BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17499 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 11.06.19 und Antwort des Senats Betr.: LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig? Welche Auswirkungen erwarten Hamburg? Nach Einschätzung eines juristischen Gutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe könne das geplante Terminal für flüssiges Erdgas (LNG) in Brunsbüttel nicht genehmigt werden. Grund dafür sei geltendes europäisches sowie nationales Störfallrecht. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung angesiedelt werden dürfe. Dies sei am Standort Brunsbüttel, aufgrund von benachbarten Wohngebieten und Betrieben der chemischen Industrie, einer Verbrennungsanlage für Sonderabfälle , Hafenanlagen sowie atomaren Anlagen, nicht gegeben. Laut Planung wollte in Brunsbüttel ein Gemeinschaftsunternehmen aus drei Firmen ein LNG-Importterminal als Teil einer neuen Infrastruktur für flüssiges Erdgas bauen und rund 500 Millionen Euro investieren. Bundes- und Landesregierung unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Am 7. Juni 2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung (BR.-Drs. 138/19) zum Aufbau der Infrastruktur für Flüssiggas zu. Diese sieht vor, dass Fernleitungsbetreiber , Gasleitungen zwischen den LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz errichten und die Terminals in das öffentliche Gasnetz einbinden. Die Kosten für die Anschlüsse – für den Standort Brunsbüttel etwa 40 Millionen Euro – muss demnach nicht der Betreiber des Terminals tragen, was den Betrieb unwirtschaftlich machen würde, sondern sie werden den Fernleitungsnetzbetreibern aus den anfallenden Netzentgelten erstattet. Während aktuell die Kundengewinnung läuft, sollte eine Entscheidung der privaten Betreiber über die Investition im Herbst fallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fragen beziehen sich größtenteils auf Vorgänge in Schleswig-Holstein und liegen daher außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das durch die Deutsche Umwelthilfe vorgelegte rechtliche Gutachten, welches ein LNG-Terminal in Brunsbüttel als nicht genehmigungsfähig bezeichnet? Der zuständigen Behörde ist nur bekannt, dass das Gutachten von der Deutschen Umwelthilfe ins Internet eingestellt worden ist. Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen hat es keine inhaltliche Befassung mit dem Gutachten gegeben. Drucksache 21/17499 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurden die Sicherheitsabstände zwischen dem geplanten Terminalstandort und den umliegenden Gefahrenanlagen zuvor geprüft und bewertet? Wenn ja, wann durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche konkrete Entfernung trennt das geplante LNG-Terminal zu den jeweiligen anderen Gefahrenanlagen, die im Rahmen des Gutachtens genannt werden (zum Beispiel das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel und sein Zwischenlager für radioaktive Abfälle, ein Chemiepark, weitere Industriebetriebe, Wohngebiete et cetera)? 4. Ist das von der Deutschen Umwelthilfe vorgelegte juristische Gutachten bereits durch eine neutrale Instanz bewertet worden? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Existieren für Stade und Wilhelmshaven als weitere mögliche Standorte für LNG-Terminals ebenfalls juristische Gutachten? Wenn ja, von wem wurden diese in Auftrag gegeben, von wem wurden sie erarbeitet und welche Erkenntnisse gehen daraus jeweils hervor? 6. Rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit, dass es infolge der durch die Deutsche Umwelthilfe geäußerten Beanstandungen zu Verzögerungen des Baus eines deutschen LNG- Terminals kommen wird? Wenn ja, mit welcher Verzögerung ist aktuell zu rechnen und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich dadurch für den Hamburger Hafen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 7. Auf welchem Stand befinden sich die Planungen/Überlegungen hinsichtlich des zukünftigen Umgangs beziehungsweise der Nutzung (insbesondere der Betankung/Bebunkerung) von LNG im Hamburger Hafen? Die Hamburg Port Authority (HPA) prüft derzeit die Bebunkerung von LNG im Hamburger Hafen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.