BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17534 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Die City-Hochhäuser und das Grundwasser Auch wenn der Abriss des City-Hofes läuft, stellen sich doch noch einige Fragen hinsichtlich der Hintergründe für diesen nicht nur gegen den Denkmalschutz gerichteten Akt. Ein Aspekt ist dabei die Stabilität des Untergrundes und die damit verbundene Frage, ob die bisherigen Hochhäuser eigentlich noch sicher gegründet waren und ob bei den geplanten Neubauten die nötigen Konsequenzen gezogen wurden beziehungsweise werden. Zwischen 1949 und 1959 soll laut Geologischem Landesamt der Grundwasserspiegel unter dem City-Hof von 6 auf 11 Meter abgesunken sein, also um 5 Meter. Es ist sogar die Rede davon, dass der Grundwasserspiegel mittlerweile in 16 Metern Tiefe liege. In diesem Zusammenhang spielen offenbar auch Pumpen eine Rolle, die den Komplex von unten her trocken halten sollten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der Rückübereignung des City-Hofes an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im Jahr 2006 hatte zunächst die Sprinkenhof GmbH im Rahmen der Verwaltertätigkeit die – von den privaten Vor-Eigentümern wahrscheinlich im Zuge des Neubaus Mitte/Ende der 50er Jahre errichtete – Pumpe weiter betrieben. Seit der Objektübergabe am 27. März 2019 betreibt der Käufer AUG. Prien die Pumpenanlage und wird diese im Zuge des Neubaus in Abstimmung mit der Hamburger Hochbahn AG im Hinblick auf den angrenzenden U-Bahn-Tunnel abstellen. Nach Auskunft der Behörde für Umwelt und Energie bestand/besteht keine Einleit- und Absenkgenehmigung für die Pumpenanlage, sondern lediglich eine Duldung für das Bestandsgebäude. Die geförderten Grundwassermengen werden anhand von Betriebsstundenzählerständen an den beiden Pumpen errechnet. Diese Zählerstände werden HAMBURG WASSER gemäß § 13 Absatz 3 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) durch den Gebührenpflichtigen, Sprinkenhof GmbH, aufgegeben. Diese Werte sind seit dem Jahr 2009 kontinuierlich und dann im Jahr 2012 noch einmal deutlich angestiegen. Dieses wurde jedoch erst mit der im Jahr 2013 erfolgten Ablesung festgestellt. Daraufhin wurde die Anlage geprüft und das Messverfahren verändert. Für das Jahr 2014 wurde eine Einleitmenge von rund 19 800 m³ ermittelt, die so auch für das Jahr 2013 übernommen wurden, da für dieses Jahr keine Messdaten vorlagen. Hierfür wurden rund 4 150 Euro berechnet. In den Jahren von 2015 bis 2017 wurden die Messdaten auf jeweils rund 25 000 m³ geschätzt, die Gebühren hierfür betrugen jeweils rund 5 240 Euro. Für das Jahr 2018 betrug die Gebühr rund 6 000 Euro für rund 27 900 m³. Bis zur Objekt-Übergabe an AUG. Prien Ende März 2019 ist eine Abwassermenge von rund 6 800 m³ und einer Gebühr von 1 474 Euro angefallen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/17534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Stimmen die oben angeführten Angaben zur Absenkung des Grundwasserspiegels unter den City-Hochhäusern in den vergangenen Jahrzehnten ? Wenn nein, wie sehen die Zahlen aus? Informationen über die Grundwasserverhältnisse im Bereich der City-Hochhäuser können aus Messdaten der Grundwassermessstellen (GWM) des gewässerkundlichen Landesmessnetzes abgeleitet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Grundwasserspiegel im nördlichen Bereich des Grundstückes bei im Mittel +1,1 m NHN, das heißt 14 m unter Oberkante Gelände, und im südlichen Teil bei circa +0,7 m NHN, das heißt 7 m unter Oberkante Gelände, liegen. Die Abstände zur Geländeoberkante differieren relativ stark wegen der abfallenden Geländehöhen von Nord nach Süd. Es handelt sich bei den Grundwasserspiegeln um berechnete Werte aus den teilweise bis zu 700 m entfernt liegenden GWM. Messreihen der Grundwasserstände aus der Zeit zwischen 1949 und 1959 liegen nicht vor. Im Bohrarchiv des Geologischen Landesamtes sind einige ältere Bohrungen (Bohrkampagne 1955) vorhanden , bei denen zum Zeitpunkt der Bohrausführung ein oberflächennaher Wasserstand festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um temporär vorhandenes Stauwasser und nicht um Grundwasser. 2. Welche Veränderungen des Grundwasserspiegels hat es in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten ansonsten eventuell gegeben? Abgesehen von den üblichen jahreszeitlichen Schwankungen sind signifikante Veränderungen des Grundwasserspiegels an den in Betrieb befindlichen Grundwassermessstellen nicht feststellbar. Aller-dings lassen Messergebnisse aus einer im Jahre 1966 in Betrieb gegangenen und 2003 zurückgebauten Grundwassermessstelle im Südwesten des Grundstücks der City-Hochhäuser vermuten, dass im Bereich der City-Hochhäuser eine regionale, dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels auf ca. −0,8 m NHN stattgefunden hat. 3. Welche Probleme gehen mit der Absenkung des Grundwasserspiegels im Allgemeinen und in diesem speziellen Fall hinsichtlich der darüber stehenden Gebäude einher? Absenkungen des oberflächennahen Grundwasserspiegels, die über das normale Maß jahreszeitlicher Schwankungen hinausgehen, können im Einzelfall je nach Baugrund - und Grundwasserverhältnissen beispielsweise zu Problemen bei der örtlichen Vegetation beziehungsweise, bei Vorhandensein setzungsempfindlicher Böden, zu Setzungen infolge der Auftriebsentlastung führen. Im Fall der City-Hochhäuser sind entsprechende Probleme nicht bekannt und aufgrund der Untergrundverhältnisse auch nicht zu erwarten. 4. Welche Grundwasser- und Bodenmessungen unter dem City-Hof hat es in den vergangenen fünf Jahren mit welchem Ergebnis gegeben? Die Messergebnisse aus den letzten fünf Jahren liegen nicht vor, siehe Antwort zu 2. Derzeit befinden sich die vom Käufer beauftragten Grundwasser- und Bodenmessungen für das aktuelle Baugenehmigungsverfahren Neubau Klosterwall im Prüfverfahren . 5. Warum und seit wann (und gegebenenfalls bis wann) wurden die Pumpen unter den City-Hochhäusern betrieben? 6. Wohin wurde beziehungsweise wird das abgepumpte Wasser abgeleitet ? 7. Lag beziehungsweise liegt für diese Ableitung eine Genehmigung vor? 8. Wie viele Gebühren fielen beziehungsweise fallen jährlich für die Einleitung an und an wen ging das Geld? 9. Wie viel Wasser wurde in all den Jahren abgepumpt? Bitte die Angaben jahrgangsweise machen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17534 3 10. Wie hoch waren die Gebühren, die hierfür alljährlich abgeführt werden mussten beziehungsweise abgeführt worden sind? Siehe Vorbemerkung.