BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17498 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 11.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Feldstraße: Welches Spiel spielt der Investor Matzen? (II) Der Investor Matzen will den Bunker auf dem Heiligengeistfeld um 20 Meter auf 60 Meter Höhe aufstocken. Ein 150-Betten-Hotel, eine Veranstaltungshalle für bis zu 2 2000 Besucher/-innen und vieles mehr sollten hinter einer grünen Fassade mit begehbarem Dachgarten verschwinden. Die „Begrünung “ des Bunkers war eines der Hauptargumente der Befürworter/-innen der Aufstockung. Die Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft hat im Sommer 2017 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE den Verträgen mit dem Investor zugestimmt. Aufgrund der aktuellen massiven Beeinträchtigungen der Mieter/-innen im Bunker durch die Bauarbeiten hat die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE einen Baustopp gefordert (Drs. 21/17295 vom 22.05.2019). Durch einen Zusatzantrag von SPD und GRÜNEN (Drs. 21/17452 vom 05.06.2019) wurde bekannt, dass der Investor sich nicht mehr an die Planungen zur Fassadengestaltung halten will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9172 vom 26. Mai 2017 wurde am 6. April 2017 die Baugenehmigung erteilt. Welchen Inhalt hatte die Baugenehmigung in Bezug auf die Fassadengestaltung? Genehmigt wurden Betonaußenwände mit Farbanstrich und Begrünung. In die Baugenehmigung wurde eine Genehmigungseinschränkung (aufschiebende Bedingung) aufgenommen. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: Über die Beschreibung und Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes der ergänzten Stockwerke unabhängig von der Begrünung. Eine detaillierte Baubeschreibung unter Nennung der zur Anwendung kommenden Fassadenmaterialien mitsamt Fabrikat-Bezeichnung, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung sowie die Darstellung in Ansichtsplänen ist nachzureichen. 2. Welche Änderungen im Rahmen des Bauvorhabens hat der Investor seit April 2017 beantragt? Bitte die jeweilige/n Änderung/en, das jeweilige Datum und die jeweilige Entscheidung des Bezirksamtes (mit Datum) auflisten. Der Bauherr hat am 17. Dezember 2018 einen Änderungsantrag gestellt, der eine Verschiebung einer Treppe, sowie Grundrissänderung beinhaltet (Entfall des Sport- Drucksache 21/17498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 studios, Vergrößerung der Parkgastronomie). Der Antrag befindet sich noch in der Prüfung. 3. Welche Änderungswünsche hat der Investor vorgetragen, ohne bisher entsprechende Anträge zu stellen? Keine. 4. Was beinhalten die laut Drs. 21/17452 „aktuell nicht zustimmungsfähigen Pläne des Bauherren zur Fassadengestaltung“? Die Frage der relevanten Fassadenmaterialien ist mit dem Bauherren und den beteiligten Fachressorts des zuständigen Bezirksamtes, dem Oberbaudirektor sowie den kommunalpolitischen Vertretern noch zu klären. 5. Welche Baugenehmigung steht zurzeit noch aus? Bitte die beantragten Punkte einzeln auflisten. Siehe Antwort zu 2. 6. In dem rot-grünen Antrag (Drs. 21/17452) gibt es verschiedene Forderungen zur Baugenehmigung. a. Wo ist „die Zurückhaltung“ einer Baugenehmigung geregelt? b. Welchen „rechtlichen Spielraum für die Zurückhaltung der Baugenehmigung “ gibt es hier im konkreten Fall? Eine Regelung zur Zurückhaltung einer Baugenehmigung gibt es nicht. c. Wie lange kann die ausstehende Baugenehmigung noch zurückgehalten werden? Sobald die baurechtliche Prüfung abgeschlossen ist, ist die Genehmigung zu erteilen. 7. Welche Fristen, Vereinbarungen und Auflagen aus dem Erbbaurechtsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag wurden bisher nicht eingehalten ? 8. Welche Folgen hat beziehungsweise hatte jeweils die unter Nummer 7. genannte Nichteinhaltung? Soweit ersichtlich, wurden bisher alle Vereinbarungen und Auflagen aus beiden Verträgen fristgerecht eingehalten.