BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17549 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 17.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausgleichsabgaben für gefällte Bäume – Welche Summen nimmt der Senat für gefällte Bäume ein? Nach dem Berechnungsmodell der Behörde für Umwelt und Energie – Amt für Natur- und Ressourcenschutz – Abteilung Naturschutz aus den Arbeitsanweisungen zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu berücksichtigen Vorschriften werden Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume erhoben, wenn die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht durch den Antragsteller ausgeglichen werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 insgesamt und in den einzelnen Hamburger Bezirken? 2. Wie viele Fälle waren davon jeweils betroffen? (Angaben bitte insgesamt und für jeden Bezirk getrennt aufführen.) 3. Wie verteilen sich die Einnahmen auf die einzelnen Fälle? (Bitte Angaben nach Bezirken sortieren.) Im Zusammenhang mit einer Bestandsminderung von nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäumen wird die Höhe einer Ersatzzahlung in der Regel auf Grundlage des Bewertungsverfahrens nach den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung bestimmt. Im Falle der Bestandsminderung städtischer Bäume erfolgt eine Werterstattung in der Regel nach der Methode Koch. Dabei wird zugrunde gelegt, dass Bäume und Sträucher wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind und somit auch zu dessen Wert beitragen. In die Wertermittlung gehen die Gehölzkosten, Pflanzkosten, Anwachspflegekosten, das Anwachsrisiko sowie die Zinsen auf diese Kosten während der weiteren Herstellungszeit des Gehölzes bis zum Erreichen seiner Funktion ein. Daneben sind Alterswertminderungen und Wertminderungen durch Schäden zu berücksichtigen. Die den Fragestellungen zu Grunde liegenden Daten werden in den Bezirksämtern statistisch nicht einheitlich beziehungsweise gar nicht oder nur teilweise erfasst. Wie bereits in Drs. 21/11488 ausgeführt, wurden in Hamburg allein in den vergangenen fünf Jahren circa 40 000 Anträge beschieden. Zur Beantwortung der Fragen müssten diese insoweit entsprechend ausgewertet werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die vorliegenden Angaben sind den Anlagen 1 – 4 zu entnehmen. 4. Wodurch wird seitens der Stadt sichergestellt, dass in allen Fällen Gebührenbescheide für die fällige Ablöse mangels Ersatzpflanzung ver- Drucksache 21/17549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sandt wurden/werden? (Bitte auch unterschiedliche Verfahren je Bezirk aufführen.) 5. Durch welche rechtlichen Maßnahmen wird seitens der Stadt sichergestellt , dass alle Gebührenbescheide bezahlt werden? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Fällung von Bäumen nach der Baumschutzverordnung ergeht in sämtlichen Fällen ein Gebührenbescheid. Die Sicherstellung der Zahlung erfolgt mittels entsprechender formeller Zahlungsaufforderungen sowie nach der im Verwaltungsverfahren üblichen Termin- beziehungsweise Zahlungsüberwachung. Ausstehende Zahlungen werden von der Kasse.Hamburg gemahnt. Bleiben die Mahnungen erfolglos, dann werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung ist das Hamburgische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG). Gemäß § 4 HmbVwVG hat der Senat die Verantwortlichkeit für die Vollstreckung an die Kasse.Hamburg übertragen. 6. Wie viele Fälle liegen aus den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 vor, in denen nachträglich Gebührenbescheide zurückgenommen beziehungsweise herabgesetzt wurden? (Bitte Angaben insgesamt und je Bezirk aufführen.) 7. Um welche Summen ging es dabei in den einzelnen Bezirken? Im Bezirksamt Hamburg-Nord wurde in einem Fall eine Zahlungsforderung in Höhe von 28 000 Euro storniert. Im Bezirksamt Wandsbek kam es zu acht Rückzahlungen in Höhe von 13 000 Euro, 2 000 Euro, 10 000 Euro, 1 000 Euro, 9 000 Euro, 5 000 Euro, 2 000 Euro sowie 7 000 Euro. In den übrigen Bezirksämtern werden dazu keine Statistiken geführt. 8. Welche Kosten entstehen durch die Pflanzung eines neuen Straßenbaums ? (Bitte durchschnittliche Angaben und die spezifischen Kosten für die wichtigsten Straßenbäume.) 9. Welche Kosten entstehen durch die Pflanzung eines neuen Baumes in einer Grünanlage? (Bitte durchschnittliche Angaben und die spezifischen Kosten für die typischerweise in Hamburg gepflanzten Bäume in Grünanlagen .) Die Pflanzung eines Straßenbaums kostet unabhängig von der Baumart zwischen 1 500 Euro und 2 000 Euro. An Extremstandorten können Pflanzkosten bis zu 4 000 Euro pro Baum anfallen. Die Pflanzung eines Baumes in einer Grünanlage kostet, unabhängig von der Baumart durchschnittlich 1 200 Euro. 10. Wie viele zusätzliche Straßenbäume wurden aus den Mitteln der Ausgleichszahlungen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils gepflanzt? (Bitte Gesamtangaben und je Bezirk.) 11. Wie viele zusätzliche Straßenbäume wurden aus den Mitteln der Ausgleichszahlungen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils gepflanzt? (Bitte Gesamtangaben und je Bezirk.) In den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek wurden im erfragten Zeitraum keine zusätzlichen Straßenbäume wurden aus den Mitteln der Ausgleichszahlungen gepflanzt. Im Bezirk Harburg wurden 2014 zusätzlich 72, in 2015 zusätzlich 15, in 2017 zusätzlich 82 und in 2018 zusätzlich 84 Straßenbäume gepflanzt. In 2016 und bislang in 2019 wurden auch im Bezirk Harburg keine zusätzlichen Straßenbäume aus Ausgleichszahlungen finanziert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17549 3 Im Bezirksamt Bergedorf werden keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung erhoben. Die Finanzierung der Nachpflanzung von Straßenbäumen erfolgt aus dem Zentralprogramm Straßenbäume. 12. Wie haben sich die Ablöseregelungen für Ersatzbäume in den Jahren 2014 bis 2019 jeweils verändert? Welche Summen gelten hierbei für welche Bäume? (Bitte auch Angaben zu praktizierten Regelungen in den einzelnen Bezirken gesondert machen.) Die Regelungen für Ersatzzahlungen für zugelassene Baumfällungen auf privatem Grund (Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung) und auf öffentlichem Grund (Methode Koch) haben sich im erfragten Zeitraum nicht verändert. Pauschal wird eine Ausgleichzahlung von 1 000 Euro angesetzt. Bei Ersatzzahlungen nach der Methode Koch (städtische Bäume) können auch höhere Beträge zum Ansatz kommen. Siehe dazu auch Drs. 21/11488. 13. Welche Änderungen bezüglich der Ersatzpflanzung und der Ablöse von Ersatzpflanzungen auf privatem Grund in Hamburg ergeben sich durch die Übereinkunft der Stadt Hamburg mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ und des Vertrages für Hamburgs Stadtgrün? Ab wann gelten diese Änderungen? 14. Welche Änderungen bezüglich der Ersatzpflanzung und einer möglichen „Ablöse“ von Ersatzpflanzungen von Straßen- und Parkbäumen in Hamburg ergeben sich durch die Übereinkunft der Stadt Hamburg mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ und des Vertrages für Hamburgs Stadtgrün? Ab wann gelten diese Änderungen? Aus der Übereinkunft der Stadt Hamburg mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ und des Vertrages für Hamburgs Stadtgrün ergeben sich keine unmittelbaren Bezüge zu Änderungen bezüglich der Ersatzpflanzungen und der Ablöse von Ersatzpflanzungen für zugelassene Baumfällungen. E in n a h m e n i n € a u s E rs a tz z a h lu n g e n f ü r p ri v a te ( P ) u n d ö ff e n tl ic h e B ä u m e ( Ö ) B e z ir k / J a h r 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 P Ö P Ö P Ö P Ö P Ö P Ö H a m b u rg - M it te k .A k .A k .A . 4 2 4 .9 5 6 2 7 .0 0 0 2 1 .7 0 0 3 3 2 .0 0 0 9 4 .6 7 0 8 1 .0 0 0 4 2 9 .4 4 4 2 2 7 .1 9 8 4 1 6 .1 2 7 A lt o n a k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . E im s b ü tt e l k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . k .A . H a m b u rg - N o rd 1 0 5 .0 0 0 0 1 1 .0 0 0 0 3 4 2 .4 0 0 0 2 2 5 .6 4 0 0 9 1 .5 0 0 0 2 5 7 .0 0 0 0 W a n d s b e k 8 5 2 .8 8 1 0 4 4 1 .8 4 2 0 6 1 5 .8 4 0 0 5 5 5 .5 2 5 9 1 6 .9 1 3 0 5 9 4 .8 6 0 0 B e rg e d o rf * 0 0 0 0 0 0 0 0 5 6 .8 6 2 0 0 H a rb u rg 0 3 0 .5 0 0 1 3 .0 0 0 1 2 .0 0 0 8 6 .0 0 0 1 0 0 .5 7 0 1 5 5 .0 0 0 1 4 9 .0 0 0 2 5 .0 0 0 5 1 .9 2 5 3 4 .0 0 0 5 0 .0 0 0 k .A . = k e in e A n g a b e n , * G e s a m te in n a h m e n a u s P u n d Ö Drucksache 21/17549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 A n z a h l d e r d a b e i b e tr o ff e n e n F ä ll e : H a m b u rg -M it te 4 7 ( p ri v a te B ä u m e 2 0 1 5 u . 2 0 1 6 ) A lt o n a k .A E im s b ü tt e l k .A . H a m b u rg -N o rd 6 7 W a n d s b e k 3 0 2 B e rg e d o rf 2 H a rb u rg 6 6 G e s a m t 4 8 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17549 5 Jahr Verteilung der Einnahmen Private Bäume – Hamburg Mitte 2016 2.000,00 1.000,00 1.000,00 2.000,00 9.000,00 2.000,00 3.000,00 7.000,00 2017 4.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 2.000,00 1.000,00 1.000,00 2.000,00 1.000,00 1.000,00 2.000,00 1.000,00 29.000,00 8.000,00 15.000,00 3.000,00 2.000,00 167.000,00 89.000,00 1.000,00 2018 9.000,00 1.000,00 28.000,00 33.000,00 10.000,00 2019 3.000,00 1.000,00 18.798,00 1.000,00 4.000,00 3.000,00 8.400,00 38.000,00 5.000,00 15.000,00 1.000,00 10.000,00 113.000,00 6.000,00 Drucksache 21/17549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Jahr Verteilung der Einnahmen Private Bäume – Hamburg Nord 2019 32.000,00 2.000,00 1.000,00 53.000,00 58.000,00 5.000,00 4.000,00 3.000,00 1.000,00 66.000,00 32.000,00 2018 3.000,00 1.000,00 9.000,00 2.000,00 2.000,00 5.000,00 8.000,00 20.500,00 4.000,00 1.000,00 5.000,00 4.000,00 1.000,00 2.000,00 2.000,00 3.000,00 1.000,00 2017 23.000,00 € 36.000,00 € 1.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 € 7.000,00 € 31.000,00 € 1.000,00 € 7.000,00 € 60.000,00 € 5.000,00 € 9.640,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 1.000,00 € 4.000,00 € 3.000,00 € 2016 184.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17549 7 Anlage 3 32.000,00 € 7.000,00 € 11.000,00 € 10.000,00 € 88.400,00 € Drucksache 21/17549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Verteilung der Einnahmen - Harburg: Die Ausgleichszahlungen für private Bäume bewegen sich zwischen einem Mindestbetrag von 1000 € bis maximal 77.000 €. Die Ausgleichszahlungen für Bäume im öffentlichen Raum bewegen sich zwischen einem Mindestbetrag von 1000 € bis maximal 47.000 €. Auf die einzelnen Fälle verteilen sie sich wie folgt: 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2.500,00 € 11.000,00 € 41.000,00 € 77.000,00 € 6.000,00 € 30.000,00 € 3.500,00 € 1.000,00 € 13.000,00 € 6.000,00 € 2.000,00 € 14.000,00 € 1.000,00 € 9.000,00 € 8.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € 13.000,00 € 5.000,00 € 47.000,00 € 2.000,00 € 7.500,00 € 5.500,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 14.570,00 € 6.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 6.000,00 € 2.500,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € 9.000,00 € 6.925,00 € 10.000,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17549 9 Anlage 4 17549ska_Text 17549ska_Anlagen 17549ska_Antwort_Anlage1 17549ska_Antwort_Anlage2 17549ska_Antwort_Anlage3 17549ska_Antwort_Anlage4