BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17519 21. Wahlperiode 18.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 12.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung (II) Die Finanzierung für die Berufseinstiegsbegleitung erfolgt bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Für die Schuljahre von 2014/2015 bis 2018/2019 hat der ESF (Europäische Sozialfonds) die Kofinanzierung gesichert. Diese Kofinanzierung läuft allerdings zum Schuljahresende 2018/2019 aus. In Drs. 21/16988 und Drs. 21/17253 hat der Senat angegeben, dass er noch prüfe, wie das Projekt der Berufseinstiegsbegleitung fortgesetzt und die Kofinanzierung übernommen werden könne. Im Schulausschuss vom 24.05.2019 gab Staatsrat Rainer Schulz die Auskunft, dass binnen drei Wochen ein Konzept zur Fortführung und Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung vorliegen müsse, damit es nicht gefährdet werde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Prüfung des Senats zur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020 ist abgeschlossen. Der Senat hat gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2020 bis 2022 eine Kofinanzierungszusage für maximal 660 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangskohorte abgegeben. Diese Finanzierungszusage ermöglicht nun die Ausschreibung nach den Regularien der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Ausschreibungsprozess wird zurzeit vorbereitet. Damit ist eine nahtlose Fortsetzung der Maßnahme „Berufseinstiegsbegleitung“ im kommenden Schuljahr 2019/2020 gewährleistet. Die Ausformulierung der Leistungsbeschreibung sieht in denjenigen Passagen, die durch die Bundesagentur für Arbeit zur länderspezifischen Anpassung freigegeben sind, vor, dass die für Bildung zuständige Behörde die konkreten schulischen Bedarfe definiert. Details dieser geplanten Ausschreibung können im Vorgriff auf die Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung nicht bekannt gemacht werden, da das Verfahren in der Hand der Bundesagentur für Arbeit liegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17253. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Besteht mittlerweile ein Finanzierungskonzept, damit die Berufseinstiegsbegleitung fortgeführt werden kann? a. Wenn ja, bitte erläutern. b. Wenn nein, warum nicht? 2. Ist der Senat mittlerweile zur Klarheit darüber gelangt, ob und in welcher Form die Berufseinstiegsbegleitung fortgesetzt werden soll? Drucksache 21/17519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bis wann plant der Senat, ein entsprechendes Konzept zu Ausgestaltung und Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach dem Schuljahr 2018/2019 vorzulegen? 4. Was ist aus Sicht des Senats der spät möglichste Termin, für die Vorlage eines Konzeptes, um eine nahtlose Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung nicht zu gefährden? Siehe Vorbemerkung.