BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1751 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 29.09.15 und Antwort des Senats Betr.: „Soziale Gefangene“ in Hamburg? Mit Sorge betrachtet DIE LINKE die ohnehin zunehmend repressive Strafgesetzgebung und die seit Jahren anhaltende Tendenz, dass Diskussionen zum Thema Rechtspolitik und Justiz hauptsächlich in Richtung Strafverschärfung, Verfolgung und Ausbau der Verfolgungsbehörden geführt werden. Das ist eine logische Konsequenz des Neoliberalismus angewandt auf Strafgesetzgebung und Justiz. Dazu gibt es eine Alternative: soziale Sicherung und Prävention statt Wegsperren – die Umverteilung des Reichtums nach „Unten“ – sowie die Eröffnung von Zukunftsperspektiven auch für Benachteiligte unter anderem durch den gezielten Ausbau der Resozialisierung. Es gibt in Hamburg noch immer unzählige „soziale Gefangene“. Auch gibt es viele Menschen, die die Kosten für Strom, Wasser oder Miete nicht tragen konnten und deshalb mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Menschen, die mehrfach schwarzgefahren sind oder Geldstrafen nicht bezahlen konnten oder aus Hunger oder Not gestohlen haben, gehören nicht ins Gefängnis. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befinden sich derzeit in Hamburg wegen (mehrfachen ) Schwarzfahrens in Haft? (Bitte aufschlüsseln nach JVAen und Haftdauer.) Justizvollzugsanstalt (JVA) Menschen/Haftdauer JVA Billwerder 1/30 Tage 1/71 Tage 1/90 Tage 1/150 Tage JVA Fuhlsbüttel 1/70 Tage JVA Glasmoor ./. JVA Hahnöfersand 1/20 Tage 1/60 Tage Sozialtherapeutische Anstalt ./. Untersuchungshaftanstalt 1/60 Tage Stichtag: 29.09.2015 Drucksache 21/1751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Menschen befinden sich derzeit in Hamburg wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft? (Bitte aufschlüsseln nach JVAen und Haftdauer.) Justizvollzugsanstalt (JVA) Menschen/Haftdauer JVA Billwerder 50/* JVA Fuhlsbüttel 1/30 Tage 1/34 Tage 1/38 Tage 1/39 Tage 2/40 Tage 2/60 Tage 1/70 Tage 1/87 Tage 1/100 Tage 1/140 Tage 1/160 Tage JVA Glasmoor 1/56 Tage 1/77 Tage JVA Hahnöfersand 1/20 Tage 1/30 Tage 2/40 Tage 2/50 Tage 1/60 Tage 1/75 Tage 1/90 Tage 1/90 Tage 2/120 Tage 1/150 Tage Sozialtherapeutische Anstalt ./. Untersuchungshaftanstalt 1/12 Tage 1/15 Tage 1/19 Tage 1/20 Tage 1/30 Tage 1/40 Tage 1/48 Tage 2/50 Tage 1/55 Tage 2/60 Tage 1/61 Tage 1/72 Tage 1/82 Tage 1/85 Tage 1/90 Tage 1/194 Tage Stichtag: 29.09.2015 3. Wie viele Menschen befinden sich derzeit in Hamburg wegen Diebstahl in Haft? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt, JVAen und Haftdauer.) Justizvollzugsanstalt (JVA) Menschen/Haftdauer JVA Billwerder 185/* JVA Fuhlsbüttel 1/39 Tage 1/40 Tage 2/60 Tage 1/160 Tage 1/4 Monate JVA Glasmoor 3/6 Monate 1/9 Monate 1/10 Monate Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1751 3 Justizvollzugsanstalt (JVA) Menschen/Haftdauer 1/1 Jahr 2/1 Jahr 3 Monate 1/1 Jahr 11 Monate 1/3 Jahre 1/3 Jahre 6 Monate JVA Hahnöfersand 2/40 Tage 1/50 Tage 1/90 Tage 1/3 Monate 1/4 Monate 1/5 Monate 1/6 Monate 1/10 Monate 2/1 Jahr 6 Monate Sozialtherapeutische Anstalt ./. Untersuchungshaftanstalt 1/12 Tage 1/19 Tage 1/30 Tage 1/50 Tage 1/55 Tage 1/60 Tage 1/61 Tage 1/82 Tage 1/85 Tage 1/194 Tage 2/5 Monate 2/6 Monate 1/7 Monate 1/8 Monate Stichtag: 29.09.2015 4. Wie viele Menschen befinden sich aufgrund „Kurzer Freiheitsstrafen“ (Urteilen bis zu sechs Monaten) in Haft? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt, JVAen und Haftdauer.) Justizvollzugsanstalt (JVA) Menschen Haftdauer Delikt JVA Billwerder 147 * * * JVA Fuhlsbüttel 1 4 Monate Diebstahl JVA Glasmoor 3 1 1 1 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate Diebstahl Einschleusen von Ausländern Betrug Fahren ohne Fahrerlaubnis JVA Hahnöfersand 1 1 1 1 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate Diebstahl/Unterschlagung Diebstahl Diebstahl Diebstahl Sozialtherapeutische Anstalt ./. ./. ./. Untersuchungshaftanstalt 1 2 2 1 3 Monate 5 Monate 6 Monate 6 Monate Betrug Diebstahl Diebstahl Betrug Stichtag: 29.09.2015 * Für detaillierte Antworten zu 2. bis 4. hinsichtlich Haftdauer und Delikt wäre eine Auswertung von insgesamt 382 Datensätzen in Basis-Web erforderlich. Unter Umständen wäre zusätzlich auch noch eine händische Auswertung von Gefangenenpersonalakten notwendig geworden, um in Basis-Web nicht vorhandene Daten zu recherchieren. In der für die Beant- Drucksache 21/1751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 wortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich . 5. Wie hoch sind die täglichen, monatlichen und jährlichen Kosten der Unterbringung für einen Inhaftierten? (Bitte aufschlüsseln nach Zeitrahmen , JVAen und Posten der Kosten.) Die Kosten und Erlöse des Justizvollzuges werden nach Maßgabe des Haushaltsplanes in Ergebnis- und Finanzplänen bis zur Ebene der Aufgabenbereiche dargestellt. Eine Darstellung je Justizvollzugsanstalt wird für Zwecke eines Haftkostenvergleiches nicht erstellt, da nicht alle Justizvollzugsanstalten die gleichen Haftarten und Vollzugsformen mit deren spezifischen Kosten und Erlösen ausweisen. Weiterhin haben die Anstalten unterschiedliche bauliche Gegebenheiten mit einem nicht unerheblichen Einfluss auf einen theoretischen Haftkostensatz. Eine individuelle Berechnung müsste diese Anteile neutralisieren. Die Ergebnisse wären in jedem Fall objektiv nicht verwertbar . Für einen bundesweiten Vergleich, der alle diese Zusammenhänge berücksichtigt, wird daher der Tageshaftkostensatz für den Hamburger Justizvollzug insgesamt nach einem bundeseinheitlichen Berechnungsschema ermittelt. Nach dem Ergebnis 2014 des Aufgabenbereichs 236 „Justizvollzug“ beträgt der Tageshaftkostensatz 170,77 Euro. Das entspricht monatlichen Kosten (30 Tage) von 5.123,10 Euro und Jahreskosten von 61.477,20 Euro je Gefangenen. 6. Schätzt der Senat die Schäden, die durch eine Inhaftierung der oben genannten Gefangenen für deren weiteren Lebensweg entstehen – wie zum Beispiel Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung, des sozialen Umfelds – als verhältnismäßig in Bezug auf den begangenen Verstoß ein? Über die Dauer und den Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßnahme entscheidet ein unabhängiges Gericht. Die Folgen der Inhaftierung sind abhängig vom Einzelfall und werden nicht erfasst. Die Beantwortung dieser Frage würde eine umfangreiche Einzelanalyse der Lebensumstände der Betroffenen über einen längeren Zeitraum über das Haftende hinaus erfordern. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.