BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17542 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 17.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Bekämpfung von Betrugsdelikten – Welche Strategie verfolgt der Senat? (VIII) Ob Waren- oder Warenkreditbetrug, Sozialleistungsbetrug, Love Scamming, Enkeltrick- oder Callcenter-Betrug, um nur einige Beispiele zu nennen – statistisch betrachtet kommt es in Hamburg alle 16 Minuten zu einer Tat, die sich unter eine der vom LKA herausgearbeiteten 36 Arten des Betrugsdelikts fassen lässt. Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17133 ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die vom Landeskriminalamt (LKA) bei der von der Fragestellung umfassten Erhebung verwendeten Parameter und Verfahren entsprechen nicht den in der Verwaltung genutzten Verfahren. Vergleichbare und in Beziehung zu setzende Daten für andere Dienststellen/Bereiche gibt es nicht; im Sinne der Fragestellungen valide Bewertungen sind daher nicht möglich. Das LKA hat die Erhebung der Daten seit dem 15. Mai 2019 eingestellt. Vorgangssteuerungen erfolgen täglich in vielen Bereichen der Polizei und der allgemeinen Verwaltung. Im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht berücksichtigen Vorgesetzte dabei unter anderem das Vorgangsaufkommen und die Arbeitsbelastung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu welchen Stichtagen beziehungsweise wie oft wurden die in der Drs. 21/17133 erläuterten tatsächlichen Anwesenheitsquoten erhoben? Bitte detailliert darstellen. Die Erhebungen erfolgten von Oktober 2018 bis einschließlich 14. Mai 2019 jeweils dienstags. 2. In der Drs. 21/16743 gibt der Senat an, dass die Eingangs- und Rückstellungszahlen regelmäßig verfolgt werden. Zudem wurde in den Drs. 21/16598, 21/16743, 21/17133 wiederholt mitgeteilt, dass das konkrete Verfahren zur Steuerung noch abgestimmt wird. a. Welche Erkenntnisse wurden aus der stichtagsbezogenen Erhebung der tatsächlichen Anwesenheitsquote im Kontext der erhobenen Eingangs- und Rückstellungszahlen im Hinblick auf die Belastungssituation der tatsächlich in der Sachbearbeitung tätigen Mitarbeiter -/innen gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die frühzeitige Erkennung erhöhter Belastungen in der Sachbearbeitung? Drucksache 21/17542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie wird der Parameter „tatsächliche Anwesenheitsquote“ hinsichtlich der Möglichkeit, dadurch Belastungen frühzeitig zu erkennen, bewertet? c. Wie werden die gewonnenen Erkenntnisse im Kontext des noch in Abstimmung befindlichen Verfahrens zur Steuerung bewertet? d. Ist beabsichtigt, diese Parameter in das in Abstimmung befindliche Verfahren zur Steuerung zu integrieren? Wenn nein, weshalb nicht und welche Parameter wurden aus welchen Gründen entworfen? e. Wann wird die finale Abstimmung voraussichtlich erfolgt sein? Siehe Vorbemerkung; im Übrigen können aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit den Beteiligten weitere Angaben nicht gemacht werden. f. Wird die stichtagsbezogene Erhebung der tatsächlichen Anwesenheitsquoten bis zur finalen Abstimmung fortgesetzt? Wenn nein, weshalb nicht? Nein; im Übrigen siehe Vorbemerkung.