BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17533 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Dennis Gladiator (CDU) vom 13.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Eltern zahlen Bustransfer zum Schulschwimmen – Wie hoch sind die Kosten für die Familien? Mit dem Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann, findet seit dem Schuljahr 2014/2015 halbjährlich der verpflichtende Schwimmunterricht an allgemeinbildenden Schulen in den Klassenstufen 3 und 4 statt. Laut der Durchführungshinweise 2018/2019 der Behörde für Schule und Berufsbildung erfolgt der Weg zur Schwimmhalle „grundsätzlich zu Fuß oder mit dem ÖPNV. Grundschulklassen, deren Wegezeit von der Schule zum Schwimmbad mit dem ÖPNV die Dauer von 30 Minuten überschreitet, haben im Rahmen des obligatorischen Schulschwimmens einen Anspruch auf eine Busbeförderung seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)“.1 Wie auch im Optimierten Konzept für das Schulschwimmen aus dem Jahr 2013 definiert (Drs. 20/8276), müssen sich Eltern bei der Anreise mit dem ÖPNV oder mit einem von der BSB organisierten Bus mit 2,50 Euro pro Kind an den Fahrtkosten beteiligen (sofern das Kind bei Anfahrt mit dem ÖPNV nicht über eine Zeitkarte verfügt). Schulen ohne Anspruch auf einen organisierten Bustransfer steht es laut Konzept frei, eine Busbeförderung in eigener Verantwortung beim HVV oder bei privaten Busbetreibern zu organisieren. In diesen Fällen können Schulen Fahrtkosten, die den Schüleranteil übersteigen , aus dem Schulbudget der Schule begleichen, sie müssen es aber nicht. Teilweise müssen Eltern in der Folge mehr als die eigentlich definierten 2,50 Euro pro Schwimmfahrt entrichten – beispielsweise im Bezirk Bergedorf bis zu 60 Euro pro Schulhalbjahr und Kind. Dies ist vor dem Hintergrund der Tatsache , dass der Schwimmunterricht als verpflichtendes Unterrichtsfach stattfindet , nicht nachvollziehbar. In Niedersachsen werden beispielsweise die Fahrtkosten vom Schulträger finanziert, ebenso in Schleswig-Holstein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzlich zahlen die Eltern in Hamburg nicht den vollen Kostenbeitrag, sondern nur einen sozial verträglichen Beitrag, der rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten deckt. Der Weg zur Schwimmhalle erfolgt in Abhängigkeit von der Entfernung zu Fuß (bis 1,5 km), mit dem ÖPNV (bis Wegeaufwand 30 Min.) oder mit einem von der für Bildung zuständigen Behörde organsierten Bustransport, bei einem Wegeaufwand von mehr 1 Vergleiche Durchführungshinweise 2018/2019, Behörde für Schule und Berufsbildung – Referat Sport, https://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen/ Durchfuehrungshinweise, abgerufen am 13.06.2019. Drucksache 21/17533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 als 30 Minuten. Im Schuljahr 2018/2019 erhalten aktuell 63 Grundschulen eine organisierte Busbeförderung. Unabhängig davon, ob die Anreise mit dem ÖPNV, soweit das Kind nicht bereits über eine Fahrkarte verfügt, oder mit einem von der für Bildung zuständigen Behörde organisierten Bus erfolgt, betrug der Kostenbeitrag im ersten Schulhalbjahr 2018/2019 2,30 Euro. Im zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 betragen die Kosten 2,50 Euro. Gemäß der Bestimmungen für die Übernahme von Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges (Schülerfahrgeldbestimmungen, http://www.schulrechthamburg.de/jportal/ portal/t/dz1/bs/18/page/sammlung.psml;jsessionid= 706B292EE9649816F0FDD0156E27480D.jp13?doc.hl=1&doc.id=VVHA- VVHA000000177&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=vvhhschulr&show doccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint) vom 18. Juli 2011 werden Fahrtkosten vollständig übernommen, wenn: ein Kind im Rahmen von Bildung und Teilhabe berechtigt ist und die Entfernung (einfacher Weg) mindestens 1,5 km beträgt oder ein sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegt und die Entfernung (einfacher Weg) mindestens 1,5 km beziehungsweise 1 km beträgt (abhängig von der Art des Förderbedarfs). Den Schulen ohne Anspruch auf einen organisierten Bustransfer steht es frei, eine Busbeförderung in eigener Verantwortung beim HVV oder privaten Busbetreibern zu organisieren. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, ob die Fahrtkosten, die den Schüleranteil übersteigen, aus dem Schulbudget der Schule beglichen werden oder ob und in welchem Umfang diese den Sorgeberechtigten weiterbelastet. Auch in diesem Fall entstehen aber für Kinder, die Anrecht auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket haben, keine Transportkosten. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst nicht, ob die Schulen den Weg zur Schwimmhalle zu Fuß, mit dem ÖPNV oder mit einem selbst organisierten Bustransfer , und wie und ob in diesen Fällen die Kosten weiterbelastet werden, zurücklegen. Um die erfragten Daten zu ermitteln, wäre eine Schulabfrage bei rund 140 Schulen nötig gewesen. Diese ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Übersicht der Schulen mit behördlichem Bustransfer ist der Anlage zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Grundschulen werden im laufenden Schuljahr 2018/2019 Busse für den Schwimmunterricht gechartert? Bitte die Grundschulen in einer Excel-Tabelle namentlich und sortiert nach Stadtteilen aufführen und kennzeichnen, welche Anspruch auf einen von der BSB organisierten Bustransfer haben und welche dies in eigener Verantwortung organisieren . 2. An welchen Grundschulen wird der Weg zum Schwimmunterricht mit dem ÖPNV bewältigt? Bitte namentlich und sortiert nach Stadtteilen aufführen . 3. Wie hoch ist die Eigenbeteiligung von Eltern, deren Kinder den Schwimmunterricht mit einem von der BSB organisierten oder einem in eigener Verantwortung organisierten Bustransfer erreichen? Bitte pro Schule auflisten. 4. Wie hoch ist die Eigenbeteiligung von Eltern, deren Kinder den Schwimmunterricht mit dem ÖPNV erreichen? Bitte pro Schule auflisten. Siehe Vorbemerkung. 5. Wie begründet der Senat die Tatsache, dass Eltern für die Erreichung des Unterrichtsortes ihrer Kinder im Rahmen des schulischen Pflichtunterrichtes einen Kostenbeitrag leisten müssen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17533 3 Die Fahrten zur Schwimmhalle sind, ebenso wie der ganz normale Weg zur Schule oder Schulfahrten, von den Eltern zu begleichen. 6. Gibt es Schulen, die trotz des Optimierten Konzeptes für das Schulschwimmen (Drs. 20/8276) im Schuljahr 2018/2019 kein Schulschwimmen im konzeptionell festgelegten Umfang durchgeführt haben? Wenn ja, welche und warum? Nein. Bezirk Schulname Hamburg-Mitte Fritz-Köhne-Schule Hamburg-Mitte Grundschule Osterbrook Hamburg-Mitte Schule auf der Veddel Hamburg-Mitte Schule Fuchsbergredder Altona Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation Altona Loki-Schmidt-Schule Altona Schule Iserbarg Altona Schule Klein Flottbeker Weg Altona Schule Lehmkuhlenweg Altona Schule Marschweg Altona Schule Rothestraße Altona Schule Schulkamp Altona Schule Trenknerweg Eimsbüttel Grundschule Hoheluft Eimsbüttel Grundschule Sachsenweg Eimsbüttel Schule An der Isebek Eimsbüttel Schule Brehmweg Eimsbüttel Schule Döhrnstraße Eimsbüttel Schule Kielortallee Eimsbüttel Schule Lutterothstraße Eimsbüttel Schule Vizelinstraße Eimsbüttel Schule Wegenkamp Hamburg-Nord Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg-Nord Carl-Götze-Schule Hamburg-Nord Grundschule Am Heidberg Wandsbek Erich Kästner Schule / Hermelinweg Wandsbek Grundschule Eckerkoppel Wandsbek Grundschule Hasenweg Wandsbek Grundschule Islandstraße Wandsbek Grundschule Poppenbüttel Wandsbek Grundschule Schimmelmannstraße Wandsbek Schule Alsterredder Wandsbek Schule Bekassinenau Wandsbek Schule Duvenstedter Markt Wandsbek Schule Hinsbleek Wandsbek Schule Jenfelder Straße Wandsbek Schule Kamminer Straße Wandsbek Schule Lemsahl-Mellingstedt Wandsbek Schule Müssenredder Wandsbek Schule Öjendorfer Damm Wandsbek Schule Oppelner Straße Wandsbek Schule Redder Wandsbek Schule Traberweg Bergedorf Adolph-Diesterweg-Schule Bergedorf Clara-Grunwald-Schule Bergedorf Schule Altengamme-Deich Bergedorf Schule Curslack-Neuengamme Bergedorf Schule Fünfhausen-Warwisch Bergedorf Schule Ochsenwerder Bergedorf Schule Zollenspieker Bergedorf Stadtteilschule Kirchwerder Harburg Grundschule am Kiefernberg Harburg ReBBZ Harburg / Schwarzenbergstraße Harburg Schule Arp-Schnitger-Stieg Schulen, die im Schuljahr 2018/19 einen von der für Bildung zuständigen Behörde organisierten Transport erhalten haben: Drucksache 21/17533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Bezirk Schulname Harburg Schule Cranz Harburg Schule Dempwolffstraße Harburg Schule Grumbrechtstraße Harburg Schule In der Alten Forst Harburg Schule Kerschensteinerstraße Harburg Schule Marmstorf Harburg Schule Ohrnsweg Harburg Schule Rönneburg Harburg Schule Scheeßeler Kehre Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17533 5 17533ska_Text 17533ska_Anlage