BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17580 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 19.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Grünflächen im Umfeld des U-Bahnhofs Uhlandstraße entwickeln sich zur Müllkippe und zur Lagerstätte für Wohnungslose – Sieht der Senat wieder einmal tatenlos zu? Noch vor Kurzem hat der Senat sein Unternehmen Stadtreinigung Hamburg dazu gebracht, mit einer Werbekampagne dafür zu werben, Müll richtig zu entsorgen. Bei einigen Bewohnern Hamburgs scheint diese Werbung jedoch nicht angekommen zu sein. Jedenfalls wird die Grünanlage im Umfeld des U-Bahnhofs Uhlandstraße immer öfter als Müllkippe, Ort des öffentlichen Alkoholkonsums und als Wohnungsersatz genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sicherheit und Sauberkeit des öffentlichen Raumes ist ein zentrales Anliegen der zuständigen Behörden in Hamburg. Hierzu wirken regelmäßig alle Beteiligten zusammen . Das gilt auch für das Umfeld des U-Bahnhofes Uhlandstraße. Nach Feststellungen des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 31 wird auch im Umfeld des U- Bahnhofs Uhlandstraße Alkohol konsumiert. Sofern hiervon keine Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, sind polizeiliche Maßnahmen rechtlich grundsätzlich nicht möglich, da Alkoholgenuss auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach dem Hamburger Wegegesetz dem Gemeingebrauch unterliegt. Sofern in diesem Bereich das Hinterlassen von Müll festgestellt wird, wird dieser durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) umgehend entfernt. Bei Hinweisen zu nächtlichen Schlaflagern oder eigenen Feststellungen der Polizei erfolgen grundsätzlich Personalienfeststellungen der angetroffenen Personen. Hierbei handelte es sich in der Vergangenheit im betreffenden Bereich vornehmlich um rumänische Staatsbürger. Das zuständige Bezirksamt erhält hiervon entsprechend Kenntnis , um gegebenenfalls weiterführende andere Maßnahmen zu treffen. Bei ausländerrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsgesetz ergehen in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt Aufforderungen in der jeweiligen Landessprache zur Vorstellung bei der Ausländerbehörde. Zudem werden in Amtshilfe für das Bezirksamt die Personen aufgefordert, die Nachtlager zu räumen. Hierzu werden auch entsprechende Vordrucke der Bezirksämter ausgehändigt. Aktuell liegen der Polizei keine Hinweise hinsichtlich verstärkter Vermüllung sowie zu Personen und Lagerstätten im Sinne der Fragestellungen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt: 1. Ist dem Senat die fortgesetzte Nutzung der Grünflächen im Umfeld des U-Bahnhofs Uhlandstraße als Müllablageort bekannt? 2. Seit wann liegen dem Senat Kenntnisse über diese Nutzung vor? Drucksache 21/17580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Beschwerden liegen dem Senat beziehungsweise der Stadtreinigung über Verschmutzungen im oben genannten Umfeld vor? (Zeitraum seit 1.1.2019, alternativ seit Kenntnisnahme, wenn früherer Zeitpunkt ). Der SRH sind wiederkehrende Verschmutzungen im Bereich der Grünanlage unter dem U-Bahn-Viadukt an der Uhlandstraße seit Übernahme der Reinigungszuständigkeit für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Anfang 2018 bekannt. Für die Uhlandstraße gab es 2018 insgesamt 28 Meldungen, in 2019 bisher fünf. In beiden Jahren betrifft der größte Anteil der Meldungen Beschwerden über wucherndes Grün, die an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet wurden. 4. Wie hat der Senat bisher auf die Beschwerden reagiert? 5. Wie hat der Senat bisher auf die Verschmutzungen reagiert? Die SRH hat gemeldete Verschmutzungen jeweils kurzfristig entfernt. Außerdem wurde die SRH in der Vergangenheit wiederholt in Aktionen des zuständigen Bezirksamtes eingebunden, bei denen Lagerstätten von obdachlosen Menschen geräumt wurden , um hinterlassene Abfälle zu entsorgen. 6. Wie oft werden beziehungsweise wurden a) die Grünanlagen, b) die Straßenflächen und c) wie oft wird/wurde die Fläche unter dem Bahnsteiggebäude durch die Stadtreinigung gereinigt? Bitte wöchentlich Gesamtwerte für a), b) und c) getrennt seit 1.1.2019 angeben. 7. In welchem Umfang unterscheiden sich diese Reinigungsintervalle von den normalerweise vorgesehenen? Die Grünanlagen und die Straßenflächen werden zweimal wöchentlich gereinigt, die Fläche unter dem Bahnsteiggebäude wird einmal wöchentlich gereinigt. Die Frequenzen entsprechen dem vorgesehenen Umfang. 8. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass das Umfeld des genannten U- Bahn-Zugangs als Fläche zum öffentlichen Alkoholkonsum genutzt wird? 9. Liegen dem Senat zu dieser Nutzung Beschwerden vor und wie viele sind dies? Zeitraum seit 1.1.2019, alternativ seit Kenntnisnahme, wenn früherer Zeitpunkt. 10. Mit welchen Mitteln hat der Senat bisher versucht, den Bereich von alkoholischen Gelagen frei zu halten? 11. Wie oft ist der Senat dazu seit Beginn des Jahres 2019 tätig geworden? Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei statistisch nicht auswertbar erfasst. Beim zuständigen Bezirksamt sind in 2019 zwei Beschwerden eingegangen. Durch Kontrollen und mündliche Ansprachen sowohl durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Bezirksamts als auch durch die Polizei wird versucht, in dem Bereich kritischem Alkoholkonsum entgegenzuwirken. Die für dieses Gebiet zuständige soziale Beratungsstelle Nord (Barmbek) hat gemeldet , dass keine aktuellen Informationen über diesen Sachverhalt beziehungsweise Standort vorliegen und es derzeit keine entsprechenden Meldungen oder Beschwerden gibt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Welche Flächen im Umfeld des U-Bahnhofs Uhlandstraße sind seitens des Senats, der Behörden oder städtischen Unternehmen als Woh- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17580 3 nungsersatzflächen beziehungsweise Campingflächen freigegeben worden ? Seit wann gelten diese Regelungen? Es wurden keine Flächen für Nutzungen im Sinne der Fragestellung freigegeben. 13. Seit wann liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass Flächen im Umfeld des U-Bahnhofs Uhlandstraße im obigen Sinne bzw. als nächtliche Schlafstätten genutzt werden? 14. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Nutzerkreise und die Anzahl der Nutzer vor? 15. Welche Initiativen hat der Senat bisher unternommen, um die Nutzung der Flächen als nächtliche Wohnlager zu beenden? 16. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei den dort lagernden Personen um Wohnungslose handelt und welche Angebote hat der Senat diesen Menschen gemacht, um deren Wohnungslosigkeit zu beenden? 17. Wie viele Nutzer wurden angesprochen und wie haben die Nutzer auf diese Angebote reagiert? 18. Welche Erkenntnisse über die Wohnsitze der Personen liegen dem Senat vor? Statistisch auswertbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei ab 2017 vor. Hiernach wurden erstmals am 2. März 2017 Personen von der Polizei an einem nächtlichen Schlaflager in der Güntherstraße 27 angetroffen. Im Rahmen polizeilicher Überprüfungen wurden zumeist in den Abendstunden zwischen zwei und acht Personen angetroffen, die teilweise untereinander verwandt waren. Seit dem 2. März 2017 wurden 64 Personen im Sinne der Fragestellung von der Polizei angetroffen, die überwiegend über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügten . Bei einer Vielzahl von angetroffenen Personen bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz. Nach entsprechenden Beschwerden beim zuständigen Bezirksamt werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnlager sowohl mündlich als auch schriftlich durch das zuständige Bezirksamt darüber informiert, dass das Campen in diesem Umfeld verboten ist und werden aufgefordert, das Wohnlager zu entfernen. Es werden Fristen gesetzt und Nachkontrollen durchgeführt. Sollte das Wohnlager nicht geräumt worden sein, wird es durch die SRH in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt geräumt. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 8. bis 11. sowie Vorbemerkung. 19. Wie wird die ökologische Wertigkeit der Grünflächen durch die genannten Nutzungen gegenüber dem Sollzustand verändert? Welche Bewertungsmaßstäbe liegen dem zugrunde? Wie sieht die ökologische Wertigkeit der Flächen nach dem Sollzustand aus? Lagern und Campieren sind nach der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grünund Erholungsanlagen nicht zulässig. Eine Korrelation zwischen ökologischer Wertigkeit und Nutzungen wird nicht vorgenommen und erscheint ob der Zwangslage von Menschen in diesem Fall auch nicht zielführend. 20. Welche auf die Zukunft gerichteten Pläne hat der Senat für die oben genannten Flächen und deren Nutzungsmöglichkeiten? Drucksache 21/17580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 21. Welche Gespräche hat der Senat mit der übrigen anliegenden Bevölkerung über die gegenwärtige beziehungsweise zukünftige Nutzung der Flächen geführt und welche Gespräche sind darüber hinaus geplant? Es sind keine gesonderten Planungen für die Parkanlage an der Uhlandstraße vorgesehen .