BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17585 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Birgit Stöver (CDU) vom 20.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Ganztagsschulen – Müssen Jugendhilfeträger wochenlang auf ihr Geld warten? Vor nunmehr 15 Jahren begann in Hamburg mit Beschluss des Rahmenkonzepts für Ganztagsschulen vom 21. Juni 2004 (Drs. 18/525) der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Mittlerweile bieten alle Hamburger staatlichen Grundschulen ein Ganztagsangebot bis 16 Uhr für die Kinder an; die Mehrzahl der Schulen arbeitet dabei nach dem Modell der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS). Die GBS-Schulen halten ein Ganztagsangebot in Zusammenarbeit mit einem Jugendhilfeträger vor, von 8 bis 13 Uhr arbeiten im Rahmen des Unterrichts Lehrkräfte und in der Betreuung am Nachmittag Erzieherinnen und Erzieher mit den Kindern. Daneben gibt es offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen (GTS), die in alleiniger Verantwortung der Schule organisiert werden. Zwischen den zuständigen Behörden und den Jugendhilfeträgern wurde im Januar 2012 der „Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe “ unterzeichnet, der in seiner Anlage 1 Regelungen zu Entgelten und Pauschalen vorsieht. Hinweisen zufolge sollen die für die Betreuung zuständigen Jugendhilfeträger , aber auch der Honorarkräfte, die ihre Aufwendungen abrechnen, teilweise wochenlang auf ihr Geld warten müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Relevante Rückstände bei der Bearbeitung der Rechnungen von Honorarkräften sind in der für Bildung zuständigen Behörde aktuell und für die letzten Wochen nicht bekannt. In Einzelfällen kann es in den Schulen zu Verzögerungen bei der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rechnung gestellten Leistungen kommen, etwa bei Vakanzen oder Erkrankungen. Die für Bildung zuständige Behörde geht konkreten Hinweisen auf verzögerte Rechnungsbearbeitung umgehend nach. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie gestaltet sich das Prozedere zur Finanzierung der im Rahmen der Ganztagsbetreuung eingesetzten Jugendhilfeträger konkret? Für Betreuungen im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) erhalten die Jugendhilfeträger von der für Bildung zuständigen Behörde Drucksache 21/17585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Betreuungsentgelte nach den Regelungen des Landesrahmenvertrages. Auf der Grundlage von Betreuungsanmeldungen erhalten die Träger zu Beginn eines Schuljahres zunächst vorläufig monatliche Abschläge. Nach Abschluss eines Schuljahres wird das endgültige Jahresentgelt unter Berücksichtigung aller unterjährigen Änderungen final abgerechnet („Spitzabrechnung“). Hierdurch kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Bei Bedarf, beispielsweise bei Liquiditätsengpässen eines Jugendhilfeträgers, können die Abschläge angepasst werden. Bei den Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) ist die Schule für die Gestaltung des Ganztags allein verantwortlich Auch Betreuungsleistungen an GTS-Schulen werden wie an GBS-Schulen abgerechnet, soweit solche Betreuungsleistungen bis Klassenstufe 8 in den Rand- und Ferienzeiten von Jugendhilfeträgern durchgeführt werden. Im Übrigen erhalten die GTS-Schulen Ressourcenzuweisungen von der für Bildung zuständigen Behörde, mit denen sie eigenes Personal einsetzen und gegebenenfalls ergänzend Honorarverträge oder Dienstleistungsverträge mit Jugendhilfeträgern abschließen und über das Schulbudget abrechnen können. 2. Wie gestaltet sich das Prozedere zur Einziehung der Elternbeiträge im Rahmen der Ganztagsbetreuung konkret? Sorgeberechtigte, die ihre Kinder für eine kostenpflichtige Betreuungsleistung angemeldet haben, erhalten einen Gebührenbescheid. Die laufenden Gebühren können in der üblichen Weise durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung, einen Dauerauftrag oder regelmäßige Einzelüberweisungen beglichen werden. 3. Wie gestaltet sich das Prozedere der Abrechnung von Aufwendungen der Honorarkräfte konkret? 4. Welche Stelle ist für diese Abrechnungen zuständig? 5. Wie hat sich die personelle Ausstattung in der für die Abrechnung zuständigen Abteilung seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bitte Stellen-Soll und VZÄ jeweils zum Stichtag 1. Januar eines Jahres angeben. Honorarkräfte stellen elektronische Rechnungen mittels eines durch die für Bildung zuständige Behörde vorgegebenen Rechnungsformulars. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rechnung gestellten Leistung erfolgt durch die jeweilige Schule. In der für Bildung zuständigen Behörde wird danach die Bezahlung der Rechnung veranlasst. Das gesamte Verfahren wird seit Herbst 2018 durch einen vollständig digitalen Geschäftsprozess im Rahmen der IT-Anwendungen Herakles unterstützt. Die Honorarkräfte können jederzeit den Bearbeitungsstand ihrer Rechnungen nachvollziehen. Für die an dem beschriebenen Geschäftsprozess beteiligten Schulen und Verwaltungsbereiche gibt es keine Personalbemessung speziell für die Bearbeitung der Rechnungen von Honorarkräften. 6. Wie hat sich die Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Vorgänge seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bitte Gesamteingänge pro Jahr für die Jahre 2013 bis 2018 sowie bislang im Jahr 2019 angeben. Die Anzahl der Rechnungen, die speziell von den im Ganztag tätigen Honorarkräften gestellt wurden, kann nicht separat ausgewertet werden. 7. Wie hat sich die Anzahl der Rückstände (nicht bearbeitete Verfahren) seit dem Jahr 2013 jährlich zum Stichtag 31. Dezember entwickelt? Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. 8. Wie hat sich das Volumen der an die Jugendhilfeträger insgesamt jährlich auszuzahlenden Beträge seit dem Jahr 2013 entwickelt? Für die Kooperation mit Jugendhilfeträgern an GBS-Grundschulen und für die Kooperation mit Jugendhilfeträgern an GTS-Schulen, sofern sie wie GBS-Leistungen abgerechnet werden, ergeben sich mit Buchungsstand 24. Juni 2019 für die Schuljahre folgende Finanzvolumina: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17585 3 Schuljahr 2013/2014: 62 537 742 Euro, Schuljahr 2014/2015: 71 866 524 Euro, Schuljahr 2015/2016: 83 047 397 Euro, Schuljahr 2016/2017: 89 226 361 Euro, Schuljahr 2017/2018: 97 489 527 Euro, Schuljahr 2018/2019: 105 256 280 Euro. Weitere von den Schulen mit den Jugendhilfeträgern abgerechnete Leistungen im Ganztag können nicht separat ausgewertet werden. 9. Wie hoch sind aktuell die noch nicht angewiesenen Außenstände sowohl an Jugendhilfeträger als auch an Honorarkräfte? Sofern im Rahmen der Spitzabrechnung mit den Jugendhilfeträgern Nachzahlungen berechnet werden, werden diese umgehend zur Auszahlung gebracht. Vor Abschluss der Spitzabrechnung können diese Beträge nicht beziffert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und 7. 10. Wie hoch sind aktuell die Außenstände der Schuldner (Eltern), die Beiträge für die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung sowie für das Mittagessen ihrer Kinder zu entrichten haben? Die Außenstände der Gebührenschuldner für die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung zum 1. Juni 2019 betragen 1 274 636,15 Euro. Zur Beantwortung der Außenstände im Zusammenhang mit dem Mittagessen wurden 51 Cateringunternehmen angeschriebenen, davon haben in der gesetzten Frist 13 Caterer eine Rückmeldung gegeben. Die Außenstände dieser Cateringunternehmen gegenüber den Schuldnern (Eltern) für das Mittagessen ihrer Kinder belaufen sich auf aktuell 314 333,26 Euro (Stand: 24. Juni 2019).