BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17418 21. Wahlperiode 11.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann (AfD) vom 03.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Prävention gegen erneute Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag 2019 – Was hat der Senat getan? Seit Jahren beteiligt sich das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) an den Al- Quds-Demonstrationen in Berlin, bei dem Muslime unverhohlen die Vernichtung des jüdischen Staates Israel fordern, dessen Flaggen verbrennen und Menschen jüdischer Herkunft bösartig verunglimpfen.1 Das IZH hat sich zuletzt immer stärker an der Ausrichtung des Al-Quds-Tages beteiligt, den es 2018 nicht nur mit organisierte, sondern zu dem es auch 150 Personen aus der Metropolregion Hamburg nach Berlin verbrachte. Obwohl diese Aktivitäten in der Bürgerschaft immer wieder eingehend thematisiert worden sind, ist das IZH bislang nicht sanktioniert worden. Erst am 22. Mai 2019 hatten alle Bürgerschaftsfraktionen einen Antrag der AfD abgelehnt, in welchem sie zu einer gemeinsamen Verurteilung der Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag aufrief.2 Die Passivität des Senats ist politisch verheerend: Nicht nur zeigt sie, dass Verstöße gegen den Staatsvertrag folgenlos bleiben, sondern sie lässt erkennen, dass die Bürgerschaft dem Kampf gegen islamisch geprägten Antisemitismus offenbar eine zweifelhafte Bedeutung beimisst. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Fragesteller gehen von der Vorstellung aus, der Senat habe ein allgemeines Aufsichtsrecht über religiöse Einrichtungen oder könne auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages „Auflagen“ oder „Sanktionen“ verhängen. Dass dies nicht der Fall ist, hatte der Senat bereits in der Drs 21/9108 und zuletzt in der Drs. 21/16515 erläutert. Im Übrigen hat der Senat mehrfach verdeutlicht, dass die Teilnahme von Vertretern des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) an der sogenannten Al-Quds- Demonstration in Berlin eine schwerwiegende Belastung für das Verhältnis zur SCHURA darstellt (siehe Drs. 21/13396). Im Übrigen siehe Drs. 21/14001. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat der Senat auf die Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag 2018 reagiert? 2. In welcher Form hat der Senat das IZH an dessen Teilnahme am Al- Quds-Tag 2018 konfrontiert? Hat es hier Gespräche gegeben? Falls ja, wann haben diese stattgefunden und wer hat daran teilgenommen ? 1 https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/11197970/izh-al-quds-tag/. 2 Confer Drs. 21/17148. Drucksache 21/17418 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Hat sich das IZH hinsichtlich einer künftigen Teilnahme geäußert? Welchen Standpunkt hat der Senat in dieser Frage vertreten? 4. Was hat der Senat seit dem Al-Quds-Tag 2018 getan, um eine erneute Teilnahme des IZH zu verhindern? Bitte auch darauf eingehen, ob beziehungsweise in welcher Weise der Senat das IZH beziehungsweise die SCHURA hierzu konsultiert hat. 5. Hat der Senat im Falle einer erneuten Teilnahme etwaige Konsequenzen angekündigt? Falls ja, welche? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen haben die folgenden Gespräche stattgefunden: 18.04.2019 Gespräch des Leiters der Dialogabteilung des IZH mit der zuständigen Abteilungsleiterin und dem zuständigen Referenten in der Senatskanzlei 14.05.2019 Gespräch des SCHURA-Vorstandes mit dem Staatsrat der Senatskanzlei , der Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und dem zuständigen Referenten in der Senatskanzlei. 6. Lagen dem Senat im Vorfeld des Al-Quds-Tages 2019 Hinweise über eine erneute Teilnahme des IZH vor? Falls ja, welche beziehungsweise seit wann? Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg lagen im zeitlichen Vorfeld der Veranstaltung unbestätigte Informationen aus nachrichtendienstlichem Meldeaufkommen vor. Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen, eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. 7. Wird eine wiederholte Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag Auswirkungen auf dessen Status als Vertragspartner des Senats haben? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 8. Plant der Senat, das IZH beziehungsweise die SCHURA im Falle einer erneuten Teilnahme am Al-Quds-Tag zu kontaktieren? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Das IZH ist kein Vertragspartner des Senats. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 9. Warum hat die wiederholte Teilnahme beziehungsweise Organisation des IZH am Al-Quds-Tag bislang keine restriktiven Konsequenzen zur Folge gehabt? Siehe Vorbemerkung. 10. Ist beabsichtigt, das IZH nach Ablauf der in Artikel 13 (Staatsvertrag) festgelegten Frist von zehn Jahren im Rahmen von Änderungen und Ergänzungen von diesem auszuschließen? Falls ja, dies bitte genauer erläutern. Falls nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 7. und 8. sowie Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17418 3 11. Auf welcher Grundlage kann eine Zusammenarbeit zwischen dem Senat und dem IZH künftig erfolgen?3 Die Frage bitte vor dem Hintergrund der Involvierung des IZH um den Al-Quds-Tag beantworten. Derzeit gibt es keine Zusammenarbeit zwischen dem Senat und dem IZH. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 3 Den Fragestellern ist bewusst, dass das IZH ein Mitglied der SCHURA ist und den Staatsvertrag nicht selbst mit dem Senat geschlossen hat.