BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17515 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 12.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Vater und Mutter gendern zu „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ – Bald auch in Hamburg? „Vater“ und „Mutter“ haben ausgedient und sollen aus den Formularen verschwinden . Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wartet wieder mit einem Vorschlag auf: Ersetzt werden sollen „Vater“ und „Mutter“ durch die Begriffe „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“. Auch sollen die Lehrer künftig auf geschlechtsneutrale Formulierungen achten.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit Beschluss vom 8. August 1995 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg „Grundsätze zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg“ festgelegt: „In Rechts-und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Die Benutzung männlicher Bezeichnungen auch für Frauen ist zu vermeiden. Es ist eine geschlechterbezeichnende Sprache zu verwenden, d.h. Frauen und Männer müssen ihren Beruf, ihre Stellung, ihr Amt usw. mit einem Wort wiederfinden können, das auch ihr Geschlecht bezeichnet. Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehen, wird empfohlen, entsprechend dieser Grundsätze zu verfahren.“ Der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern findet sich auch im § 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbgGleiG) das seit 1. Januar 2015 in Kraft ist: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Derzeit prüft ein Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatskanzlei, der Finanzbehörde, der Behörde für Inneres und Sport, des Personalamtes sowie der Stabsstelle für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt in der Behörde für Wissenschaft . Forschung und Gleichstellung, inwieweit sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur 3. Option auch sprachliche Anpassungsbedarfe ergeben . 1 https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/giffey-loest-mit-elternteil-1-und-elternteil-2-diekrise -der-spd/, https://www.freiewelt.net/nachricht/vater-und-mutter-haben-ausgedient- 10078034/. Drucksache 21/17515 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dem deutschen Gesetzgeber im Jahr 2017 (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017) den Auftrag erteilt, die mit dem bisher geltenden Personenstandrechts einhergehenden Verstöße gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 2 i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG) und das besondere Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 S. 1 GG aus der Welt zu schaffen. Die bisher – sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich – anerkannten Geschlechterkategorien „männlich“ und „weiblich“ wurden nun mit dem Gesetz zur Änderungen der in das Geburtenregistereinzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 um eine neue Kategorie „divers“ erweitert. Diese Kategorie schafft die Möglichkeit, anstelle eines binären Konzepts eine fluide Variabilität von Geschlechtlichkeit zuzulassen. Die Überlegungen des Senats, inwieweit die neue Kategorie „divers“ sprachliche Anpassungen erforderlich macht und wenn ja, wie und in welchem Umfang diese umzusetzen seien, sind noch nicht abgeschlossen. Mit Formulierungen „Elternteil 1“ und Elternteil 2“ entsprechend der Fragestellung hat sich der Senat nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie denkt der Hamburger Senat über den Vorstoß der Familienministerin ? Und wann werden „Vater“ und „Mutter“ durch welche geschlechtsneutralen Synonyme ersetzt? Gab/gibt es in Hamburg bereits Entsprechungen? Wenn ja, welche? 2. Ist der Senat der Meinung, er könne auf diesem Weg einer etwaigen Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Elternpaaren vorbeugen? 3. Wollten sich gleichgeschlechtliche Paare in ein Formular eintragen, in dem lediglich die Begriffe Vater und Mutter vorgegeben sind, wüssten sie, so Giffey, nicht, wo sie sich eintragen sollten. Meint auch der Senat, dass es den Antragstellern nicht zumutbar sei, auf dem Formular den Begriff manuell zu ändern? 4. Welche Zahlen liegen dem Senat vor beziehungsweise auf welche Zahlen würde er sich gegebenenfalls berufen, wenn er die Änderung in den entsprechenden Formularen durchsetzen würde, um den Eltern, die weder „Vater“ noch „Mutter“ sind, zu entsprechen? Die zuständige Behörde hat sich damit noch nicht befasst. Der zuständigen Behörde liegen keine Daten entsprechend der Fragestellung vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Mit welchen geschlechtsneutralen Sprach- und Wortkreationen beschäftigen sich die bei der Hansestadt angestellten Mitarbeiter, vor allem jene im „Zentrum Genderwissen“ aktuell? Dem Senat ist derzeit keine Befassung des Zentrums Genderwissen mit dem Thema „geschlechterneutrale Sprache“ bekannt. Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg hat in dieser Funktion Empfehlungen zu inklusiven Anredeformen und zu geschlechtergerechter Sprache ausgesprochen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.