BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17511 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 12.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Rolling-Stones-Affäre – Sondernutzungsgebühren und Entgelte für kommerzielle Veranstaltungen in den Bezirken (II) Die Antworten des Senats auf die Vorgängeranfrage (Drs. 21/17300), aber auch die fortlaufende Berichterstattung geben Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Mitglieder des Senats stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), innerhalb dessen ihnen die amtsangemessene Repräsentation der FHH obliegt. Dies beinhaltet auch, dass der Senat, unabhängig von Ressortzuständigkeiten, bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art sichtbar und selbstverständlich vertreten ist – soweit dies den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht –, auch in Begleitung durch Partnerinnen beziehungsweise Partner. Ebenso entspricht die Anwesenheit von Bediensteten als Vertreterinnen und Vertretern des Senats auf öffentlichen Veranstaltungen – insbesondere im Kultur- und Sportbereich – den Interessen des Senats. Sofern solche dienstlichen Interessen wahrgenommen werden, handelt es sich auch nicht um Teilnahmen, die einer Einzelfallgenehmigung bedürfen. Beamtinnen und Beamte unterliegen – auch während ihres Ruhestandes und unabhängig von der konkreten Aufgabenwahrnehmung – dem Disziplinarrecht. Für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten der FHH gilt das Hamburgische Disziplinargesetz . Arbeitsrechtliche Pflichtverstöße von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind durch die jeweilige Anstellungskörperschaft beziehungsweise den Arbeitgeber zu bewerten und gegebenenfalls zu sanktionieren. Aus der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, zum Beispiel auch in Aufsichtsorganen öffentlicher Unternehmen der FHH, können sich gegebenenfalls besondere Repräsentationsaufgaben für das Unternehmen ergeben. Dabei haben sämtliche Bedienstete der FHH die einschlägigen gesetzlichen und dienstrechtlichen Regelungen für die Annahme von Belohnungen und Geschenken zu beachten. Darüber hinaus richtet sich die Vergabe von ermäßigten oder kostenlosen Karten nach den einschlägigen Richtlinien der jeweiligen Einrichtungen. Unentgeltlich abgegeben werden können zum Beispiel Dienstkarten, Gästekarten, Ehrenkarten, Pressekarten , aus sozialen Gründen kostenlose und sonstige kostenlose Karten. Ferner können Karten für Veranstaltungen mit freiem Eintritt als „Freikarten“ im Anteil unentgeltlich abgegebener Karten enthalten sein. Der Personenkreis, für den gegebenenfalls Dienstkarten, Steuerkarten oder Gästekarten verfügbar sind, variiert je nach Einrichtung, ist in aller Regel klein und klar definiert . Zu den grundsätzlichen Regelungen für die Annahme ermäßigter oder kostenloser Karten durch staatliche Kultureinrichtungen siehe Drs. 21/16896. Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Premieren in den staatlichen Theatern gibt es einen von der zuständigen Behörde vorgegebenen, eng umgrenzten Personenkreis, zu dessen dienstlichen beziehungsweise politischen Aufgaben es gehört, das künstlerische Geschehen aktiv zu verfolgen . Die Vergabe von Freikarten erfolgt auf der Grundlage der sogenannten Rahmenbedingungen für die Vergabe ermäßigter Eintrittskarten der Staatstheater der FHH. Unentgeltlich ausgegeben werden Pressekarten, Ehrenkarten (an Ehrenmitglieder, Persönlichkeiten des öffentlichen kulturellen Lebens, leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer wichtiger Theater), Geschäftskarten (in besonders gelagerten Ausnahmefällen im besonderen Interesse der Häuser) sowie Dienstkarten (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser sowie der zuständigen Behörde, soweit der Vorstellungsbesuch zu deren dienstlichen Aufgaben zählt). Ermäßigte und kostenlose Karten werden auch vergeben, um Vorstellungen zu füllen und dem öffentlichen Auftrag gerecht zu werden, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Theater , Oper und Ballett zu ermöglichen. Der Anteil unentgeltlich abgegebener Karten variiert in den staatlichen Theatern im Zeitraum zwischen 2013 und 2019 zwischen 3,3 Prozent und 9,7 Prozent. In den Privattheatern variiert der Anteil unentgeltlich abgegebener Karten zwischen 2 Prozent und 8 Prozent. Im Übrigen siehe Drs. 21/17283. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) wie folgt: 1. Gemäß den Antworten des Bezirksamtes Hamburg-Nord auf die Kleine Anfrage Nummer 56/2019 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Bezirksdrs . 20-6880) ist am Veranstaltungstag des Rolling-Stones-Konzerts mehr Fläche im Stadtpark abgesperrt worden als die Konzertfläche auf der Kleinen und Großen Festwiese. Ist dies zutreffend? a) Wer hat die zusätzliche Absperrung veranlasst? b) Was waren die Gründe dafür? c) Wie lange wurde die zusätzliche Absperrung aufrechterhalten? d) Sind diese Flächen in die Kalkulation des Nutzungsentgelts eingeflossen ? Wenn nein: warum nicht? Die zusätzliche äußere Abzäunung erfolgte auf Veranlassung des Bezirksamtes Hamburg -Nord unter Kostenlast des Veranstalters, um empfindliche Baumbereiche und Vegetationsbestände in der Nähe des Veranstaltungsortes vor zu erwartenden Schäden durch sogenannte Schwarzhörer zu schützen. Der Abbau der äußeren Abzäunung begann unmittelbar nach Konzertende. Eine taggenaue Aussage zum vollständigen Abbau ist nicht mehr möglich. Der derzeitigen Leitung des Bezirksamtes Hamburg -Nord ist die konkrete Grundlage für die Kalkulation des Nutzungsentgelts nicht bekannt. 2. Die Staatsanwaltschaft hat aktuell über die Presse verlautbaren lassen, dass sie nunmehr wegen der Anpassung der Vorbereitungsgebühren bei gleichzeitigem Absenken des Freikartenkontingents den Ansatzpunkt für die Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit sieht. In der Presse wird ein Betrag für die Vorbereitungspauschale von 9 000 Euro genannt. Die im Transparenzportal veröffentlichen Vertragsunterlagen aus September 2017 sehen in der Tat eine Pauschale von 9 000 Euro vor, der Vorvertrag aus dem Mai 2017 lediglich 5 000 Euro. Es kursieren aber auch noch andere Zahlen. a) Welche Vorbereitungspauschale ist tatsächlich verabredet worden? b) Welche Vorbereitungspauschale war ursprünglich vorgesehen? Ursprünglich war eine Pauschale von 5 000 Euro vorgesehen. Vereinbart wurde eine von 9 000 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 3 c) Wann und aus welchen Gründen ist die Vorbereitungspauschale angepasst worden? Bitte dazu auch alle gegebenenfalls Zwischenschritte /-ergebnisse der Verhandlungen angeben. 5. Mai 2017: 5 000 Euro Vorbereitungspauschale, Gesamtsumme 250 000 Euro (Vorvereinbarung ), 21. Juli 2017: Anregung der ehemaligen Bezirksamtsleitung in Hamburg-Nord, die Vorbereitungspauschale auf 10 000 Euro zu verdoppeln, um zuvor verabredete, verfrühte bauvorbereitende Maßnahmen auf der Stadtparkfläche (Vermessungsarbeiten, Aufstellen erster Container und Zelte sowie den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur ) am 30. und 31. August 2017 zu kompensieren, 5. September 2017: Überlegungen, die Berechnungsstruktur der Gebühren auf Tagessätze (14 x 14 000 Euro) umzustellen und infolge dessen die Vorbereitungspauschale auf 9 000 Euro zu senken, um die Gesamtsumme von 255 000 Euro zu halten; 9 000 Euro Vorbereitungspauschale, Gesamtsumme: 255 000 Euro (unterschriebener Vertrag). d) Wann wurde die endgültige Anzahl an Eintrittskarten und Kaufoptionen zwischen dem Veranstalter und dem damaligen Bezirksamtsleiter verabredet? e) Welcher Marktpreis wäre für die Differenz der ursprünglich gewünschten und letztlich gewährten Anzahl an Eintrittskarten anzusetzen? Am 12. Mai 2017. Im Übrigen sieht der Senat von der Beantwortung spekulativer Fragen ab. 3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Stadtreinigung haben in den Tagen nach dem Rolling-Stones-Konzert mit einem großen Aufgebot den Stadtpark von dem Müll des Rolling-Stones-Konzerts gereinigt. Gleichwohl hat die Hamburger Stadtreinigung gemäß der Antwort des Senats auf die Vorgängeranfrage die Kosten nicht an den Veranstalter weiterberechnet. a) Von wann bis wann haben jeweils wie viele Mitarbeiter der Hamburger Stadtreinigung in den Tagen nach dem Rolling-Stones-Konzert den Stadtpark von dem Müll der Konzertbesucher gereinigt? b) Welche Kosten sind der Hamburger Stadtreinigung dadurch entstanden ? c) In welcher Höhe wurden diese Kosten an den Veranstalter wann weiterberechnet? d) Sofern die Kosten nicht vollständig weiter berechnet worden sein sollten: Warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden? Nach dem Konzert im September 2017 wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH im Stadtpark eingesetzt. Sie hat die Reinigung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erst im Januar 2018 übernommen. Kosten sind ihr demzufolge nicht entstanden. Im Übrigen: entfällt. e) Wer war für die Reinigung der kleinen und großen Festwiese zuständig und welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg in diesem Zusammenhang entstanden und was wurde davon dem Veranstalter wann in Rechnung gestellt? Der Veranstalter hat gegen Entgelt die HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH (HEG) mit der Reinigung des Veranstaltungsgeländes beauftragt, siehe Drs 21/17061. Der FHH sind dadurch keine Kosten entstanden. 4. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand des Senats bezüglich des VIP- Empfangs im Landhaus Walter? Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Wie erfolgte der Zugang zu dem VIP-Empfang? Waren die Karten zum Empfang am Markt frei verkäuflich? Nach Kenntnis des Senats gab es persönliche Einladungen des Veranstalters an die Teilnehmenden, die Karten waren nicht käuflich zu erwerben. b) Wie viele Karten zum VIP-Empfang sind Behörden und Senatsämtern der Freien und Hansestadt Hamburg angeboten worden? aa) Wie viele Karten sind Landesbetrieben, Anstalten und/oder von der Freien und Hansestadt Hamburg beherrschten, in anderen Rechtsformen organisierten Unternehmen dazu angeboten worden? Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. bb) Wie viele Personen aus der öffentlichen Verwaltung, Landesbetrieben , Anstalten, von der Freien und Hansestadt Hamburg beherrschten, in anderen Rechtsformen organisierten Unternehmen in anderen haben am VIP-Empfang teilgenommen? Haben sie mit Begleitung teilgenommen? Zwei nebst Begleitung, im Übrigen siehe Drs. 21/17189. cc) Haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu Genehmigungen eingeholt? dd) Sind die Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wer hat die Genehmigungen dazu erteilt? Wenn nein, plant der Senat disziplinarische oder arbeitsrechtliche Ermittlungen analog des Vorgehens bei den öffentlich Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord? Wenn nicht: Wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? Siehe Vorbemerkung. c) Inwieweit konnte seitens der Verwaltung auf die Liste der Eingeladenen Einfluss genommen werden? d) Dem Vernehmen nach war mit der Einladung zum VIP-Empfang auch der Besuch des Konzerts auf besonderen Sitzplätzen verbunden , die von der Qualität her erheblich über die dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung gestellten Kartenkontingent hinausgingen , es wurden zudem Parkplätze gestellt, die es sonst nirgendwo im Umkreis gab. aa) Ist dies zutreffend? Wenn ja, um welche Sitzplatzkategorien handelte es sich und wie hoch hätte der Kaufpreis betragen, wenn diese regulär erworben worden wären? bb) Welche Senatsmitglieder, öffentliche Beschäftigte, Beschäftigte von Landesbetrieben, Anstalten beziehungsweise von der Freien und Hansestadt Hamburg beherrschten, in anderen Rechtsformen organisierten Unternehmen haben auch diese Eintrittskarten erhalten? Hat diese Personengruppe dazu eine Begleitung mitgenommen? cc) Haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Genehmigungen dazu eingeholt? dd) Sind die Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wer hat die Genehmigungen dazu erteilt? Wenn nein, plant der Senat disziplinarische oder arbeitsrechtliche Ermittlungen analog des Vorgehens bei den öffentlich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 5 Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord? Wenn nicht: Wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? e) Wie erklärt es sich, dass auch die Zweite Bürgermeisterin am VIP- Empfang teilgenommen hatte, obwohl sie nach Angaben des Senats ihre Karten auf dem freien Markt gekauft haben will? aa) Wie hat die Zweite Bürgermeisterin Zutritt zum VIP-Empfang erhalten? Hat sie die Karten zum VIP-Empfang käuflich erworben ? bb) Hat die Zweite Bürgermeisterin im Anschluss dem Konzert auf den Plätzen beigewohnt, für die sie ursprünglich Karten gekauft hat? Wenn nein, auf welchen Plätzen hat die Zweite Bürgermeisterin anstatt dessen zugehört? Auf dem Vorempfang wurden der Zweiten Bürgermeisterin Ehrenkarten mit Sitzplatz im verschlossenen Umschlag kostenfrei angeboten. Sie hat diese Karten abgelehnt und am Konzert auf den Plätzen im Stehplatzbereich mit den von ihr privat erworbenen Karten teilgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17189 und 21/17061. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . f) Bleibt der Senat bei seiner Aussage, dass die Karten für die Zweite Bürgermeisterin nebst Begleitung auf dem freien Markt gekauft wurden und nicht aus einem der Sonderkontingente stammten? Wenn nein, wie ist die aktuelle Version? Ja. g) Wie erklärt es sich, dass auch der ehemalige Bevollmächtigte beim Bund und jetzige parlamentarische Staatssekretär von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zum VIP-Empfang eingeladen wurde, obwohl er nach Angaben des Senats seine Karten auf dem freien Markt gekauft haben will? aa) Wie hat der ehemalige Bevollmächtigte beim Bund Zutritt zum VIP-Empfang erhalten? Hat er die Karten zum VIP-Empfang käuflich erworben? bb) Hat der ehemalige Bevollmächtigte beim Bund im Anschluss dem Konzert auf den Plätzen beigewohnt, für die er ursprünglich Karten gekauft hat? Wenn nein, auf welchen Plätzen hat er stattdessen zugehört? h) Bleibt der Senat bei seiner Aussage, dass die Karten für den ehemaligen Bevollmächtigten beim Bund und jetzigen parlamentarischen Staatssekretär von Bundefinanzminister Olaf Scholz nebst Begleitung auf dem freien Markt gekauft wurden und nicht aus einem der Sonderkontingente stammten? Wenn nein, wie ist die aktuelle Version? Dem damaligen Bevollmächtigen beim Bund, bei der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten sind Freikarten einschließlich der Teilnahme an einem Vorempfang angeboten worden. Er hat die Annahme der Freikarten abgelehnt und das Konzert auf den Plätzen besucht, für die er Karten erworben hatte. Als Bevollmächtigter oblag ihm die Wahrnehmung der Außenbeziehungen der Stadt. Da sowohl in- als auch auswärtige Gäste an dem Vorempfang teilgenommen haben, hat er dort gemeinsam mit der Zweiten Bürgermeisterin und dem Kultursenator die Stadt vertreten . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. i) Der Kultursenator hat laut Auskunft des Senats in offizieller Funktion an dem VIP-Empfang nebst Begleitung teilgenommen und hat mut- Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 maßlich auch von den besonderen Sitzplätzen beim Konzert profitiert . aa) Hat der Kultursenator hierzu eine Genehmigung eingeholt? Ist eine Begleitung zu dem Konzert genehmigungsfähig? bb) Macht der Senat in seiner Genehmigungspraxis Unterschiede zwischen dem Besuch eines Senators nebst Begleitung mit einem einfachen öffentlich Beschäftigten nebst Begleitung? Wenn ja, warum? cc) Ist der Besuch des Kultursenators nebst Begleitung anders zu beurteilen als der Besuch des ehemaligen Bezirksamtsleiters nebst Begleitung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17061. j) Den Angaben des Bezirksamtes zufolge nach ist den Kartenempfängern des Bezirksamtes Hamburg-Nord ein Steuer- und Sozialabgabenabzug deswegen unter dem Kriterium Bezug geldwerter Leistungen abgezogen und abgeführt worden. Ist dies zutreffend? Haben die Senatsmitglieder, Staatsräte, sonstige zum VIP-Empfang und anschließenden Konzertbesuch Eingeladenen aus Landesbetrieben , Anstalten beziehungsweise von der Freien und Hansestadt Hamburg beherrschten, in anderen Rechtsformen organisierten Unternehmen entsprechende Steuer- beziehungsweise Sozialabgaben geleistet? Wenn nein, warum nicht? Sind Dienstgänge wie der Besuch des Konzerts aus dienstlichen Gründen als geldwerter Vorteil steuerrechtlich zu beurteilen? Ja, gegenüber den Kartenempfängern aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord ist ein Steuer- und Sozialabgabenabzug durchgeführt worden. Entsprechende Abgaben wurden abgeführt. Bei einem Besuch einer kulturellen Veranstaltung aus dienstlichen Gründen fällt grundsätzlich kein zu versteuernder geldwerter Vorteil an. k) Ist es richtig, dass auch der frühere Bürgermeister Olaf Scholz oder der frühere für die Bezirksämter zuständige Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher das Konzert der Rolling Stones mit einer oder mehreren Freikarten des Veranstalters besucht haben? Wenn ja, sind dazu Steuer- und Sozialabgaben geleistet worden? Nein. 5. Laut unterschiedlichen Berichten ist das Konzert ursprünglich von der Kulturbehörde sowie SPD-Landespolitikern an das Bezirksamt Hamburg- Nord vermittelt worden. a) Sind diese Verlautbarungen zutreffend, hat der Konzertveranstalter sich zunächst an Landesbehörden mit dem Wunsch, das Konzert im Stadtpark stattfinden zu lassen, gewandt? Wenn ja an welche Behörde und an wen? Mit welcher Intention ist dieser Wunsch von wem an das Bezirksamt Hamburg-Nord herangetragen worden? b) Kam es hierbei auch zu Vermittlungen durch die SPD-Bürgerschaftsfraktion , namentlich dem früheren Fraktionsvorsitzenden und jetzigen Finanzsenators oder Abgeordneten aus dem Bezirksamts- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 7 bereich Hamburg-Nord? Mit welcher Intention ist dieser Wunsch von wem an das Bezirksamt Hamburg-Nord herangetragen worden? Die grundsätzliche Idee eines Rolling-Stones-Konzertes im Stadtpark ist durch einen Vertreter des Tourismusverbandes, an den sich der Veranstalter offenbar zuvor gewandt hatte, und durch Weiterleitung des Anliegens durch ein Mitglied der SPD- Bürgerschaftsfraktion an die ehemalige Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord Anfang März 2017 herangetragen worden. Nachrichtlich waren von dem Vorgang der Präses der für Kultur zuständigen Behörde sowie der damalige Vorsitzende der SPD- Bürgerschaftsfraktion informiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/17061. 6. Während alle übrigen Bezirksämter sich trotz der knappen Fristen und ungünstigen Rahmenbedingungen der Vorgängeranfrage in der Lage sahen, erfreulich detaillierte Einblicke in die Genehmigungspraxis und Gebührenhöhe für vergleichbare Veranstaltungen zu gewähren, hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte nur grob und unvollständig geantwortet. Es wird nur pauschal auf eine gleichmäßige Genehmigungspraxis verwiesen . Es wird daher vertieft beziehungsweise erneut gefragt: a) Wie sieht diese Genehmigungspraxis konkret aus? Welche Flächen fallen unter „Premiumflächen“, welche nicht? Welche Wertstufen werden für welche der in der Vorgängeranfrage genannten Veranstaltungen in welcher Höhe genommen (bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2015 – 2019)? b) Der Antwort zu 6. a. der Vorgängeranfrage fehlt es an Angaben zu konkret abgefragten Veranstaltungen, insbesondere das Stuttgarter Weinfest, Freilichtkino, ESC Public Viewing, Harley Days, Weihnachtsmärkten , Straßenfesten. Es wird daher unter Berücksichtigung der zu Ziffer 6. a. der vorliegenden Anfrage konkretisierten Daten daher erneut gefragt: Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachtsmarkt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Beispiel Hafengeburtstag, Alstervergnügen , Weinfest, Hansemarathon, Iron Man, Triathlon, Cyclassics, ESC Public Viewing, Harley Days, NDR Sommertour) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Hamburg-Mitte jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte detailliert nach dem Muster der anderen Bezirksämter in der Vorgängeranfrage aufschlüsseln sowohl nach Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte stuft die Flächen Rathausmarkt, Jungfernstieg und Gänsemarkt als Premiumflächen ein. Die übrigen Einstufungen ergeben sich aus der Anlage 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/ portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr- WegeBenGebOHA1994rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs. Die jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Soweit die Daten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbar waren, siehe Anlage 3. 7. Gemäß Angaben des Senats in der Vorgängeranfrage können aufgrund von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen keine Angaben über die Einnahmen bei Großveranstaltungen auf der städtischen Fläche der Trabrennbahn gemacht werden da sie von einem privaten Trägerverein betrieben wird. a) Wer ist Mitglied im Hamburger Trab-Zentrum e.V. HTZ? Haben die natürlichen Mitglieder des Hamburger Trab-Zentrums e.V. HTZ (auch) öffentliche Ämter oder Funktionen? Wer ist Mitglied des Vorstandes des Hamburger Trab-Zentrums e.V. HTZ? Wer Vereinsvorsitzender ? Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die erfragten Informationen zum Vereinsvorstand sind über das beim Amtsgericht Hamburg geführte Vereinsregister einsehbar. Die Einsicht ist nach § 79 Absatz 1 Satz 1 BGB jedem gestattet und kostenfrei. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. b) Warum kann die Flucht in die Rechtsform eingetragener Verein dazu führen, dass über die Einnahmen und Kosten von öffentlichen Flächen keine Angaben nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz oder anderer Vorschriften gemacht werden und der Kontrolle der Hamburgischen Bürgerschaft entzogen werden? c) Warum sah sich der Senat in der Lage, Auskunft über den mit einem Dritten abgeschlossenen Nutzungsvertrag über die Freilichtbühne im Stadtpark zu geben, nicht hingegen über Einkünfte eigener Immobilien? Der Veröffentlichung eines Vertrages stehen §§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 7 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz entgegen, sofern dessen Veröffentlichung nicht vertraglich vereinbart ist. Der Vertrag zur Überlassung der Freilichtbühne wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarung veröffentlicht. d) Werden diese wichtigen Vergleichsinformationen über die Einnahmen zu den Großkonzerten zumindest intern genutzt, um die innerdienstlichen Ermittlungen zu der Höhe der beim Rolling-Stones- Konzert im Stadtpark erzielten Einnahmen? Wenn nein, warum nicht? Sind diese Informationen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg geteilt worden? Wenn nein, warum nicht? Der Senat nimmt zu laufenden Ermittlungen in ständiger Praxis keine Stellung. 8. Welche Standgebühren werden von der Freien und Hansestadt Hamburg auf dem Hamburger DOM erhoben? Angabe bitte pro Tag und Gesamtsumme . Die Standgebühren auf dem Hamburger DOM werden nach Sparten unterschieden. Die Gebührensätze sind der Gebührenordnung für das Marktwesen zu entnehmen, siehe: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid= 68E7A37FA17EF933F050128549535E94.jp10?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr- MarktWGebOHA2001rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs. Für das Jahr 2018 ergaben sich insgesamt 1 286 064,42 Euro Einnahmen, bei 92 Spieltagen 13 978,96 Euro pro Tag. 9. Es ist bekannte Praxis der staatlichen beziehungsweise bezuschussten Kultur- und Sporteinrichtungen, dass an die Verwaltung, Senat und Politik sogenannte Steuerkarten ausgeteilt werden. a) Aus welchen staatlichen Theatern sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Premieren oder andere Vorstellungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Empfängern , Spielstätten und Jahre 2013 – 2019. aa) Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Verwaltungskontrakt oder ähnliche) führt zur Gewährung der Freikarten? bb) Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg -Nord? Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 9 b) Aus welchen staatlichen Musikstätten (insbesondere CCH, Laeiszhalle und Elbphilharmonie) sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Premieren oder andere Vorstellungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Spielstätte und Jahre 2013 – 2019. aa) Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Verwaltungskontrakt oder ähnliche) führt zur Gewährung der Freikarten? bb) Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg -Nord? Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? c) Aus welchen Theatern, Musikspielstätten, sonstigen kulturellen Einrichtungen , die regelmäßig mit öffentlichen Zuwendungen bezuschusst werden, sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Premieren oder andere Vorstellungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, Spielstätten und Jahre 2013 – 2019. aa) Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Zuwendungsbescheid, rechtsgrundlose Überlassung oder ähnliche) führt zur Gewährung der Freikarten? bb) Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg -Nord? Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? d) Von welchen Sportvereinen (insbesondere HSV, St. Pauli, ETV, HGHB) sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Sportveranstaltungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, Spielorten und Jahre 2013 – 2019. aa) Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Verwaltungskontrakt, rechtsgrundlose Überlassung oder ähnliche) führt zur Gewährung der Freikarten? bb) Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg -Nord? Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? Im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist die vollständige Erhebung der erfragten Daten, insbesondere für alle „sonstigen kulturellen Einrichtungen, die regelmäßig mit öffentlichen Zuwendungen bezuschusst werden“ (Frage 9. c)), nicht möglich. Es handelt sich um circa 70 Kultureinrichtungen, die die für diese Abfrage erforderlichen Daten für einen Zeitraum von sechs Jahren nachträglich erfassen oder sortieren müssten, sofern sie statistisch bereits erfasst wurden. Darüber hinaus variiert die Verwendung von Begriffen für ermäßigt oder kostenlos abgegebene Karten, sodass eine Abfrage nach „Freikarten“ und „Steuerkarten“ nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen würde. Als Steuer- Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 karten werden in der Regel Karten bezeichnet, die zur Steuerung der Auslastung ermäßigt verkauft werden. Dienstkarten sind in aller Regel Karten, die nicht zum Verkauf am Markt zur Verfügung stehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 11 Anlage 1 G e b ü h re n f ü r V e ra n s ta lt u n g e n n a c h N r. 2 6 .1 d e r A n la g e 2 z u r G e b O W e g e S ta n d : 2 0 .1 1 .1 2 A rt d e r V e ra n s ta lt u n g b z w . N u tz u n g € /m ²/ T a g W e rt s tu fe n P re m iu m fl ä c h e I I I I II I V G ro ß v e ra n s ta lt u n g e n m it a n te il ig e r N u tz u n g w ie f o lg t: G a s tr o n o m ie m it N u tz u n g d u rc h e n ts p re c h e n d e M o b il ia r 1 ,7 0 1 ,5 0 1 ,2 5 1 ,0 0 0 ,7 5 V e rk a u fs s tä n d e 0 ,8 5 0 ,8 0 0 ,7 0 0 ,6 0 0 ,5 0 K u lt u re ll e N u tz u n g 0 ,2 0 0 ,2 0 0 ,1 5 0 ,1 0 0 ,0 5 F re if lä c h e n 0 ,2 0 0 ,2 0 0 ,1 5 0 ,1 0 0 ,0 5 A b s p e rr e n v . ö ff e n tl ic h e r W e g e fl ä c h e i m R a h m e n v o n P ro d u k te in fü h ru n g e n 1 ,7 0 1 ,5 0 1 ,2 5 1 ,0 0 0 ,7 5 V e ra n s ta lt u n g e n w ie z .B . … … … … .. J a h rm ä rk te 0 ,3 6 0 ,2 7 0 ,1 8 0 ,0 9 A u f- u n d A b b a u ta g e 2 5 % d e r o b ig e n S ä tz e ( N r. 2 6 .2 d e r A n la g e 2 z u r G e b O W e g e ) P re m iu m fl ä c h e n : R a th a u s m a rk t, J u n g fe rn s ti e g , G ä n s e m a rk t, S t. P a u li L a n d u n g s b rü c k e n ( te il w e is e ) Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 2 Veranstaltung Bemerkung Pro m² Gesamt Marathon Hamburg Zwischen 0,20 und 1,70 2.859,15 Alstervergnügen Zwischen 0,20 und 1,70 56.485,37 Triathlon Zwischen 0,20 und 1,70 17.174,06 Cyclassics Zwischen 0,20 und 1,70 31.440,11 Stuttgarter Weindorf Zwischen 0,20 und 1,70 42.636,00 siehe Drs. 21/3443 Freilichtkino Zwischen 0,20 und 1,70 7.529,95 ESC Public Viewing Privatfläche Harley Days Großmarkt, nicht Bezirksamt Hamburg-Mitte Weihnachtsmarkt Rathausmarkt Zwischen 0,20 und 1,70 148.019,07 Weihnachtsmarkt Gänsemarkt Zwischen 0,20 und 1,70 49.707,00 Weihnachtsmarkt Petrikirche Zwischen 0,20 und 1,50 37.953,96 Weihnachtsmarkt Spitalerstraße Zwischen 0,20 und 1,50 46.965,60 Weihnachtsmarkt Jungfernstieg Zwischen 0,20 und 1,70 116.891,31 Weihnachtsmarkt Gerhart- Hauptmann-Platz Zwischen 0,20 und 1,50 93.360,15 Freilichtkonzerte keine eintrittspflichtigen Konzerte bekannt Hafengeburtstag Zwischen 0,20 und 1,70 18.319,54 Volksfest Hella Halbmarathon gebührenfrei NDR Sommertour keine Veranstaltung in Mitte Straßenfest St. Georg (vormals Bunte Lange Reihe) Zwischen 0,20 und 1,50 6.817,90 Münzviertelfest gebührenfrei Wohlwillstraßenfest gebührenfrei Stadtteilfest St. Georg gebührenfrei 48h Wilhelmsburg gebührenfrei Reiherstiegfest gebührenfrei Lehmbau-Projekt/Bunte Kuh e.V. gebührenfrei Stadtteilfest Am Gojenboom gebührenfrei 2015 Gebühr in Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 13 Anlage 3 Veranstaltung Bemerkung Pro m² Gesamt Marathon Hamburg Zwischen 0,20 und 1,70 2.867,89 Alstervergnügen Zwischen 0,20 und 1,70 46.867,87 Triathlon Zwischen 0,20 und 1,70 17.418,58 Cyclassics Zwischen 0,20 und 1,70 31.022,84 Stuttgarter Weindorf abgesagt, fand letztmalig 2015 statt Freilichtkino Zwischen 0,20 und 1,70 7.529,95 ESC Public Viewing Privatfläche Harley Days siehe 2015 Weihnachtsmarkt Rathausmarkt Zwischen 0,20 und 1,70 77.736,66 Weihnachtsmarkt Gänsemarkt Zwischen 0,20 und 1,70 29.487,19 Weihnachtsmarkt Petrikirche Zwischen 0,20 und 1,50 41.388,86 Weihnachtsmarkt Spitalerstraße Zwischen 0,20 und 1,50 596.969,59 Weihnachtsmarkt Jungfernstieg Zwischen 0,20 und 1,70 104.456,06 Weihnachtsmarkt Gerhart- Hauptmann-Platz Zwischen 0,20 und 1,50 114.933,78 Freilichtkonzerte keine eintrittspflichtigen Konzerte bekannt Hafengeburtstag Zwischen 0,20 und 1,70 24.464,01 Volksfest Hella Halbmarathon 280,00 Verwaltungsgebühr NDR Sommertour keine Veranstaltung in Mitte Straßenfest St. Georg Zwischen 0,20 und 1,50 6.829,30 Münzviertelfest gebührenfrei Wohlwillstraßenfest gebührenfrei Stadtteilfest St. Georg gebührenfrei 48h Wilhelmsburg gebührenfrei Reiherstiegfest gebührenfrei Lehmbau-Projekt/Bunte Kuh e.V. gebührenfrei Stadtteilfest Am Gojenboom gebührenfrei 2016 Gebühr in Euro Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Veranstaltung Bemerkung Pro m² Gesamt Iron Man Zwischen 0,20 und 1,70 13.052,40 Marathon Hamburg Zwischen 0,20 und 1,70 3.787,01 Alstervergnügen Zwischen 0,20 und 1,70 57.683,54 Triathlon Zwischen 0,20 und 1,70 17.670,28 Cyclassics Zwischen 0,20 und 1,70 26.119,90 Freilichtkino Zwischen 0,20 und 1,70 7.550,95 ESC Public Viewing Privatfläche Harley Days siehe 2015 Weihnachtsmarkt Rathausmarkt Zwischen 0,20 und 1,70 68.739,07 Weihnachtsmarkt Gänsemarkt Zwischen 0,20 und 1,70 22.139,95 Weihnachtsmarkt Petrikirche Zwischen 0,20 und 1,50 34.303,58 Weihnachtsmarkt Spitalerstraße Zwischen 0,20 und 1,50 49.131,45 Weihnachtsmarkt Jungfernstieg Zwischen 0,20 und 1,70 100.576,80 Weihnachtsmarkt Gerhart- Hauptmann-Platz Zwischen 0,20 und 1,50 97.658,17 Freilichtkonzerte keine eintrittspflichtigen Konzerte bekannt Hafengeburtstag Zwischen 0,20 und 1,70 18.546,48 Volksfest Hella Halbmarathon 280,00 NDR Sommertour keine Veranstaltung in Mitte Straßenfest St. Georg Zwischen 0,20 und 1,50 6.551,30 Münzviertelfest gebührenfrei Wohlwillstraßenfest gebührenfrei Wilhelmsburger Mühlenfest Zwischen 0,05 und 0,75 159,00 Stadtteilfest St. Georg gebührenfrei Kirchsteinbeker Marktfest 225,00 48h Wilhelmsburg gebührenfrei Reiherstiegfest gebührenfrei Lehmbau-Projekt/Bunte Kuh e.V. gebührenfrei Stadtteilfest Am Gojenboom gebührenfrei 2017 Gebühr in Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 15 Veranstaltung Bemerkung Pro m² Gesamt Iron Man Zwischen 0,20 und 1,70 13.048,00 MarathonHamburg Zwischen 0,20 und 1,70 4.040,28 Alstervergnügen Zwischen 0,20 und 1,70 abgesagt Triathlon Zwischen 0,20 und 1,70 17.143,83 Cyclassics Zwischen 0,20 und 1,70 21.888,00 Freilichtkino Zwischen 0,20 und 1,70 8.354,20 ESC Public Viewing Privatfläche Harley Days siehe 2015 Weihnachtsmarkt Rathausmarkt Zwischen 0,20 und 1,70 66.148,68 Weihnachtsmarkt Gänsemarkt Zwischen 0,20 und 1,70 21.635,20 Weihnachtsmarkt Petrikirche Zwischen 0,20 und 1,70 32.666,72 Weihnachtsmarkt Spitalertraße Zwischen 0,20 und 1,50 76.857,91 Weihnachtsmarkt Jungfernstieg Zwischen 0,20 und 1,70 104.617,50 Weihnachtsmarkt Gerhart- Hauptmann-Platz Zwischen 0,20 und 1,50 74.814,27 Freilichtkonzerte keine eintrittspflichtigen Konzerte bekannt Hafengeburtstag Zwischen 0,20 und 1,70 32.694,22 Volksfest Hella Halbmarathon 529,00 NDR Sommertour Zwischen 0,20 und 0,75 239,06 Straßenfest St. Georg Zwischen 0,20 und 1,50 6.499,83 Münzviertelfest gebührenfrei Wohlwillstraßenfest gebührenfrei Wilhelmsburger Mühlenfest Zwischen 0,05 und 0,75 104,00 Stadtteilfest St. Georg gebührenfrei Kirchsteinbeker Marktfest 225,00 48h Wilhelmsburg gebührenfrei Reiherstiegfest gebührenfrei Lehmbau-Projekt/Bunte Kuh e.V. gebührenfrei Stadtteilfest Am Gojenboom gebührenfrei Gebühr in Euro 2018 Drucksache 21/17511 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Veranstaltung Bemerkung Pro m² Gesamt Ironman siehe Anlage 1 Erlaubnis noch nicht erteilt Marathon Hamburg Zwischen 0,20 und 1,70 5.231,20 Alstervergnügen abgesagt Triathlon siehe Anlage 1 Erlaubnis noch nicht erteilt Cyclassics siehe Anlage 1 Erlaubnis noch nicht erteilt Freilichtkonzerte keine eintrittspflichtigen Konzerte bekannt Hafengeburtstag noch nicht berechnet NDR Sommertour noch nicht berechnet Straßenfest St. Georg Zwischen 0,25 und 1,55 6.950,30 Münzviertelfest gebührenfrei Wohlwillstraßenfest gebührenfrei Kirchsteinbeker Marktfest noch nicht berechnet 48h Wilhelmsburg gebührenfrei Reiherstiegfest gebührenfrei Lehmbau-Projekt/Bunte Kuh e.V. gebührenfrei Stadtteilfest Am Gojenboom gebührenfrei Quelle: Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte 2019 (bis 12.06.19) Gebühr in Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17511 17 17511ska_Text 17511ska_Anlagen 17511ska_Antwort_Anlage1 17511ska_Antwort_Anlage2 17511ska_Antwort_Anlage3