BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1752 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 29.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Freigabe der Busspur auf der Veddel für den Radverkehr Die Förderung des Radverkehrs hat sich die Koalition aufs Tapet geschrieben . Die Koalitionspartner/-innen erachten laut ihres Koalitionsvertrages eine attraktive Norderelb-Querung als sinnvoll für den Radverkehr, „um Wilhelmsburg und die Veddel besser mit der Innenstadt zu verbinden.“ Dies ist angesichts der Bedeutung der Norderelbbrücken für alle Verkehrsträger von größter Relevanz. Die Querung der Veddel ist nur auf komplizierter Wegeführung möglich. Zumindest teilweise gäbe es eine Alternative, nämlich die Busspur. Eine Studie der ARGUS Stadt-und Verkehrsplanung im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, aus 2011 kam zum Ergebnis: „Daher kann die Freigabe und entsprechende Umgestaltung als machbar und ggf. auch ohne volle Verknüpfungen als lohnend betrachtet werden.“ Zu dem Themenkomplex „Freigabe der Busspur für Radfahrende“ gab es eine Petition an die Bürgerschaft (642/13), zu der sich auch Staatsrat Rieckhof Ende 2013 dahin gehend einließ, das ein dann nötiger eventueller Umbau neben der Aufbringung von Kosten in Höhe circa 700 .000 Euro noch etliche zwischen den beteiligten Behörden zu klärende weitere Fragen aufwerfe . Bisher ist die Busspur nicht freigegeben, teils wird der besagte Tunnel – allerdings rechtswidrig – durch Radfahrer/-innen genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, südlich der Norderelbbrücken durch Veddel zu fahren. Wie genau zum Beispiel sollen Radfahrer/-innen nach dem südlichen Ende der Brücken auf ihren Wegen weiter nach Wilhelmsburg und Harburg beziehungsweise von Wilhelmsburg kommend zu den Elbbrücken fahren? Für den Radverkehr in beziehungsweise aus Richtung Norderelbbrücken stellen die Velorouten 10 und 11a die Hauptverbindung dar. Die Veloroute 10 führt stadtauswärts von der Neuen Elbbrücke über die Straßen Veddeler Marktplatz, Neuer Sieldeich, Veddeler Brückenstraße bis zur Veddeler Straße. Dort besteht die Möglichkeit, der Veloroute 10 (unter anderem über den Veddeler Bogen und den Niedergeorgswerder Deich) über den westlichen Bereich Wilhelmsburgs bis nach Harburg zu folgen. Für Drucksache 21/1752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Radverkehr, der das Wilhelmsburger Zentrum zum Ziel hat, bietet sich die Möglichkeit , ab der Veddeler Straße der Veloroute 11a (LOOP) zu folgen. Diese Route läuft weitgehend parallel zur Wilhelmsburger Reichsstraße und schließt am GertSchwämmle -Weg an die Veloroute 11 an, die weiter Richtung Harburg führt. Stadteinwärts stehen dem Radverkehr ebenfalls die Velorouten 10 und 11a als Hauptverbindungen zur Norderelbquerung Verfügung. Abweichend von der Führung stadtauswärts wird der Radverkehr stadteinwärts auf der Veloroute 10 auf der Veddel ab Sieldeich jedoch unter der A 255 hindurchgeführt, läuft kurze Zeit parallel zum Neuhäuser Damm und wird dann am Veddeler Marktplatz auf die Neue Elbbrücke geführt. a. Wie sind diese Strecken nicht nur für ortsunkundige Radfahrer/ -innen schlüssig und nachvollziehbar beschildert? Vom Anschluss an den Großmarktradweg an der Billhorner Brückenstraße besteht für den Radverkehr auf der Veloroute 10 bis zur Veddeler Straße und dann weiter auf der Veloroute 11a eine durchgängige wegweisende Beschilderung. Diese setzt sich im Übrigen auf der Veloroute 11 bis Harburg fort. b. Wie werden Radfahrer/-innen geführt beziehungsweise sollen sie fahren, wenn die vorgesehene Strecke wegen Eis und Schnee nicht benutzbar ist? Eine gesonderte „Führung“ des Radverkehrs bei Eis und Schnee ist nicht vorgesehen. Die zuständige Behörde strebt an, das bestehende Winternetz für den Radverkehr auszuweiten. Ziel ist es unter anderem, einen Winterdienst auf den Hauptverbindungen für den Radverkehr zwischen Harburg und der Innenstadt durchzuführen, auf denen nicht bereits aus anderem Anlass bei Schnee- und Glätteereignissen geräumt und gestreut wird. Bezogen auf den Anschluss an die Norderelbbrücken soll folgender Streckenverlauf ab dem Winter 2015/2016 in das Winternetz aufgenommen werden: Großmarktradweg – Neue Elbbrücken – Veloroute 10 bis Veddeler Straße – Veloroute 11a bis Anschluss Veloroute 11 am Gert-Schwämmle-Weg. c. Welche weiteren erlaubten Möglichkeiten haben Radfahrer/-innen sonst noch, um durch Veddel zu fahren? Abgesehen von den in Antwort zu 1. genannten Möglichkeiten bietet sich dem Radverkehr beispielsweise die Möglichkeit, das Wohnstraßennetz auf der Veddel zu befahren. 2. Wie ist der Sachstand zur Freigabe der Busspur Veddel für Radfahrer/ -innen? Die Nutzung der Busspur erfordert zwingend Umbaumaßnahmen im Vorwege, insbesondere am Knoten Billhorner Brückenstraße/Billstraße/Heidenkampsweg/Amsinckstraße . Diese Umbauten bedürfen einer sorgfältigen Detailplanung und einer Abstimmung mit allen zu beteiligenden Dienststellen. Eine einfache Freigabe der Busspur für den Radverkehr ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Es müssen die Einbiegeund die Querungsmöglichkeiten überprüft und verändert werden, beispielsweise aus dem Billhorner Röhrendamm sowie die Weiterführung aus der Mittellage in die Amsinckstraße. Eine Radverkehrsführung mit Radfahrersignal ist aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht möglich. Die betreffende Busspur wird vom Schienenersatzverkehr genutzt, wenn es zu Störungen auf der parallel verlaufenden S-Bahn-Strecke in dem benachbarten Abschnitt kommt. In diesem Fall sind die Busverkehrsmengen deutlich höher und die Verträglichkeit mit dem Radverkehr dann im Fall des Blockverkehrs nicht mehr gegeben. Es gelten weiterhin die Aussagen der Stellungnahme der Bürgerschaft zur Eingabe 642/13. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Entlang des Hovestieg/Am Zollhafen gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, der zwischendurch ein Gehweg ist. a. Inwiefern entspricht ein solcher nicht durchgehender Fahrradweg den gängigen Vorstellungen einer sicheren Führung (zum Beispiel ERA 2010) sowohl für Radfahrer/-innen als auch für Fußgänger/ -innen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1752 3 b. Weshalb wird an dieser Stelle ein Radweg statt eines Radstreifens für erforderlich erhalten? Die heutige Führung wird im Bereich der vorhandenen baulichen Radwege von der Polizei als sicher eingestuft. Im Bereich des Gehwegs besteht für den Radverkehr keine Benutzungspflicht. Der angesprochene Radweg ist Teil des Altbestands an Radwegen in diesem Bereich. Bei einer zukünftigen Überplanung des Straßenraums wird unter anderem zur Verbesserung des Fahrkomforts eine Optimierung der Radund Fußwegführung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen gemäß der technischen Regelwerke zu prüfen sein. 4. Wurde nach 2011 eine weitere Untersuchung in Auftrag gegeben, unter anderem um die angeblich immensen Kosten der ersten Studie aus 2011 zu verifizieren? Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Zu welchem Termin wird gegebenenfalls die Studie in Auftrag gegeben werden? Im Jahr 2014 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die sich unter anderem mit der vorzeitigen Freigabe des Bussonderfahrstreifens auseinandersetzt. Es wurden Maßnahmen identifiziert, die aus Verkehrssicherheitsgründen mindestens für eine Freigabe erforderlich sind, ohne die Kosten dafür zu benennen. Da nach wie vor die Schwachstelle dieser Trassenführung unter anderem darin besteht, die Radfahrenden aus der Bussonderspur in Mittellage an ihren jeweiligen Endpunkten wieder auf den im Seitenraum geführten Radweg zu bringen, wurde ergänzend geprüft, ob der vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite der beiden Norderelbbrücken verbreitert werden kann, bis zu welchem Maß dies aufgrund der vorhandenen Brückenkonstruktion möglich ist und welche Kosten dies voraussichtlich verursacht. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. 5. Zahlreiche auf die Norderelbbrücken zu- respektive von ihr abführende Radwege (sowohl Richtung Norden als auch Süden) dürfen in beide Richtungen benutzt werden. Seit circa drei Jahren dürfen die eigentlichen Bereiche der Norderelbbrücken nicht in beiden Richtungen befahren werden. a. Was unternimmt die Freie und Hansestadt Hamburg außer Kontrollen sonst noch, um Radfahrer/-innen dazu zu bringen, die Norderelbbrücken nicht als Geisterradfahrer/-innen zu benutzen? Die Polizei klärt Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in persönlichen Gesprächen über die Gefahren des Befahrens der falschen Radwegseite auf. Im Übrigen werden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von gezielten Veranstaltungen und durch die Verteilung von Flyern „Radfahren in Hamburg“ informiert. b. Wie oft wurden Radfahrende in den vergangenen fünf Jahren von der Polizei daraufhin kontrolliert, ob sie in die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren? Die Fahrradstaffel der Polizei hat im Jahr 2015 bisher drei zielgerichtete Kontrollen im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Im Übrigen überwacht die Polizei die Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung des täglichen Dienstes. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden dazu nicht geführt. Zur Beantwortung müssten sämtliche Einsatzmeldungen der örtlich zuständigen Polizeikommissariate 41 und 44 für den in Rede stehenden Zeitraum händisch ausgewertet werden. Die Durchsicht von über tausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. c. Wie hoch war der Anteil der Geisterradfahrer/-innen (wenn nicht genau bekannt reicht eine Schätzung)? Im Rahmen der in der Antwort zu 5. b. genannten Kontrollen der Fahrradstaffel befuhren 44 Radfahrer den Radweg ordnungswidrig in falscher Richtung. Drucksache 21/1752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Konnte die Polizei bei Kontrollen bestätigen, dass zahlreiche Postfahrräder die Norderelbbrücken in die falsche Richtung befahren, um in ihre Postzustellbezirke südöstlich der Norderelbbrücken (Peute , Georgswerder) zu kommen? Nein. Im Rahmen der in der Antwort auf zu 5. b. genannten Kontrollen befuhren nur zwei Postdienstleister den Radweg in falscher Richtung. 6. Im Juni wurden auf beiden Seiten der Norderelbbrücken Kontrollen durch die Polizei durchgeführt. Hatten diese mit dem Unfallgeschehen entlang der Norderelbbrücken auch mit Beteiligung von Radfahrer/- innenn zu tun? Wenn nein, aus welchem Grund wurden sie veranlasst? Die Polizei hat im Juni 2015 keine zielgerichteten Verkehrskontrollen auf den Norderelbbrücken durchgeführt. 7. Welche Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern/-innen ereigneten sich auf den Norderelbbrücken (zwischen Billstraße im Norden und Veddeler Marktplatz im Süden) in den vergangenen fünf Jahren an welcher Stelle im Verkehrsraum? Die Verkehrsunfalllage ist durch eine Abfrage in der Unfalldatenbank EUSka (Elektronische Unfalltypensteckkarte) am 30. September 2015 ermittelt worden. Der Auswertezeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014. Im Sinne der Fragstellung hat die Polizei zwischen Billstraße und Veddeler Marktplatz (ohne Endknoten ) folgende Unfälle registriert: Verkehrsunfälle mit Jahr Getöteten Schwer-verletzten Leichtverletzten Sachschaden 2010 0 1 0 0 2011 0 0 3 0 2012 0 2 0 0 2013 0 3 1 0 2014 0 0 0 0 Alle Verkehrsunfälle ereigneten sich auf für den Radverkehr zugelassen Straßenteilen. a. Wer hatte die Unfälle verursacht? Hauptverursacher dieser Verkehrsunfälle waren: Hauptverursacher Anzahl Radfahrer 5 Pkw 4 Lkw 1 b. Wie oft waren sogenannte Geisterradfahrer/-innen betroffen? In einem Fall. c. Wie viele Alleinunfälle von Radfahrenden wurden der Polizei bekannt? Unter den zehn polizeilich registrierten Unfällen befanden sich vier Alleinunfälle. d. Welche Stellen schätzt die Polizei als für Radfahrer besonders gefährlich ein? Gehören die Einmündungen aus der Zweibrückenstraße dazu? Aufgrund der insgesamt unauffälligen Unfalllage ohne Unfallhäufungsstelle keine. 8. Ist einem der Verantwortlichen (Polizei, Bezirksamt, HHA) bekannt, dass zahlreiche Radfahrende die Busspur regelmäßig und seit vielen Jahren benutzen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1752 5 Bei der Polizei liegen weder aufgrund von Hinweisen noch aufgrund eigener Feststellungen Erkenntnisse zur ordnungswidrigen Nutzung der Busspur durch den Radverkehr vor. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass sehr vereinzelt Radfahrende die Busspur in der Vergangenheit nutzten beziehungsweise möglicherweise noch immer nutzen. Die Hamburger Hochbahn AG teilt mit, dass ihr der Umstand nicht bekannt ist. a. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Unfälle mit Radfahrerbeteiligung auf der Busspur bekannt? Wenn ja, wie viele? Nein. b. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Verwarnungsgelder oder Bußgeldbescheide gegen Radfahrende, die die Busspur unberechtigt benutzten? Nein. c. Wenn schon viele Radfahrer/-innen die Busspur benutzen, aus welchen Gründen wurde die Busspur nicht längst für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben? Zur Benutzung der Busspur durch Radfahrende siehe Antwort zu 8. Unabhängig von der Situation an den Neuen Elbrrücken sollte ein Bussonderfahrstreifen , der durch Radfahrende mitbenutzt werden darf, eine Fahrstreifenbreite von 4,75 m aufweisen, um eine gegenseitige Behinderung auszuschließen. Im vorliegenden Fall ist die Breite der Bussonderfahrstreifen geringer. Daher kann das Radfahren auf dem Bussonderfahrstreifen nur gestattet werden, wenn der Bus durch Verlassen seiner Spur den Radfahrer jederzeit gefahrlos überholen kann. Dies ist auf dem genannten Streckenabschnitt aufgrund eines Tunnels mit Kurvenlagen heute nicht gewährleistet . Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 4. d. Benutzen Radfahrende die Busspur möglicherweise mit stillschweigender Duldung? Dürfen Radfahrende bei vereisten Radwegen auf die Busspur statt auf die Fahrbahn ausweichen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 9. Im Rahmen der Olympiabewerbung sind besondere Führungen für den unmotorisierten Verkehr über den Kleinen Grasbrook und weiter nach Wilhelmsburg vorgesehen. Wird die Umsetzung dieser Verbindungen auch erfolgen, wenn die Olympiabewerbung nicht erfolgreich ist? Die vorliegenden Pläne für die Entwicklung des Kleinen Grasbrooks zur Olympic City werden nur im Fall eines Zuschlags für die Olympischen Spiele 2024 umgesetzt werden .