BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17453 21. Wahlperiode 11.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag 2019 Am 1. Juni 2019 fand in Berlin der diesjährige Al-Quds-Tag statt, bei dem etwa 900 Menschen gegen die vermeintliche Besatzung Palästinas durch Israel demonstrierten, dessen Existenz sie als Unrecht ablehnen. Als federführender Organisator des Al-Quds-Tages war das IZH in den letzten Jahren einem stetig wachsenden Druck durch die AfD-Fraktion ausgesetzt, die dessen antisemitische und antidemokratische Umtriebe in zahlreichen Drucksachen thematisiert und vehement Sanktionen gefordert hat. Obwohl der Senat bislang keine restriktiven Konsequenzen aus der Involvierung des IZH in die Organisation und Ausrichtung des Al-Quds-Tages gezogen hat, scheint der durch die AfD-Fraktion erzeugte Druck doch dazu geführt zu haben, dass sich das IZH in diesem Jahr zurückgehalten hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern hat sich das IZH am 1. Juni 2019 am Al-Quds-Tag in Berlin beteiligt? a) Ist dem Senat bekannt, ob das IZH bei der Organisation und Ausrichtungen des Al-Quds-Tages mitgewirkt hat? Falls ja, inwiefern? b) Weiß der Senat, ob das IZH die Anreise für Teilnehmer der Demonstration aus der Metropolregion organisiert oder gar finanziert hat? Falls ja, inwiefern? c) Welche Mitglieder/Angehörigen oder Personen, die dem Umkreis des IZH zuzurechnen sind, haben nach Kenntnis des Senats in diesem Jahr am Al-Quds-Tag teilgenommen? d) Ist dem Senat bekannt, ob Mitglieder/Angehörige der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. (IGS), dem das IZH formal angehört, der dieses jedoch faktisch kontrolliert, am Al-Quds-Tag teilgenommen haben? Falls ja, wer? e) Ist dem Senat bekannt, ob auf dem Al-Quds-Tag in diesem Jahr wieder Plakate gezeigt wurden, auf denen der jüdische Staat Israel als Kindermörder, Menschenfeind, Terrorist oder in anderer diffamierend -beleidigender Weise geschmäht wurde? Falls ja, inwiefern? Drucksache 21/17453 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f) Ist dem Senat bekannt, ob es auf dem Al-Quds-Tag in diesem Jahr seitens der Teilnehmer zu antisemitischen Äußerungen oder Schmähungen gekommen ist? Falls ja, zu welchen? g) Waren Angehörige des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz oder anderer Behörden am 1. Juni 2019 auf dem Al-Quds- Tag in Berlin zugegen, um die Demonstration zu beobachten? Falls ja, wie viele Beamte haben daran teilgenommen? h) Welche Auffälligkeiten sind dabei im Einzelnen festgestellt worden, die nicht durch die vorangehenden Fragen abgedeckt werden? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen zum jetzigen Zeitpunkt Informationen aus nachrichtendienstlichem Informationsaufkommen vor. Angaben im Sinne der Fragestellungen könnten daher Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen und eine künftige Beobachtung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) unverhältnismäßig erschweren. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen parlamentarischen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden.