BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17496 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Bio-Förderung in Hamburg „Bio“ und „Regional“ sind zwar Gesprächsthemen und hoch auf der politischen Agenda angesiedelt, aber mitnichten schon „in aller Munde“. Nach dem Beitritt Hamburgs 2016 zum Bio-Städte-Netzwerk wurde in der Folge ein Verein „hamburg.bio“ aus 16 Bio-Unternehmen der Stadt gegründet. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach dem Kenntnisstand der Behörden in Hamburg zur Nutzung von Bio-Lebensmitteln im Bereich ihrer eigenen Zuständigkeit . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird „hamburg.bio“ mit öffentlichen Geldern gefördert? Wenn ja: a. Seit wann und mit welcher Summe wurde der Verein bisher unterstützt ? Es erfolgt keine institutionelle Förderung des Vereins. Auf Grundlage der bei der EU angezeigten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse “ erhielt der Verein hamburg.bio e.V. im Jahr 2018 Projektfördermittel als Anteilfinanzierung für Absatzförderprojekte in Höhe von insgesamt 100 994,80 Euro. b. Aus welchen Produktgruppen erfolgt die Förderung? Die Förderungen erfolgten aus der Produktgruppe Agrarwirtschaft 271.03. c. Welche Projekte wurden bisher durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert? Folgende Projekte wurden gefördert: - hamburg.bio Messe 2018, - Kongress: Ökologisch wirtschaften – Kür oder Muss?, - Förderung + Entwicklung ökologischer Wertschöpfung. d. Ist beabsichtigt, die Förderung weiterzuführen? i. Wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Zweckbestimmung? Ja, für das Jahr 2019 bestehen Zuwendungsbescheide für das Projekt „Marktplatz“ über 60 000 Euro und für das Projekt „Förderung + Entwicklung ökologischer Wertschöpfung “ 40 000 Euro. Da die Laufzeit des Projekts „Förderung und Entwicklung ökologischer Wertschöpfung“ 36 Monate beträgt, sind 40 000 Euro für das Jahr 2020 und 6 666,67 Euro für das Jahr 2021 geplant. Drucksache 21/17496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: e. Ist beabsichtigt, „hamburg.bio“ seitens der Freien und Hansestadt Hamburg zu fördern? i. Wenn ja: ab wann und in welcher Höhe? Entfällt. 2. Welche Untersuchungen über den Anteil von Bio-Lebensmitteln in Schulen und/oder Kitas gibt es beziehungsweise wurden in Auftrag gegeben? Bitte aufführen: a. wer Auftraggeberin/Auftraggeber war, b. wann die Untersuchung beauftragt wurde und wann deren Abschluss war beziehungsweise sein wird, c. welches finanzielle Volumen die Vergabe hatte und wer Auftragnehmer beziehungsweise Auftragnehmerin war. d. Wo sind die Ergebnisse einsehbar beziehungsweise wann sollen diese veröffentlicht werden? e. Sofern Ergebnisse noch nicht veröffentlicht wurden und eine Veröffentlichung nicht vorgesehen ist beziehungsweise kein Termin für eine Veröffentlichung benannt wird: Warum sind die Ergebnisse nicht veröffentlicht? Alle an Hamburger Schulen tätigen Caterer müssen den Qualitätsstandard zur Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) umsetzen. Der Musterkonzessionsvertrag, der als Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen Schulleitung und Caterer dient, legt fest, dass der Auftragnehmer in der Mittagsverpflegung den Einsatz regionaler Produkte stärken soll. Hierzu soll an mindestens 20 Schultagen im Schuljahr regionale Produkte für die gesamte Menüfolge der Mittagsverpflegung verwendet werden. Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine hamburgspezifischen Untersuchungen bekannt. Überlegungen zur Erhöhung des Anteils von regionalen und biologischen Produkten in der Schulverpflegung auf Grundlage einer noch durchzuführenden Bestandsaufnahme sind noch nicht abgeschlossen. So hat die von drei Fachbehörden finanzierte Hamburger Vernetzungsstelle Schulverpflegung gemeinsam mit den anderen norddeutschen Vernetzungsstellen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Finanzmittel für ein zweijähriges Projekt mit dem Titel „Gelingen von Schul-, Kitaverpflegung unter Berücksichtigung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die Verpflegung und Ernährung in diesen Bildungseinrichtungen“ beantragt. Für den Bereich der Kitas wurden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine entsprechenden Untersuchungen in Auftrag gegeben. Acht Träger und die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH haben mittgeteilt , keine Untersuchungen über den Anteil von Bio-Lebensmitteln in Auftrag gegeben zu haben. Die DRK Hamburg gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinderund Jugendhilfe mbH und die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH gaben an, dass das Mittagessen in ihren Kitas durch das FIT-KID-Siegel der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) zertifiziert ist. Zwei weitere Träger lassen sich zertifiziertes Bio-Essen durch einen Caterer liefern.