BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17536 21. Wahlperiode 21.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 14.06.19 und Antwort des Senats Betr.: IFB-Förderungsprogramme Laut Eigendarstellung der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt bleibt die Wohnraumförderung auch als IFB Hamburg ein Hauptbestandteil ihrer Arbeit. Sowohl der Weg zum Eigenheim als auch der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen in Hamburg werden weiterhin von der IFB Hamburg gefördert.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie oft wurden seit 2011 Förderungsprogramme, die den Sparten „Wohnraum“ und „Umwelt & Energie“ zuzurechnen sind, beantragt? Bitte gegliedert nach Jahr, Förderprogramm, Anzahl der Anträge angeben. 2. Wie oft wurden seit 2011 Förderungsprogramme, die den Sparten „Wohnraum“ und „Umwelt & Energie“ zuzurechnen sind, bewilligt? Bitte wie gegliedert nach Jahr, Förderprogramm, Anzahl der Bewilligungen angeben. Im Geschäftsfeld Wohnungsbau der IFB wird nur die Anzahl der bewilligten Anträge statistisch erfasst, nicht die der gestellten. Bewilligte Anträge: Förderprogramm: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Förderweg Mietwohnungsneubau (Darlehen & Zuschuss) 46 49 41 49 43 51 74 79 2. Förderweg Mietwohnungsneubau (Darlehen & Zuschuss) 2 2 5 14 9 16 21 16 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen - - - - 2 7 3 - Ankauf von Belegungsbindungen (Zuschuss) 51 45 62 58 64 87 85 90 Wohnraummodernisierung A+B (Zuschuss) 94 87 118 72 48 41 41 46 Barrierefreier Umbau (Zuschuss) 46 38 27 31 22 31 22 19 Eigentumsmaßnahmen (Darlehen) 255 208 160 111 73 55 36 31 Innenentwicklung (Zuschuss) 1 - - - - - - - Energiesparendes Bauen, frei finanziert (Mietwohnungen, Zuschuss) 99 64 49 8 8 - - - 1 https://www.ifbhh.de/wohnraum/. Drucksache 21/17536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bewilligte Anträge: Förderprogramm: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Energiesparendes Bauen, frei finanziert (Eigentumswohnungen, Zuschuss) 319 410 74 16 20 - - - Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) 519 407 435 488 252 332 278 245 Modernisierung in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung (Zuschuss) 3 3 5 6 2 3 3 0 Weitere (Energetische Modernisierung Mümmelmannsberg, Büroumwandlungsprämie ) 8 17 - - - - - - Quelle: IFB Im Geschäftsfeld Wirtschaft und Umwelt und hier bei den Programmen im Bereich der Umweltförderung stellt sich die Antragslage wie folgt dar: Gestellte Anträge: Förderprogramm: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Klimaschutzkredit (Darlehen) 4 4 3 8 7 10 9 6 Modernisierung von Nichtwohngebäuden (Zuschuss) - - 9 22 24 39 28 46 Erneuerbare Wärme (Zuschuss) - - 2 43 62 30 55 55 Impuls (Zuschuss) - - 33 25 28 35 33 49 Unternehmen für Ressourcenschutz (Zuschuss) 191 353 103 159 156 108 101 94 Hamburger Gründachförderung (Zuschuss) - - - - 36 41 50 36 Schallschutzmaßnahmen (Zuschuss) - - - - - 35 76 53 Quelle: IFB Geschäftsfeld Wirtschaft und Umwelt, Umweltförderung: Bewilligte Anträge: Förderprogramm: 2018 Klimaschutzkredit (Darlehen) 7 Modernisierung von Nichtwohngebäuden (Zuschuss) 24 Erneuerbare Wärme (Zuschuss) 45 Impuls (Zuschuss 36 Unternehmen für Ressourcenschutz (Zuschuss) 109 Hamburger Gründachförderung (Zuschuss) 32 Schallschutzmaßnahmen (Zuschuss) 41 Quelle: IFB Im Übrigen siehe Drs. 21/15571. 3. Wie hoch sind die Fördersummen in Summe seit 2011 für die erwähnten IFB-Wohnraumförderungsprogramme? Bitte nach Jahren angeben. In den Wohnraumförderprogrammen des Senats von der IFB bewilligtes Barwertvolumen in Millionen Euro: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 122,857 145,252 136,854 142,076 197,203 222,145 224,280 236,691 4. Plant der Senat die Einführung neuer IFB-Wohnraumförderungsprogramme ? Wenn ja, wie heißen diese und wie sehen die Richtlinien aus? 5. Plant er die Änderung oder Streichung bestehender IFB-Wohnraumförderungsprogramme ? Zur aktuellen Planung der Wohnraumförderprogramme des Senats 2019 und 2020 siehe Drs. 21/16076.