BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17517 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 12.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Anwerbeversuche salafistischer Organisationen Immer wieder treten in Hamburg Salafisten/-innen auf, um für ihre Gesinnung zu werben und gezielte Gespräche mit Jugendlichen zu führen. Im Stadtteil Altona im Bereich Große Bergstraße und des Spritzenplatzes wurden in letzter Zeit vermehrt Gruppen wahrgenommen, die Flugblätter verteilt und sogenannte Street-Dawa gemacht haben. Bei den Gruppen soll es sich um Mitglieder und Sympathisanten der Hizb ut-Tahrir (HuT) handeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Aktivitäten von „Dawa“ beziehungsweise „Street-Dawa“ und Flugblattaktionen von salafistischen Gruppierungen in den oben genannten Bereichen in Altona? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Aktivitäten von „Dawa“ beziehungsweise „Street-Dawa“ und Flugblattaktionen von salafistischen Gruppierungen in den oben genannten Bereichen in anderen Bezirken/ Stadtteilen? 3. Können die in Altona aktiven Personen/Gruppen der islamistischen Organisierung „Hizb ut-Tahrir“ zugeordnet werden? Wenn nein, welcher anderen islamistischen/salafistischen Gruppierung können diese zugeordnet werden? Verteilaktionen im Sinne der Fragestellung bedürfen keiner Anmeldung. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen Erkenntnisse vor, dass Verteilaktionen in Altona, Wilhelmsburg, Billstedt, Horn, Wandsbek und Steilshoop von der islamistischen „Hizb-ut Tahrir„ (HuT) stattfanden. Für die Flyer zeichnet die der „HuT“ zuzurechnende Organisation „Realität Islam“ verantwortlich. Thematisch behandeln die Flyer das Kopftuchverbot und den Anschlag in Christchurch/Neuseeland am 15.03.2019. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über aktuelle Strategien unterschiedlicher islamistischer/salafistischer Gruppierungen, um junge Menschen für sich zu gewinnen? 5. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, an welchen weiteren Orten islamistische/salafistische Gruppierungen versuchen, junge Menschen anzuwerben? Wenn ja, an welchen Orten? Drucksache 21/17517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Erkenntnis haben der Senat und die Sicherheitsbehörden über die Organisation „Realität Islam“ in Hamburg? 7. Welche Erkenntnis haben der Senat und die Sicherheitsbehörden über die Organisation „Generation Islam“ in Hamburg? 8. Welche Erkenntnis haben der Senat und die Sicherheitsbehörden über die Aktivitäten der Online-Initiative und Gruppe „Generation Islam“ in Hamburg? Aktivitäten im Sinne der Fragestellung finden zumeist in kleineren Zirkeln in privaten Räumlichkeiten statt. Des Weiteren werden islamistische Ideologien über das Internet verbreitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. und die Internetveröffentlichung des LfV Hamburg https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/11984240/ hamburger-verfassungsschutz-informiert-hizb-ut-tahrir/. 9. Welche Maßnahmen vonseiten des Senates und den Sicherheitsbehörden sind geplant, um gegen „Street-Dawa“ und Anwerbeversuche vorzugehen ? Das Senatskonzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit setzt neben der Prüfung repressiver Maßnahmen auf die Förderung von psychosozialer Resilienz bei den Zielgruppen extremistischer Ansprachen. Darüber hinaus erfolgt die Aufklärung junger Menschen über die Ideologien , Angebote und Vorgehensweisen von Extremisten. Die Fachkräfte im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung setzen sich zudem laufend mit Ansprachestrategien von Extremisten auseinander, siehe auch Drs. 21/14037. Die Polizei steht regelhaft im Austausch mit allen Sicherheitsbehörden, sodass frühzeitig nach Bekanntwerden entsprechender Aktivitäten gewährleistet ist, dass die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten trifft. Das LfV Hamburg informiert im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsarbeit über die Gefahren, die von Islamisten ausgehen. Dies geschieht durch Medienarbeit (Pressestatements, Interviews, Internetbeiträge auf der Homepage, jährlicher Verfassungsschutzbericht) sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen . Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 3. und zu 4. bis 8.