BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17531 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 13.06.19 und Antwort des Senats Betr.: „Containern“ in Hamburg – Wie ist der aktuelle Stand? Das Wegwerfen von Lebensmitteln ist keine Seltenheit. Der Hamburger Justizsenator ist bisher mit seinem Vorschlag gescheitert, das sogenannte Containern , die Entnahme von Lebensmitteln aus Supermarkt-Müllcontainern, nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die Mehrheit der Minister der Länder lehnt den Vorschlag des Justizsenators ab. Das „Containern“ bleibt strafbares Handeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Vereine, Gruppen und Personen haben sich durch das sogenannte Containern in Hamburg strafbar gemacht? a. Wer beziehungsweise welche Gruppierung ist dies aus Kenntnis des Senats (bitte genau benennen)? b. In welchen Stadtteilen ist das strafbare „Containern“ bisher erkannt worden? c. Haben sich Personen, Personengruppen dazu konkret verabredet? Wenn ja, wo, wann und zu welcher Straftat? 2. Wie viele Anzeigen gab es bisher, wegen strafbaren Verhaltens in Bezug auf das „Containern“? a. Welche Delikte wurden bisher konkret angezeigt? b. In welchen Stadtteilen wurden diese Delikte angezeigt? c. Welche Konsequenzen hat der Senat bisher daraus gezogen? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Das Containern wird in der PKS als Diebstahl erfasst, eine gesonderte Erfassung im Sinne der Fragestellungen erfolgt in der PKS nicht. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Umstand, ob Tatobjekt eines Diebstahls die in dem Abfallcontainer befindlichen verzehrbaren Lebensmittel sind, wird auch in dem Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht erfasst. Es müssten daher zur Beantwortung dieser Fragen alle der wegen des Vorwurfs einer Straftat nach §§ 242 bis 244 StGB geführten Verfahren aus den vergangenen Jahren beigezogen und händisch ausgewertet werden. Allein im Aktenzeichenjahrgang 2018 Drucksache 21/17531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 handelt es sich um 18 247 Verfahren gegen 21 779 beschuldigte Personen. Im Aktenzeichenjahrgang 2019 liegt die Zahl zum Stichtag 14. Juni 2019 bereits bei 8 750 Verfahren gegen 10 198 beschuldigte Personen. Eine Beiziehung und händische Auswertung dieser Verfahren ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Inwieweit führen die zuständigen Behörden eine Statistik zu dem strafbaren „Containern“ beziehungsweise ist diese in Planung, um eine genaue Aufschlüsselung nach Personen/Vereinen zu gewährleisten? a. Wenn ja, seit wann wird diese geführt? b. Wenn nein, warum nicht? Im Geschäftsbereich des Senats werden keine Statistiken zu Fällen des Containerns geführt, da eine statistische Erhebung der dafür relevanten Daten für die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgungsbehörden nicht erforderlich ist.