BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17561 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 18.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste (VIII) In Fortsetzung unserer Schriftlichen Kleinen Anfragen und der Großen Anfrage Drs. 21/12897 fragen wir den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen, gibt es mit dem Stand vom 17.06.2019 insgesamt (falls eine Stichtagauswertung nicht möglich ist, bitte mit Stand der Beantwortung der Anfrage)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Amts wegen, wie viele aufgrund von Anzeigen von Hinweisgebern, die sich direkt an das DIE wenden , wie viele durch Hinweise an die SoKo „Schwarzer Block“, wie viele aufgrund von Anzeigen von Polizeibediensteten und wie viele aufgrund von Selbstanzeigen eingeleitet? Bitte die Tabelle aus Drs. 21/16755 entsprechend aktualisieren. 3. Von wie vielen Geschädigten geht das DIE im Rahmen der Ermittlungen a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, b. wegen der übrigen Delikte aktuell aus? 4. Wie viele der Geschädigten im Rahmen der Ermittlungen a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, b. wegen der übrigen Delikte konnten aktuell noch nicht identifiziert werden? 5. Wie viele der vom DIE beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibedienstete geführten Ermittlungsverfahren wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt eingestellt, weil der/die Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnte? Aus den aktuellen, zum Stichtag 3. Juni 2019 im Rahmen des monatlichen Berichtswesens erhobenen Daten haben sich keine Änderungen gegenüber der Drs. 21/16755 ergeben. 6. Wie viele der vom DIE beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibedienstete geführten Ermittlungsverfahren wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen eingestellt? Drucksache 21/17561 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte die Tabelle aus Drs. 21/16755 entsprechend aktualisieren und ergänzen. Den aktuellen, zum Stichtag 3. Juni 2019 im Rahmen des monatlichen Berichtswesens erhobenen Daten zufolge wurden keine weiteren Verfahren gegenüber der Drs. 21/16755 eingestellt. Ein bereits eingestelltes Verfahren wurde wiederaufgenommen, da der Geschädigte ermittelt werden konnte. 7. In wie vielen der nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellten Verfahren wurde der/die Beschuldigte nicht ermittelt? Siehe Antwort zu 1. bis 5. 8. Sind im Falle der Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO Einstellungsmitteilungen an die Beschuldigten versandt worden? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? 9. Sind im Falle der Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Einstellungsmitteilungen an die Geschädigten versandt worden? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drucksache 21/14624. 10. Haben Geschädigte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Möglichkeit des § 172 StPO Gebrauch gemacht? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu 1. bis 5. 11. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete haben bis zum aktuellen Zeitpunkt zu einer Anklage oder einem Strafbefehl geführt und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? Siehe Drs. 21/15665. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an.