BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17484 21. Wahlperiode 14.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürgern/-innen im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 Anfang des Jahres veröffentlichte die Sozialbehörde die Ergebnisse ihrer Wohnungslosenbefragung aus dem Frühjahr 2018. Demnach seien 1 910 Menschen in Hamburg obdachlos, eine erhebliche Steigerung zur letzten Befragung. Die Steigerung wird hauptsächlich auf „Zuwanderungseffekte“ zurückgeführt. Besonders Unionsbürger/-innen, die im Rahmen ihres Freizügigkeitsrechts aus osteuropäischen Ländern nach Hamburg kommen, seien betroffen. Gleichzeitig berichten Sozialarbeiter/-innen, dass Obdachlose sehr systematisch von der Polizei aufgesucht würden, um die Freizügigkeitsvoraussetzungen nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 an das Einwohner-Zentralamt gemeldet? Bitte quartalsweise und nach Herkunftsland aufschlüsseln. Die Anzahl der an das Einwohner-Zentralamt zur Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Zeitraum Anzahl 4. Quartal 2018 207 1. Quartal 2019 174 2. Wie viele der unter Frage 1. genannten Unionsbürger/-innen sind zur Vorsprache und zur Überprüfung ihrer Freizügigkeitsvoraussetzungen durch das Einwohner-Zentralamt aufgefordert worden? Und wie viele sind dieser Aufforderung nachgekommen? Bitte quartalsweise und nach Herkunftsland aufschlüsseln. Zeitraum Anzahl Aufforderungen zur Vorsprache Erfolgte Vorsprachen 4. Quartal 2018 55 2 1. Quartal 2019 47 9 Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst; es erfolgt keine personenbezogene Erfassung der Vorsprachen, sodass auch eine nachträgliche Ermittlung durch händische Auswertung nicht möglich ist. Drucksache 21/17484 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürger/-innen ist der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt worden? Bitte quartalsweise und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Die Zahlen der im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 insgesamt getroffenen Feststellungen zum Bestand des Freizügigkeitsrechts sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Feststellung des Bestands des Freizügigkeitsrechts 4. Quartal 2018 3 1. Quartal 2019 12 Wie viele davon den in der Frage 2. bezeichneten Personenkreis betreffen, ist nicht ermittelbar, siehe Antwort zu 2. 4. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürger/-innen wurde der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt? Bitte quartalsweise und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Die Zahlen der im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 insgesamt getroffenen Verlustfeststellungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts 4. Quartal 2018 68 1. Quartal 2019 61 Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. Wie viele der unter Frage 2. genannten Menschen sind in Abschiebehaft genommen worden? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten. b. Wie viele der unter Frage 2. genannten Menschen wurden aus der Abschiebehaft wieder entlassen, ohne dass eine Abschiebung durchgeführt wurde? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten . Hierzu liegen der zuständigen Ausländerbehörde keine Erkenntnisse vor; im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wie viele der unter Frage 2. genannten Fälle sind an andere Behörden abgegeben worden? Welche Gründe lagen hierfür vor und an welche Behörden wurden die Fälle jeweils abgegeben? Im 4. Quartal 2018 wurden insgesamt 19 Fälle an andere Behörden weitergeleitet, bei denen im Rahmen der Sachbearbeitung eine gültige Meldeanschrift oder die Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde festgestellt wurde. Im 1. Quartal 2019 wurden insgesamt 27 Fälle weitergeleitet. Da eine namentliche Erfassung der weitergeleiteten Personen nicht erfolgt, ist die Angabe der jeweiligen Zielbehörde beziehungsweise deren rückwirkende Ermittlung nicht möglich. 6. Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 abgeschoben? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Abschiebungen im 4. Quartal 2018 Abschiebungen im 1. Quartal 2019 Bulgarien 2 1 Estland - 1 Lettland - 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17484 3 Herkunftsland Abschiebungen im 4. Quartal 2018 Abschiebungen im 1. Quartal 2019 Litauen 4 2 Polen 5 3 Rumänien 13 4 Spanien 1 - gesamt 25 12 Grund für die Abschiebung war in allen Fällen jeweils die Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht. a. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zuvor obdachlos? Keine. b. Wie viele der abgeschobenen Personen waren Nutzer/-innen des Winternotprogramms 2018/2019? Beim Winternotprogramm (WNP) handelt es sich um ein niedrigschwelliges Angebot, zu dessen Nutzung die Angabe persönlicher Daten nicht erforderlich ist. Die Nutzung ist auch anonym beziehungsweise unter Nutzung von Pseudonymen möglich. Eine eindeutige Zuordnung von Personen im Sinne der Fragestellung scheidet schon aus diesem Grund aus. 7. Wie viele Unionsbürger/-innen reisten im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 „freiwillig“ aus? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Im 4. Quartal 2018 hat eine Person nachweislich das Bundesgebiet in das Herkunftsland Estland freiwillig verlassen. Im 1. Quartal 2019 erfolgten keine nachgewiesenen freiwilligen Ausreisen von Personen, die im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind. Grund für die freiwillige Ausreise ist das Vorliegen einer bestehenden Ausreisepflicht. a. Wie viele der Personen, die freiwillig ausgereist sind, waren zuvor Nutzer/-innen des Winternotprogramms 2018/2019? Im WNP 2018/2019 sind in 27 Fällen (davon Polen: einer; Rumänien: neun; Bulgarien: sieben; andere: zehn) die durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w) aus der Beratung heraus angebotenen Rückfahrkarten angenommen und tatsächlich eingelöst worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. b. Wie viele Nutzer/-innen des Winternotprogramms 2018/2019 konnten in eine Unterkunft in ihrem Herkunftsland vermittelt werden? Die Vermittlung in Wohnraum oder Unterkunft in den jeweiligen Herkunftsländern erfolgt regelmäßig nicht durch das WNP bei f & w, sondern durch die hierfür spezialisierte zuwendungsgeförderte Einrichtung „plata – Anlaufstelle für wohnungslose EU- Bürger“ des Trägers hoffnungsorte hamburg. Beide Einrichtungen arbeiten eng zusammen. Bei der Einrichtung plata sind im erfragten Zeitraum nach Angaben des Trägers insgesamt 166 Personen in die Heimatländer vermittelt und mit Fahrkarten zur Rückkehr unterstützt worden (davon Polen: 53; Rumänien: 50; Bulgarien: 37; andere: 26). Eine eindeutige Differenzierung, wie viele dieser unterstützten Personen zuvor das WNP nutzten, ist nicht möglich, siehe auch Antwort zu 6. Weitere Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 8. Wie viele Unionsbürger/-innen sind im 4. Quartal 2018 und 1. Quartal 2019 in Abschiebehaft und wie viele in Ausreisegewahrsam genommen worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen auflisten. Siehe Drs. 21/15663, 21/15664, 21/16751 und 21/16753.