BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17489 21. Wahlperiode 14.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 07.06.19 und Antwort des Senats Betr.: „HSH-Nordbank-Verfahren“ teilweise gegen Geldauflage eingestellt Das Strafverfahren gegen fünf der sechs angeklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank wurde vom Landgericht Hamburg gegen Geldauflagen von insgesamt 4,85 Millionen Euro vorläufig eingestellt. Nach Erfüllung der Zahlungsauflagen werden die entsprechenden Verfahren endgültig eingestellt. Laut Presseerklärung des Senates sei zwar der den Angeklagten vorgeworfene Untreueschaden beträchtlich, jedoch sei dieser inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen. Hierzu frage ich den Senat: Die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgericht hat am 6. Juni 2019 mitgeteilt, dass die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg das Strafverfahren gegen fünf der sechs angeklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder der ehemaligen HSH Nordbank AG mit Zustimmung der betroffenen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft am 5. Juni 2019 gegen Geldauflagen in Höhe von insgesamt 4,85 Millionen Euro vorläufig eingestellt hat. Nach Erfüllung der Zahlungsauflagen durch die fünf Angeklagten wird das Verfahren für sie endgültig eingestellt und ist damit für sie abgeschlossen. In der ab Mitte August 2019 geplanten neuen Hauptverhandlung wird sich damit nur noch einer der Angeklagten verantworten müssen. Nach Auffassung der Kammer sei der den Angeklagten vorgeworfene Untreueschaden beträchtlich, jedoch inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung “? Die D&O-Versicherer (Organ- und Managerhaftpflichtversicherung) haben sich im Rahmen eines Vergleichs gegenüber der ehemaligen HSH Nordbank AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 25 500 000,00 Euro verpflichtet, der unter anderem den Schaden der Bank aus der Transaktion „Omega 55“ abdecken soll. Außerdem haben die sechs Angeklagten mit der ehemaligen HSH Nordbank AG Individualvereinbarungen getroffen und sich jeweils im Rahmen eines Vergleichs zu Zahlungen an die Bank in Höhe von insgesamt 4 370 000,00 Euro verpflichtet. Im Rahmen der individuellen Vergleiche zwischen der Bank und den Angeklagten sind auch Gegenansprüche verrechnet worden. Die Vergleiche und Individualvereinbarungen sind im November 2017 geschlossen worden. Am 12. März 2019, und somit nicht mehr in der Sphäre der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, hat die Hauptversammlung der Hamburg Drucksache 21/17489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Commercial Bank AG (vormals HSH Nordbank AG) ihre erforderliche Zustimmung erteilt. 2. Wer hat an wen gezahlt? Die D&O-Versicherer und die sechs Angeklagten haben sich zur Zahlung an die HSH Nordbank AG (nun Hamburg Commercial Bank AG) verpflichtet. 3. Welche Beträge sind gezahlt worden? 4. Zu welchen Zeitpunkten sind Beträge geflossen? Dem Senat ist nicht bekannt, welche Beträge aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichsvereinbarungen bereits gezahlt worden sind. 5. Wer hat den Schaden wie hoch beziffert beziehungsweise festgestellt? Das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 8, ist in dem Urteil vom 9. Juli 2014, das der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Oktober 2016 aufgehoben hat, zur Feststellung eines Vermögensnachteils in Höhe von circa 38,5 Millionen Euro gelangt. Das ist von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Revision nicht angegriffen worden. 6. Gab es entsprechende zivilrechtliche Verfahren? 7. Wer waren die Verfahrensbeteiligten? 8. Falls ja, gab es Urteile oder Vergleiche? 9. Wann ergingen diese Urteile beziehungsweise Vergleiche? Aus dem Strafverfahren ist bekannt, dass es zwischen der ehemaligen HSH Nordbank AG und drei Angeklagten ein Schiedsverfahren gab. Die Schiedsklagen und Widerklagen hatten unter anderem auch streitige Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Engagement „Omega 55“ zum Gegenstand. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.