BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17581 21. Wahlperiode 25.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Landstromversorgung für Binnenschiffe Der Hamburger Hafen nimmt nicht nur für Seeschiffe eine zentrale Position in Europa ein, auch für die Binnenschifffahrt ist das „Tor zur Welt“ ein wichtiger Umschlagplatz. Laut der Homepage der Hamburg Port Authority AöR besteht an verschiedenen Standorten im Hamburger Hafen für die Berufsschifffahrt die Möglichkeit der Landstromversorgung.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Gemäß § 41 Absatz 5 der Hafenverkehrsordnung (HVO) gilt für die Binnenschifffahrt: Nach der Einnahme eines Liegeplatzes ist das nach den Umständen vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmotoren nicht erlaubt. Soweit Landstromanschlüsse vorhanden sind, dürfen Verbrennungsmotoren nicht länger als eine halbe Stunde nach dem Festmachen zur Stromversorgung genutzt werden. Darüber hinaus ist die Nutzung der Landstromanschlüsse im Eigeninteresse der Binnenschiffer (zum Beispiel wegen Vermeidung von Lärm). Im Hamburger Hafen finden im Jahr circa 10 000 Binnenschiffenanläufe statt. Zusätzlich erfolgen zahlreiche Transporte innerhalb Hamburgs, sodass es jährlich rund 20 000 Binnenschifffsbewegungen sind. Die HPA bietet insgesamt 23 Landstromanschlüsse an 13 öffentlichen Liegeplätzen für die Binnenschifffahrt im Hamburger Hafen an. Angaben zu privaten Liegeplätzen liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Nicht jedes Schiff nutzt bei Anlauf die öffentlichen Liegeplätze. Die Liegeplätze werden hauptsächlich während der Wartezeiten auf Abfertigung an Umschlagplätzen genutzt. Dabei verbringen die Binnenschiffe in der Regel nicht mehr als vier Stunden an den öffentlichen Liegeplätzen im Hamburger Hafen. Pausen, Personalwechsel et cetera erfolgen in der Regel entweder an privaten Liegeplätzen in Hamburg oder außerhalb Hamburgs (zum Beispiel in Geesthacht). Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Stromabnahme in geringem Umfang. Das langjährige Preissystem, welches eine Weiterberechnung des kWh-Preises durch ein Prepaid-System vorsieht, war mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und deshalb nicht mehr zeitgemäß. Das Gesamtsystem soll im Zuge der weiteren Elektrifizierung des Hamburger Hafens (Landstrom für Kreuzfahrtschiffe und Containerschiffe ) überarbeitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der geringe Strombezug für die Binnenschifffahrt entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1 https://www.hamburg-port-authority.de/de/wasser/binnenschifffahrt/. Drucksache 21/17581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. An wie vielen Standorten im Hamburger Hafen besteht für die Binnenschiffe die Möglichkeit der Landstromversorgung? 2. Wie oft wurden die einzelnen Landanschlüsse im Hafen pro Monat in den letzten zwölf Monaten genutzt? Bitte gliedern Sie nach Ort, Monat und Anzahl der Nutzungen. 3. Ist der Senat mit der Auslastung zufrieden? Eine dezidierte Statistik über die Nutzung der einzelnen vorhandenen Landstromanschlüsse wird derzeit nicht geführt. Die zuständige Behörde geht von einer hohen Nutzung aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wann und für welchen Zeitraum ist einer der Landanschlüsse in den letzten zwölf Monaten ausgefallen? Bitte gliedern Sie die Ausfälle nach Ort des Landanschlusses, Monat, Dauer der Ausfälle und Kosten der Instandsetzung. Eine Ausfallstatistik der einzelnen Anschlüsse wird nicht geführt. Ein Ausfall der Landstromversorgung an den öffentlichen Liegeplätzen ist in den Jahren 2018 und 2019 nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie hoch sind die Wartungskosten der Landanschlüsse in den letzten zwölf Monaten ausgefallen? Bitte gliedern Sie die Kosten nach Ort des Landanschlusses, Monat, und Kosten der Wartung. Folgende Wartungskosten für die Pontons mit Stromzapfstellen an Liegeplätzen sind in den letzten zwölf Monaten angefallen: Aue Hauptdeich (1, 2, 3, 4) September 2018 2 880,00 Euro Billwerder Bucht Nord (1) Oktober 2018 427,75 Euro Februar 2019 679,00 Euro Billwerder Bucht Nord (1,2, 3) Mai 2019 3 696,00 Euro Finkenried (1, 2, 3, 4) Mai 2019 5 006,00 Euro Oortkaten Hafen WT (1, 2) Mai 2019 652,00 Euro Reiherstieg WT (02, 03) Juni 2019 180,00 Euro Retheufer Juni 2019 90,00 Euro Steendiekkanal (3, 4) Dezember 2018 1 110,00 Euro Süderelbe (#75, #82) September 2018 830,00 Euro 6. Welche technischen Voraussetzungen muss ein Binnenschiff mitbringen, um mit Landstromversorgt zu werden? Es muss die Anforderungen nach ISO 80005-3 erfüllen. 7. Wie hoch sind die Kosten pro Kilowattstunde? 8. Wie viele Binnenschiffe laufen Hamburg im Jahr an? Die Kosten betragen rund 28 ct/kW. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Gibt es Planungen für weitere Standorte im Hamburger Hafen für die Landstromversorgung von Binnenschiffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo? Das Angebot der Landstromversorgung an öffentlichen Liegeplätzen ist derzeit umfangreich. Das Angebot wird mit Blick auf die Emissionsreduzierung im Hamburger Hafen mittel- bis langfristig erweitert. Konkrete Pläne liegen gegenwärtig noch nicht vor.