BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17587 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 20.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie konnte es zu den Fehlern bei der Datenerfassung im Jobcenter kommen? Im Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit für Mai wird erwähnt, dass der Bundesrechnungshof die teilweise unzureichende Datenqualität bei Jobcentern bemängelt habe. So sei die notwendige Statusänderung, wenn ein Arbeitsloser eine berufliche Weiterbildung, einen Sprachkurs oder etwa eine Probebeschäftigung bei einem Arbeitgeber beendet hatte, nicht vorgenommen worden. Allein in Hamburg wurden im Mai 4 169 Fälle überprüft, 623 werden im Juni folgen. „Durch die Überprüfung ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) damit im Mai konkret um 2.374 oder 5,9 Prozent gestiegen“, heißt es im Monatsbericht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat als Folge eines Berichtes des Bundesrechnungshofes die Jobcenter bundesweit aufgefordert, Bewerberdatensätze mit möglicherweise fehlerhaften Arbeitsvermittlungsstatus (arbeitslos, arbeitsuchend) zu überprüfen und zu aktualisieren. Während einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme (Qualifizierung oder Beschäftigungsförderung) wird der Status arbeitsuchend vergeben , nach Beendigung der Maßnahme erneut der Status arbeitslos, sofern keine Vermittlung in Beschäftigung nach Abschluss der Maßnahme erfolgt. Die Gesamtzahl derjenigen, die sich im Vermittlungsprozess der Jobcenter befinden, ist von diesem Statuswechsel nicht berührt. Auch ist der Status der Arbeitslosigkeit im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Übrigen – anders als im SGB III – keine Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Leistungen beziehungsweise der Betreuung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden durch Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) unabhängig vom Status der Arbeitslosigkeit umfassend unterstützt und beraten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und Agentur für Arbeit wie folgt: 1. Wieso wurden die Statusänderungen erst nach Mahnung des Bundesrechnungshofs durchgeführt und erfolgte nicht automatisch nach Beendigung der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme? Grundsätzlich erfolgt nach der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme der entsprechende Statuswechsel systemseitig automatisiert oder durch eine erforderliche manuelle Eingabe in dem IT-Fachverfahren. Jobcenter fördert seine Kundinnen und Kunden in hoher Intensität durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sodass monatlich sehr viele manuelle Eingaben zum Statuswechsel vorgenommen werden müssen. Hier kann es zu Fehlern kommen. Die vollständige Erfassung der erforderli- Drucksache 21/17587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen Informationen in den IT-Fachverfahren wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt. 2. Die Überprüfung im Mai hat ergeben, dass bei 4 169 Fällen tatsächlich 2 374 arbeitslos waren. 56 Prozent der untersuchten Fälle hatten also zu einer „Beschönigung“ der Arbeitslosenstatistik geführt. Wie alt waren die Fälle teilweise bereits, sprich, wann hatte bei dem ältesten Fall der Kunde bereits seine Maßnahme beendet, ohne im Status geändert worden zu sein? 3. Wie viele der verbleibenden 1 795 überprüften Fälle hatten inzwischen eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle und wie viele befanden sich wiederum in einer Anschlussmaßnahme? 4. Bei wie vielen der überprüften 4 169 Fällen handelte es sich um Flüchtlinge , die seit dem Jahr 2015 in Hamburg sind? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht erfasst. Eine händische Auszählung der genannten Fälle ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um künftig derartige Statusänderungen nicht erneut zu vergessen? Auf lokaler Ebene werden die entsprechenden Verfahrens- und Handlungsanweisungen ebenso wie alle Informationsquellen und -portale für die Beschäftigten von Jobcenter aktualisiert. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult (beispielsweise im Rahmen der Schulungen zur Weiterentwicklung der Beratung und Dokumentation) und für das Thema „Kundenstatus“ sensibilisiert. Darüber hinaus hat die Zentrale der BA bereits für dieses Jahr erste technische Änderungen angekündigt, die automatische Anpassungen des Status zum Beispiel nach Maßnahmen unterstützen sollen. 6. Liegen inzwischen die Ergebnisse der noch ungeprüften 623 Fälle vor? Wenn ja, wie lauten diese? Durch die fortlaufende Prüfung kann keine gesonderte Aussage zu den jeweils noch in Klärung befindlichen Fällen des jeweiligen Vormonats/der Vormonate getroffen werden . 7. Hat es eine interne Revision gegeben, ob es darüber hinaus noch weitere falsche Datenerfassungen gegeben hat? Wenn ja, welche waren dies und wie wurden die Fehler geheilt? Wenn nein, warum hat eine solche Revision nicht stattgefunden? Eine interne Revision findet regelmäßig statt und inkludiert auch die Statusprüfung. Auch im Rahmen der Fachaufsicht ist der Status ein regelmäßiger Prüfpunkt. Zudem werden bei Jobcenter monatlich risikoorientierte Prüfverfahren zur Minimierung möglicher Eingabefehler durchgeführt. Hierzu gehört auch eine regelmäßige Stichprobenprüfung durch die hausinterne Qualitätssicherung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.