BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17454 21. Wahlperiode 11.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 05.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Mathematik-Abitur für Hamburger Schüler mal wieder zu schwer? (III) Die schriftlichen Mathematik-Abiturprüfungen haben bundesweit zu Protesten von Schülerinnen und Schülern geführt. Am 27.05.2019 räumte die Hamburger Schulbehörde ein, dass die Abitur-Klausur auf grundlegendem Niveau im Vergleich zu den Klausuren der vergangenen Jahre zu schwer gewesen sei. Die Klausur werde zwar normal gewertet, hieß es, die Schüler bekämen aber Gelegenheit, ihre Note im Rahmen einer mündlichen Prüfung auf Wunsch zu verbessern. Mündliche und schriftliche Prüfung würden dann jeweils zu 50 Prozent in die Endnote einfließen (vergleiche Drs. 21/17249). Rund eine Woche später, am 04.06.2019 teilte die Behörde dann mit, die umstrittenen schriftlichen Prüfungen auf grundlegendem Niveau würden nun doch besser bewertet als ursprünglich geplant. Deshalb solle der Bewertungsmaßstab für diesen besonderen Fall angepasst werden. Ungeachtet der Schriftlichen Kleinen Anfrage zum weiteren Vorgehen bezüglich der mündlichen Nachprüfungen (Drs. 21/17402) ergeben sich durch dieses Hin und Her der Schulbehörde neue Unklarheiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat bei ihren Entscheidungen stets das Wohl der Schülerinnen und Schüler im Blick. Die Umsetzung der Empfehlung des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) den Bewertungsschlüssel auf grundlegendem Niveau anzupassen, bedeutet im Ergebnis eine bessere Bewertung der Abiturprüfung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich erhalten diese Schülerinnen und Schüler weiterhin die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. Im Übrigen siehe Drs. 21/17249 und 21/17402. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie kommt es zu dem sprunghaften Verhalten der Schulbehörde, erst eine mündliche Nachprüfung anzubieten und eine Bewertungsanpassung auszuschließen, um dann eine Woche später überraschend mitzuteilen , dass die schriftlichen Prüfungen doch von vornherein besser bewertet werden? 2. Wie verlief konkret der Entscheidungsweg, nun doch die Noten anzuheben ? Wer hat schlussendlich die Entscheidung getroffen? 3. Beruht die Entscheidung, nun doch die Noten anzuheben, alleinig auf einer Empfehlung des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder waren auch anderweitige externe Institutionen einbezogen oder wurde sie im Zuge einer Länderabstimmung getroffen? Was genau ist Grund für die plötzliche Kehrtwende? Drucksache 21/17454 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/17402 und 21/17249. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hatten sich zu dem Zeitpunkt bereits für mündliche Nachprüfungen angemeldet? Bitte die Zahl der Schülerinnen und Schüler absolut und gemessen an der Gesamtzahl der betroffenen Prüflinge prozentual angeben. 5. Können Schülerinnen und Schüler, welche sich bereits für die mündliche Prüfung angemeldet hatten, von ihrer Anmeldung angesichts der neuen Situation problemlos wieder Abstand nehmen? Die für Bildung zuständige Behörde erfasst nicht zentral, wie viele Schülerinnen und Schüler sich für eine mündliche Prüfung anmelden. Sollten sich Schülerinnen und Schüler für eine mündliche Prüfung im Fach Mathematik auf grundlegendem Anforderungsniveau angemeldet haben, können diese selbstverständlich von der Anmeldung zurücktreten. Im Übrigen siehe Drs. 21/17402. 6. Soll für alle oder nur für ausgewählte Aufgaben der Mathematik-Prüfung der Bewertungsmaßstab angepasst werden? Wenn nur für ausgewählte Aufgaben: Um welche Aufgaben genau handelt es sich? Zu wieviel Prozent fließen diese Aufgaben in die Gesamtbewertung der Prüfung ein? Siehe Drs. 21/17402 und 21/17249. 7. Wie wird sich die Notenanpassung auf den Notendurchschnitt genau auswirken? Da keine pauschale Anhebung der Bewertung, sondern eine Anpassung des Bewertungsmaßstabs vorgenommen wurde, ist eine Aussage zu den genauen Auswirkungen auf den Notendurchschnitt nicht möglich. 8. Bietet die Schulbehörde trotz der Anpassung des Bewertungsmaßstabes der schriftlichen Prüfung weiterhin die Möglichkeit einer mündlichen zusätzlichen Prüfung an, um die Noten noch mehr zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/17402 und 21/17249.