BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17420 21. Wahlperiode 11.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 03.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Fehlalarme und Einsätze der Hamburger Polizei und Feuerwehr durch Alarmanlagen (II) Viele Gewerbeobjekte, öffentliche Einrichtungen, aber auch Privathaushalte in Hamburg sind mit Alarmanlagen ausgestattet, die im Notfall die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr automatisch verständigen sollen. Auf diese Weise soll zum Beispiel im Fall eines Einbruchs oder Brandes eine schnellstmögliche Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgen. Oftmals werden diese Alarmanlagen durch private Sicherheitsfirmen betreut, die die Sicherheitsbehörden verständigen. Doch auch Fehlalarme, die zum Beispiel durch Unwetter entstehen können, sorgen für Einsätze der Polizei und Feuerwehr, die zu unnötigen Kosten führen und gegebenenfalls an den Bürger oder Gewerbetreibenden weitergereicht werden. Zuletzt mit Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 20. Oktober 2016 (Drs. 21/6415) hat der Senat Zahlen zu Fehlalarmen geliefert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei ist zuständig für die Aufschaltung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) bei der Polizeieinsatzzentrale. Sie erhebt Gebühren für Polizeieinsätze infolge Fehlalarms einer solchen Alarmanlage nach Anlage 1 Nummer 20.5.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GebOSiO). Gebühren nach Anlage 1 Nummer 20.5.2 GebOSiO für Polizeieinsätze infolge Fehlalarms von Brandmeldeanlagen (BMA) werden von der Feuerwehr zusammen mit eigenen Gebühren in einem Gebührenbescheid erhoben, die Erlöse nach Anlage 1 Nummer 20.5.2 GebOSiO fließen seit 2017 im Rahmen der Fremdbewirtschaftung dem Budget der Polizei zu. Im Übrigen siehe Drs. 21/6415. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Alarmanlagen existieren in Hamburg bei Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten jeweils insgesamt? Bitte nach Bezirken mit Stand 31. Mai 2019 aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/6415. 2. Wie viele Alarmanlagen davon sind in Hamburg jeweils von Unternehmen , öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten jeweils direkt oder über Sicherheitsfirmen an die Polizei und Feuerwehr Hamburg angeschlossen ? Bitte nach Bezirken mit Stand 31. Mai 2019 aufschlüsseln. Über Sicherheitsfirmen sind keine ÜEA bei der Polizei angeschlossen, zu direkt bei der Polizei zum Stichtag 31. Mai 2019 angeschlossenen ÜEA siehe nachfolgende Tabelle: Drucksache 21/17420 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Unternehmen Öffentliche Einrichtungen Privathaushalte Altona 36 23 15 Bergedorf 17 11 - Eimsbüttel 31 15 2 Harburg 16 11 - Hamburg-Mitte 123 76 1 Hamburg-Nord 50 46 9 Wandsbek 42 20 3 Mit Stand 5. Juni 2019 sind 2 052 BMA direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Im Übrigen siehe Drs. 21/6415. 3. Wie viele Alarme haben diese Anlagen in den Jahren 2016 bis 2019 (Stand 31.Mai 2019) jährlich jeweils ausgelöst und wie viele davon waren Fehlalarme? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Alarme aufgeschalteter ÜEA bei der Polizei: Zeitraum Alarme 01.01. bis 31.12.2016 885 01.01. bis 31.12.2017 970 01.01. bis 31.12.2018 975 01.01. bis 31.05.2019 325 Alarme aufgeschalteter BMA bei der Feuerwehr: Zeitraum Alarme davon Fehlalarme 01.01. bis 31.12.2016 3 730 1 380 01.01. bis 31.12.2017 3 553 1 300 01.01. bis 31.12.2018 3 920 1 425 01.01. bis 30.4.2019* 792 255 * Die Auswertung für Mai 2019 ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6415. 4. Wie viele Gebührenbescheide infolge von Fehlalarmen wurden in den Jahren 2016 bis 2019 (Stand 31. Mai 2019) jährlich jeweils von Polizei und Feuerwehr zugestellt? 5. Gegen wie viele dieser Gebührenbescheide wurde Widerspruch beziehungsweise Klage eingelegt und wie sind die jeweiligen Erfolgsquoten? Die erfragten Daten für ÜEA (Polizei) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Jahr 2016 2017 2018 2019 (bis 31.05.) Gebührenbescheide 7 515 6 401 4 714 3 985 Widerspruch Eingänge 110 69 51 38 Stattgaben 27 9 11 5 Klagen 5 0 0 0 Stattgaben 0 0 0 0 Die Anzahl der Stattgaben im Widerspruchsverfahren bezieht sich jeweils auf das Jahr der Entscheidung, da ein Widerspruchsverfahren einzelfallabhängig bis zu sechs Monaten andauern kann. Im Rahmen der Fehlauslösung einer Brandmeldeanlage (BMA) werden durch die Feuerwehr die für den Einsatz der Polizei anfallenden Gebühren mit gleichem Bescheid eingezogen. Dies vorausgeschickt wurden in den Jahren 2016 bis 2019 (Stand 31.05.2019) die folgenden Bescheide durch die Feuerwehr erlassen: Jahr 2016 2017 2018 2019 (bis 31.05.) Gebührenbescheide 2 558 3 039 3 263 1 193 Widerspruch Eingänge 27 50 274 87 Erfolgsquote 25,9 % 32,5 % 21,9 % 12,6 % Klagen 0 0 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17420 3 Jahr 2016 2017 2018 2019 (bis 31.05.) Erfolgsquote - - - - Mit der Einführung des EDV-Abrechnungsverfahrens „FAR€S“ werden, beginnend mit dem Jahr 2018, die Widerspruchsfälle systemseitig erfasst. Zuvor fand im Rahmen einer analogen Bearbeitung lediglich eine manuelle Erfassung der Widerspruchsfälle statt. Dieser Umstand erklärt die erhöhte Zahl registrierter Widersprüche. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie haben sich die Gebührenhöhen für die einzelnen Fehlalarme seit 2016 entwickelt und wie haben sich welche Rechtsgrundlagen hierzu geändert? Die polizeilich relevanten Gebührensätze im Sinne der Fragestellung sind der nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Jahr Fehlalarm ÜEA GebOSiO Anlage 1 Nr. 20.5.1 in Euro Fehlalarm BMA GebOSiO Anlage 1 Nr. 20.5.2 in Euro 2016 200,- 150,- 2017 220,- 160,- 2018 220,- 180,- 2019 230,- 170,- Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der Gebührensätze für die Feuerwehr dar. 2016 1.3 Einsatz infolge eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage 1.3.1 Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal … 220,00 1.3.2 Einsatz je Löschgruppe … 487,00 1.3.3 Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal … 762,00 2017 1.3 Einsatz infolge eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage 1.3.1 Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal … 252,00 1.3.2 Einsatz je Löschgruppe … 550,00 1.3.3 Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal … 862,00 2018 1.3 Einsatz infolge eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage 1.3.1 Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal … 260,00 1.3.2 Einsatz je Löschgruppe … 565,00 1.3.3 Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal … 940,00 2019 1.3 Einsatz infolge eines Fehlalarms durch eine automatische Warn-, Meldeoder Alarmierungs-Anlage im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes 1.3.1 Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal 292,00 1.3.2 Einsatz je Löschgruppe 613,00 1.3.3 Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal 1 050,00 Rechtsgrundlagen hierzu haben sich nicht geändert. 7. Welche Gesamteinnahmen durch derartige Gebühren sind der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2016 bis 2019 (Stand 31. Mai 2019) jährlich jeweils aus den Bereichen Polizei und Feuerwehr entstanden ? Die Einnahmen in Euro sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.05.) Fehlalarme durch ÜEA Polizei 1 290 604,81 1 219 431,72 882 424,54 587 118,21 Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen Drucksache 21/17420 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2016 2017 2018 2019 (bis 31.05.) Feuerwehr 1 259 282,08 1 705 974,25 2 354 693,94 941 807,05 Polizei 311 778,01 380 339,00 431 710,00 173 450,00 Bis einschließlich 2016 wurden Erlöse nach Anlage 1 Nummer 20.5.2 GebOSiO für Polizeieinsätze infolge Fehlalarms von BMA von der Feuerwehr vereinnahmt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.