntersuchung keine überzeugende Möglichkeit für einen Halt für die U5 in der unmittelbaren Nähe des Knotens Rathaus/Jungfernstieg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Januar des Jahres 2019 wurde im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft das Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung zur U5 Mitte vorgestellt. Die dort beschriebene , aus verkehrlichen Gründen vorzugswürdige Variante mit bahnsteiggleichen Umstiegen zwischen U5 und U2/U4 am Hauptbahnhof beziehungsweise U5 und U1 am Stephansplatz stellt dabei nur einen grundsätzlich möglichen Lösungsansatz dar. Im Rahmen der derzeit laufenden, vertiefenden Planungsphasen werden umfangreiche Variantenuntersuchungen durchgeführt, um im Ergebnis die hinsichtlich technischer , wirtschaftlicher, betrieblicher und verkehrlicher Aspekte insgesamt vorzugswürdigste Lösung zu ermitteln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Hat der Senat geprüft, ob die freien Gleisbetten im Hauptbahnhof Nord weiterhin für eine konventionelle U-Bahn (wie die Linie U4) genutzt werden können beziehungsweise dürfen? Wenn ja: a) Wo ist diese Prüfung dokumentiert? b) Welches Ergebnis hatte diese Prüfung? Falls diese Prüfung ergeben hat, dass die freien Gleisbetten auch für eine konventionelle U-Bahn nicht genutzt werden können beziehungsweise dürfen: c) Welches sind die Gründe hierfür? Drucksache 21/17415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Seit wann ist diese Nutzung nicht mehr zulässig? Der Bedarf für einen möglichen Umbau der Haltestelle Hauptbahnhof Nord im Falle der Nutzung aller vier vorhandenen Bahnsteige ergäbe sich durch den damit einhergehenden Zuwachs an einsteigenden, aussteigenden und umsteigenden Fahrgästen. Die Frage der Betriebsführung (konventionell oder automatisch) ist hiervon unabhängig . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Gibt es (weltweit) Erfahrungen mit den für den Hauptbahnhof Nord derzeit erwogenen Baumaßnahmen, insbesondere unter einer dem Hauptbahnhof in ihrer Größe vergleichbaren Verkehrsanlage? Wenn ja: wo? Ingenieurtechnisch komplexe Projekte sind grundsätzlich nicht direkt vergleichbar. Die für einen möglichen Umbau der Haltestelle Hauptbahnhof Nord voraussichtlich erforderlichen Verfahren des Spezialtief- und Ingenieurbaus sind aber bereits sowohl in Hamburg als auch in anderen Städten zur Anwendung gekommen. Eine besondere Komplexität würde am Hauptbahnhof insbesondere durch die absehbaren bauzeitlichen Einschränkungen und deren Abstimmung zwischen zahlreichen zuständigen Stellen bestehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Gibt es schon erste Annahmen darüber, wie lange bei einer entsprechenden Baumaßnahme der Betrieb der U-Bahn-Haltestelle Hauptbahnhof Nord eingestellt werden müsste? Wenn ja: Mit welchen Zeiträumen wird hier gerechnet? Nein. Dies ist Gegenstand der laufenden Vorplanungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Ist es möglich, bis zum Erreichen des Hauptbahnhofs mit der Streckführung der U5 die Züge von Bramfeld – Steilshoop ab Alsterdorf auf der Linie U1 weiter in die Innenstadt (und gegebenenfalls bis Wandsbek Markt) zu führen, wenn der erste Bauabschnitt der U5 (Bramfeld – New York Ring) zunächst für konventionellen Betrieb ausgelegt wird? Wenn nein: warum nicht? 5. Wäre eine Verknüpfung der U5 Ost mit dem Südast Jungfernstieg – Elbbrücken der Linie U4 technisch machbar? 6. Wäre eine Verknüpfung der U5 Ost mit dem Südast Jungfernstieg – Elbbrücken der Linie U4 technisch machbar, wenn die U5 als konventionelle U-Bahn ausgeführt wird? Wenn nein: warum nicht? Der U5-Abschnitt Bramfeld – City Nord wird mit dessen Inbetriebnahme als automatisierte U-Bahn betrieben. Durch die Planungen für die Haltestelle Sengelmannstraße mit einem komfortablen und richtungsweise bahnsteiggleichen Umstieg zwischen U5 und U1 besteht auch keine Notwendigkeit für einen Übergang von Fahrgastzügen zwischen den Linien U1 und U5. Die U5 soll als eigenständige U-Bahn-Linie von Bramfeld über die Innenstadt bis in den Bereich Lokstedt/Stellingen verkehren. Vor diesem Hintergrund hat sich der Senat mit diesen Fragestellungen nicht befasst. 7. Bei Verzicht auf einen Halt im Stadtzentrum (Jungfernstieg/Rathaus) plant die HOCHBAHN für Fahrgäste der Linie U5 einen bahnsteiggleichen Umstieg auf die Linien U1 am Stephansplatz beziehungsweise U2/U4 am Hauptbahnhof. Welche Fahrgastzahlen müssen diese Streckenabschnitte der genannten Linien derzeit pro Stunde in der Hauptverkehrszeit bewältigen? Auf der U-Bahn-Linie U1 fuhren im Jahr 2018 zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr werktags im Durchschnitt 5 200 Fahrgäste vom Stephansplatz zum Jungfernstieg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17415 3 Auf den U-Bahn-Linie U2/U4 fuhren im Jahr 2018 zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr werktags im Durchschnitt 5 400 Fahrgäste vom Hauptbahnhof zum Jungfernstieg. 8. Wie viele Fahrgäste sind als Umsteiger/-innen aus der U5 auf den unter 7. genannten Streckenabschnitten zusätzlich in den Spitzenstunden zu erwarten? Aufgrund der zahlreichen und komplexen verkehrlichen Wechselwirkungen zwischen der geplanten U5 und dem bestehenden Schnellbahnnetz wird es sowohl zu Umstiegen von der U5 in bestehende Linien als auch von bestehenden Linien in die U5 kommen. Insgesamt ist für den U1-Abschnitt vom Stephansplatz zum Jungfernstieg nach Inbetriebnahme der U5 in Summe zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr mit keinen nennenswerten Änderungen der Fahrgastnachfrage zu rechnen, da die U1 bereits ab der Sengelmannstraße durch die U5 entlastet wird. Für den U2-/U4-Abschnitt vom Hauptbahnhof zum Jungfernstieg ist nach Inbetriebnahme der U5 in Summe zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr mit circa 300 zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen.