BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17532 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wege zur Kita-Fachkraft in Hamburg Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in unseren Kitas wird absehbar deutlich weiter anwachsen. Gleichzeitig soll auch die pädagogische Qualität in Kitas nicht nur nicht sinken, sondern steigen. Dafür wurden auch in der Freien und Hansestadt Hamburg unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um zusätzliche Wege zur Ausbildung als Kita-Fachkraft zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Ausbildungswege zu Kitafachkraft gibt es aktuell in der Freien und Hansestadt Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Voraussetzungen der Qualifikation, Dauer und Art der Ausbildung, Art des Abschlusses, Anbieter der Ausbildung, Verwendung in der Kita und aktuelle Zahlen an Auszubildenden nach Ausbildungsjahr.) Die Ausbildungswege zur Kitafachkraft sind zum einen über die Schulform der Berufsfachschule zum anderen über eine fachschulische Aus- beziehungsweise Weiterbildung möglich. Zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Dauer und Art der Ausbildung , dem Art des Abschlusses sowie den aktuellen Ausbildungszahlen siehe Anlage. Die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge werden sowohl an staatlichen Schulen als auch an staatlich anerkannten Schulen angeboten. Die jeweils anbietenden Schulen können der Publikation des Hamburger Instituts für Beruflichen Bildung „Berufliche Bildungswege 2019“ entnommen werden, siehe https://hibb.hamburg.de/wp-content/ uploads/sites/33/2019/02/0081_HBB-BO-BBW-2019_WEB.pdf: Berufsfachschulen Sozialpädagogische Assistenz Seiten 30/31, Fachschulen Erzieherinnen/Erzieher Seiten 57/58, Fachschulen Heilerziehungspflege Seiten 58/59. Die Ausbildung im Rahmen des Lehrgangs „Erzieherinnen-/Erzieherausbildung für Einwanderinnen/Einwanderer“ (EFE) findet nur an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS21) statt. Schülerinnen und Schüler in ausgewählten sozialpädagogischen Bildungsgängen nach Art der Ausbildung und des Ausbildungsjahr im Schuljahr 2018/19 (Quelle: Schuljahresstatistik 2018) Bereich Art der Ausbildung Schülerinnen und Schüler nach Ausbildungsjahr Schülerinnen und Schüler gesamt 1 2 3 Sozialpädagogische Assistenz Berufsfachschule (BFS) für Sozialpädagogische Assistenz 542 522 - 1 064 BFS für Sozialpädagogische Assistenz (Zu- 654 92 - 746 Drucksache 21/17532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schülerinnen und Schüler in ausgewählten sozialpädagogischen Bildungsgängen nach Art der Ausbildung und des Ausbildungsjahr im Schuljahr 2018/19 (Quelle: Schuljahresstatistik 2018) Bereich Art der Ausbildung Schülerinnen und Schüler nach Ausbildungsjahr Schülerinnen und Schüler gesamt 1 2 3 gangsvoraussetzung erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss; SPA ESA) Erzieherinnen/ Erzieher Fachschule (FS) Erzieher 409 731 689 1 829 darunter FS Erzieher zweijährig1 - 294 222 516 FS Erzieher (berufsbegleitend) 429 416 244 1 089 FS Erzieher (Umschüler) 24 44 19 87 FS Erzieher / Lehrgang für Migrantinnen (EFE) 82 73 71 226 Heilerzieherinnen/ Heilerzier FS Heilerziehungspfleger/in 92 110 93 295 darunter FS Heilerziehungspfleger/in zweijährig1) - 27 23 50 FS Heilerziehungspfleger/in (berufsbegleitend) 29 - - 29 Quelle: Schuljahresstatistik 2018 2. Welche Ausbildungsstandards beziehungsweise -ansprüche werden hierbei durch wen vorgegeben und kontrolliert? (Bitte auch Standards, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, aufführen und entsprechend kennzeichnen.) Maßgeblich für die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz ist der Bildungsplan , siehe https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/ Bildungsplan-sozialpädagogische-assistenz-assistenz-BFSvq.pdf. Darüber hinaus werden Standards für die praktische Ausbildung gesetzt, siehe https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/sozialpäd-asstistenzstandards -praktische-ausbildung-BFSvq.pdf. In der Fachschule für Sozialpädagogik beschreibt ebenfalls der Bildungsplan den zugrunde liegenden Standard der schulischen Ausbildung, siehe https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/Bildungsplan.pdf. Auch dieser wird durch Standards für die praktische Ausbildung gestützt, die ebenso für die Fachschule für Heilerziehungspflege gelten, siehe https://hibb.hamburg.de/wpcontent /uploads/sites/33/2015/10/Bildungsplan.pdf. Weitere Grundlagen finden sich in der Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der Fassung vom 22. März 2019) sowie in der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 7. November 2002 in der Fassung vom 22. März 2019). Die Einhaltung der definierten Standards obliegt zum einen der jeweiligen Abteilungsleiterin oder des jeweiligen Abteilungsleiters beziehungsweise der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie der zuständigen Schulaufsicht. Die Umsetzung der Praxisstandards wird darüber hinaus durch Besuche der Lehrkräfte in den Praxisstellen gesichert . 3. Wie viele pädagogische Kräfte gibt es aktuell an Hamburger Kitas? (Bitte aufschlüsseln nach Erst- und Zweitkräften sowie Kräften, die eine weniger umfangreiche Qualifizierung als Zweitkräfte erhalten haben („Drittkräfte “).) Das Statistikamt Nord hat folgende Daten für das Jahr 2018 aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik aufbereitet: Kindertageseinrichtungen in Hamburg am 01.03.2018 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal nach Arbeitsbereichen Erster Arbeitsbereich Anzahl Gruppenleitung 6 947 Zweit- bzw. Ergänzungskraft 4 210 Gruppenübergreifend tätig 2 328 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17532 3 Kindertageseinrichtungen in Hamburg am 01.03.2018 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal nach Arbeitsbereichen Erster Arbeitsbereich Anzahl „Spezialkräfte“ Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung* 613 Leitung 1 228 Verwaltung 354 Insgesamt 15 680 Quelle: Statistikamt Nord, Kita-Statistik * Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher, geistiger oder drohender beziehungsweise seelischer Behinderung nach SGB VIII/SGB XII in der Tageseinrichtung Aktuellere Daten liegen nicht vor August 2019 vor. Die als „Gruppenleitung“ erfassten Personen sind „Erstkräfte“ im Sinne des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV). „Zweit- und Ergänzungskräfte “ werden nicht getrennt erfasst. Unter den als „Zweit- bzw. Ergänzungskraft “ erfassten Personen befinden sich zum Teil Personen, die aufgrund ihrer Qualifikation ebenfalls die Anforderungen einer Erstkraft im Sinne des LRV erfüllen. Daneben gibt es Beschäftigte, die „gruppenübergreifend tätig“ sind, bei denen in der Statistik eine Unterscheidung nach „Erst- und Zweitkräften“ nicht vorgenommen wird. Außerdem werden in der Kita-Statistik „Spezialkräfte“ für die Betreuung von behinderten Kindern ausgewiesen. 4. Welche niedrigschwelligen Wege beziehungsweise „Schnupperangebote “ für Interessenten gibt es, um den Erzieherberuf auszuprobieren? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Art des Angebots, Träger des Angebots , Interessentenanzahl, Dauer und Umfang des Angebots und Zahl der damit gewonnenen Auszubildenden als Kitafachkraft.) Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über die Informationen zur Beantwortung dieser und der beiden nachfolgenden Fragen. Sie hat daher die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen “ (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht verbandlich organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH hat mitgeteilt, zentral keine Daten über niedrigschwelligen Wege beziehungsweise „Schnupperangebote“ zu erfassen. In jedem Fall bieten die Kitas des Trägers interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Schulpraktika zu absolvieren. Auch das Rauhe Haus teilte mit, Praktika in der Kita anzubieten. Der Träger la petite maison GmbH bietet neben Schulpraktika auch Hospitationen sowie mehrmonatige Praktika für Menschen an, die an einer berufsbegleitenden Ausbildung interessiert sind. Zwei Auszubildende konnten auf diesem Wege gewonnen werden. Die Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. beteiligt sich aktiv an Job- und Informationsmessen für Auszubildende und Interessierte, um die vielfältige Arbeit in Kitas vorzustellen. 5. In wie vielen Kitas der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es inzwischen Kinderschutzfachkräfte? Vier Träger haben sich zu dieser Frage geäußert. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH teilt mit, in 47 Kitas „insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII“ zu beschäftigen. Das Rauhe Haus als Träger der Kinderund Jugendhilfe hält zahlreiche Kinderschutzfachkräfte vor und der Träger la petite maison GmbH betreibt eine Kita, in der er eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beschäftigt . In den 20 Kindertagesstätten der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. gibt es neun zertifizierte „insoweit erfahrene Fachkräfte“. Drucksache 21/17532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Wie viele Fortbildungsangebote zur Kinderschutzfachkraft mit wie vielen Fortzubildenden gibt es aktuell in der Freien und Hansestadt Hamburg? Die Fortbildungskurse zur Kinderschutzfachkraft des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde (SPFZ) sind unterteilt in einen Grund- und einen Aufbaukurs. Voraussetzung zum Besuch des Aufbaukurses, in welchem das Zertifikat zur „insoweit erfahrene Fachkraft“ erworben werden kann, ist die Teilnahme am Grundkurs. 2019 wurden und werden auch im weiteren Verlauf des Jahres insgesamt drei Grund- und zwei Aufbaukurs angeboten. An den drei Grundkursen nehmen in 2019 voraussichtlich insgesamt 68 Personen teil, an den beiden Aufbaukursen in 2019 voraussichtlich insgesamt 37 Personen. Von der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH haben im Jahr 2018 sieben pädagogische Fachkräfte an einem der Grundkurse des SPFZ teilgenommen und fünf pädagogische Fachkräfte am Aufbaukurs und damit das Zertifikat zur „insoweit erfahrene Fachkraft“ erworben. Im Jahr 2019 haben bisher fünf pädagogische Fachkräfte am Grundkurs und vier pädagogische Fachkräfte am Aufbaukurs teilgenommen. Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. bietet in seiner Akademie Nord jährlich zwei Fortbildungsdurchgänge zur „insofern erfahrenen Fachkraft“ mit insgesamt 26 Teilnehmenden an. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17532 5 Anlage Eingangsvoraussetzung, Dauer, Art der Ausbildung, Art des Abschlusses und aktuell SchülerInnenzahl in ausgewählten Bildungsgängen in sozialpädagogischen Berufen Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 Sozialpädagogische Assistenz mit Zugangs - voraussetzung Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss (SPA ESA) Zulassungsvoraussetzung 1. der Nachweis des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses , 2. der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte , 3. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes. Die Voraussetzung nach Nummer 1 kann auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden. Fehlt die Voraussetzung nach Nummer 1 oder eine von der Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung, kann die Behörde bei Erfüllung der sonstigen in Satz 1 genannten Voraussetzungen auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die 1. die erfolgreiche Teilnahme an einer sozialpädagogischen Qualifizierung im Umfang von mindestens 480 Unterrichtsstunden und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich nachweisen und 2. in einer schriftlichen Prüfung von jeweils 45 Minuten nachweisen, dass sie die dem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entsprechenden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch besitzen. (siehe APO-SPA § 3 Abs. 2; http://www.landesrechtham - burg.de/jportal/portal/page/bshaprod .psml?doc.id=jlr- SPABerFSchulAPO- HA2007V5P3&st=lr&doctyp=BSBay ern&showdoccase=1¶mfromHL =true#focuspoint ) 30 Berufsfachschule in Vollzeit „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin “ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ 746 SPA Zulassungsvoraussetzung 1. der Nachweis des mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, 2. der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxis- 24 Berufsfachschule in Vollzeit „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ 1.064 Drucksache 21/17532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 ausbildungsstätte, 3. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes. Die Voraussetzungen nach Nummer 1 können auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden. (siehe APO-SPA § 3 Abs. 1; http://www.landesrechtham - burg.de/jportal/portal/page/bshaprod .psml?doc.id=jlr- SPABerFSchulAPO- HA2007V5P3&st=lr&doctyp=BSBay ern&showdoccase=1¶mfromHL =true#focuspoint ) SPA berufsbegleitend Zulassungsvoraussetzung wie in der grundständigen SPA Ausbildung, plus: 1. in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von mindestens durchschnittlich neun Wochenstunden arbeitet oder 2. als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens zwei Jahren mit nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden tätig ist und erfolgreich an der 180 Unterrichtsstunden umfassenden Langzeitqualifizierung nach § 3 Absatz 3 der Kindertagespflegeverordnung vom 18. März 2014 (HmbGVBl. S. 105) in der jeweils geltenden Fassung teilgenommen hat. (siehe APO-SPA § 3 Abs. 3; http://www.landesrechtham - burg.de/jportal/portal/page/bshaprod .psml?doc.id=jlr- SPABerFSchulAPO- HA2007V5P3&st=lr&doctyp=BSBay ern&showdoccase=1¶mfromHL =true#focuspoint ) 30 Berufsfachschule in Teilzeit „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ Derzeit nicht belegt SPA Umschulung Zulassungsvoraussetzung abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis des mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 16 Monate Schule + 6 Monate Praxis Berufsfachschule „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ Derzeit nicht belegt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17532 7 Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes . Der geforderte Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte gilt entsprechend. (siehe APO-SPA § 3, Abs. 4; http://www.landesrechtham - burg.de/jportal/portal/page/bshaprod .psml?doc.id=jlr- SPABerFSchulAPO- HA2007V5P3&st=lr&doctyp=BSBay ern&showdoccase=1¶mfromHL =true#focuspoint ) Erzieherinnen / Erzieher 2- jährig Zulassungsvoraussetzung wie in der dreijährigen Ausbildung. Schülerinnen und Schüler, die • die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO-SPA) erfolgreich abgeschlossen haben oder • die Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) der Ausbildungsrichtung „Gesundheit und Soziales“ erworben haben oder • die Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium mit dem Schwerpunkt Pädagogik /Psychologie erworben haben oder • die Fachgebundene Fachhochschulreife an einer Fachoberschule Sozialpädagogik erworben haben, treten in diese verkürzte Ausbildung ein. 24 Fachschule in Vollzeit Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher 516 Erzieherinnen / Erzieher 3- jährig Zur Ausbildung wird zugelassen, wer 1. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen hat oder 2. den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat oder 3. den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war oder 4. die Fachhochschulreife oder die 36 Fachschule in Vollzeit Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher 1.313 Drucksache 21/17532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war. In begründeten Fällen kann von der zuständigen Behörde auch zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war. Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30ades Bundeszentralregistergesetzes . (siehe APO-FSH § 3 Abs. 1; http://www.landesrechtham - burg.de/jportal/portal/page/bshaprod .psml?nid=6&showdoccase=1&doc.i d=jlr- SozP%C3%A4dFSchulAPOHAV7P3 &st=lr ) Erzieherinnen / Erzieher berufsbegleitende Weiterbildung Zur Ausbildung in der berufsbegleitenden Form wird zugelassen, wer 1. die Voraussetzungen für die grundständige Erzieherausbildung erfüllt (siehe oben) und 2.a) in einem sozialpädagogischen oder einem heilpädagogischen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit zu aa) einer nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2023), in der jeweils geltenden Fassung anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe , bb) einem Träger der Sozialhilfe mit einer Vereinbarung nach § 75 Absatz 3des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2789, 2790), in der jeweils geltenden Fassung, cc) einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, dd) einer Einrichtung der Kinderund Jugendpsychiatrie, - psychotherapie, ee) einem Rehabilitationsträger nach §§ 6, 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt 36 Fachschule in Teilzeit mit Berufstätigkeit / Praxisanteilen im pädagogischen Arbeitsfeld Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher 1.089 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17532 9 Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 geändert am 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598, 2606), in der jeweils geltenden Fassung oder ff) einem Schulträger steht oder b) als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens zwei Jahren mit nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden tätig ist und die erfolgreiche Teilnahme am Hamburger Qualifizierungsprogramm im Umfang von mindestens 180 Unterrichtsstunden (Zertifikat) für Tagespflegepersonen nachweisen kann. Bewerberinnen und Bewerber nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a müssen bei der Anmeldung die Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu der Weiterbildung vorlegen. Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 2 in geeigneter Form nachzuweisen und nach Aufnahme in die Schule jede wesentliche Änderung unverzüglich der Schule mitzuteilen. Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Erzieherinnen / Erzieher Umschulung Zulassungsvoraussetzung wie in der dreijährigen grundständigen Ausbildung in Vollzeit plus Berechtigung aufgrund eines entsprechenden Bildungsgutscheins der Arbeitsagentur . 18 Monate Schule mit Praxisanteilen in den Schulferien + 12 Monate praktisches Anerkennungsjahr mit 1 Schultag Fachschule Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher 87 „Erzieherinnen- / Erzieherausbildung für Einwanderinnen bzw. Einwanderer“ (EFE) Zum Probehalbjahr der beruflichen Weiterbildung wird zugelassen, wer 1. Einwanderer und Einwanderinnen und mindestens 20 Jahre alt ist, 2. einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzt, 3. keinen Schulabschluss an einer deutschen Regelschule oder einen deutschen Berufsabschluss erworben hat und 4. an einem Zulassungsverfahren erfolgreich teilgenommen hat. Zum Lehrgang der beruflichen Wei- 36 staatlichen Lehrgangs der beruflichen Weiterbildung Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher 226 Drucksache 21/17532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Bildungsgang Eingangsvoraussetzungen Dauer der Ausbildung in Monaten Art der Ausbildung Art des Abschlusses Aktuelle Zahlen Schülerinnen und Schüler laut Schuljahressta - tistik 2018 terbildung für Einwanderinnen und Einwanderer wird zugelassen, wer die praktische Weiterbildung am Ende des Probehalbjahres mit Erfolg abgeschlossen hat und die Aufnahmeprüfung bestanden hat. Erzieherinnen / Erzieher praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Zulassungsvoraussetzung wie Erzieherinnen / Erzieher dreijährig plus Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit bei einem von der BASFI zugelassenen Träger (Tätigkeit in einer Kita oder im Rahmen des betreuten Ganztags). Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ ausgewählt worden sein. Insbesondere sollen Mütter und Väter mit jungen Kindern (unter 14) gefördert werden. 36 2 Tage Praktikum (täglich 7,5 Stunden) und 3 Tage Unterricht in der Woche. Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher Das Angebot startet zum August 2019. Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger zweijährig Zulassungsvoraussetzung wie Erzieherinnen / Erzieher zweijährig 24 Fachschule in Vollzeit »Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin « oder »Staatlich anerkannter Heilerziehungspfle - ger« 50 Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger Zulassungsvoraussetzung wie Erzieherinnen / Erzieher 3-jährig 36 Fachschule in Vollzeit »Staatlich anerkannte Heilerziehungs -pflegerin« oder »Staatlich anerkannter Heilerziehungspfle - ger« 245 Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger berufsbegleitend Zulassungsvoraussetzung wie Erzieherinnen / Erzieher berufsbegleitend 36 Fachschule in Teilzeit mit Berufstätigkeit / Praxisanteilen im pädagogischen Arbeitsfeld »Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin « oder »Staatlich anerkannter Heilerziehungs - pfleger« 29 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde