BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17509 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Michael Kruse (FDP) vom 11.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandausbau in Hamburg Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat am 15. Mai 2019 berichtet, dass die FHH einen Vertrag mit der Telekom geschlossen hat, um die Lücken im Breitbandausbau in Hamburg zu schließen.1 Ziel soll sein, bis 2025 auch in Hamburg das Glasfasernetz in der Fläche auszubauen. Der Vertrag ist zwar ins Transparenzportal der FHH eingestellt worden.2 Angaben darüber, welche Gebiete betroffen sind, wurden jedoch geschwärzt, sodass betroffene Unternehmen und Anwohner der „weißen Flecken“ Hamburgs weiter keine Informationen darüber haben, ob und wann sie endlich mit einer schnellen Internetverbindung in ihrer Umgebung rechnen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg verfügt über eine im Bundesvergleich sehr gute Versorgung mit digitalen Infrastrukturen. 98 Prozent der Haushalte werden mit Bandbreiten von 30 Mbit/ und mehr versorgt. Nur etwa 2 Prozent der Hamburger Haushalte gelten damit als unterversorgt und die entsprechenden Anschlüsse dürfen mit staatlichen Fördermitteln ausgebaut werden. Ziel des Zuwendungs- und Kooperationsvertrags mit der Telekom ist es, den Ausbau dieser Anschlüsse zu realisieren, damit möglichst alle Hamburgerinnen und Hamburger über leistungsfähige leitungsgebundene Breitbandanschlüsse verfügen können. Gemäß dem Vertrag mit der Telekom sind alle Anschlüsse im Fördergebiet mit einer Leistung von mindestens 30 Megabit/s, 98 Prozent der Anschlüsse mit mindestens 50 Megabit/s und rund 62 Prozent mit mindestens 100 Megabit/s zu versorgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Welche Straßen und Gebiete werden durch den Breitbandausbau angeschlossen ? (Bitte mit genauer Angabe der betroffenen Straßen und Gebiete sowie Beilage der Kartenausschnitte, wenn vorhanden.) Im Rahmen des Breitbandförderverfahrens werden rund 5 200 leistungsfähige Breitbandanschlüsse für rund 10 000 Haushalte und Unternehmen ausgebaut, vor allem in den südlichen Stadtbezirken. Die Förderung erfolgt adressgenau nach Anschlusspunkten an den jeweiligen Gebäuden, nicht nach Straßen. Zusätzliche Informationen und eine Übersichtskarte sind unter https://www.hamburg.de/bkm/breitband-ausbau/ einsehbar. Ergänzt wird dieses Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger zeitnah mit einer Adressabfrage, aus der hervorgeht, ob eine Adresse vom geförderten Ausbau profitiert. 1 https://www.hamburg.de/bkm/12604414/breitband-versorgung/. 2 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungs-und-kooperationsvertrag-fhhtelekom -deutschland-gmbh-breitbandausbaufoerderung-hambu?forceWeb=true. Drucksache 21/17509 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2) Welche Geschwindigkeiten werden in diesen Gebieten nach Abschluss der Arbeiten garantiert? (Bitte mit genauer Angabe der Geschwindigkeit, der betroffenen Straßen und Gebiete sowie Beilage der Kartenausschnitte , wenn vorhanden.) Siehe Antwort zu 1) sowie den Vertrag unter http://suche.transparenz.hamburg.de/ dataset/zuwendungs-und-kooperationsvertrag-fhh-telekom-deutschland-gmbhbreitbandausbaufoerderung -hambu?forceWeb=true. 3) Für welche Gebiete in Hamburg wird auch nach Abschluss der Maßnahmen keine Breitbandverbindung mit mindestens 50 Mbit Geschwindigkeit vorhanden sein? (Bitte mit genauer Angabe der betroffenen Straßen und Gebiete sowie Beilage der Kartenausschnitte, wenn vorhanden .) Zurzeit ist eine Erhebung aktueller Versorgungszahlen unter Berücksichtigung des geförderten Ausbaus in Vorbereitung. Es wird davon ausgegangen, dass nach dem geförderten Ausbau weniger als 1 Prozent der Anschlüsse in Hamburg über eine Versorgungsleistung von unter 50 Mbit/s verfügen wird. 4) Wann werden die Arbeiten dazu jeweils begonnen und wann werden diese abgeschlossen sein? (Bitte mit genauer Angabe von Quartal und Jahr, der betroffenen Straßen und Gebiete sowie Beilage der Kartenausschnitte , wenn vorhanden.) 5) Wann werden die Anwohner jeweils informiert werden? 6) Wie erfolgt die Priorisierung der Gebiete beim Anschluss an das Breitbandnetz ? Ausbauplanung und -umsetzung sowie die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern über die Baumaßnahmen obliegen dem ausbauenden Unternehmen und haben bereits begonnen. Sie werden bis voraussichtlich 2021 abgeschlossen sein. Eine adressgenaue Angabe zum Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses der Arbeiten zu allen vom Förderverfahren umfassten Anschlusspunkte ist nicht möglich , weil viele Faktoren wie die Kampfmittelfreiheit der betroffenen Tiefbaumaßnahmen , Frostperioden und Deichschutzmaßnahmen Einfluss auf den konkreten Ausbautermin haben und nach aktuellem Erkenntnisstand nicht im Einzelnen absehbar sind. 7) Welche Gründe hat die Schwärzung der Dokumente im Transparenzportal ? Bei der Schwärzung des Förder- und Kooperationsvertrags im Transparenzportal wurden gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt.