BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17474 21. Wahlperiode 14.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 06.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Anti-AfD-Klauseln für pädagogische Fachkräfte an Hamburger Schulen und Kitas (II) In Drs. 21/17204 stellt der Senat fest: „Die für Bildung zuständige Behörde hat mit Eingang dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage am 14. Mai 2019 Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt. Sie wird die Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH um Auskunft zu den Arbeitsverträgen bitten, die diese zum Zwecke der Erfüllung der mit der für Bildung zuständigen Behörde beziehungsweise den Schulen geschlossenen Dienstleistungsverträge abschließt. Soweit solche Verträge rechtswidrig sind und der Auftragnehmer sie nicht anpasst, wird die für Bildung zuständige Behörde die Zusammenarbeit einstellen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Bildung zuständigen Behörde, aber auch alle Beschäftigten von Kooperationspartnern, die an der schulischen Bildung beteiligt sind, haben die weltanschauliche und politische Neutralität des staatlichen Schulwesens zu achten und fremdenfeindliche Äußerungen zu unterlassen. Die für Bildung zuständige Behörde hält die von dem Unternehmen „Lernzeit Schulpersonal -Service GmbH“ verwendete Klausel für nicht durch § 8 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gedeckt und hat dies dem Unternehmen am 28. Mai 2019 erläutert. Das Unternehmen hat zugesichert, auf Wunsch der für Bildung zuständigen Behörde von dieser Klausel in Verträgen, mit denen Personal für den Einsatz an Schulen akquiriert wird, nicht weiter zu verwenden. Verträge über Dienstleistungen für einzelne Angebote der Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe oder besondere sprachliche oder sportliche Angebote werden von den einzelnen Schulen selbständig und nicht durch die für Bildung zuständige Behörde zentral beschafft, da es sich hier nicht um einen einheitlichen Bedarf handelt. Es gilt das allgemeine Beschaffungsrecht. Diese Verträge werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht statistisch erfasst und ausgewertet. Im Übrigen siehe Drs. 21/17204. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit haben die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beziehungsweise die ihr untergliederten Dienststellen (Schulen) inzwischen die Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH um Auskunft zu den Arbeitsverträgen gebeten? Bitte den genauen Zeitpunkt angeben. 2. Wurde eine rechtliche Prüfung der Dienstleistungsverträge und insbesondere der zwischen der Agentur und den Arbeitnehmern (Kursleitern) Drucksache 21/17474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 geschlossenen Honorarverträge vorgenommen? Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? 3. Insbesondere: Inwieweit hat die Agentur eine „Anpassung“ der Verträge vorgenommen und wie hat die BSB bisher reagiert? Die Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH erbringt Dienstleistungen für die öffentliche Hand mit einem erheblichen finanziellen Gesamtvolumen. Allein für das Schuljahr 2017/2018 gibt der Senat in Drs. 21/17204 ein Volumen von 550 940,60 Euro an. Ab einem Auftragswert von 209 000,00 Euro (bis 2018) sowie 221 000,00 Euro (ab 2018) muss die von der öffentlichen Hand erwünschte Dienstleistung EU-weit öffentlich ausgeschrieben werden. Unterhalb dieser Schwellenwerte wird das Verfahren nach VOL/UvGO bestimmt. 4. Seit wann hat die BSB beziehungsweise seit wann haben ihre Dienststellen Dienstleistungsverträge mit der Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH geschlossen? 5. Wie erfolgte hierbei wann die Ermittlung des Auftragswertes? 6. Welche Vergabeverfahren wurden ausgewählt und warum? 7. Wie erfolgte die Auswahl des Auftragnehmers? 8. Wer war an der Auswahl beteiligt? 9. Waren der öffentlichen Hand die Inhalte der Honorarverträge der Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH bekannt beziehungsweise hat man sich diese im Rahmen des Vergabeverfahrens vorlegen lassen? 10. Inwieweit ist es möglich, Einsicht in die Vergabeunterlagen zu erhalten? Bitte unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschrift(en) erläutern. Siehe Vorbemerkung.