BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1745 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 29.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Nächtlicher Baulärm am Rübenkamp Die Deutsche Bahn AG baut derzeit unweit des Barmbeker Bahnhofs das dortige Kreuzungsbauwerk um. Am 27.04.2015 wurde diese Maßnahme der Bezirksversammlung Hamburg-Nord im Rahmen einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Hierbei wurde dem zuständigen Regionalausschuss versichert, dass durch die Baumaßnahmen keine Lärmbelästigungen für die Anwohner entstehen würden. Aufgrund von Beschwerden in der Vergangenheit werde die Deutsche Bahn AG ein Informationsschreiben für die Anwohner herausgeben und Bauarbeiten (zum Beispiel den Teilrückbau des Bauwerkes) tagsüber verrichten, um nächtliche Lärmbelästigungen auszuschließen. Dennoch kommt es vermehrt zu Beschwerden von Anwohnern. Diese berichten , dass es keine Vorabinformationen vonseiten der Deutschen Bahn AG gegeben habe. Außerdem komme es häufig zu Lärmbelästigungen. So hat beispielsweise ein Bürger über die Nacht vom 24. auf den 25.09.2015 von erheblichen Lärmbelästigungen durch Bohrer und Presslufthämmer berichtet. Durch den Einsatz von Spezialmaschinen sei es auch zu Erschütterungen der umstehenden Wohnhäuser gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf die Fragen folgende Antwort übersandt: „Wir sind die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei den hier in Frage stehenden Anlagen der DB Netz AG. Die eingesetzten Baumaschinen, Warnanlagen, Baustellenfahrzeuge und ggf. auch die gesamte Baustelle sind nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen in der Regel vor, wenn der nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) ermittelte Beurteilungspegel über dem Immissionsrichtwert der AVV-Baulärm liegt. Gemäß BImSchG hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wir haben mehrere Lärmbeschwerden von Anwohnern der Baustelle erhalten und prüfen derzeit im Rahmen unserer Umweltschutzaufsicht, inwieweit die DB Netz AG diesem Minimierungsgebot nachkommt und die Lärmbelastung so niedrig wie möglich hält.“ Drucksache 21/1745 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 27. April 2015 wurde seitens der Deutschen Bahn AG bereits mitgeteilt, dass die großen Lärmpegel – wie aus den Rammarbeiten im März 2015 – nicht mehr erreicht werden. Informationsblätter zu den Baumaßnahmen wurden und werden regelmäßig verteilt an die umliegenden Anwohner, wie auch an das Bezirksamt Hamburg-Nord. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Eisenbahn-Bundesamtes und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Liegt eine Ausnahmegenehmigung für die nächtlichen Bauarbeiten vor? Die DB AG beruft sich auf die Regelungen der Plangenehmigung. a) Wenn ja, wer hat sie erteilt? Das Eisenbahn-Bundesamt. b) Welche Gründe haben im Einzelnen zur Erteilung geführt? Die Arbeiten waren an Bahnsperrpausen gebunden. c) Welche Höhe hat die Gebühr, die von der Deutschen Bahn AG an die Freie und Hansestadt Hamburg für diese Ausnahmegenehmigung gezahlt wurde? Der zuständigen Behörde liegen weder von der DB AG noch vom EisenbahnBundesamt Angaben vor. 2. Wurden weitere Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit der Baustelle Kreuzungsbauwerk Barmbek erteilt? Wenn ja, welche? Der zuständigen Behörde liegen weder von der DB AG noch vom EisenbahnBundesamt Angaben vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Hat die zuständige Behörde Maßnahmen ergriffen, um die Anwohner über die anstehenden Bauaktivitäten zu informieren? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen? b) Wenn nein, weshalb wurden keine Maßnahmen ergriffen? Die DB AG hat über „S-aktuell“ Nummer 01/2015 sowie Nummer 03/2015 über die Arbeiten informiert, siehe www.s-bahn-hamburg.de. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Hat die zuständige Behörde Maßnahmen ergriffen, um die Anwohner vor nächtlichem Baulärm zu schützen? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen? b) Wenn nein, weshalb wurden keine Maßnahmen ergriffen? 5. Wird die zuständige Behörde die von den Anwohnern gemeldeten Verstöße gegen die Nachtruhe verfolgen? a) Wenn ja, in welcher Form soll dies erfolgen? b) Wenn nein, weshalb wird diesen Verstößen nicht nachgegangen? Siehe Vorbemerkung. 6. Mit welchen nächtlichen Beeinträchtigungen ist weiterhin zu rechnen? In welchen Zeiten werden diese liegen? In der Gleis-Sperrpause vom 14. bis 25. November 2015 finden durchgehende Arbeiten statt: Abbruch des Bestandsbauwerkes, umfangreiche Erdbau- und Gleisarbeiten, Einschub der neuen Brücke. Mit einem stark erhöhten Lkw-Verkehr ist zu rechnen. Diese Arbeiten werden vom Lärmpegel nicht die Werte der Spundwandarbeiten von Ende September 2015 erreichen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1745 3 7. Welchen Zeitumfang hat die gesamte Baumaßnahme? Nach der Novembersperrpause ist der Großteil der Arbeiten erledigt. Es werden dann noch die Abstellgleise im Baufeld wiederhergestellt, die Lärmschutzwand an der Güterumgehungsbahn wird errichtet und es werden noch Kabel umverlegt. All diese Arbeiten werden im Regelfall ohne lärmintensive Nachtarbeiten auskommen. Vollständig beendet werden die Nacharbeiten voraussichtlich im April 2016 mit dem Schleifen der Neuschienen in der S-Bahn und einem Gleisstopfgang. Drucksache 21/1745 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1745 5 1745ska_text 1745ska_Antwort_Anlage