BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17543 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 17.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Islamisten in GRÜNEN Bezirksfraktion Mitte Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 15. Juni 2019 zufolge soll es unter den 16 GRÜNEN-Abgeordneten, die nach dem Erfolg ihrer Partei im Bezirk Mitte eine neue Fraktion konstituieren wollten, zu einem schwerwiegenden Zwischenfall gekommen sein.1 In diesem Zusammenhang wird zwei Abgeordneten die Unterstützung islamistischer Gruppierungen vorgeworfen. Einer von ihnen soll bei Facebook zu Spenden für die islamische Hilfsorganisation Ansaar International aufgerufen haben, die für ihre Verbindungen zur palästinensischen Terror-Miliz Hamas bekannt ist, weshalb gegenwärtig ein Verbotsverfahren gegen sie geprüft wird; ein anderer wiederum soll sich gegenüber Parteikollegen öffentlich mit der islamistischen Organisation Milli Görüs solidarisiert und dabei die Gleichberechtigung von Mann und Frau infrage gestellt haben. Aufgrund ihrer radikalislamischen Ideologie steht Milli Görüs auf Bundes- wie Länderebene unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes , der ihr ein antidemokratisches Staatsverständnis sowie die Ablehnung westlicher Demokratien attestiert.2 Obwohl der Landesvorstand der GRÜNEN gegenwärtig die Möglichkeit eines Parteiordnungsverfahrens prüft, haben sich mittlerweile vier weitere Abgeordnete aus dem Bezirk Mitte auf die Seite der Delinquenten gestellt, bei denen es sich laut der „Hamburger Morgenpost“ um die Politiker Shafi Sediqi und Fatih Can Karismaz handelt .3 Eine mögliche Verbindung zu radikalislamischen Organisationen könnte in der Herkunft der Männer zu sehen sein: Beide haben einen Migrationshintergrund und sind Muslime. Ihre Verfehlungen wiegen derart schwer, dass sich die GRÜNEN Bezirksfraktion Mitte mit lediglich zehn Abgeordnete konstituiert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind die Pressemeldungen zutreffend, denen zufolge Shafi Sediqi bei Facebook für Ansaar International geworben hat? a) Falls nein, wer hat dies stattdessen getan? b) Welche Informationen liegen dem Senat im Sinne einer Solidarisierung oder gar Unterstützung zu dieser Angelegenheit vor? 1 Das Folgende nach „Führung erhebt Extremismusvorwürfe gegen zwei neue Abgeordnete – und prüft Parteiordnungsverfahren“. „Hamburger Abendblatt“. 15. Juni 2019. 2 Confer Bundesverfassungsschutzbericht 2017. Seite 214. 3 „Bei den Grünen ist die Hölle los! Extremismus-Vorwürfe gegen zwei gewählte Abgeordnete führen zur Spaltung der Fraktion. Vier weitere Mitglieder erklären sich solidarisch“. „Hamburger Morgenpost“. 17.6.2019. Drucksache 21/17543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Sind die Pressemeldungen zutreffend, denen zufolge sich Fatih Can Karismaz affirmativ zur Ideologie der Milli Görüs geäußert haben soll? a) Falls nein, wer hat dies stattdessen getan? b) Welche Informationen liegen dem Senat im Sinne einer Solidarisierung oder gar Unterstützung zu dieser Angelegenheit vor? 3. Sind die Äußerungen beziehungsweise Handlungen von Sediqi und Karismaz justiziabel? a) Hat die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen? Falls ja, wie lauten die zugrunde liegenden Straftatbestände? b) Falls nein, warum nicht? 4. Sind Sediqi und Karismaz in der Vergangenheit bereits durch eine etwaige Nähe zu radikalislamischen Organisationen beziehungsweise ihnen nahestehenden Gruppierungen/Vereinen auffällig geworden? Falls ja, bitte die jeweiligen Hintergründe hierzu nennen. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte hat über die Vorwürfe lediglich aus der Presse erfahren, weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Ermittlungsverfahren sind diesbezüglich mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat nicht eingeleitet worden. Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Erkenntnisse zu Einzelpersonen vorliegen, ergibt die nach § 18 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) vorgenommene Abwägung, dass hier die Bekanntgabe der nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse dem Interesse des Betroffenen und denen des Amtes entgegensteht. Der durch das Grundgesetz gewährte Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen steht der Beantwortung der Frage ebenso entgegen. 5. Sind die Organisationen Milli Görüs beziehungsweise Ansaar International nach Kenntnis des Senats im letzten Jahr auch in Hamburg aktiv gewesen? Falls ja, in welcher Weise? Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg fanden sieben Veranstaltungen der Milli-Görus- Bewegung statt. Dem LfV Hamburg sind Spendensammelaktivitäten der „Ansaar International“ bekannt geworden. Im Übrigen siehe Drs. 21/16871 und Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/ publikationen-verfassungsschutz/231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.