BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17500 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Waldweg oder öffentliche Verkehrsfläche – Was passiert an der Schemmannstraße? Im „Amtlichen Anzeiger“ Nummer 43 vom 4. Juni 2019 verkündet das Bezirksamt Wandsbek die Absicht, Teile des Flurstücks 7171 an der Schemmannstraße in Volksdorf dem allgemeinen Verkehr widmen zu wollen. Bei dem genannten Flurstück handelt es sich um eine historische Lindenallee , die als Forstweg zum Verwaltungsvermögen der BWVI gehört. Auch aufgrund des direkt angrenzenden großen Spielplatzes war die Frage dieser Zuwegung im Zusammenhang mit der Anbindung des von der Freien und Hansestadt Hamburg verkauften ehemaligen Johannes-Petersen-Heims bereits mehrfach Gegenstand von Befassungen der Bezirksversammlung Wandsbek sowie von Schriftlichen Kleinen Anfragen. Zuletzt hatte der Senat in der Drs. 21/3320 im Februar 2016 klar ausgeführt, dass es nicht beabsichtigt sei, das Flurstück 7171 ganz oder teilweise für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Flurstück 7171 in der Gemarkung Volksdorf (0540) befindet sich seit dem Jahr 1929 im Eigentum der Stadt Hamburg und ist in das Verwaltungsvermögen des Bezirks Wandsbek überwiesen worden. Die historische Lindenallee ist kein Forstweg. Es handelt sich bei dem Großteil des Flurstücks um eine gemäß § 64 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) gewidmete Erschließungsstraße, die aktuell den Spielplatz, die Belegenheit Schemmanstraße 56 und die Naturschule und Gärtnerei erschließt. Die Allee wurde bereits im Jahr 1906 zur Erschließung des Heimes der ehemaligen Pestalozzi-Stiftung angelegt. Durch diese historisch bedingte Widmung wurde das Flurstück 7071 jedoch nur unvollständig erfasst. Durch die ergänzende Widmung, die das Bezirksamt Wandsbek im Mai des Jahres 2019 angezeigt hat, erfolgt eine abschließende Regelung, durch die nun auch der restliche Teil des Flurstück 7171, die Kehre, als Straße gewidmet wird. Ziel dieser Widmung ist, Rechtsicherheit durch die Schaffung eines öffentlich gewidmeten Weges zu erreichen. Dies ist insbesondere wichtig, um Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten abschließend zu klären. Außerdem wird durch die Widmung eine öffentliche Zuwegung für den allgemeinen Verkehr für das Flurstück 7169 hergestellt und damit auch eine rechtssichere Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge oder andere Lkws geschaffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen sollen welche genauen Teilbereiche des Flurstücks 7171 in Volksdorf dem allgemeinen Verkehr gewidmet werden? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/17500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wer hat die beabsichtigte Widmung wann genau veranlasst? Welche Stellen im Einzelnen waren hieran im Vorwege beteiligt? Das Widmungsverfahren wird vom Bezirksamt Wandsbek im Rahmen seiner Zuständigkeit betrieben. Der Einleitung des Verfahrens gingen Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und dem Bezirksamt zur Erschließungssituation voraus. 3. Welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen hat die beabsichtigte Widmung von Teilflächen des Flurstücks 7171 für die Nutzung des Weges sowie für die Freie und Hansestadt Hamburg? Durch Widmung der Wegeaufsichtsbehörde erhalten Wege, Straßen und Plätze die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Öffentliche Wege müssen durch die Freie und Hansestadt Hamburg (in diesem Fall das Bezirksamt Wandsbek) unterhalten werden. Unterhaltungspflichten umfassen grundsätzlich sowohl die Straßenreinigung und den Winterdienst als auch die Durchführung notwendiger Reparaturen und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten. Öffentliche Wege dürfen anders als Privatwege von jedermann genutzt werden und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. 4. Welche weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Beleuchtung, Verkehrszeichen , Widmung weiterer Teilflächen et cetera) sind im Zuge der beabsichtigten Widmung in diesem Bereich geplant? Das zuständige Bezirksamt beabsichtigt keine weiteren Maßnahmen. 5. Warum wurde in der Drs. 21/3320 eine entsprechende Widmung des Flurstücks 7171 ganz oder teilweise noch ausgeschlossen? Was hat sich seitdem konkret geändert? Der Tatbestand der gemäß § 64 HWG gewidmeten Erschließungsstraße war damals den zuständigen Dienststellen noch nicht bekannt. 6. Welche Änderungen in den Nutzungs- oder Eigentumsverhältnissen des Flurstücks 7171 hat es seit Beantwortung der Drs. 21/3320 gegeben? Welche Änderungen sind geplant? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/3320 im Februar 2016 war noch keine Vereinbarung zur Nutzung des Flurstücks 7171 mit den Eigentümern der angrenzenden Wohnbebauung geschlossen, obwohl das Bezirksamt Wandsbek bereits im Februar 2015 der Bezirksversammlung über ein entsprechendes Verhandlungsergebnis berichtet hatte . Wann wurde in welcher Form und mit welchen Stellen Vereinbarungen über welche Nutzungen des Flurstücks 7171 für welchen Zeitraum abgeschlossen? Aufgrund deutlich länger als ursprünglich geplant dauernder Nutzung des Flurstückes 7171 als Baustellenzufahrt für die Realisierung der Baumaßnahmen Schemmannstraße 56 konnte die avisierte Vereinbarung bis zur Übernahme in das bezirkliche Verwaltungsvermögen nicht getroffen werden. 8. Vor Kurzem wurde die von der Schemmannstraße abgehende Zuwegung mit einer neuen Deckschicht versehen. 8.1. Wie hoch sind die Kosten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind? Die Kosten betragen rund 60 000 Euro. 8.2. Wer übernimmt die Kosten für die neue Deckschicht? Wer hat die Maßnahme beauftragt? Die Kosten übernimmt das Bezirksamt Wandsbek als Auftraggeber. 8.3. Ist es zutreffend, dass dabei auch Teile des angrenzenden Flurstücks 7172 asphaltiert worden sind? Wenn ja, aus welchen Gründen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17500 3 Nein. 8.4. Wann wurde in welcher Form und mit welchen Stellen Vereinbarungen über welche Nutzungen des Flurstücks 7172 für welchen Zeitraum abgeschlossen? Eine Teilfläche des Flurstücks 7172 von circa 17.970 m2 ist seit dem Jahr 2005 für die Ausübung von Kursangeboten im Bogenschießsport unbefristet vermietet. Für die restliche Grünfläche von circa 5 538 m2 bestehen keine Miet- /Nutzungsverträge – diese Fläche ist öffentlich zugänglich.