BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17566 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 18.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wissenschaft in drei Pakten Anfang Mai 2019 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) drei „Pakte“ zur Sonderfinanzierung von Lehre und Forschung beschlossen. Vereinbart wurde erstens die Fortschreibung des 2005 eingeführten „Pakts für Forschung und Innovation“, der die Finanzierung der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft , der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibniz-Gemeinschaft sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sichert . Zweitens die Fortsetzung des „Hochschulpakts 2020“, der zukünftig „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ heißt und drittens das „Programm zur Förderung der Hochschullehre“, das den Qualitätspakt Lehre fortsetzt und verstetigt. Während die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer- Gesellschaft und die Max-Planck-Gesellschaft sowie die Helmholtz- Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft 120 Milliarden Euro erhalten, werden für den Hochschulpakt und den Qualitätspakt Lehre rund 41 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Aufstockung der Zuschüsse um jährlich 3 Prozent bedeutet für sie in zehn Jahren 17 Milliarden Euro. Für die Hochschulen gibt es diese Dynamisierung hingegen nicht. Vielmehr verharren ihre Zuwendungen mit anfangs knapp unter und später knapp über 4 Milliarden Euro jährlich auf nahezu unverändertem Niveau. Demnach geht die Schere zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter auseinander. Gleichwohl verkündete die GWK-Vorsitzende und Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im sogenannten Mittelbau als ein ausdrückliches Ziel des Zukunftsvertrags. Zudem kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom Mai 2019, dass sich nicht nachvollziehen ließe, ob alle Länder das Programm wie mit dem Bund vereinbart gegenfinanziert hätten. Denn das Bundesforschungsministerium habe den Pakt weder inhaltlich hinreichend evaluiert noch die „zweckentsprechende und passgenaue Verwendung der Mittel“ sichergestellt . Daraufhin hätten einige Bundesländer (darunter nicht Hamburg), oder wie in Hamburg einzelne Hochschulen, „Ausgabenreste in ihren Haushalten“ beziehungsweise Rücklagen gebildet. Das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger habe zudem wichtige seiner Ziele verfehlt. Trotz der Bundesförderung verschlechterte sich die Betreuung der Studierenden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/17566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Juni 2019 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern drei Vereinbarungen (Pakt für Forschung und Innovation IV, die Verwaltungsvereinbarung Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und die Verwaltungsvereinbarung Innovation in der Hochschullehre) beschlossen. Die Vereinbarungen Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und Innovation in der Hochschullehre kommen den Hochschulen unmittelbar zugute, die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation teilweise mittelbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchem Umfang haben die Hamburger Hochschulen die seit 2015 gezahlten Hochschulpaktmittel zur Stärkung von Studium und Lehre verwendet und in welchem Umfang haben sie die Mittel nicht oder für andere Zwecke ausgegeben? Bitte differenziert nach Hochschulen und Jahren aufschlüsseln. Die Hochschulpaktmittel werden vereinbarungskonform verwendet. Seit dem Jahr 2015 wurden den Hamburger Hochschulen folgende Mittel aus dem Hochschulpakt zugeführt: Mittelzuführung*: Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 EUR EUR EUR EUR Universität Hamburg (UHH) 20 042 649 28 857 499 38 415 143 27 499 644 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 22 030 924 31 111 601 33 389 177 21 400 889 HafenCity Universität (HCU) 3 168 441 3 535 156 5 823 027 3 294 259 Technische Universität Hamburg (TUHH) 6 453 060 9 406 291 11 300 904 8 131 701 Hochschule für bildende Künste (HFBK) 510 381 1 932 431 2 687 629 2 094 702 Hochschule für Musik und Theater (HfMT) 446 283 1 051 431 3 164 397 195 000 * ohne hochschulübergreifende Maßnahmen (AG „MINT“, Hamburg Open Online University, Staats- und Universitätsbibliothek und Dialogorientiertes Serviceverfahren) Im gleichen Zeitraum (2015 bis 2018) wurden folgende Mittel aus dem Hochschulpakt verwendet: Verwendung der HSP- Mittel*: Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 EUR EUR EUR EUR UHH 27 064 081 26 683 602 24 534 711 33 797 336 HAW 24 501 799 27 124 731 21 543 933 20 611 162 HCU 1 075 288 0 0 1 422 770 TUHH 9 608 385 13 346 160 14 902 722 14 009 208 HFBK 1 097 793 1 000 501 1 155 780 1 484 506 HFMT 785 065 961 881 1 290 580 795 000 * Der Betrag der verwendeten Hochschulpaktmittel kann den Betrag der Zuführung übersteigen . In diesen Fällen hat die Hochschule Restverbindlichkeiten aus dem Vorjahr abgebaut. Die HCU hat die Mittelzuführungen der Jahre 2016 und 2017 zurückgestellt, um die bis 2023 notwendigen Verausgabungen aus Mitteln des Hochschulpaktes langfristig planen und finanzieren zu können. 2. Rechnet der Senat mit einem Aufwuchs der im Rahmen des „Pakt für Forschung und Innovation“ sowie des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“ zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel in Hamburg? Falls ja, in welcher Höhe? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17566 3 Bitte die Höhe der Zuwendungen nach Hochschulen, Anteil am Gesamtbudget sowie Anteil des Bundes und des Landes angeben. Die Fortführung des „Paktes für Forschung und Innovation“ wird zu Aufwüchsen der Budgets der gemeinsam finanzierten außeruniversitären Einrichtungen in Hamburg führen. Wie viele Mittel den jeweiligen Forschungseinrichtungen zufließen werden und welche (neuen) Maßnahmen finanziert werden können, wird sich allerdings erst nach der Maßgabe künftiger Gremienbeschlüsse im internen Finanzierungswettbewerb entscheiden. Den Hamburger Hochschulen eröffnen sich im Rahmen der forschungspolitischen Zielsetzung der Vertiefung der Vernetzung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter anderem mit den Hochschulen zum Beispiel durch Etablierung und Ausbau regionaler Campus-Strukturen Möglichkeiten von diesen Aufwüchsen zu profitieren. Gleiches gilt für die Aufwüchse im Budget der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V., aus denen Programme der Hochschulen finanziert werden . Die erwarteten Bundesmittel unterliegen Annahmen über die Hamburger Anteile an den entsprechenden Parametern (Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester, Studierende in den Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern, Absolventinnen und Absolventen) auf Grundlage der Daten für die Jahre 2016 und 2017. Erhöhen sich beziehungsweise sinken die Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierenden und/oder Absolventinnen und Absolventen, steigen beziehungsweise sinken die Einnahmen in den Jahren entsprechend. Das Finanzvolumen eines Landes bemisst sich dabei nach dem Anteil an den betrachteten bundesdeutschen Zahlen. Über die Verteilung der Mittel des Zukunftsvertrages auf die Hochschulen wird die zuständige Behörde Gespräche mit den Hochschulen aufnehmen. Im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2027 würde Hamburg auf Grundlage dieser Annahmen im Rahmen des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ Bundesmittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro p.a erhalten, was dem bisherigen Niveau des HSP III im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2020 entspricht. 3. Zu welchem Zeitpunkt stehen diese (zusätzlichen) Mittel den jeweiligen Hochschulen zur Verfügung? Bisher werden die Bundesmittel im Hochschulpakt in vier Jahrestranchen an das Land gezahlt und in vier Jahrestranchen zeitnah von der zuständigen Behörde an die Hochschulen weitergeleitet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren auch künftig beibehalten wird. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass die Mittel aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ zweckbestimmt dem Studien- und Lehrbetrieb zugutekommen? Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ enthält detailliertere Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dementsprechend werden die Hamburger Hochschulen der zuständigen Behörde – soweit erforderlich – detaillierter über die Verwendung der Mittel berichten. Die Berichte der Hochschulen werden zu einem Länderbericht zusammengefasst und an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) weitergeleitet . 5. Wie stellt der Senat sicher, dass das Ziel des Ausbaus unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse an Hamburger Hochschulen, tatsächlich umgesetzt wird? 6. Welche Arten von entfristeten Beschäftigungsverhältnissen sind vom Hamburger Senat gemeinsam mit den Hochschulen geplant, um nachhaltige Lehr- und Forschungsverhältnisse im Sinne des Zukunftsvertrages zu schaffen? 7. Ist der Senat diesbezüglich mit den jeweiligen Hamburger Hochschulen bereits in Gesprächen? Und plant der Senat, diesbezüglich Zielvereinbarungen oder Verpflichtungserklärungen mit den jeweiligen Hochschulen abzuschließen? Drucksache 21/17566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Wie viele Hochschulbeschäftigte (ohne Professoren/-innen) könnten nach Schätzungen des Senats von den zukünftig zur Verfügung stehenden Mitteln im Sinne einer Entfristung profitieren? Es gibt einen Dialog der zuständigen Behörde mit den Hochschulen zur Situation des wissenschaftlichen Mittelbaus, unter anderem im Rahmen des Code of Conduct. Hier bestehen entsprechende Berichtspflichten der Hochschulen an die zuständige Behörde . In den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Code of Conduct werden die Berichte der Hochschulen gemeinsam mit den Teilnehmenden, Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen Personals und der Gewerkschaften, diskutiert. Die zuständige Behörde wird mit den Hochschulen für die Jahre 2021 fortfolgende Ziel- und Leistungsvereinbarungen vereinbaren.