BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17548 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 17.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wasserbilanz Hamburg 2018 – Welche Folgen hatte der heiße Sommer 2018 auf den Wasserverbrauch in Hamburg? Auch wenn das Jahr 2018 einige Monate zurückliegt, so kommen manche Verbrauchswerte erst mit einer gewissen Verzögerung heraus. Dies gilt unter anderem auch für den Wasserverbrauch und insbesondere für Ermäßigungen von den Sielbenutzungsgebühren. So findet teilweise eine Erstattung dieser Gebühr für Verbraucher statt, die defekte Wasserleitungen haben. Ebenso gibt es Erstattungen der Sielbenutzungsgebühren für Wasser, dass nicht dem Siel zugeführt wurde, also zum Beispiel für Wasser zur Gartenbewässerung oder zum Nachfüllen von Pools und Teichanlagen. In heißen Sommern, wie dem im Jahre 2018, kann diese Regelung aber eben auch zu höheren Erstattungen als in kalten Jahren führen und damit zu geringeren Einnahmen der Wasserversorgungsunternehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW) wie folgt: 1. Wie haben sich die Wasserpreise in den Jahren 2015 bis 2019 entwickelt ? Welche Preise galten in welchen Zeiträumen? Die Entwicklung der Wasserpreise ist folgender Übersicht zu entnehmen: 01.01.2015 – 31.12.2015 = 1,68 Euro/m³ 01.01.2016 – 31.12.2016 = 1,71 Euro/m³ 01.01.2017 – 31.12.2017 = 1,73 Euro/m³ 01.01.2018 – 31.12.2018 = 1,75 Euro/m³ 01.01.2019 – 31.12.2019 = 1,77 Euro/m³ Die angegebenen Werte sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und des fixen Grundpreises, für die Wasserversorgung gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz. 2. Wie haben sich die Sielbenutzungsgebühren in den Jahren 2015 bis 2019 entwickelt? Welche Gebühren galten dabei in welchen Zeiträumen ? Die Entwicklung der Sielbenutzungsgebühr (SBG) ist folgender Übersicht zu entnehmen : 01.01.2015 – 31.12.2016 = 2,09 Euro/m³ Schmutzwasser 01.01.2017 – 31.12.2017 = 2,11 Euro/m³ Schmutzwasser Drucksache 21/17548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 01.01.2018 – 31.12.2018 = 2,13 Euro/m³ Schmutzwasser 01.01.2019 – derzeit = 2,14 Euro/m³ Schmutzwasser 01.01.2015 – 31.12.2018 = 0,73 Euro/m2 versiegelte Fläche Niederschlagswasser 01.01.2019 – derzeit = 0,74 Euro/m2 versiegelte Fläche Niederschlagswasser 3. Wie haben sich die Grundpreise in den Jahren 2015 bis 2019 entwickelt ? Welche Gebühren galten dabei in welchen Zeiträumen? Die Grundpreise haben sich wie folgt entwickelt, Angaben gelten für die Nenngröße Qn = 2,5 m3/h (Hauswasserzähler): 01.01.2015 – 31.12.2015 = 2,23 Euro/Monat/Zähler 01.01.2016 – 31.12.2016 = 2,27 Euro/Monat/Zähler 01.01.2017 – 31.12.2017 = 2,38 Euro/Monat/Zähler 01.01.2018 – 31.12.2018 = 2,49 Euro/Monat/Zähler 01.01.2019 – 31.12.2019 = 2,62 Euro/Monat/Zähler 4. Was waren jeweils die Gründe für Preis- und Gebührenänderungen aus den Fragen 1. bis 3. in den Jahren 2015 bis 2019? Gründe für die Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr waren die allgemeine Preissteigerungsrate/Inflation, Tarifsteigerungen für Lohn und Gehalt, steigende Abschreibungen wegen Investition in den Erhalt der Infrastruktur, steigende Energiekosten, steigende kalkulatorische Zinsaufwendungen sowie steigender Zinsaufwand aus Rückstellungsverpflichtungen für die Altersversorgung. Die Gründe für den Anstieg der Wasserpreise wurden gegenüber der Bürgerschaft in den jeweiligen Mitteilungen an die Bürgerschaft explizit aufgeführt. Siehe dazu Drs. 21/2172; Drs. 21/6509, Drs. 21/10744 und Drs. 21/14459. 5. Welche weiteren Preisbestandteile der Wasserversorgung haben sich im Zeitraum 2015 bis 2019 wie verändert und was waren die Gründe für diese Veränderung? Sämtliche Preisbestandteile inkl. ihrer Veränderungen sind in den in der Antwort zu 4. genannten, jeweils veröffentlichten Mitteilungen an die Bürgerschaft explizit aufgeführt . 6. Wie haben sich in den Jahren 2015 bis 2019 die Wasserstände an den Grundwasserentnahmestellen der Hamburger Wasserversorgung entwickelt ? (Bitte getrennt nach Entnahmestellen/Brunnen aufführen und vergleichbare Stichtage so wählen, dass der höhere Verbrauch der Sommermonate abbildbar ist, zum Beispiel 1.1., 1.4., 1.7., 1.10.) Die Wasserstände in den Brunnen („Wasserentnahmestellen“) werden unmittelbar durch den Brunnenbetrieb bestimmt und unterliegen entsprechenden starken Schwankungen. Aussagen über den Zustand des Grundwasserleiters sind daraus nicht ableitbar, im Übrigen siehe Antwort zu 18. bis 20. 7. Bei einem Mehrverbrauch an Frischwasser durch einen Wasserschaden kann die Sielbenutzungsgebühr auf Antrag für einen Teil des Wassers erstattet werden. Hierbei gibt es unter Berücksichtigung einer Bagatellgrenze die Möglichkeit einer vollständigen und einer teilweisen Erstattung . In wie vielen Fällen hat es Anträge auf vollständige und in wie vielen Fällen Anträge auf teilweise Erstattung in den Jahren 2015 bis 2019 gegeben? Wie vielen Anträgen wurde jeweils stattgegeben und wie viele Anträge wurden abgelehnt? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Anzahl der Anträge auf Erstattung beziehungsweise Ermäßigung der SBG: Jahr Erstattung Ermäßigung Ablehnung* 2015 74 177 32 2016 83 156 20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17548 3 Jahr Erstattung Ermäßigung Ablehnung* 2017 64 172 19 2018 79 149 23 2019 43 65 7 * Zu den abgelehnten Anträgen wurden auch solche gezählt, zu denen geforderte Nachweise nicht erbracht wurden. 8. Bis wann müssen jeweils derartige Anträge gestellt werden und was sind die genauen Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit? Für diese Anträge gilt gemäß § 13 Absatz 4 Sielabgabengesetz (SAG) eine Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem der Wasserschaden entstanden ist. Der für den ungewollten Wasseraustritt ursächliche Schaden muss HW plausibel nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Sanitärunternehmen, Rechnung ), und es muss ein signifikanter Mehrverbrauch gegenüber den Vorjahren erkennbar sein. Für die Ermittlung der erstattungsfähigen Wassermenge wird grundsätzlich der Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre als (gebührenpflichtiger) Normalverbrauch zugrunde gelegt. 9. Wie viele Kubikmeter waren von diesen genehmigten Anträgen in den Jahren 2015 bis 2019 betroffen und wie hoch waren dadurch die Erstattungen ? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Da sich im Jahr nach einer Gebührenerhöhung Erstattungen und Ermäßigungen auch auf das Vorjahr beziehen können, wurde für den Erstattungs-/Ermäßigungsbetrag ein gemittelter Gebührensatz zugrunde gelegt: Jahr Erstattungen Ermäßigungen m³ € m³ € 2015 54 303 113 493,27 69 138 72 249,21 2016 67 010 140 050,90 62 588 65 404,46 2017 35 692 74 953,20 95 344 100 111,20 2018 64 576 136 901,12 59 860 63 451,60 2019 28 503 60 853,91 38 806 41 425,41 10. Auf der Homepage von HAMBURG WASSER heißt es weiter, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in das öffentliche Siel eingeleitet wurden (Gartenbewässerung, Nachfüllen von Pools oder Teichanlagen et cetera), auf Antrag von der Sielbenutzungsgebühr abgesetzt werden können. Dies gilt aber nur für Wassermengen, die 10 Kubikmeter (10 000 Liter) pro Kalenderjahr übersteigen. Die ersten 10 Kubikmeter der nachgewiesenen Absetzungsmenge sind somit immer gebührenpflichtig . Als Nachweis ist eine Messung durch einen zusätzlichen Wasserzähler erforderlich. Wie viele Anträge auf Erstattung der Sielbenutzungsgebühren hat es in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils auf dieser Basis gegeben? Wie viele wurden positiv und wie viele negativ beschieden ? Wie viele Kubikmeter waren von diesen genehmigten Anträgen in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils betroffen und wie hoch waren dadurch die Erstattungen? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Absetzung der SBG: Jahr Anträge m³ € 2015 4 057 847 022 1 770 275,98 2016 4 918 881 273 1 841 860,57 2017 3 919 714 021 1 506 584,31 2018 4 226 733 965 1 563 345,45 2019 1 531 134 596 265 627,50 Die Angaben für 2018 und 2019 geben den aktuellen Stand wider. Für beide Jahre können noch Anträge auf Erstattung der SBG gestellt werden, sodass sich die Zahlen voraussichtlich erhöhen werden. Drucksache 21/17548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abgelehnte Anträge und Anträge, die aufgrund Nichterreichen der Bagatellgrenze zu keiner Erstattung führten, werden statistisch nicht erfasst. Bei den aufgeführten Absetzungen handelt es sich zu einem erheblicher Teil (über 55 – 60 Prozent) um gewerbliche Absetzungen. 11. Bis wann können noch Anträge für das Verbrauchsjahr 2018 gestellt werden? Für das Verbrauchsjahr 2019 können noch bis zum 31.Dezember 2019 Anträge gestellt werden. 12. Welche Kosten fallen für die separaten Wasserzähler jeweils an? HW berechnet keine Kosten für die separaten Wasserzähler. Die Wasserbezieher veranlassen die Installierung der für den Nachweis erforderlichen Wasserzähler selbst und auf eigene Rechnung. 13. Was sind die Gründe für die jeweiligen Bagatellgrenzen von 10 Kubikmetern pro Jahr? Die Verwaltungskosten, die HW durch Abrechnung von Kleinstmengen <10 m³ entstehen und in die Gebühren einfließen würden, sind regelmäßig unverhältnismäßig hoch. Insgesamt stellt sich die Abrechnung dieser Kleinstmengen damit als unwirtschaftlich für die Allgemeinheit der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler dar. Die Höhe der Bagatellgrenze ergibt sich im Übrigen aus § 13 Absatz 4 SAG. 14. Welche Erstattungen hat sich HAMBURG WASSER durch diese Bagatellregelung in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils erspart? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) 2015: 81 442,08 Euro 2016: 80 974,96 Euro 2017: 80 658,97 Euro 2018: 84 470,48 Euro 2019: 22 935,45 Euro Für die Jahre 2018 und 2019 handelt es sich hierbei um einen derzeitigen Stand, siehe dazu auch Antwort zu 10. 15. Wie hoch war der Gesamtwasserverbrauch (in Kubikmetern) durch private Entnahmestellen in den Jahren 2015 bis 2019 und welche Erlöse wurden durch diesen Verbrauch in welchen Formen (Wasserpreis, Sielbenutzungsgebühren und so weiter) jeweils generiert? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Gesamtmenge abgegebenen Trinkwassers (Privathaushalte, Gewerbe und Industrie): 2015: 111 617 939 m³ 2016: 114 484 029 m³ 2017: 114 174 988 m³ 2018: 119 952 589 m³ 2019: 116 271 000 m³ Die abgegebene Trinkwassermenge ist als Frischwasser zugleich die Bezugsgröße für die Berechnung der Schmutzwassergebühren. Gesamte Erlöse aus der Wasserversorgung: 2015: 214 827 512 Euro 2016: 223 438 655 Euro 2017: 227 116 026 Euro 2018: 240 913 762 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17548 5 Erträge aus SBG für Schmutzwasser auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Umsatzerlöse SBG + Abgrenzung; nur Privatkunden und Kleingewerbe), bei den Angaben für 2019 handelt es sich dabei um Planwerte 2015: 183.388.553 Euro 2016: 188.275.306 Euro 2017: 190.306.447 Euro 2018: 203.163.321 Euro 2019: 194.179.446 Euro Die Erträge aus SBG für Niederschlagswasser entfallen, da diese nicht durch den oben genannten Wasserverbrauch der privaten Entnahmestellen verursacht werden. 16. Wie hoch war der städtische Gesamtwasserverbrauch (in Kubikmetern) in den Jahren 2015 bis 2019? Welche Kosten sind dafür der Stadt entstanden ? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Gesamtwasserverbrauch über alle Kundengruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg, bei den Angaben für 2019 handelt es sich dabei um Planwerte. 2015: 96 493 567 m³ 2016: 98 435 266 m³ 2017: 98 518 495 m³ 2018: 103 326 712 m³ 2019: 100 554 000 m³ Da sich in vielen FHH-Einrichtungen weitere Nutzer wie zum Beispiel Betriebe, Kleingewerbe aber auch kulturelle oder soziale Einrichtungen befinden, müssten zur Ermittlung der Kosten für die Stadt sämtliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt werden, um deren Abrechnungen auszuwerten. Dies ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Wie hoch war der gewerbliche Gesamtwasserverbrauch (in Kubikmetern ) in den Jahren 2015 bis 2019 und welche Erlöse wurden durch diesen Verbrauch in welchen Formen (Wasserpreis, Sielbenutzungsgebühren und so weiter) jeweils generiert? (Bitte nach Jahren getrennt angeben .) Erträge aus SBG für Schmutzwasser auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Umsatzerlöse SBG + Abgrenzung; nur Großgewerbe und Sonderkunden), bei den Angaben für 2019 handelt es sich dabei um Planwerte. 2015: 17 739 092 Euro 2016: 18 236 145 Euro 2017: 16 876 559 Euro 2018: 16 000 159 Euro 2019: 13 908 169 Euro Die Erträge aus SBG für Niederschlagswasser entfallen, da diese nicht durch den oben genannten Wasserverbrauch der privaten Entnahmestellen verursacht werden. Bei der Wasserversorgung werden Endverbraucher, Kleingewerbe und öffentliche Einrichtungen in einer Absatzmenge erfasst und nicht separat dargestellt. Einzig werden Großabnehmer (ab 60 Tm³ p.a.) separat erfasst, bei den Angaben für 2019 handelt es sich dabei um Planwerte. 2015: 6 052 627 m³ 2016: 6 220 806 m³ Drucksache 21/17548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 2017: 5 921 730m³ 2018: 5 998 932 m³ 2019: 5 937 000 m³ Diese Werte beinhalten auch das außerhamburgische Gebiet. Auf die Großabnehmer entfallen hier rund 150 000 m³ p.a. 18. Inwieweit unterscheiden sich die Grundwasserstände in Hamburg zum heutigen Stichtag von denen des Vorjahres und der Jahre 2017, 2016 und 2015? (Bitte genaue Stichtage benennen.) 19. Inwieweit unterscheiden sich die Grundwasserstände in Hamburg zum heutigen Stichtag von denen der Jahre 2010, 2000, 1990 und 1980? Wie haben sich also die Grundwasserstände langfristig entwickelt? (Bitte Stichtage benennen und Angaben über die Grundwassermessstellen machen.) 20. Inwieweit sind die gewählten Grundwassermessstellen bezeichnend für die Hamburger Verhältnisse? Die generelle Entwicklung der Grundwasserstände lässt sich anhand der Messdaten von langjährig gemessenen Grundwassermessstellen darstellen. Dazu kann auf Messergebnisse sowohl des gewässerkundlichen Landesmessnetzes als auch des Messnetzes von HAMBURG WASSER zurückgegriffen werden. Für die Beurteilung wurden Grundwasserstandsganglinien der Zeiträume 1980 bis heute herangezogen. Beispielhaft werden in den nachfolgenden Abbildungen die Verhältnisse für die Wasserwerke Walddörfer im Norden, Baursberg im Westen, Süderelbmarsch im Süden und Curslack im Osten dargestellt. Dabei enthalten die Grafiken Wasserstandsganglinien aus zwei verschiedenen Messstellen je Gebiet. Eine der beiden Messkurven zeigt jeweils eine Messstelle, die wegen der großen Entfernung zu den Förderbrunnen von der Grundwasserentnahme unbeeinflusst ist („nicht beeinflussbare Referenzmessstelle “), während die andere Ganglinie im näheren Einzugsgebiet der Entnahme liegt. Generell lässt sich für die oberflächennahen, eher niederschlagsbeeinflussten Grundwasserleiter sagen, dass die Grundwasserstände des Jahres 2018 durch die starke Grundwasserneubildung im Winterhalbjahr 2017/2018 im Januar Höchststände aufwiesen . Die Einflüsse des trockenen Sommers 2018 zeigen sich zwar in sinkenden Grundwasserständen; allerdings bewegen sich die Messwerte nach wie vor im Rahmen des langjährigen Schwankungsbereichs. Die regional erhöhte Grundwasserförderung im Jahre 2018 hat ebenfalls nicht zu einer signifikanten Veränderung der Grundwasserverhältnisse in den Förderhorizonten geführt. Grundsätzlich gilt, dass die Grundwasserneubildung im Wesentlichen im Winterhalbjahr erfolgt. Ein „trockener Sommer“ hat somit nur geringe Auswirkungen auf die Entwicklung der Grundwasserstände. Zu den Grundwassermessstellen im Einzelnen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17548 7 Walddörfer – durch die Förderung nicht beeinflussbare Referenzmessstelle: FW1.3, der Anstieg bis 2000 ist auf die großräumige Reduzierung der Grundwasserförderung durch Industrie und Gewerbe sowie das Wasserwerk Billbrook bedingt: Baursberg – durch die Förderung nicht beeinflussbare Referenzmessstelle: R55.2, der Anstieg 2000 bis 2010 ist durch fassungsinterne Entnahmeverlagerungen bedingt: Drucksache 21/17548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Süderelbmarsch – durch die Förderung nicht beeinflussbare Referenzmessstelle: SEM6/13: Curslack – durch die Förderung nicht beeinflussbare Referenzmessstelle: CU10.1: