BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17591 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 20.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Die Ida Ehre Schule im Mühlstein der Schulbehörde Die Ida Ehre Schule (IES) hat in den letzten Monaten einige Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die anti-demokratische und dem Schulgesetz zuwiderlaufende Schmutzkampagne, die der Senator geduldet hat und die zu reflektieren er sich kontinuierlich verweigert, konnte erfolgreich abgewendet werden. Nun greift die Behörde für Schule und Berufsbildung schon vor den Änderungen , die im Entwurf des Schulentwicklungsplans (SEPL) angedacht sind, massiv in die pädagogischen Konzepte der Schule und ihre Selbstverwaltung ein. Gerade ihre Konzepte haben die IES, als einzige Stadtteilschule (STS) in ihrer Schulregion, ausgezeichnet und zu einer deutlichen Überanwahl als weiterführende Schule bei Eltern und Schülern/-innen geführt. Sowohl der Elternrat der IES wie auch die Schulkonferenz haben eindeutig und unmissverständlich gegen den SEPL-Entwurf Stellung bezogen. Sind die Anweisungen aus der Schulbehörde technokratischem Eifer oder politische Ranküne gegen ein Leuchtturmprojekt demokratischer schulischer Bildung geschuldet, wie sie das Hamburger Schulgesetz in § 2 festlegt? Ich frage den Senat: Die in der Vorbemerkung zur Parlamentarischen Anfrage verwendete Unterstellung ist unangemessen und wird auch mit Blick auf die Ida Ehre Schule zurückgewiesen. Zudem gab es keinen angeblichen Eingriff in die pädagogischen Konzepte der Schule. Die Ida Ehre Schule arbeitet als Dienststelle vertrauensvoll und effizient mit der Schulaufsicht und allen Abteilungen, Referaten und Instituten der für Bildung zuständigen Behörde zusammen. Unterschiedliche Sichtweisen und Interessensunterschiede werden, genau wie an allen Hamburger Schulen, regelmäßig mit den schulgesetzlich verankerten Instrumenten der Partizipation und Kommunikation einer sachgerechten Lösung zugeführt. Bei der Einrichtung oder Nichteinrichtung zusätzlicher Klassen in bestimmten Jahrgängen handelt es sich um jahrgangsorganisatorische Maßnahmen, die in vertrauensvoller Beratung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung vorbereitet und dann von der Schulaufsicht in sorgfältiger Abwägung zwischen den räumlichen Gegebenheiten vor Ort, den pädagogischen Erfordernissen und dem jährlich variierenden Bedarf an Schulplätzen sowie den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/17594. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Schuljahren gab es in der letzten Dekade Klassen, die über den SEPL 2012 hinausgingen? Wie viele spontan eingerichtete Klassen gab es im selben Zeitraum? (Bitte differenziert pro Schuljahr und Jahrgangsstufe angeben.) Drucksache 21/17591 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Anzahl der Gesamtklassen an der Ida Ehre Schule in den Schuljahren 2012/2013 bis 2018/2019 in den Klassenstufen 5 und 6 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht : Klassenstufe 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 5 6 6 5 7 6 7 7 6 5 6 6 5 7 6 7 Quelle: Schuljahresstatistik 2012 bis 2018 Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und https://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/ 3308272/schulentwicklungsplan-hamburg-2012/. 2. Über wie viele Jahre bestand eine Lerngruppe für Schulformwechsler/ -innen an der IES und welche faktische Zügigkeit ergab sich daraus ab Klasse 7 in den letzten zehn Jahren? Die Ida Ehre Schule organisierte bis zum laufenden Schuljahr die Klassen in der Jahrgangsstufe 7 neu und richtete „Lerngruppen“ ein, sodass sie in den letzten Jahren keine dezidierten Klassen für Schülerinnen und Schüler nach einem Schulformwechsel führte. 3. Durch die Anweisung, „die Klassen mit der Frequenz nach Schulgesetz zu versehen“, beendet die BSB einseitig das Konzept MAXI 23 der IES, das die Schüler-/-innenzahl in den betreffenden Klassen auf 23 beschränkte. Wie stellen sich vor dem Hintergrund der existierenden allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) die Analyse und die Verteilung des Platzes und Raumbedarfes konkret dar? (Bitte unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten exakt erläutern, wie die räumlichen Bedarfe entsprechend dem Musterflächenprogramm angeben, darlegen und berechnen. Bitte Gebäudepläne beilegen.) Mit „Maxi23“ bezeichnete die Ida Ehre Schule einen vor vielen Jahren gefassten Beschluss der Schulkonferenz, nach dem in der gesamten Schule keine Lerngruppe mehr als 23 Schülerinnen und Schüler haben sollte. Um diese kleinen Klassen zu ermöglichen, hat die Schule ihre Lehrerstellen anders organisiert und in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 jeweils eine „Lerngruppe“ mehr eingerichtet als die offizielle Zügigkeit des Jahrgangs. Die Schule verantwortete dabei intern eine Umwidmung von Personalressource für Differenzierungsmaßnahmen, um die zusätzliche Lerngruppe mit Personal auszustatten und alle Lerngruppen eines Jahrgangs mit 23 oder weniger Schülerinnen und Schülern zu organisieren. Das Konzept der kleinen Klassen der Ida Ehre Schule bindet Lehrerstellen und darüber hinaus benötigt die Schule auch einen zusätzlichen Klassenraum pro Jahrgang, also insgesamt vier zusätzliche Klassenräume . Gemäß § 87 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) beträgt die Klassenhöchstfrequenz an Stadtteilschulen ab Jahrgangsstufe 7 nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Andere Organisationsformen, wie die Einrichtung von kleineren Lerngruppen, sind im Rahmen der selbstverantworteten Schule erlaubt, müssen aber im Raumbestand vorgenommen werden und dann wieder aufgegeben werden, wenn die Gesamtsituation eine Nutzung der Räume durch Regelklassen erforderlich macht. Das gilt insbesondere dann, wenn weitere Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen wollen. In gleichgelagerten Fällen wurde gerichtlich festgestellt, dass eine Schule nicht mit dem Hinweis auf ihren Wunsch nach deutlich kleineren Klassen die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler verweigern darf. Insofern stoßen schulinterne Konzepte dann an Grenzen, wenn sie das Recht von Schülerinnen und Schüler in Frage stellen, eine bestimmte Schule zu besuchen. 4. Mit wie viel Platzbedarf pro Kind rechnet die Behörde aktuell im Schulbau in Unterrichtsräumen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Schulformen und Schulstufen differenziert in Quadratmeter pro Kind angeben. Unterschiede aufgrund von Schwerpunktschulen Inklusion sowie Neubauten , Erweiterungen und renovierten sowie Bestandsschulen ausweisen .) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17591 3 5. Mit wie vielen und welchen zusätzlichen Räumen über den „Standardbedarf “ hinaus rechnet die Behörde für Schwerpunktschulen Inklusion? (Bitte in einer Excel-Tabelle aufschlüsseln in Differenzierungsräume beziehungsweise Flächengröße pro Kinderanzahl, Therapieräume pro Kinderanzahl, Freizeiträume pro Kinderanzahl.) 6. Mit welchen Werten errechnet die Behörde die Raum- beziehungsweise Platzbedarf für Kantine, Schulhof und Aula? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben in Raum-/Flächengröße pro Kind.) Das Musterflächenprogramm (MFP) berücksichtigt den Flächenbedarf pro Klasse beziehungsweise Zug, da die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule pro Jahrgang abweichen können und somit eine kindgenaue Planung nicht möglich ist. Das MFP ist Grundlage für Neubaumaßnahmen; die Größe der einzelnen Unterrichtsräume wird gemeinsam in der Phase 0 mit der jeweiligen Schule festgelegt, für Klassenräume stehen hierfür bis zu 72 m² zur Verfügung. Der Mehrbedarf wird nicht in Räumen, sondern in Flächen definiert, um der einzelnen Schule eine bedarfsgerechte und flexible Gestaltung zu ermöglichen. Im Übrigen siehe https://www.hamburg.de/ contentblob/7396540/169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf. 7. Wie viel Zeit muss einem Kind mindestens für eine Mahlzeit zur Verfügung stehen und wie viel Zeit soll ihm aus pädagogischen und ernährungswissenschaftlichen Gründen zustehen? Der für Bildung zuständigen Behörden sind zu diesem Sachverhalt keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt. Die Organisation des Mittagessens ist unter anderem abhängig von dem Ganztagsmodell sowie der pädagogischen Konzeption und liegt in der Verantwortung und der Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Schule. Die Schulen entwickeln dabei unter Beteiligung der Ganztagsausschüsse und gemeinsam mit den Caterern auf Grundlage des miteinander geschlossenen Vertrags vor Ort passende Lösungen. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Verpflegungskonzepte stehen somit den Schülerinnen und Schülern unterschiedlich lange Zeiten für die Mahlzeit zur Verfügung. Für die Pausenzeiten ist laut dem für die Hamburger Caterer verbindlichen Qualitätsstandard für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gefordert, dass für Schülerinnen und Schüler „mindestens 60 Minuten Pausenzeit eingeplant werden, um für den Gang zur Mensa beziehungsweise zum Speisenraum, Hände waschen, Anstehen bei der Ausgabe des Essens, Suche eines freien Sitzplatzes möglichst im Freundeskreis, Einnahme des Mittagessens, Pflege sozialer Kontakte und Abräumen genügend Zeit zur Verfügung zu haben“ (siehe https://www.schuleplusessen.de/fileadmin/user_upload/ medien/DGE_Qualitaetsstandard_Schule.pdf?). Daraus abgeleitet empfiehlt die für Bildung zuständige Behörde den Schulen, für die Einnahme von Mahlzeiten ein Zeitfenster von rund 30 Minuten inklusive Auswahl- und Ausgabe der Speisen sowie das Abräumen der Tische einzuplanen. Im Übrigen siehe https://www.hamburg.de/contentblob/11910522/ b1b3f8bfbc72a3fd9da12ed26cdd5919/data/leitfaden-zur-erstellung-schulischerernaehrungskonzepte .pdf sowie Drs. 21/13265. 8. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um unter Berücksichtigung der konkreten baulichen Gegebenheiten eine angemessene Zahl an Differenzierungsflächen in angemessener Größe sicherzustellen und welche Räume sind dies konkret? (Bitte detailliert konzeptuell und baulich darlegen, Gebäudepläne beilegen und Räume entsprechend ausweisen.) 9. Wie geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit den existierenden Jahrgangsfluren an der IES um? Teilt er die Sorge der Schule, dass durch die höhere Zügigkeit und die Klassenverdichtung, das pädagogische Konzept gefährdet wird? Es liegt in der Organisationsverantwortung der Schule, ihre pädagogischen Konzepte mit baulichen Gegebenheiten tragfähig zu vereinbaren. Die sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen einer Schule entsprechen transparenten, klaren und für alle Schulen geltenden Maßstäben. Innerhalb dieser Ausstattungen können die Schu- Drucksache 21/17591 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 len für ihre interne Organisation frei gestalten. Schulen können jedoch nicht mit Verweis auf besondere pädagogische oder organisatorische Konzepte zusätzliche Ressourcen beanspruchen. Hier gilt die Gleichbehandlung. 10. Welche konkreten Pläne hat der Senat hinsichtlich des gerade renovierten Unterstufengebäudes, das die Jahrgänge 5 und 6 beherbergt? (Bitte konkret darlegen und auch schulbauliche Planungen darlegen.) In der Abwägung zwischen wünschenswerten Organisationsformen (alle jungen Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Haus) und der Nutzung des vorhandenen Raumbestandes, ganz unabhängig davon, wo er sich im Schulhaus befindet, liegt es in der Organisationsverantwortung der Schule, tragfähige und pädagogisch ebenso sinnvolle Alternativen für die Raumbelegung zu entwickeln. Das Raumkonzept wird zurzeit unter breiter Beteiligung der Schulgemeinschaft erstellt. 11. Soweit bekannt, plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ab 2021 umfangreiche Baumaßnahmen an der IES. a. Welchen Stand hat die Planung jetzt? Die Planungen für die Sanierung des Hauptgebäudes und der Außenanlagen haben noch nicht begonnen. Der Baubeginn ist aktuell für das Jahr 2023, die Fertigstellung für das Jahr 2025 geplant. b. Wie bezieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Schulgemeinschaft ein? Die Schulgemeinschaft arbeitet in breiter Beteiligung an der Erstellung eines Raumkonzepts . Für die Detailplanung ist die Beteiligungsform der „Phase 0“ durch SBH I Schulbau Hamburg vorgesehen. c. Wie bezieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Konzept der Schulgemeinschaft „Modell-Projekt Schuhmacher und Guter Ganztag“ in die Planungen mit ein? Ein Konzept der Schulgemeinschaft mit Namen „Modell-Projekt Schumacher und Guter Ganztag“ ist weder der Schulleitung noch der zuständigen Schulaufsicht bekannt . d. Wie sind die konkreten Umstände einer „Phase Null“ in der Planung ? Siehe hierzu https://www.hamburg.de/contentblob/8392210/ 1b8153aeacac8319504c5c2595acd87e/data/leitfaden-baumassnahmen-anschueln .pdf. e. Welche konkreten Maßnahmen sind in welchem Zeitabschnitt geplant? (Bitte in einer Excel-Tabelle in Halbjahresschritten angeben und darin die Planungen und Stände erläutern.) Siehe Antwort zu 11. a. 12. Welche Ausweichquartiere sind für welche Klassen während der Sanierung vorgesehen? (Bitte pro Klasse konkret benennen.) Die Detailplanung für die Sanierung des Haupthauses wurde noch nicht begonnen. 13. Wie stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicher, dass angemessene Flächen und ein angemessenes Organisationsmodell zum Mittagessen auch bei erhöhter Zügigkeit bestehen? Bei wachsenden Zahlen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden von der für Bildung zuständigen Behörde und SBH I Schulbau Hamburg gemeinsam mit der Schule Lösungen entwickelt, um sowohl kurzfristig als auch dauerhaft eine angemessene Essenssituation zu realisieren. 14. In Fragen der inklusiven Beschulung wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde immer wieder auf angemessene Umsetzung, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17591 5 beispielsweise der Vereinbarung mit der Volksinitiative Gute Inklusion, gedrängt. Wie sichert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der Veränderungen an der IES, dass diese eine Schwerpunktschule Inklusion bleibt und eben für diesen Zweck auch sachgerecht ausgestattet ist? Das Konzept der „Schwerpunktschule der Inklusion“ ist nicht abhängig von der Zügigkeit der Schule. Vielmehr bezieht es sich hinsichtlich der Gebäude auf die realisierbare Barrierefreiheit und das Vorhandensein von schwerpunktspezifischen Einrichtungen . Hinsichtlich der Personalressource stellt die für Bildung zuständige Behörde bei Schwerpunktschulen der Inklusion in der Schulorganisation den Erhalt und die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Expertise sicher und ermöglicht durch Pooling der Schulbegleitung, im Unterschied zu den anderen inklusiven Schulen, eine eigenverantwortliche Steuerung der Ressource. 15. Welche Ressourcen – bitte konkret benennen – stellt der Senat für die IES bereit, um weiterhin als erfolgreiche, inklusive STS arbeiten zu können und wie erhöht er sie hinsichtlich der steigenden Zahl an Schülern/ -innen? Der Ida Ehre Schule wurden im laufenden Schuljahr entsprechend den von der Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlagen und gültigen Sonderbedarfen 117 Stellen pädagogisches Personal und 5,9 Stellen nicht pädagogisches Personal (davon 3,9 Stellen Schulbüro) zugewiesen. Das Schulbudget für Sachmittel belief sich im Jahr 2018 auf knapp 467 000 Euro. Zum 1. August 2019 werden voraussichtlich 120 Stellen pädagogisches Personal zugewiesen. 16. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor, am Schulstandort Bundesstraße 58 ein Gymnasium und keine Stadtteilschule zu planen? Wie soll gemäß Planungen der BSB der zusätzliche Druck auf die IES kompensiert werden? Aus welchen fachlichen und sachlichen Gründen werden die Bedarfe der Gymnasien in der Schulregion über die der STS gestellt und beide Schulformen gegeneinander ausgespielt? 17. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde schon fachlich mit der Frage auseinandergesetzt, eine Ausgründung der IES anzudenken ? Wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen? Mit wem stellt der Senat diese Überlegungen an? Wenn nein, weshalb fällt diese Möglichkeit nicht in Betracht, gerade weil die IES die einige STS im Schulbezirk ist? Der überwiegende Teil der Anmeldungen an der Ida Ehre Schule erfolgt von Grundschulen anderer Regionen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, zusätzliche Stadtteilschulkapazitäten vorrangig in den Regionen zu schaffen, in denen der Bedarf entsteht. Da gleichzeitig die Gymnasien in der Region 8 mehrfach mehr fünfte Klassen eingerichtet haben, als dies im bisherigen Schulentwicklungsplan vorgesehen war, ist mit der Gründung eines weiteren Gymnasiums hier eine Entlastung geplant. 18. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Stellungnahme des Elternrats der IES vom 6.6.2019 und der Schulkonferenz der IES vom 13.6.2019? (Bitte Stellungnahmen beifügen und detailliert antworten.) Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans ist erst am 18. Juni 2019 abgelaufen. Eine detaillierte Auswertung von Stellungnahmen einzelner Schulen ist daher noch nicht erfolgt.