BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17547 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 17.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation an der Grundschule Sachsenweg Im Referentenentwurf des neuen Schulentwicklungsplans ist formuliert, dass die Grundschule Sachsenweg statt wie bisher zweizügig künftig dreizügig geplant sein soll. Umso verwunderlicher ist, dass aktuell zahlreiche Kinder, die im direkten Umfeld der Schule ihren Wohnsitz haben und darüber hinaus teilweise auch die an der Grundschule befindliche Vorschule besucht haben, an der Grundschule Sachsenweg abgelehnt worden sind. Berichten aus der Elternschaft sowie Medienberichten zufolge handelt es sich um mindestens 21 künftige Erstklässler, welche nun nicht ihre prioritäre Wunschschule im direkten Wohnumfeld besuchen können. Dies entspricht dem Umfang von mindestens einer Klasse. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele erste Klassen sollen zum Schuljahr 2019/2020 an der Grundschule Sachsenweg eingerichtet werden? Zum Schuljahr 2019/2020 werden an der Grundschule Sachsenweg zwei erste Klassen eingerichtet. 2. Laut Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans soll die Grundschule künftig drei- statt wie bisher zweizügig sein. In welchen Räumlichkeiten sollen die zusätzlichen Klassen laut der Planungen eingerichtet werden und ab wann? Nach jetzigem Stand setzt die Dreizügigkeit einen Zubau voraus. Sofern die Dreizügigkeit im beschlossenen Schulentwicklungsplan bestätigt wird, wird die notwendige Bautätigkeit dann in die Investitionsplanung bei SBH I Schulbau Hamburg aufgenommen und terminiert. 3. Für wie viele künftige Erstklässler wurde als Erstwunsch die Grundschule Sachsenweg angegeben und wie viele von ihnen wurden mit welcher Begründung abgelehnt? Bitte kennzeichnen, welche der Kinder aktuell die Vorschule besuchen. 69 Kinder haben die Grundschule Sachsenweg als Erstwunsch genannt. 21 Kinder könnten unter Beachtung des Rechtsrahmens gemäß §§ 87 Absatz 1, 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz nicht an ihrer Erstwunschschule aufgenommen werden. Von diesen Kindern besuchen neun Kinder die Vorschule der Grundschule Sachsenweg . 4. Wie wird das Kriterium, dass ein Kind die Vorschule an einer Grundschule besucht hat, bei der Schulplatzvergabe gewichtet? Zur rechtlichen Gleichstellung des Besuchs von Vorschulklassen und Kita siehe Drs. 20/9847. Drucksache 21/17547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wird die Zahl der Vorschulplätze an einer Grundschule bei der Planung der ersten Klassenstufen an der Grundschule berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern? Das Musterflächenprogramm berücksichtigt die Vorschulklassen in der gleichen Jahrgangsbreite wie die Klassen 1 bis 4. Im Übrigen siehe Drs. 21/16633 sowie Antwort zu 4. 6. Was spricht vonseiten der zuständigen Behörde aktuell gegen die Einrichtung einer dritten ersten Klasse an der Grundschule Sachsenweg, wie es die Anmeldezahlen erfordern würden? Warum kann das Vorhaben des Schulentwicklungsplans entsprechend der aktuellen Erfordernisse nicht vorgezogen werden? 7. Sind alle Optionen von räumlichen Kapazitäten geprüft worden? Warum können das aktuell leer stehende ehemalige Büro der GBS oder der „neue“ Sachkunderaum nicht als weiterer Klassenraum genutzt werden? Die Möglichkeit der Einrichtung einer dritten ersten Klasse zum Schuljahr 2019/2020 an der Grundschule Sachsenweg und jegliche akzeptable Unterbringungsmöglichkeiten wurden im Vorwege sorgfältig geprüft. Eine Auslagerung an die benachbarten Schulen oder die Aufstellung eines mobilen Klassenraums auf dem Schulgelände sind nicht möglich. Jede Klasse benötigt einen vollwertigen Klassenraum. Das ehemalige GBS-Büro wurde inklusive Nebenräumen mittlerweile so umgebaut, dass dort die beiden Vorschulklassen untergebracht werden können. Damit ist es möglich, den beiden vierten Klassen , die bisher am benachbarten Standort des Gymnasiums Ohmoor untergerbacht waren, vollwertige Klassenräume im Gebäude der Grundschule zur Verfügung zu stellen. Das Gymnasium Ohmoor hat aufgrund wachsender Schülerzahlen Eigenbedarf für die Räume, sodass eine Auslagerung nicht verlängert werden kann. Den Sachunterrichtsraum in einen Klassenraum umzuwidmen, kann aus sachlichen Gründen nicht gefolgt werden, da alle Klassen der Grundschule für die Dauer von vier Schuljahren in der Durchführung des Fachunterrichts erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssten. 8. Wie weit sind die Nachbarschulen entfernt? Wie stellt sich die Situation der Nachbarschulen hinsichtlich Raumkapazitäten und Anmeldezahlen dar? Bitte alle Schulen inklusive der Entfernung angeben. Zur Entfernung der Schulen zueinander siehe https://www.hamburg.de/ schulinfosystem. Zu den Anmeldezahlen siehe Drs. 21/16131. Zu den Raumkapazitäten siehe https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan. 9. An welchen Schulen inklusive des Schachsenwegs gibt es mit Stand 17.06.19 wie viele überfrequente erste Klassen? Siehe Drs. 21/16862. 10. Wie stellt sich der Zuzug inklusive Neubauvorhaben in das Einzugsgebiet der Schule Schachsenweg dar? Eine schulgenaue Prognose für den Zuzug beziehungsweise die zu erwartenden Schülerzahlen ist nicht möglich. Das Wohnungsbauprogramm für den Bezirk Eimsbüttel zeigt allerdings im direkten Umfeld der Schule Sachsenweg kaum Entwicklungspotenzial . Dieses besteht eher im Umfeld der Schulen Sethweg und Moorflagen. 11. Es gab 15 Widersprüche gegen die Ablehnung der Schule Sachsenweg, wie viele wurde mit Stand 17.06.19 bearbeitet und mit welchem Ergebnis ? Die Verfahren sind noch nicht beschieden worden.