BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17479 21. Wahlperiode 14.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Seeler (SPD) vom 06.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Fortentwicklung Steinwerder Süd Seit 2009 laufen die konkreten Planungen für die Fortentwicklung der Fläche Steinwerder Süd mit insgesamt 30 ha. Nachdem die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit erheblichen finanziellen Mitteln die bisherigen Mieter auf der Fläche abgefunden hatte, steht die Fläche des Hansa Terminals und des Ross Terminals seit 2016 überwiegend leer und wird überplant. Derzeit wird durch die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt, in einem zweistufigen Planfeststellungsverfahren im ersten Schritt eine effiziente und flexible Flächenstruktur zu entwickeln, die modernen Hafennutzungsansprüchen entspricht. Demnach sollen die vorhandenen Kaizungen aus Gründen des Hochwasserschutzes auf ein Niveau von derzeit etwa 5,5 Meter Normalhöhennull (NHN) auf 8 Meter NHN aufgehöht werden. Zudem sollen die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft zurückgebaut werden. Der dazwischen liegende Bereich des Oderhafens soll verfüllt und ebenfalls auf ein Niveau von 8 Meter NHN gebracht werde. Über die Nutzung der Flächen soll im zweiten Schritt entschieden werden. Ich frage den Senat: Der Hamburger Senat entwickelt den Hamburger Hafen mithilfe der Hamburg Port Authority AöR (HPA) als wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und technologisch intelligenten Hafen kontinuierlich weiter. Neben der Unterhaltung und dem Ausbau einer bedarfsgerechten Hafeninfrastruktur liegt der Fokus auf einem kundenorientierten Flächenmanagement, das auf eine optimale Nutzung knapper Flächen und Infrastrukturen abzielt, den Universalhafencharakter Hamburgs stärkt sowie zukunftsorientierte Aktivitäten für den Standort sichert. Flächen werden grundsätzlich nach Flächeneffizienz , Arbeitsplätzen, Investitionsvolumen und Wertschöpfung für den Wirtschaftsstandort Hamburg vergeben. Im Interesse staatlicher Gestaltungsspielräume bei der Hafenentwicklung werden auch künftig keine Hafenflächen verkauft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Wie ist der konkrete Zeitplan für den ersten Schritt des Planfeststellungsverfahrens zur infrastrukturellen Entwicklung der Hafenfläche Steinwerder Süd? Die nächsten Schritte sind voraussichtlich die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Sommer 2019, im Anschluss die Erörterung der Planfeststellungsunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2020 (bei idealtypischem Verlauf ohne Klagen). Drucksache 21/17479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie sollen die Investitionen zur Herrichtung der Fläche finanziert werden ? Ziel ist es, dass die HPA die Investition aus den durch Vermietung beziehungsweise Verpachtung der Fläche erzielten Einnahmen trägt. 3. Welche Planungen liegen für eine anschließende Nutzung der Fläche vor? Die Fläche ist flexibel nutzbar und bietet verschiedene Nutzungsoptionen. Denkbar wären beispielsweise Multi-Purpose- oder Short-Sea-Umschlag, Produktion oder Logistiknutzungen, die sich gegebenenfalls auch kombinieren lassen. Ein reiner Containerterminal ist nicht vorgesehen. Voraussichtlich wird in diesem Jahr eine Bandbreite möglicher Nutzungen festgelegt als Grundlage für die Flächenvergabe im Rahmen einer internationalen Ausschreibung, aus der sich die endgültige Nutzung ergeben wird. 4. Wann ist mit der Einleitung des zweiten Schrittes des Planfeststellungsverfahrens einschließlich der finalen Nutzungsfestlegung für die Fläche zu rechnen? 5. Wann wird das Planfeststellungsverfahren insgesamt abgeschlossen sein? Beginn und Dauer des zweiten Schrittes des Planfeststellungsverfahrens sind abhängig von Verlauf und Ergebnis der Flächenvergabe sowie vom Verlauf der Vorbereitungsmaßnahme . Eine verlässliche Aussage ist daher nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.