BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17555 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 18.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Gleichstellung in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hamburger Hochschulen Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) werden alle zwei Jahre zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und den jeweiligen Präsidien der Hamburger Hochschulen verhandelt und dienen unter anderem der strategischen Umsetzung von Leitlinien anhand fachspezifischer Kennzahlen. Die gleichstellungspolitischen Leitlinien der Hochschulen wurden in der Vergangenheit anhand von drei Kennzahlen dargestellt – Professorinnenquote, Frauenquote am wissenschaftlichen Personal (ohne Professorinnen) und familienfreundliche Hochschule (Re-)Zertifizierung. Letztere ist nicht mehr Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2019/2020. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen wie folgt: 1. Warum ist die (Re-)Zertifizierung zur familiengerechten Hochschulen nicht mehr Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Hochschulen? Die Kennzahl „(Re)Zertifizierung als familiengerechte Hochschule“ ist nach der jüngsten Überarbeitung der Leistungsorientierten Mittelvergabe nicht mehr Teil des entsprechenden Kennzahlensets, da sie eine systematische Schwäche bezüglich der Steuerungsrelevanz aufweist: Die Zertifizierung kann nur bestehen oder nicht bestehen (Werte 1 und 0), es gibt keine graduellen Veränderungen, die dargestellt werden können. Außerdem erfolgt die Rezertifizierung nur alle drei Jahre, sodass zum Teil während der Laufzeit einer Zielund Leistungsvereinbarung (ZLV) keinerlei Änderung zu erwarten ist. Die zuständige Behörde strebt an, dass die Hochschulen den Status ihrer Zertifizierung in ihren Lageberichten angeben und die Pflicht zur Zertifizierung als „familiengerechte Hochschule“ in Zukunft in den ZLV verankert wird. 2. Seit wann sind die jeweiligen Hochschulen zertifizierte familiengerechte Hochschulen und wann wurde dieses jeweils zuletzt bestätigt? Zum ersten Mal nahm die Universität Hamburg im Jahr 2010 am „audit familiengerechte hochschule“ der berufundfamilie Service GmbH teil und wurde erfolgreich zertifiziert . In der nunmehr dritten Phase des Zertifikats „audit familiengerechte hochschule “, der Konsolidierung, wurde die Zielvereinbarung durch Beschluss des Präsidiums der Universität zum 20. Januar 2017 beschlossen, mit weiteren verbindlich umzusetzenden Maßnahmen für eine familienfreundliche Hochschule für die nächsten drei Jahre. Ein Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ziele erfolgt jährlich. Drucksache 21/17555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Technische Universität Hamburg (TUHH) ist seit 2013 als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Es liegt derzeit eine Verlängerung der Frist für die TUHH bis zum 1. Juli 2019 vor (Re- Auditierung). Das Ergebnis der Begutachtung wird der TUHH in der darauffolgenden Zertifizierungsrunde Anfang Oktober 2019 mitgeteilt. Die HafenCity Universität (HCU) und die zuständige Behörde haben 2014 in der ZLV als Indikator für die Erreichung familiengerechter Studien- und Arbeitsbedingungen die (Re-)Zertifizierung als familiengerechte Hochschule oder einen äquivalenten Nachweis vereinbart. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) ist seit 2005 als familiengerechte Hochschule durch die berufundfamilie Service GmbH zertifiziert . Re-Auditierungen fanden 2008, 2012, 2018 statt. Die Verleihung des Zertifikats auf Dauer als familiengerechte Hochschule gilt seit 20. September 2018. Die Übergabe des Zertifikats an die HAW Hamburg erfolgt am 25. Juni 2019 in Berlin durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Hochschule für bildende Künste (HFBK) ist seit 2014 familiengerechte Hochschule . Die Re-Auditierung fand in 2017 statt und ist aktuell gültig bis Mitte 2020. Die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) wurde erstmals in 2014 zertifiziert. In 2018 erfolgte eine Re-Zertifizierung. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)/die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg ist seit 2011 als „familienfreundliches Unternehmen“ zertifiziert. Das jüngste Audit durch „Beruf und Familie“ wurde im Jahr 2017 erfolgreich absolviert und führte zu einem bis Ende 2020 gültigen Zertifikat. 3. In welcher Höhe erhalten die jeweiligen Hochschulen Zuwendungen für die (Re-)Zertifizierung als familiengerechte Hochschule? Die Hochschulen erhalten keine Zuwendungen für spezifische Aufgaben, sondern jährliche Globalzuwendungen (§ 6 HmbHG). Näheres regeln die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (2 HmbHG). 4. Das Hamburgische Hochschulgesetz sieht eine Geschlechterquote für die Organe und Gremien der Hochschulen vor. Wie hat sich diese an den jeweiligen Hochschulen seit 2015 entwickelt? Die Gremien der Hochschulen unterscheiden sich stark nach Art und Anzahl. Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden die Daten der drei wichtigsten Organe abgefragt , da diese bei allen Hochschulen vorhanden sind. Frauenanteil in % (alle Prozentwerte gerundet) UHH TUHH HCU HAW HfbK HfMT 2015 2018 2015 2019 2015 2019 2015 2019 2015 2019 2015 2019 Präsidium 40 40 0 25 50 50 50 40 50 50 25 25 Hochschulrat 56 56 20 60 60 40 50 55 60 60 60 60 Senat* 32 26 14 41 45 55 53 47 50 50 45 55 Quelle: Daten der Hochschulen. *Die Fluktuation in den akademischen Senaten und Hochschulsenaten ist hoch, da die Amtszeiten der Mitglieder in der Regel nur ein bis zwei Jahre betragen. Diese Angaben lassen daher keinen Schluss auf eine stetige Entwicklung zu. UKE Der Frauenanteil im Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät betrug mit der Wahl im Sommersemester 2015 (Amtszeit: Oktober 2015 bis September 2017) bei den Mitgliedern 27 Prozent und bei den Vertretungen 32 Prozent. In der folgenden Wahlperiode (Amtszeit: Oktober 2017 bis September 2019) stieg der Frauenanteil bei den Mitglieder auf 39 Prozent und bei den Vertretungen auf 35 Prozent. Der Frauenanteil im Dekanat der Medizinischen Fakultät lag bis Ende 2017 bei 25 Prozent. Seit Januar 2018 beträgt er zwei Fünftel. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17555 3 5. In welchem Rahmen berichten die jeweiligen Hochschulen über die geschlechtergerechte Besetzung ihrer Hochschulgremien, wenn dies nicht mehr Teil der jeweiligen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist? Die Hochschulen führen die Mitglieder ihrer Organe namentlich in den veröffentlichten Jahres-abschlüssen auf (https://www.hamburg.de/fb/jahresabschluesse-derlandesbetriebe /12343310/jahresabschluesse-der-landesbetriebe/). Zudem werden die Mitglieder der Hochschulgremien auf der Webseite der jeweiligen Hochschule genannt. Daraus lassen sich bei Bedarf Rückschlüsse auf die Geschlechterverteilung ziehen. Ein spezielles Berichtswesen dazu gibt es nicht. 6. Wann ist nach Erachten des Senats eine ausreichende Geschlechterquote bei der Besetzung von Gremien erreicht? Und in welcher Form unterstützt der Senat die jeweiligen Hochschulen dabei diese zu erreichen? Entsprechend dem Hamburgischen Hochschulgesetz sollen in den Selbstverwaltungsgremien mindestens 40 Prozent Männer und Frauen vertreten sein (§ 96 Absatz 2 HmbHG). Bei Gremien mit drei Mitgliedern sollte jeweils mindestens eine Person männlichen beziehungsweise weiblichen Geschlechts sein. Die Hochschulen sind verpflichtet, sich an die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu halten. Bei der Neubesetzung von Hochschulratssitzen durch die zuständige Behörde greift zudem das Gremienbesetzungsgesetz, das für die durch die Behörde benannten Mitglieder eine Quotierung festlegt.