BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17521 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 13.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Metropolregion Hamburg stärken – Ändert der rot-grüne Senat endlich seine Blockadehaltung bei der Norddeutschen Zusammenarbeit? Hamburg ist nur stark mit seinen Nachbarn und Partnern in der gesamten Metropolregion. Es reicht daher nicht aus, Flächenentwicklungen und Infrastrukturprojekte nur bis zur eigenen Landesgrenze zu planen. Der Hamburger Senat ist gefordert, die gesamte Metropolregion in den Blick zu nehmen und sich endlich mit den Umlandgemeinden und Nachbarländern besser abzustimmen. Das ist die Grundlage für alle erfolgreichen Metropolregionen der Welt. Die CDU-Fraktion setzt sich seit Langem für eine bessere Norddeutsche Zusammenarbeit auf Augenhöhe ein. Auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung haben der Hamburger Senat und die Landesregierung von Schleswig-Holstein am 4. Juni 2019 beschlossen, bei Fragen der Raumplanung zukünftig enger zusammenzuarbeiten. Bauleitpläne sollen enger abgestimmt und die Freiraum- und Verkehrsentwicklung beider Länder stärker berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die regionale Zusammenarbeit auf Ebene der Länder, der Metropolregion Hamburg und auch auf interkommunaler Ebene ist für Hamburg unverzichtbar. Die Verflechtungen über die Landesgrenze hinweg erfordern in vielen Bereichen eine enge Kooperation von Ländern und Kommunen, etwa um Flächennutzungskonflikte zu vermeiden und Potenziale auszuschöpfen. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Teil der Metropolregion Hamburg und arbeitet in zahlreichen Projekten und Gremien dieser informellen Kooperation seit ihrer Gründung 1996 aktiv mit. Dies betrifft etwa eine Reihe von Leitprojekten der Metropolregion Hamburg, die sich mit einer abgestimmten Freiraumentwicklung (Biotopverbund) und Nutzung von Potenzialen der Innenentwicklung befasst haben. Hier haben Hamburger Behörden intensiv mitgearbeitet. In der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses der Metropolregion wurde darüber hinaus ein neues Leitprojekt zum Thema Wohnen bewilligt, an dem sich die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – zusammen mit den benachbarten Kreisen in Schleswig- Holstein und Niedersachsen – zum Thema „Regionale Wohnungsmarktkonferenzen“ beteiligt. Auf interkommunaler Ebene kooperieren Hamburg beziehungsweise einzelne Hamburger Bezirksämter zu unterschiedlichen Themen mit den betroffenen Nachbargemeinden , zum Beispiel o Nachbarschaftsforen als grenzübergreifende Dialogplattformen, o ländergrenzenübergreifende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Raum Bergedorf /Reinbek/Glinde/Wentorf, o Regionalparkentwicklung (Bezirksämter Harburg und Altona), o Entwicklung der Haltestellenumfelder entlang der zukünftigen S4, Drucksache 21/17521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 o ländergrenzenübergreifende Gewerbegebietsentwicklung im Bereich Wandsbek/ Stormarn. Angesichts der aktuell erkennbaren, besonderen Wachstumsdynamik und Siedlungsentwicklung im Kern der Metropolregion haben sich die zuständigen Landesministerien in Schleswig-Holstein und Hamburg darauf verständigt, die etablierten und bewährten Abstimmungsprozesse weiter zu optimieren. Dieser Intention folgend, haben die beiden Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein im Zuge der Gemeinsamen Kabinettssitzung am 29. Mai 2018 eine „Intensivierung der Zusammenarbeit in der Raumplanung“ beschlossen. Kerninhalt ist die Einrichtung eines regelmäßigen und formalisierten „Dialogs zur Raumplanung Hamburg/Schleswig -Holstein“ unter Vorsitz der jeweiligen Behördenleitungen. Im Rahmen der diesjährigen gemeinsamen Kabinettssitzung am 4. Juni 2019 wurde über die seit Mai 2018 erreichten Arbeitsergebnisse berichtet: o mehrere Treffen auf Fachebene zur Ausgestaltung des Erarbeitungsprozesses und möglicher Inhalte des Raumstrukturkonzeptes (Raumzuschnitt, Maßstäbe, thematische Schwerpunkte, Datenverfügbarkeit, Zielgruppe, Umfang Textteil und so weiter ); o gegenseitige Information zu den Wohnungsbauprogrammen der beiden Länder mit dem Ergebnis, dass es aktuell keine Harmonisierungsbedarfe gibt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es wurde deutlich, dass die Wohnungsbauaktivitäten der Kommunen in Schleswig-Holstein respektabel sind, an verschiedenen Orten aber Potenziale aus verschiedenen Gründen zurückgehalten werden (Verkehrsanbindung , politische Vorbehalte, geringe Erfahrung bei der Anwendung einzelner städtebaulicher Elemente); o Initiativschreiben der beiden Minister an Bezirke beziehungsweise Kommunen mit der Bitte, das Instrument der Nachbarschaftsforen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu prüfen; o die Konvertierung der Hamburger Bauleitpläne und erster Flächennutzungspläne der Hamburger Nachbargemeinden in Schleswig-Holstein in das X-Plan–Format schreitet voran. Schleswig-Holstein hat sein Interesse an einer schnellen flächendeckenden Konvertierung der Flächennutzungspläne in Schleswig-Holstein signalisiert . Die Möglichkeiten einer durch Schleswig-Holstein finanzierten landesweiten Digitalisierung der Flächennutzungspläne in Schleswig-Holstein durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg wird derzeit geprüft. In Schleswig-Holstein wird zur Umsetzung des Beschlusses des IT-Planungsrates zur Einführung der Standards X-Planung/X-Bau durch das Zentrale IT-Management ein Projekt eingesetzt, welches alle mit X-Planung/X-Bau verbundenen Themen umfasst. Im Vorlauf hierzu bereiten Schleswig-Holstein und Hamburg bereits mit Dataport – und gegebenenfalls weiteren Dataport-Trägerländern – die Bereitstellung einer gemeinsamen Planungsplattform vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Vereinbarungen haben die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Kabinettssitzung zur zukünftigen Zusammenarbeit bei der Raumplanung beschlossen? Siehe Vorbemerkung. 2. In welchen Fragen der gemeinsamen Raumplanung genau wollen die Landesregierungen zukünftig zusammenarbeiten? Im aktuellen Arbeitsprogramm 2018/2019 werden vier vorrangige Arbeitsfelder genannt: Gemeinsames Raumstrukturkonzept für den engeren Verflechtungsraum Hamburg/Schleswig-Holstein, Wohnungsmarktentwicklung, Weiterentwicklung der Nachbarschaftsforen, Zusammenarbeit im Bereich XPlanung. 3. Wie genau definiert der Senat das geplante gemeinsame Raumstrukturkonzept ? Was genau ist darin enthalten, welche Entwicklungen und Planungen werden dabei berücksichtigt und worin besteht der Unterschied zu einem Flächennutzungsplan? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17521 3 Eine wesentliche Grundlage bilden die Inhalte der Raumordnungspläne der beiden Länder (Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein und Flächennutzungsplan Hamburg). Es ist beabsichtigt, eine Prinzipskizze (Leitbild) zur räumlichen Entwicklung im genannten Raum zu erarbeiten, die deutlich grobkörniger ist als ein Flächennutzungsplan. 4. Bis wann genau soll das gemeinsame Raumstrukturkonzept erarbeitet werden? Es ist vorgesehen, einen ersten Entwurf des Raumstrukturkonzeptes zum Jahresende 2019 vorzulegen. 5. Wer genau ist für die Erarbeitung dieses Raumstrukturkonzeptes verantwortlich und welche Fachbehörden sind in welcher Form involviert? Die Federführung für die Erarbeitung des Raumstrukturkonzeptes liegt in Hamburg bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und in Schleswig-Holstein beim Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration. In die Erarbeitung des Konzeptes werden die für Umwelt und Verkehr zuständigen Landesbehörden einbezogen. 6. Wie sollen die Hamburgische Bürgerschaft und die zuständigen Ausschüsse dabei eingebunden werden? Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 7. Der bereits laufende „Dialog zur Raumplanung“ soll dafür die Grundalge sein. Wie genau soll daran angeknüpft werden? a) Wann wurde der „Dialog zur Raumplanung“ genau gestartet? b) Welche Akteure haben diesen Dialog seitdem genau geführt? Der erste „Dialog zur Raumplanung“ auf Ebene der Leitungen der beiden Landesbehörden fand am 11. Januar 2019 in Hamburg statt. Daran beteiligt waren die zuständige Senatorin sowie der zuständige Minister und Fachleute der beiden Landesplanungen sowie Vertreter des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Zu welchen Themen wurde dieser Dialog genau geführt? Siehe Antwort zu 2. d) Welche Ergebnisse hat dieser Dialog bisher hervorgebracht? Aktuell existieren zwei Nachbarschaftsforen im Hamburger Verflechtungsraum. Dies sind das Nachbarschaftsforum Niedersachsen/Hamburg mit den niedersächsischen Nachbargemeinden und dem Bezirksamt Harburg sowie das Stadt-Umland Forum Nordwest (zukünftig „Nachbarschaftsforum Süd-holstein/Hamburg“), in das die Hamburger Bezirksämter Altona und Eimsbüttel mit den Nachbarkommunen des Kreises Pinneberg in Schleswig-Holstein eingebunden sind. Diese Nachbarschaftsforen betreiben seit rund zehn Jahren einen intensiven Austausch zu Vorhaben, gemeinsamen Strategien (zum Beispiel zum Thema der Regionalplanung) und Projekten (zum Beispiel zu den Haltestellenumfeldern der zukünftigen S4 im Kreis Pinneberg). Im Osten Hamburgs existiert eine intensive thematische Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und den Gemeinden Reinbek/Glinde/Wentorf (und weiteren Gemeinden in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg). Hervorzuheben ist das derzeit in Arbeit befindliche Siedlungsstruktur- und Verkehrskonzept für diesen Raum, das mit finanzieller Hilfe der Metropolregion bis Ende 2019 vorgelegt und in das Bezirkliche Entwicklungskonzept Bergedorf eingebunden wird. Vor diesem Hintergrund haben die beiden Landesplanungsbehörden zu Punkt 3 des Arbeitsprogramms „Weiterentwicklung der Nachbarschaftsforen“ Schreiben an diejenigen Hamburger Bezirksämter und die Hamburger Nachbargemeinden in Schleswig- Holstein gesandt, die noch nicht Teil dieser Dialogstrukturen sind, in denen sie für das Instrument der interkommunalen Dialogplattformen werben. e) Welche Planungen, Verwaltungsabläufe und Prozesse wurden auf Grund dieses Dialogs bisher wie genau geändert? Drucksache 21/17521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zu den unter 2. genannten Themenfeldern des Arbeitsprogrammes haben intensivere Abstimmungen auf Fachebene begonnen, diese sind noch nicht abgeschlossen. 8. Wie genau sollen Bauleitpläne zwischen Hamburg und den Umlandgemeinden besser miteinander abgestimmt werden? Diese Frage ist nicht Bestandteil des „Dialogs zur Raumplanung“. Die Praxis der nach Baugesetzbuch vorgesehenen Abstimmung der Bauleitplanung hat sich bewährt. 9. Wie genau sollen dabei die Freiraum- und Verkehrsentwicklung in Hamburg und Schleswig-Holstein stärker berücksichtigt werden? Im Mai diesen Jahres haben sich Vertreter der zuständigen Landesbehörden (im Falle Hamburgs: Behörde für Umwelt und Energie sowie Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) erstmals getroffen, um Erwartungen an das Raumstrukturkonzept zu formulieren und ihre planerischen Vorstellungen einzubringen. Dieser Dialog wird in den nächsten Monaten fortgesetzt. Da es sich bei dem Raumstrukturkonzept um eine leitbildhafte und abstrakte Darstellung handeln soll, spielen die Konkretheit der Inhalte , die transportiert und dargestellt werden können, eine zentrale Rolle. So werden etwa die Ziele des ländergrenzenübergreifenden Biotopverbundes in jedem Fall aufgenommen , nicht aber jedes Verkehrsprojekt in seiner genauen Lage im Raum wiedergegeben . Es wurde vereinbart, dass die Landesplanungen zu einer nächsten Sitzung auf Fachebene einen ersten Bildentwurf vorlegen werden. 10. Werden dabei alle Gemeinden der Metropolregion Hamburg berücksichtigt ? Wenn nein, warum nicht und welche Gemeinden werden nicht berücksichtigt ? Nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch werden Bauleitpläne zwischen Nachbargemeinden untereinander abgestimmt. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 8. 11. Gibt es mit dem Land Niedersachsen und der niedersächsischen Landesregierungen sowie weiteren Gemeinden und Ländern der Metropolregion ähnliche Beschlüsse und Vereinbarungen zur besseren Zusammenarbeit bei der Raumplanung? Wenn ja, wie genau sehen diese aus und wie weit ist die Umsetzung vorangeschritten? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg wird ein intensiver Austausch zu Fragen der Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung betrieben, der insbesondere in den dazu gegründeten Facharbeitsgruppen stattfindet.