BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17589 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 20.06.19 und Antwort des Senats Betr.: PepKo/Berufsförderungswerk – Wie sieht es mit der Sicherheit der Arbeitsplätze im PepKo-Konzern aus? Inzwischen hat der Senat mit der Drs. 21/17431 den angestrebten Gesellschafterwechsel näher erläutert. Daraus ergeben sich aber weitere Fragen. In der Drucksache sowie bereits im PepKo-Newsletter werden die Voraussetzungen geschildert, unter denen ein Verkauf stattfinden soll. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsplatzsicherung sowie die Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Nicht zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass die Tarifbindung aufrechterhalten bleibt. Im Zusammenhang mit der Aussage, dass die PepKo-Unternehmen zukünftig flexibel am Markt agieren können sollen, steht zu befürchten, dass es zu schlechteren Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/-innen oder gar zu Kündigungen kommen könnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Wie in der Drs. 21/17431 dargestellt, erfolgt die Auswahl der von den Interessenten abgebenden Angebote auf der Basis einer Bewertungsmatrix. Bei der Bewertung der Angebote wird neben dem Preis, der Seriosität des Bieters ebenso das mit dem Angebot einzureichende Fortführungskonzept bewertet. Einzureichende Bestandteile des Fortführungskonzeptes sind unter anderem ein differenziertes Konzept zur Arbeitsplatzsicherung, Vorstellungen zum Umgang mit der Tarifbindung sowie dem Umgang mit der VBL-Mitgliedschaft und eine Vorstellung zur Entwicklung der Immobilien und Standorte. Die einzelnen Bestandteile des Angebotes werden gewertet und gewichtet. Mit den am besten bewerteten Anbietern werden abschließende Verhandlungen geführt. Die Angebotsphase ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Perspektiv Kontor Hamburg GmbH (PepKo) wie folgt: 1. Welchen Stellenwert hat die Beschäftigungssicherung für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und wie soll diese gewährleistet werden? a. Im Falle eines Gesellschafterwechsels b. Bei Fortführung durch die Freie und Hansestadt Hamburg Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17431. 2. Welche Veränderungen in der Zusammensetzung der Belegschaft gab es seit dem 30.11.2018? Bitte die Tabelle in der Anlage 5 der Drs. 21/15095 mit Stand 31.12.2018 und 20.06.2019 fortführen. Drucksache 21/17589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Anlage 1. Eine Stichtagsauswertung zum 20.06.2019 ist nicht möglich, da sich mit dem vorhandenen System nur ganze Monate auswerten lassen. Stattdessen wurde zum 31.05.2019 ausgewertet. 3. Welche Veränderungen im Personalbestand zeichnen sich bereits jetzt ab (Kündigungen, Befristungen, Ruhestand et cetera)? Bitte differenziert darstellen. Nach jetzigem Stand sind die voraussichtlichen Abgänge bis Ende 2019 der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gab beziehungsweise gibt es jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 und 2019 (Stand: 20.06.2019) in den jeweiligen Unternehmen des Konzerns? Wie viele Beschäftigte davon waren beziehungsweise sind jeweils in Voll-, wie viele in Teilzeit tätig? Wie viele Befristungen waren jeweils sachgrundlos, wie viele mit jeweils welchem Sachgrund? Siehe Anlage 3. Es wurden die statistisch erfassten Werte für das Jahr 2018 sowie für den Zeitraum 01/2019 bis 12/2019 nach Aktenlage erfasst. Nach dem Kriterium der „Voll- oder Teilzeit“ wird in Bezug auf Befristungszeiträume keine differenzierte Statistik geführt. Für den Zeitraum 2013 bis 2017 liegen keine statistischen Werte vor. Zur Erhebung dieser Daten müsste in circa 1 100 Personalakten gezielt nach befristeten Verträgen und deren Befristungsgründen gesucht werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie sieht die Tarifstruktur im PepKo-Konzern aus? a. Welche Tarifverträge beziehungsweise besondere Tarifkonditionen gibt es? Bitte nach den einzelnen Unternehmen differenzieren. b. Welche Laufzeit haben die Tarifverträge nach Buchstabe a. jeweils beziehungsweise zu welchen Zeitpunkten sind sie kündbar? c. Für wie viele Beschäftigte gilt jeweils welcher Tarifvertrag? Bitte nach dem jeweiligen Unternehmen und nach Personen und VZÄ differenzieren . d. Welche Arbeitsbedingungen gelten jeweils für die Leiharbeitskräfte und die beschäftigten Honorarkräfte in den jeweiligen Unternehmen ? Unternehmen Tarifvertrag Anzahl Beschäftigte* VZÄ* BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) TV BFW** 165 138,64 ab ausblick hamburg gmbh TV ABH*** 57 45,05 BTZ Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH Die Tarifverträge des TV- AVH´s**** sind auf der Homepage des Arbeitgeberverbandes einzusehen. Link: https://www.av-hamburg.de/ tarifvertraege/liste/. 47 38,78 BBW Berufsbildungswerk Hamburg GmbH (BBW) Die Tarifverträge des TV-AVH´s sind auf der Homepage des Arbeitgeberverbandes einzusehen. Link: https://www.avhamburg .de/ tarifvertraege/liste/. 172 147,79 PepKo Perspektiv- Kontor Hamburg GmbH (PepKo) Die Tarifverträge des TV-AVH´s sind auf der Homepage des Arbeitgeberverbandes einzusehen. 39 35,36 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17589 3 Unternehmen Tarifvertrag Anzahl Beschäftigte* VZÄ* Link: https://www.avhamburg .de/tarifvertraege/liste/. * Tarifbeschäftigte, Stand 31.05.2019 ** TV BFW: Dieser Tarifvertrag trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2013, schriftlich gekündigt werden. *** TV ABH: Dieser Tarifvertrag trat am 1. Mai 2010 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens zum 31. Dezember 2013, schriftlich gekündigt werden. **** Tarifverträge des TV-AVH: Siehe https://www.av-hamburg.de/tarifvertraege/liste/, TV-AVH: Dieser Tarifvertrag kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. Für die Leiharbeiter/-innen gelten die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Zeitarbeitsunternehmens . Es besteht Equal-Pay-Bezahlung ab dem 1. Entleihtag, ansonsten unterscheiden die Einzelunternehmen nicht zwischen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und Tarifbeschäftigten. Honorarkräfte sind im Rahmen ihres Honorarvertrages ohne organisatorische Einbindung und ohne Weisungsbefugnis in den Einzelunternehmungen tätig. 6. Das „Hamburger Abendblatt“ hat 2015 die Gehälter der beiden Geschäftsführer mit 111 212 Euro (BFW) und 102 317 Euro (BBW) angegeben. Wie hoch ist jeweils die Vergütung der beiden Geschäftsführer /-innen für sämtliche ihrer Geschäftsführungstätigkeiten im Konzern aktuell? Werden diese tariflich oder außertariflich vergütet? Wenn tariflich , nach welchem Tarifvertrag? Es bestehen Anstellungsverträge für die beiden Geschäftsführer/-innen mit der Perspektiv Kontor Hamburg GmbH (PepKo). In den Anstellungsverträgen wurde vereinbart , dass die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen die Geschäftsführertätigkeit in den Tochtergesellschaften (also auch im BFW und im BBW) ohne zusätzliche Vergütung mit übernehmen. Es wurden die folgenden außertariflichen Konditionen vereinbart : Geschäftsführung für Fixe Vergütung p.a. in € Maximale variable Vergütung p.a. in € Maximale Vergütung p.a. (Summe) in € Pepko/BBW 97 000 22 250 119 550 PepKo/BFW 95 000 20 000 115 000 7. Zwar werden bei dem beabsichtigten Share Deal alle Verträge durch eine/n Käufer/in übernommen, es besteht aber die Möglichkeit eines Ausstiegs aus den Tarifverträgen. a. Welche Rolle spielen neben der Zusicherung der Arbeitsplatzsicherung Zusagen zur Tarifbindung für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei der Verkaufsentscheidung? b. Welche Rolle spielt bei der Verkaufsentscheidung die eingeschränkte Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes bei kirchlichen Trägern /-innen? c. Welche Vorgaben haben Senat beziehungsweise zuständige Behörde zur Dauer der Arbeitsplatzsicherung sowie gegebenenfalls zu einer Tarifbindung für die Auswahl von Kaufinteressenten/-innen? d. Welche Schritte können zur Absicherung der Arbeitsplätze und der Tarifbindung vor dem Verkauf unternommen werden, auch im Hinblick auf einen etwaigen Weiterverkauf der Gesellschaftsanteile? Welche dieser Schritte werden Senat beziehungsweise zuständige Drucksache 21/17589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Behörde tatsächlich unternehmen beziehungsweise unternehmen sie bereits? e. Welche Standards für die Beschäftigten sind für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unabdingbare Voraussetzungen eines Verkaufs? Bitte ausführlich darlegen und nicht lediglich die bereits veröffentlichten Darstellungen wiederholen. f. Inwieweit ist es seitens des Senats vorgesehen, der Bürgerschaft ein Vertragswerk zur Beschlussfassung vorzulegen, das auch Mitteilungen über die Arbeitsplatzsicherung und Tarifbindung enthält? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17431. Darüber hinaus gehende Informationen können mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, ohne die gesamte Transaktion in entscheidender Weise zu beeinträchtigen. Hierdurch würden die Ziele des beabsichtigten Verkaufs in staatswohlgefährdender Weise vereitelt und die Verhandlungsfähigkeit des Senats geschwächt. Die Veröffentlichung der erfragten Informationen würde das von den Bietern mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegende Fortführungskonzept inhaltlich einschränken oder präjudizieren. Dies wiederum würde die Intensität des Wettbewerbs zwischen mehreren Bietern zulasten der Freien und Hansestadt Hamburg reduzieren. Die Einschränkung der Wettbewerbsintensität bedeutet wiederum , dass die im Rahmen des Verkaufs angestrebte Maximierung der in der Drs. 21/17431 formulierten Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg (Rehabilitationsleistungen am Standort Hamburg in möglichst hoher Qualität zu erhalten, bestmögliche Beschäftigungssicherung für die Beschäftigten des Konzerns zu erreichen und einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen), gefährdet wird. 8. Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf der Gesellschaften auf die Kooperation mit Berufsschulen, insbesondere der BS24 in Eidelstedt? 9. Inwieweit ist der Standort der BS24 durch den mit dem Share Deal einhergehenden Grundstücksübergang gefährdet? Welche Vorkehrungen treffen Senat beziehungsweise zuständige Behörde zur Sicherstellung des Schulbetriebs? Welcher Reservestandort ist vorgesehen? Es entstehen keine Auswirkungen. Der entsprechende Kooperationsvertrag ginge (wie auch alle anderen Verträge) im Zuge des Verkaufs auf den Käufer über. 10. Wer sind die Eigentümer/-innen der Grundstücke am Wegenkamp und am Bollweg, auf denen die Internate des Berufsbildungswerkes (BBW) stehen beziehungsweise errichtet werden? Welche (möglichen) Auswirkungen hat der Share Deal auf den Internatsbetrieb? Eigentümer des Grundstücks „Bollweg“ ist die Berufsbildungswerk Hamburg GmbH. Das Grundstück „Wegenkamp“ ist ein Erbpachtgrundstück der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. und 9. 11. Warum hat der Senat in der Drs. 21/17431 nicht auch einen Verkauf von Unternehmensanteilen unter Beibehaltung einer Beteiligung an den Gesellschaften erwogen? Welche Auswirkungen hätte dieses Szenario, einmal bei Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg und zum anderen bei einer Minderheitsbeteiligung? Es wurden die Szenarien „Mehrheitsbeteiligung“ und „Minderheitsbeteiligung“ aus folgenden Gründen nicht explizit in der Drs. 21/17431 aufgeführt: Im Szenario „Mehrheitsbeteiligung“ gibt es keine strukturellen Unterschiede zum angestrebten Gesellschafterwechsel (Verkauf aller Anteile), siehe hierzu Drs. 21/17431. Beim Szenario „Minderheitsbeteiligung sind die Szenarien Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und ohne Sperrminorität zu unterscheiden. Eine Beteiligung mit Sperrminorität würde den Verkaufsprozess deutlich erschweren oder sogar verhindern und den Kaufpreis erheblich drücken. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages würde vom Mehrheitsgesellschafter bestimmt werden. Üblicherweise beschränken sich die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17589 5 Rechte einer Sperrminorität auf ein Mindestmaß an zustimmungsbedürftigen Geschäften (zum Beispiel Auflösung der Gesellschaft, Änderung des Geschäftszwecks). Auf Entscheidungen, die eine einfache Mehrheit benötigen, hätte der Minderheitsgesellschafter keinen Einfluss, ein aktives Steuern der Gesellschaft ist nicht möglich. Ein Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität hätte Einfluss nur auf sehr wenige, vom Mehrheitsgesellschafter im Gesellschaftsvertrag festgelegte Geschäfte. Diese Beteiligungsverhältnisse kommen auch deshalb nicht infrage, weil § 65 Absatz 1 Satz 3 Landeshaushaltsordnung einen angemessenen Einfluss der Freien und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Entscheidungsorgan, zum Beispiel der Gesellschafterversammlung, einzuräumen ist. 12. Haben Senat beziehungsweise zuständige Behörde den in der Drs. 21/17431 im Exkurs zum EU-Beihilferecht geschilderten Private- Investor-Test für Investitionen in konzeptionelle Erneuerungen durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Bitte nicht auf Basis der unzutreffenden oder zumindest irreführenden Ausführungen (Seite 8), es müsse sich um ein Austauschverhältnis handeln, antworten. Ergänzend zu den Ausführungen in Drs. 21/17431 wird auf Folgendes hingewiesen: Der Private-Investor-Test beantwortet die Frage, ob ein privater Kapitalgeber von vergleichbarer Größe in ähnlicher Lage zur fraglichen Investition (hier: finanzielle Unterstützung der PepKo-Unternehmen) hätte bewegt werden können. Diese Frage wird idealerweise beantwortet durch ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungsfreies und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren, wie es für öffentliche Aufträge vorgeschrieben ist. Voraussetzung für einen solchen öffentlichen Auftrag ist, dass es sich um einen Austausch von Leistungen handelt, also der Auftraggeber (die Freie und Hansestadt Hamburg) für sein Entgelt (finanzielle PepKo-Unterstützung) eine unmittelbare (PepKo-)Gegenleistung erhält. Dies ist, wie in Drs. 21/17431 geschildert, nicht der Fall. Mithin kann kein Private-Investor-Test durchgeführt werden und jede finanzielle Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg wäre ein nicht-EU-Beihilfekonformer Markteingriff. 13. Inwieweit planen Senat beziehungsweise zuständige Behörde, einem Wunsch von Kaufinteressenten/-innen nachzukommen, weniger als 95 Prozent der Gesellschaftsanteile zu erwerben, um die Grunderwerbssteuer einzusparen? 14. Inwieweit planen Senat beziehungsweise zuständige Behörde, sich angesichts der geschilderten finanziellen Situation anstelle eines Share Deals auch auf einen Asset Deal einzulassen, falls es nur so zu einem Verkauf kommen würde? Siehe Vorbemerkung, Drs. 21/17431 und Antwort zu 7. a. bis f. 15. In wie vielen Aufsichtsratssitzungen zu jeweils welchen Terminen wurde bislang der PepKo-Aufsichtsrat über die Auftragslage und die finanzielle Situation der PepKo-Unternehmen sowie über den beabsichtigten Verkauf der Gesellschaften informiert? Seit der Konstituierung des Aufsichtsrates der Perspektiv Kontor Hamburg GmbH im Jahr 2015 wurde der Aufsichtsrat regelmäßig in jeder Sitzung über die Auftragslage und die finanzielle Situation der Unternehmen des PepKo-Konzerns informiert. Seit dem September 2018 wird der Aufsichtsrat zudem in jeder Sitzung über den angestrebten Gesellschafterwechsel informiert. Insgesamt fanden seitdem vier Sitzungen statt. Köpfe alle Köpfe VZ Köpfe TZ VZÄ-VZ VZÄ-TZ VZÄ-Gesamt 31.12.2018 511,00 290,00 221,00 290,00 139,79 429,79 BFW Berufsföderungswerk Hamburg GmbH 170,00 103,00 67,00 103,00 40,46 143,46 ab ausblick hamburg GmbH 68,00 20,00 48,00 20,00 28,51 48,51 BTZ Berufiches Trainingszentrum Hamburg GmbH 51,00 25,00 26,00 25,00 17,50 42,50 BBW Berufsbildungswerk Hamburg GmbH 176,00 109,00 67,00 109,00 44,52 153,52 PepKo Perspektiv Kontor Hamburg GmbH 46,00 33,00 13,00 33,00 8,80 41,80 31.05.2019 488,00 278,00 210,00 278,00 135,62 413,62 BFW Berufsföderungswerk Hamburg GmbH 167,00 99,00 68,00 99,00 41,64 140,64 ab ausblick hamburg GmbH 58,00 25,00 33,00 25,00 21,05 46,05 BTZ Berufiches Trainingszentrum Hamburg GmbH 48,00 23,00 25,00 23,00 16,78 39,78 BBW Berufsbildungswerk Hamburg GmbH 173,00 101,00 72,00 101,00 47,79 148,79 PepKo Perspektiv Kontor Hamburg GmbH 42,00 30,00 12,00 30,00 8,36 38,36 VZ = Vollzeit TZ= Teilzeit Drucksache 21/17589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 A n z a h l v o n P e rs N r A u fh e b u n g s - v e rt ra g E n d e d e s Z e it v e rt ra g e s k e in e A n g a b e K ü n d ig u n g d u rc h A rb e it g e b e r K ü n d ig u n g d u rc h A rb e it n e h m e r R e g e la lt e rs - re n te T o d d e s M it a rb e it e rs u n b e fr is te te E U -R e n te G e s a m te rg e b n is B F W 2 1 9 1 6 1 2 9 a u s b li c k 1 7 1 2 1 2 1 B T Z 1 2 1 4 B B W 9 6 5 2 0 P e p K o 1 1 5 7 V o ra u s s ic h tl ic h e A u s tr it te 2 0 1 9 b is E n d e d e s J a h re s Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17589 7 Anlage 2 Sta tist isc he Er fas su ng vo n Z eit ve rträ ge n J ah r 2 01 8 n ac h A kte nla ge Un ter ne hm en An za hl sa ch gru nd los be fris tet er Ar be its ve rträ ge An za hl sa ch gru nd be fris tet er Ar be itsv ert räg e Ve rtre tun g Er pro bu ng Pro jek t So ns tig er Gr un d Pe pK o P ers pe ktiv -Ko nto r H am bu rg Gm bH 8 - - - 1 BB W Be ruf sb ildu ng sw erk Ha mb urg Gm bH 28 8 - 27 1 BF W Be ruf sfö rde run gs we rk Ha mb urg G mb H 48 1 - 4 3 BT Z B etr ieb lich es Tr ain ing sz en tru m Ha mb urg G mb H 7 1 - 2 ab au sb lick ha mb urg gm bh 9 - - 57 - Sta tist isc he Er fas su ng vo n Z eit ve rträ ge n J ah r 2 01 9 n ac h A kte nla ge Un ter ne hm en An za hl sa ch gru nd los be fris tet er Ar be its ve rträ ge An za hl sa ch gru nd be fris tet er Ar be itsv ert räg e Ve rtre tun g Er pro bu ng Pro jek t So ns tig er Gr un d Pe pK o P ers pe ktiv -Ko nto r H am bu rg Gm bH 2 - - - - BB W Be ruf sb ildu ng sw erk Ha mb urg Gm bH 15 4 - 16 1 BF W Be ruf sfö rde run gs we rk Ha mb urg G mb H 37 - - 4 - BT Z B etr ieb lich es Tr ain ing sz en tru m Ha mb urg G mb H 2 1 - 1 - ab au sb lick ha mb urg gm bh 7 - - 22 - Drucksache 21/17589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 17589ska_Text 17589ska_Anlagen 17589ska_Antwort_Anlage1 17589ska_Antwort_Anlage2 Tabelle1 17589ska_Antwort_Anlage3